Recht & Gesetz

MwSt Schweiz 2026: Aktuelle Sätze & das Hotel-Problem

8.1% oder 3.8%? Die aktuellen MwSt-Sätze 2026 für die Schweiz. So verbuchen Sie Hotelrechnungen (Sondersatz) und Trinkgeld fehlerfrei bei Spesen.
December 3, 2025
2 min read

MwSt Schweiz 2026: Aktuelle Sätze & das Hotel-Problem

Gültigkeit: Schweiz Dieser Artikel behandelt die aktuellen Mehrwertsteuersätze gemäss ESTV (gültig seit 2024/2025/2026).

8.1%, 2.6% oder doch 3.8%? Wer Spesen korrekt abrechnen will, darf bei der Mehrwertsteuer nicht raten. Wir zeigen die aktuellen Sätze für 2026 und erklären, warum Hotelrechnungen und Trinkgeld oft falsch verbucht werden.

Stand: Dezember 2025
Kleingeld und Münzen - Symbolbild für Mehrwertsteuer Berechnung
Komma-Beträge genau berechnen: Seit der Erhöhung 2024 gelten neue Sätze. Viele Excel-Vorlagen rechnen noch falsch.

1. Tabelle: Die MwSt-Sätze 2026

Seit der letzten Anpassung (01.01.2024) gelten in der Schweiz folgende Sätze. Diese bleiben auch 2026 bestehen.

Wichtig für die Buchhaltung: Prüfen Sie alte Spesen-Apps oder Excel-Vorlagen. Wer noch mit 7.7% rechnet, erzeugt Differenzen in der MwSt-Abrechnung.

Satz Höhe Typische Spesen-Beispiele
Normalsatz 8.1% Restaurantbesuche, Alkohol, Mietwagen, Benzin, Elektronik, Bürobedarf.
Sondersatz 3.8% Ausschliesslich Übernachtung (Logis) im Hotel (inkl. Frühstück, wenn pauschal enthalten*).
Reduzierter Satz 2.6% Verpflegung im Supermarkt (Take-Away), Bücher, Zeitungen, Leitungswasser.

*Achtung bei Frühstück: Wird es separat ausgewiesen, gilt oft der Normalsatz. Siehe Punkt 2.

Hotelrechnung und Taschenrechner - MwSt Sätze splitten
Taschenrechner ade: Die Aufteilung von Logis (3.8%) und Frühstück (8.1%) ist manuell fehleranfällig.

2. Die Hotel-Falle (3.8% vs. 8.1%)

Hotelrechnungen sind der Endgegner jeder manuellen Spesenabrechnung. Warum? Weil auf einem einzigen Blatt Papier oft drei verschiedene Steuersätze stehen.

Typisches Beispiel einer Hotelrechnung:
  • 1x Übernachtung: CHF 150.– (3.8% MwSt)
  • 1x Frühstück: CHF 25.– (8.1% MwSt)
  • 1x Parkgarage: CHF 20.– (8.1% MwSt)

Wer hier einfach die Gesamtsumme (CHF 195.–) nimmt und pauschal 8.1% herausrechnet, macht die Buchhaltung falsch. Der Vorsteuerabzug stimmt nicht. Sie müssen den Beleg "splitten".

3. Wie verbuche ich Trinkgeld?

Ein häufiger Fehler passiert beim "Tip" im Restaurant.

Der Fakt: Trinkgelder sind freiwillige Leistungen und stellen kein Entgelt für eine Leistung dar. Darauf ist keine Mehrwertsteuer geschuldet (0%).

Das Problem: Wenn Sie ein Essen für CHF 100.– bezahlen und CHF 10.– Trinkgeld geben (Total CHF 110.–), dürfen Sie die Vorsteuer (8.1%) nur aus den CHF 100.– ziehen.
Rechnen Sie die MwSt aus den vollen 110 Franken, fordern Sie zu viel Vorsteuer vom Staat zurück. Das kann bei einer MWST-Revision zu unangenehmen Nachzahlungen führen.

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