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MwSt. in der Gastronomie in Deutschland 2026: Nur noch 7 % – das müssen Unternehmen bei Spesen wissen

Seit dem 01.01.2026 gilt in der deutschen Gastronomie wieder 7 % MwSt. Erfahre, was das für Geschäftsessen, Reisekosten und Spesenabrechnung bedeutet.
January 3, 2026
2 min read
7 % MwSt. auf Geschäftsessen ab 2026
Spesenabrechnung Reisekosten Gastronomie (DE) Umsatzsteuer 2026

MwSt. in der Gastronomie in Deutschland 2026: 7 % statt 19 % – was das für Spesen bedeutet

In Deutschland gilt seit dem 01.01.2026 in der Gastronomie für Speisen wieder der ermäßigte Steuersatz von 7%. Getränke werden weiterhin typischerweise mit 19% besteuert. Für Unternehmen ist das vor allem bei Restaurant- und Catering-Belegen relevant.

Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf Deutschland.
Für andere Länder gelten abweichende Mehrwertsteuer-Sätze und Regeln. Prüfe bei Auslandsspesen immer das jeweilige Land.
ab 01.01.2026 Speisen: 7% Getränke: 19%
Senkung der Mehrwertsteuer in der deutschen Gastronomie ab 2026 von 19 % auf 7 % – relevant für Spesen und Geschäftsessen
Illustration: Speisen in der deutschen Gastronomie werden seit 2026 mit 7 % besteuert.

Überblick für Teams und Buchhaltung

Speisen

Bei Restaurant- und Catering-Speisen ist 7% Umsatzsteuer relevant für den Ausweis auf dem Beleg und die Verarbeitung im Export.

Getränke

Getränke bleiben typischerweise bei 19%. Auf Mischbelegen sollte die Trennung klar ersichtlich sein.

Mischbelege

Die meisten Rückfragen entstehen, wenn Speisen und Getränke nicht sauber getrennt ausgewiesen sind.

Was sich in der Praxis ändert

Merksatz
Speisen: 7%. Getränke: 19%. Bei Mischbelegen sollten beide Bereiche getrennt ausgewiesen sein.

Für Unternehmen lohnt es sich, die Spesenrichtlinie kurz zu aktualisieren und Mitarbeitende darauf hinzuweisen, dass Restaurantbelege häufiger zwei Steuerbereiche enthalten.

Checkliste für Spesenprozess und Buchhaltung

Fünf kurze Anpassungen
mehr Klarheit auf dem Beleg → weniger Rückfragen
  1. Richtlinie ergänzen: Hinweis „Speisen/Getränke-Split auf dem Beleg prüfen“.
  2. Beleg vollständig erfassen: MwSt.-Ausweis und Summen dürfen nicht fehlen.
  3. Tagging: z. B. „DE-Gastro“ oder „Geschäftsessen“ für Reports.
  4. Freigabe-Check: bei Pauschalen kurz prüfen, ob die Aufteilung nachvollziehbar ist.
  5. Export: sicherstellen, dass gemischte Steuersätze sauber abbildbar sind.
Sets und Pauschalen
Wenn Speisen und Getränke als Gesamtposition ausgewiesen werden, braucht es eine nachvollziehbare Aufteilung oder eine Rückfrage beim Anbieter.

Beispiel für einen Mischbeleg

Beispielwerte zur Illustration. Entscheidend ist die getrennte Ausweisung beider Bereiche.

Position Netto MwSt.-Satz MwSt. Brutto
Speisen 50,00 € 7% 3,50 € 53,50 €
Getränke 20,00 € 19% 3,80 € 23,80 €
Summe 70,00 € 7,30 € 77,30 €

Wenn auf dem Beleg nur ein Gesamtbetrag ohne getrennte Steuerbereiche steht, führt das in der Praxis oft zu Rückfragen.

FAQ

Gilt 7% ab 2026 für alle Restaurantrechnungen?
Für Speisen gilt typischerweise 7%. Getränke bleiben in der Regel bei 19%.
Was ist mit Take-away und Lieferung?
Für Speisen wird es ab 2026 einheitlicher (7%). Getränke weiterhin separat behandeln.
Was sollte ich im Spesenprozess anpassen?
Richtlinie ergänzen und auf Mischbelegen die getrennte Ausweisung prüfen. Beim Export gemischte Steuersätze sauber abbilden.
Wie hilft die Spesen Cloud?
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Spesen sauber abrechnen – auch bei Mischbelegen

Wenn Speisen und Getränke auf einer Rechnung sind, hilft ein klarer Workflow. Kostenlosen Demo-Termin vereinbaren →

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung für Spesenprozesse und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

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