Auslandsspesen Österreich für KMU: Pauschalen, MWST-Erstattung und Kurse

Leitfaden9 min LesezeitAktualisiert 29. März 2026

Österreich ist für Schweizer KMU einer der wichtigsten Geschäftsreise-Destinationen. Die räumliche Nähe und die engen Wirtschaftsbeziehungen führen dazu, dass Mitarbeitende regelmässig Spesen in Euro anfallen lassen. Dabei gelten besondere Regeln für Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und vor allem für die österreichische Umsatzsteuer, die sich nicht wie Schweizer MWST als Vorsteuer abziehen lässt. Fehler bei der Abrechnung führen zu Nachforderungen bei Steuerprüfungen oder zu entgangenen MWST-Rückerstattungen.

Diese Anleitung führt Sie in 6 Schritten durch den gesamten Prozess: vom Spesenreglement über die korrekte Anwendung der Pauschalen bis zur MWST-Erstattung und Verbuchung.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Für Geschäftsreisen nach Österreich gilt ein ESTV-Verpflegungssatz oder alternativ die österreichische Tagespauschale von EUR 26.40 je nach Spesenreglement.
2.Übernachtungskosten in Österreich werden grundsätzlich effektiv (mit Beleg) abgerechnet.
3.Die österreichische Umsatzsteuer von 20 % berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug in der Schweiz, kann aber über das EU-Erstattungsverfahren beim österreichischen Finanzamt zurückgefordert werden.
4.Alle EUR-Beträge sind mit dem offiziellen ESTV-Tageskurs oder dem Kreditkartenkurs am Transaktionstag in CHF umzurechnen.

01.Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung zum Inland

Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Bei Geschäftsreisen nach Österreich umfasst dies Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Die Erstattungspflicht gilt unabhängig davon, ob ein genehmigtes Spesenreglement vorliegt. Ein solches Reglement vereinfacht jedoch die Abrechnung erheblich, weil es Pauschalen und Prozesse verbindlich regelt.

Sobald eine Leistung in Österreich erbracht oder konsumiert wird, fällt österreichische Umsatzsteuer (USt) an. Diese beträgt in der Regel 20 % (Normalsatz) bzw. 10 % oder 13 % auf bestimmte Leistungen wie Beherbergung. Da Österreich nicht zum Schweizer MWST-Gebiet gehört, ist kein Vorsteuerabzug in der Schweizer MWST-Abrechnung möglich. Stattdessen können Schweizer Unternehmen die österreichische USt über das EU-Erstattungsverfahren (Richtlinie 86/560/EWG, sog. 13. Richtlinie) beim österreichischen Finanzamt Graz-Stadt zurückfordern.

KriteriumInlandsspesen (CH)Auslandsspesen Österreich
VerpflegungspauschaleCHF 30.– pro Mahlzeit (ohne Beleg)ESTV-Auslandssatz oder EUR 26.40/Tag
ÜbernachtungEffektiv oder Pauschale gemäss ReglementGrundsätzlich effektiv mit Beleg
MWST-BehandlungVorsteuerabzug in CH möglich (8,1 %)Kein CH-Vorsteuerabzug; EU-Erstattung möglich
WährungCHFEUR, Umrechnung in CHF erforderlich
Kilometerpauschale (Privatfahrzeug)CHF 0.75/kmCHF 0.75/km (auch für AT-Strecken)

Abgrenzung Inland- vs. Auslandsspesen Österreich

Wichtigste Punkte:
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung aller notwendigen Auslagen bei Geschäftsreisen nach Österreich.
Österreichische Umsatzsteuer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug in der Schweiz.
Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km gilt auch für Fahrten auf österreichischem Gebiet.

02.Auslandsspesen Österreich abrechnen: Schritt für Schritt

Die folgenden sechs Schritte decken den gesamten Prozess ab, von der Vorbereitung im Spesenreglement bis zur korrekten Verbuchung. Halten Sie die Reihenfolge ein, damit keine Erstattungsansprüche verloren gehen und die Dokumentation revisionssicher bleibt.

Schritt 1: Spesenreglement auf Österreich-Reisen prüfen und ergänzen

Bevor Mitarbeitende nach Österreich reisen, muss das Spesenreglement klare Vorgaben für Auslandsreisen enthalten. Prüfen Sie, ob Ihr genehmigtes Reglement bereits Auslandspauschalen definiert oder ob es auf die ESTV-Ansätze verweist. Falls Ihr Reglement nur Inlandsspesen regelt, ist eine Ergänzung notwendig. Eine Änderung des Reglements kann eine erneute kantonale Genehmigung erfordern, sofern sich die Pauschalhöhen oder die Grundstruktur ändern.

  • Verpflegungspauschale: Legen Sie fest, ob der ESTV-Auslandssatz für Österreich oder die österreichische Tagespauschale von EUR 26.40 gilt. Beide Varianten sind zulässig, sofern das Reglement die Wahl dokumentiert.
  • Übernachtungskosten: Definieren Sie, dass Übernachtungen in Österreich effektiv (mit Originalbeleg) abgerechnet werden. Legen Sie gegebenenfalls eine Obergrenze pro Nacht fest.
  • Fahrtkosten: Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km gilt auch für Fahrten in Österreich. Alternativ können Bahntickets oder Flüge effektiv abgerechnet werden.
  • Währungsumrechnung: Bestimmen Sie im Reglement, welcher Kurs gilt: ESTV-Tageskurs, Kreditkartenkurs oder Monatsmittelkurs. Eine einheitliche Regel vermeidet Diskussionen.
Wichtigste Punkte:
Das Spesenreglement muss Auslandspauschalen für Österreich explizit regeln.
Änderungen am Reglement können eine erneute kantonale Genehmigung erfordern.
Die Wahl zwischen ESTV-Satz und österreichischer Tagespauschale muss dokumentiert sein.

Schritt 2: Verpflegungspauschalen für Österreich korrekt anwenden

Bei der Verpflegung in Österreich haben Schweizer KMU zwei Optionen: den ESTV-Auslandssatz oder die österreichische Tagespauschale von EUR 26.40. Welche Variante gilt, bestimmt das Spesenreglement. Wichtig ist die korrekte Kürzung bei Teilabwesenheiten und bei eingeschlossenen Mahlzeiten (z. B. Frühstück im Hotel oder Geschäftsessen).

VarianteBetragAnwendung
ESTV-Auslandssatz ÖsterreichGemäss aktueller ESTV-LänderlisteWenn Reglement auf ESTV-Sätze verweist
Österreichische TagespauschaleEUR 26.40 pro TagWenn Reglement diese Pauschale übernimmt
Effektive VerpflegungGemäss BelegenWenn Reglement keine Pauschale vorsieht

Verpflegungspauschalen Österreich im Vergleich

Wird das Frühstück vom Hotel gestellt oder findet ein Geschäftsessen statt, muss die Tagespauschale anteilig gekürzt werden. Die genauen Kürzungsregeln sollten im Spesenreglement festgehalten sein. Bei Reisen, die weniger als einen ganzen Tag dauern, wird die Pauschale in der Regel nur anteilig gewährt. Massgebend ist die Abwesenheitsdauer ab Grenzübertritt oder ab Abreise vom Arbeitsort.

Wichtigste Punkte:
Die österreichische Tagespauschale beträgt EUR 26.40 pro Tag.
Bei eingeschlossenen Mahlzeiten ist die Pauschale anteilig zu kürzen.
Die Abwesenheitsdauer bestimmt, ob die volle oder eine reduzierte Pauschale gilt.

Schritt 3: Übernachtungskosten effektiv abrechnen

Übernachtungen in Österreich werden grundsätzlich effektiv abgerechnet. Das bedeutet: Der Mitarbeitende reicht den Originalbeleg des Hotels ein, und der Arbeitgeber erstattet den tatsächlichen Betrag. Achten Sie darauf, dass die Hotelrechnung den Namen des Gastes, das Datum, die Leistungsbeschreibung und den Betrag inklusive österreichischer USt ausweist. Diese Angaben sind sowohl für die interne Prüfung als auch für eine spätere MWST-Erstattung erforderlich.

  • Hotelrechnung: Muss auf den Namen des Mitarbeitenden oder des Unternehmens ausgestellt sein. Achten Sie auf die separate Ausweisung der österreichischen USt (in der Regel 10 % auf Beherbergung, 20 % auf Nebenleistungen).
  • Frühstück separat ausweisen: Wenn das Frühstück im Zimmerpreis enthalten ist, sollte es auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Andernfalls ist eine Kürzung der Verpflegungspauschale schwer nachvollziehbar.
  • Obergrenze im Reglement: Viele KMU definieren eine maximale Übernachtungspauschale pro Nacht (z. B. CHF 200.–). Wird diese überschritten, muss der Mitarbeitende die Differenz selbst tragen oder eine Genehmigung einholen.

Bewahren Sie die Originalbelege mindestens zehn Jahre auf. Digitale Kopien (Scan oder Foto) sind als Ergänzung sinnvoll, ersetzen aber den Originalbeleg für die MWST-Erstattung in Österreich nicht in jedem Fall.

Wichtigste Punkte:
Übernachtungen in Österreich werden effektiv mit Originalbeleg abgerechnet.
Die Hotelrechnung muss die österreichische USt separat ausweisen.
Originalbelege sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Schritt 4: EUR-Beträge korrekt in CHF umrechnen

Alle Auslagen in Euro müssen für die Spesenabrechnung und die Buchhaltung in Schweizer Franken umgerechnet werden. Die ESTV akzeptiert grundsätzlich den offiziellen ESTV-Tageskurs (Devisenkurs Verkauf) am Tag der Transaktion. Alternativ kann der effektive Kreditkartenkurs verwendet werden, sofern dieser auf dem Kreditkartenauszug ersichtlich ist. Entscheidend ist, dass das Unternehmen eine einheitliche Methode anwendet und diese im Spesenreglement festhält.

MethodeQuelleEmpfehlung
ESTV-TageskursESTV-Website (Devisenkurs Verkauf)Standard für Barauslagen und Überweisungen
KreditkartenkursKreditkartenabrechnungGeeignet wenn Karte systematisch eingesetzt wird
Monatsmittelkurs ESTVESTV-Website (Monatsdurchschnitt)Vereinfachung bei vielen Transaktionen im selben Monat

Methoden der Währungsumrechnung EUR/CHF

Mischen Sie nicht verschiedene Kursmethoden innerhalb derselben Abrechnung. Wenn ein Mitarbeitender sowohl bar als auch mit Kreditkarte bezahlt, wählen Sie eine Methode und wenden Sie diese konsistent an. Kursdifferenzen zwischen Buchungstag und Abrechnungstag sind als Kursdifferenz zu verbuchen.

Wichtigste Punkte:
Der ESTV-Tageskurs (Devisenkurs Verkauf) ist die Standardmethode für die Umrechnung.
Alternativ ist der effektive Kreditkartenkurs zulässig, wenn er dokumentiert ist.
Innerhalb einer Abrechnung darf nur eine Kursmethode angewendet werden.

Schritt 5: Österreichische MWST-Erstattung beantragen

Die österreichische Umsatzsteuer (20 % Normalsatz, 10 % oder 13 % auf bestimmte Leistungen) kann von Schweizer Unternehmen über das Erstattungsverfahren nach der 13. EU-Richtlinie zurückgefordert werden. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das Schweizer Unternehmen keinen Sitz und keine Betriebsstätte in Österreich hat und in Österreich keine steuerpflichtigen Umsätze erzielt.

  • Antragsfrist: Der Erstattungsantrag muss bis zum 30. Juni des auf das Erstattungsjahr folgenden Kalenderjahres beim Finanzamt Graz-Stadt eingehen.
  • Mindestbetrag: Der Erstattungsbetrag muss mindestens EUR 50.– pro Kalenderjahr bzw. EUR 400.– bei unterjährigen Anträgen (Quartal) betragen.
  • Erforderliche Unterlagen: Originalrechnungen mit ausgewiesener österreichischer USt, eine Unternehmerbescheinigung der Schweizer Steuerverwaltung (Formular U34) sowie das ausgefüllte Antragsformular U5.
  • Nicht erstattungsfähige Positionen: Bewirtungskosten sind in Österreich nur zu 50 % erstattungsfähig. Treibstoff und Mautgebühren sind grundsätzlich erstattungsfähig, sofern sie geschäftlich veranlasst sind.

Beachten Sie, dass die Originalbelege mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Erstellen Sie daher vor dem Versand Kopien für Ihre eigene Buchhaltung. Die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt Graz-Stadt beträgt erfahrungsgemäss drei bis sechs Monate. Die Erstattung erfolgt auf ein vom Antragsteller angegebenes Bankkonto.

Wichtigste Punkte:
Die Erstattung der österreichischen USt ist beim Finanzamt Graz-Stadt zu beantragen.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni des Folgejahres.
Originalbelege müssen eingereicht werden; erstellen Sie vorab Kopien für die eigene Buchhaltung.

Schritt 6: Auslandsspesen verbuchen und dokumentieren

Die Verbuchung von Auslandsspesen Österreich erfolgt in CHF auf den entsprechenden Aufwandkonten. Die österreichische USt wird nicht als Vorsteuer gebucht, sondern als Teil des Aufwands erfasst. Erst wenn die MWST-Erstattung aus Österreich eingeht, wird der entsprechende Betrag als Ertrag oder als Aufwandminderung verbucht.

VorgangSollHabenBemerkung
Hotelrechnung EUR 150.– (inkl. 10 % USt)Reise- und RepräsentationsaufwandKreditoren / BankGesamtbetrag in CHF, kein Vorsteuerabzug
VerpflegungspauschaleReise- und RepräsentationsaufwandKreditoren / BankPauschale gemäss Reglement in CHF
MWST-Erstattung aus AT (Eingang)BankÜbriger Ertrag / AufwandminderungErstattungsbetrag in CHF zum Tageskurs

Verbuchung Auslandsspesen Österreich (Beispiel)

Dokumentieren Sie jede Auslandsreise mit einem vollständigen Reiserapport: Datum, Reiseziel, Geschäftszweck, besuchte Personen oder Unternehmen sowie die einzelnen Ausgabenpositionen. Diese Dokumentation ist bei einer Steuerrevision der Nachweis dafür, dass die Spesen geschäftlich veranlasst waren. Bewahren Sie alle Belege, Kreditkartenabrechnungen und Reiserapporte mindestens zehn Jahre auf.

Wichtigste Punkte:
Österreichische USt wird als Teil des Aufwands verbucht, nicht als Vorsteuer.
Die MWST-Erstattung aus Österreich wird bei Eingang als Ertrag oder Aufwandminderung gebucht.
Ein vollständiger Reiserapport mit Geschäftszweck ist für die Revisionssicherheit unerlässlich.
#AufgabeVerantwortlich
1Spesenreglement auf Österreich-Reisen prüfen und ergänzenHR / Geschäftsleitung
2Verpflegungspauschalen korrekt anwendenMitarbeitende
3Übernachtungskosten effektiv abrechnenMitarbeitende
4EUR-Beträge in CHF umrechnenMitarbeitende / Buchhaltung
5Österreichische MWST-Erstattung beantragenBuchhaltung / Treuhänder
6Auslandsspesen verbuchen und dokumentierenBuchhaltung

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Österreichische USt als Schweizer Vorsteuer abgezogen

Die österreichische Umsatzsteuer darf nicht in der Schweizer MWST-Abrechnung als Vorsteuer geltend gemacht werden. Wird sie trotzdem abgezogen, droht bei einer MWST-Revision eine Nachforderung zuzüglich Verzugszins. Prüfen Sie bei jeder Auslandsrechnung, ob die MWST korrekt als Aufwand verbucht wurde.

Fehler 2: Frist für die MWST-Erstattung in Österreich verpasst

Der Erstattungsantrag beim Finanzamt Graz-Stadt muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingehen. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Anspruch unwiderruflich. Richten Sie eine jährliche Erinnerung ein und sammeln Sie die Originalbelege laufend.

Fehler 3: Unterschiedliche Kursmethoden innerhalb einer Abrechnung gemischt

Wenn in derselben Spesenabrechnung einmal der ESTV-Kurs und einmal der Kreditkartenkurs verwendet wird, ist die Abrechnung inkonsistent und bei einer Prüfung angreifbar. Legen Sie im Spesenreglement eine einheitliche Methode fest und wenden Sie diese konsequent an.

Fehler 4: Verpflegungspauschale nicht gekürzt trotz eingeschlossener Mahlzeiten

Wenn das Hotelfrühstück im Zimmerpreis enthalten ist oder ein Geschäftsessen stattfindet, muss die Verpflegungspauschale anteilig gekürzt werden. Unterbleibt die Kürzung, gelten die Mehrbeträge als steuerpflichtiger Lohnbestandteil und müssen im Lohnausweis deklariert werden.

Fehler 5: Hotelrechnung ohne separate USt-Ausweisung akzeptiert

Ohne separate Ausweisung der österreichischen USt auf der Hotelrechnung ist keine MWST-Erstattung möglich. Weisen Sie Mitarbeitende an, bei der Abreise eine Rechnung mit ausgewiesener USt und korrekter Adresse des Unternehmens zu verlangen.

04.Häufige Fragen

Welche Verpflegungspauschale gilt für Geschäftsreisen nach Österreich?

Schweizer KMU können entweder den ESTV-Auslandssatz für Österreich oder die österreichische Tagespauschale von EUR 26.40 anwenden. Welche Variante gilt, muss im genehmigten Spesenreglement festgelegt sein. Bei Teilabwesenheiten oder eingeschlossenen Mahlzeiten ist die Pauschale anteilig zu kürzen.

Kann ich die österreichische Mehrwertsteuer in der Schweiz als Vorsteuer abziehen?

Nein, die österreichische Umsatzsteuer berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug in der Schweizer MWST-Abrechnung. Stattdessen können Schweizer Unternehmen die österreichische USt über das Erstattungsverfahren beim Finanzamt Graz-Stadt zurückfordern. Die Frist dafür endet am 30. Juni des Folgejahres.

Welchen EUR-CHF-Kurs muss ich für Auslandsspesen Österreich verwenden?

Die ESTV akzeptiert den offiziellen ESTV-Tageskurs (Devisenkurs Verkauf) am Transaktionstag. Alternativ ist der effektive Kreditkartenkurs zulässig, sofern er auf der Abrechnung ersichtlich ist. Entscheidend ist, dass innerhalb einer Abrechnung nur eine Methode angewendet wird.

Wie lange dauert die MWST-Erstattung aus Österreich?

Die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt Graz-Stadt beträgt erfahrungsgemäss drei bis sechs Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags. Voraussetzung sind korrekt ausgefüllte Formulare (U5), eine gültige Unternehmerbescheinigung (U34) und Originalbelege mit ausgewiesener USt.

Gilt die Schweizer Kilometerpauschale auch für Fahrten in Österreich?

Ja, die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km für Privatfahrzeuge gilt auch für Fahrten auf österreichischem Gebiet. Zusätzlich anfallende Kosten wie Mautgebühren (Vignette, Sondermaut) werden separat und effektiv mit Beleg abgerechnet.

Muss ich für die MWST-Erstattung Originalbelege nach Österreich schicken?

Ja, dem Erstattungsantrag beim Finanzamt Graz-Stadt müssen die Originalrechnungen beigelegt werden. Erstellen Sie vor dem Versand Kopien oder Scans für Ihre eigene Buchhaltung. Die Originale werden nach Bearbeitung in der Regel zurückgeschickt.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Das Spesenreglement muss Auslandsreisen nach Österreich explizit regeln, insbesondere Verpflegungspauschalen, Übernachtungsobergrenzen und die Methode der Währungsumrechnung.
2.Für die Verpflegung gilt entweder der ESTV-Auslandssatz oder die österreichische Tagespauschale von EUR 26.40 pro Tag, je nach Reglement.
3.Übernachtungskosten werden effektiv mit Originalbeleg abgerechnet; die Hotelrechnung muss die österreichische USt separat ausweisen.
4.EUR-Beträge sind einheitlich mit dem ESTV-Tageskurs oder dem Kreditkartenkurs in CHF umzurechnen; verschiedene Methoden dürfen nicht gemischt werden.
5.Die österreichische Umsatzsteuer (20 %, 10 % oder 13 %) berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug in der Schweiz, kann aber über das EU-Erstattungsverfahren beim Finanzamt Graz-Stadt zurückgefordert werden.
6.Die Frist für den MWST-Erstattungsantrag endet am 30. Juni des Folgejahres; der Mindestbetrag liegt bei EUR 50.– pro Jahr.
7.Alle Auslandsspesen sind mit einem vollständigen Reiserapport (Datum, Ziel, Geschäftszweck) zu dokumentieren und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
8.Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km gilt auch für Fahrten in Österreich; Mautgebühren werden zusätzlich effektiv erstattet.

05.Weiterführende Artikel