Kilometerentschädigung Schweiz 2026: Erhöhung auf 75 Rappen & neue Sätze
70 Rappen waren jahrelang der Standard. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz neue Höchstsätze. Wir zeigen Ihnen, warum die aktuellen TCS-Berechnungen perfekt zur neuen Bundesregelung passen und was KMU jetzt tun müssen.
Inhalt dieser Übersicht
1. Die 75-Rappen-Regel: Was KMU jetzt wissen müssen
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Kilometeransatz in der Berufskostenverordnung per 1. Januar 2026 offiziell auf CHF 0.75 angehoben. Dies dient als neuer Goldstandard für den steuerfreien Spesenersatz.
Keine Neugenehmigung erforderlich
Ein wichtiges Signal der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK): Unternehmen, die bereits über ein genehmigtes Spesenreglement verfügen, können den Satz von 70 auf 75 Rappen erhöhen, ohne ein neues Gesuch einreichen zu müssen. Erste Kantone wie St. Gallen und Luzern haben bereits bestätigt, dass sie diese Erhöhung ohne administrativen Mehraufwand akzeptieren.
2. TCS Update 2026: Effektive Kosten im Check
Der Touring Club Schweiz (TCS) berechnet in seiner aktuellen Analyse für 2026 Kilometerkosten zwischen 74 und 76 Rappen für ein durchschnittliches Fahrzeug. Damit deckt sich der neue Bundesansatz fast punktgenau mit der Realität auf Schweizer Strassen.
Trotz leicht gesunkener Energiepreise halten hohe Versicherungsprämien und Wartungskosten den Kilometerpreis stabil auf hohem Niveau. Arbeitgeber, die weiterhin nur 70 Rappen zahlen, riskieren, dass ihre Mitarbeitenden auf den effektiven Kosten sitzen bleiben.
3. Spesen vs. Arbeitsweg: Die steuerliche Trennung
🚗 Geschäftsreisen
Fahrten im Auftrag der Firma.
Regel: Bis 75 Rp./km in der Regel steuerfrei. Mit einer Spesen App erfolgt die Dokumentation via GPS-Tracking revisionssicher für den Lohnausweis.
🏠 Arbeitsweg
Pendeln zwischen Wohnort und Büro.
Steuern: Privatsache. In der Steuererklärung als Berufskosten abziehbar (Bund max. CHF 3'200, Kantone variieren teils stark).
Übersicht Kilometerentschädigung 2026
| Fahrzeugart | Satz 2026 (Empfehlung) | Steuerabzug (Bund) |
|---|---|---|
| Privatwagen (PKW) | CHF 0.75 / km | CHF 0.75 / km |
| Motorrad (>50ccm) | CHF 0.40 - 0.45 / km | CHF 0.40 / km |
4. Velo & E-Bike: Pauschalen für 2026
Nachhaltigkeit zahlt sich aus: Wer mit dem Velo pendelt, kann beim Bund weiterhin eine Pauschale von CHF 700.– pro Jahr abziehen. Für Dienstfahrten mit dem privaten E-Bike setzen viele Schweizer Unternehmen mittlerweile auf Ansätze zwischen 20 und 50 Rappen, um CO2-neutrale Mobilität aktiv zu fördern.
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