
Die Themen Kilometerpauschale, Fahrrad und E-Bike gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Arbeitnehmer und Selbstständige setzen auf nachhaltige Mobilität und möchten ihre beruflichen Fahrten korrekt abrechnen. Doch wie funktioniert das eigentlich mit dem Velo oder E-Bike? Welche Pauschalen gelten, und was gibt es steuerlich zu beachten?
Die Kilometerpauschale dient in der Schweiz dazu, den Aufwand für die berufliche Nutzung privater Fahrzeuge steuerlich geltend zu machen. Während bei Autos die Pauschale relativ bekannt ist, stellen sich beim Fahrrad oder E-Bike viele Fragen.
Wer sein normales Fahrrad für geschäftliche Zwecke einsetzt – sei es für Kundenbesuche, Lieferfahrten oder den Arbeitsweg – kann dies steuerlich berücksichtigen.
Das E-Bike liegt steuerlich zwischen Fahrrad und Motorrad – je nach Leistung:
Gerade für Pendler kann sich der Einsatz eines schnellen E-Bikes lohnen, da der Arbeitsweg so teilweise umfangreicher abgesetzt werden kann.
Egal ob Fahrrad oder E-Bike: Saubere Dokumentation ist das A und O. Ein Fahrtenbuch oder eine digitale Lösung wie die Spesen App erleichtert die Erfassung enorm. Damit lassen sich:
So spart man nicht nur Zeit, sondern ist auch für eine mögliche Steuerprüfung bestens vorbereitet.
Ob klassisches Fahrrad oder modernes E-Bike – in der Schweiz lassen sich beruflich gefahrene Kilometer steuerlich berücksichtigen. Die Höhe der Pauschalen hängt von Fahrzeugtyp und Kanton ab, doch mit der richtigen Erfassung können Arbeitnehmer wie auch Selbstständige bares Geld sparen. Wer dabei auf digitale Lösungen setzt, vereinfacht nicht nur die Abrechnung, sondern behält auch stets den Überblick.
👉 Tipp: Mit der Spesen App lassen sich alle Fahrten – ob mit Auto, Fahrrad oder E-Bike – einfach erfassen und korrekt abrechnen.