Fahrtenbuch für Spesen: Pflichtangaben, Führung und steuerliche Anerkennung

Leitfaden9 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Ein Fahrtenbuch muss Datum, Start- und Zielort, Fahrtzweck und gefahrene Kilometer enthalten – ohne diese Angaben ist der Kilometeransatz von CHF 0.75 nicht abrechenbar. Das Fahrtenbuch dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber, dem Steueramt und der AHV-Revisionsstelle. Wer die Anforderungen nicht kennt oder das Fahrtenbuch lückenhaft führt, riskiert Nachforderungen und den Verlust des gesamten Kilometerabzugs.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Wer mit dem Privatfahrzeug geschäftlich unterwegs ist und die Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer geltend macht, muss ein Fahrtenbuch führen.
2.Pro Eintrag sind Datum, Start- und Zielort, Fahrtzweck und gefahrene Kilometer zwingend erforderlich.
3.Elektronische Fahrtenbücher (Apps mit GPS-Tracking) sind steuerlich anerkannt, sofern die Daten vollständig, exportierbar und unveränderlich gespeichert sind.
4.Ohne Fahrtenbuch kann das Steueramt den Kilometerabzug kürzen oder ganz streichen – eine nachträgliche Schätzung ist riskant und wird selten vollständig akzeptiert.

01.Wann ist ein Fahrtenbuch nötig?

Ein Fahrtenbuch ist immer dann erforderlich, wenn Arbeitnehmende oder Selbständige ihr Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten einsetzen und dafür eine Kilometerentschädigung abrechnen. Der aktuelle Ansatz beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer. Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmenden alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen – die Kilometerentschädigung gehört dazu.

Das Steueramt verlangt bei der Veranlagung einen lückenlosen Nachweis der geschäftlich gefahrenen Kilometer. Auch bei einer AHV-Arbeitgeberkontrolle wird geprüft, ob die ausbezahlten Kilometerentschädigungen durch ein Fahrtenbuch belegt sind. Fehlt der Nachweis, können die Entschädigungen als Lohnbestandteil qualifiziert werden, was AHV-Beiträge und Quellensteuer nach sich zieht.

  • Arbeitnehmende mit Privatfahrzeug: Wer regelmässig oder gelegentlich das eigene Auto für Kundenbesuche, Aussendienst oder Geschäftsreisen nutzt und CHF 0.75/km abrechnet.
  • Selbständigerwerbende: Wer geschäftliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug steuerlich als Aufwand geltend machen will, muss die Fahrten einzeln dokumentieren.
  • Geschäftsfahrzeug mit Privatanteil: Wird ein Geschäftsfahrzeug auch privat genutzt, kann ein Fahrtenbuch den Privatanteil exakt belegen und die pauschale Aufrechnung von 0.9 Prozent des Kaufpreises pro Monat ersetzen.
Wichtigste Punkte:
Ein Fahrtenbuch ist Pflicht, sobald eine Kilometerentschädigung von CHF 0.75/km abgerechnet wird.
Das Steueramt und die AHV-Revisionsstelle verlangen einen lückenlosen Nachweis der geschäftlichen Fahrten.
Ohne Fahrtenbuch können Kilometerentschädigungen als Lohn umqualifiziert werden.

02.Pflichtangaben pro Eintrag

Jeder einzelne Eintrag im Fahrtenbuch muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit er steuerlich anerkannt wird. Die folgende Tabelle zeigt, welche Angaben zwingend sind und welche empfohlen werden.

AngabeStatusBeispiel
DatumPflicht15.03.2026
Start- und ZielortPflichtZürich Büro – Kunde Muster AG, Winterthur
FahrtzweckPflichtKundentermin Angebot Q2
Gefahrene KilometerPflicht42 km
Kumulierte JahreskilometerEmpfohlen1 284 km (Stand 15.03.2026)

Pflichtangaben im Fahrtenbuch

Die kumulierten Jahreskilometer sind zwar nicht zwingend, erleichtern aber die Plausibilitätsprüfung durch das Steueramt erheblich. Wer diese Spalte mitführt, kann bei einer Kontrolle sofort nachweisen, dass die Gesamtkilometer zum Fahrzeugstand passen. Auch Umwege oder Zwischenstopps sollten vermerkt werden, wenn sie die Kilometerzahl beeinflussen.

Wichtigste Punkte:
Datum, Start- und Zielort, Fahrtzweck und gefahrene Kilometer sind pro Eintrag zwingend.
Kumulierte Jahreskilometer erleichtern die Plausibilitätsprüfung bei einer Steuerrevision.
Unvollständige Einträge können dazu führen, dass einzelne Fahrten nicht anerkannt werden.
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03.Elektronisches Fahrtenbuch

Elektronische Fahrtenbücher und Apps mit GPS-Tracking sind steuerlich anerkannt, sofern sie die gleichen Pflichtangaben wie ein manuelles Fahrtenbuch enthalten. Entscheidend ist, dass die Daten vollständig, exportierbar und unveränderlich gespeichert werden. Eine nachträgliche Bearbeitung einzelner Einträge muss entweder ausgeschlossen oder als Änderung protokolliert sein.

  • Vollständigkeit: Alle Pflichtangaben (Datum, Start-/Zielort, Zweck, Kilometer) müssen pro Fahrt erfasst sein. GPS-Daten allein genügen nicht – der Fahrtzweck muss manuell ergänzt werden.
  • Exportierbarkeit: Die Daten müssen in einem gängigen Format (PDF, CSV, Excel) exportiert und dem Steueramt oder dem Arbeitgeber vorgelegt werden können.
  • Unveränderlichkeit: Einträge dürfen nach dem Speichern nicht unbemerkt geändert werden. Korrekturen müssen als solche erkennbar sein, idealerweise mit Zeitstempel.
  • Datensicherung: Elektronische Fahrtenbücher müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren verfügbar bleiben. Ein regelmässiger Export als Backup ist empfehlenswert.

Apps wie CarTrack oder vergleichbare Lösungen mit automatischem GPS-Tracking erfassen Start, Ziel und Distanz automatisch. Der Fahrtzweck und die Zuordnung als Geschäfts- oder Privatfahrt müssen in der Regel manuell bestätigt werden. Wer diese Nachbearbeitung konsequent nach jeder Fahrt erledigt, hat ein steuerlich einwandfreies Fahrtenbuch.

Wichtigste Punkte:
Elektronische Fahrtenbücher sind steuerlich anerkannt, wenn sie vollständig, exportierbar und unveränderlich sind.
GPS-Tracking allein reicht nicht – der Fahrtzweck muss manuell ergänzt werden.
Die Daten müssen zehn Jahre lang aufbewahrt und jederzeit exportierbar sein.

04.Was wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde?

Wurde bisher kein Fahrtenbuch geführt, ist eine nachträgliche Rekonstruktion grundsätzlich möglich, aber riskant. Anhand von Kalendereinträgen, E-Mails, Kundenterminen und Projektdokumentationen lassen sich vergangene Geschäftsfahrten teilweise belegen. Das Steueramt akzeptiert solche Schätzungen jedoch nur eingeschränkt und kann den Kilometerabzug deutlich kürzen.

  • Kalender und Termine: Outlook- oder Google-Kalender mit Kundenterminen können als Indiz dienen, ersetzen aber kein vollständiges Fahrtenbuch.
  • Routenplaner-Distanzen: Für rekonstruierte Fahrten können Distanzen über Google Maps oder einen anderen Routenplaner ermittelt und dokumentiert werden.
  • Risiko bei Revision: Bei einer AHV-Revision oder Steuerprüfung wird eine Schätzung kritisch hinterfragt. Im schlimmsten Fall wird der gesamte Kilometerabzug gestrichen.

Die wichtigste Massnahme: Ab sofort ein Fahrtenbuch führen. Selbst wenn vergangene Jahre nicht mehr lückenlos dokumentiert werden können, schützt ein ab heute geführtes Fahrtenbuch vor künftigen Problemen. Je früher Sie beginnen, desto besser ist Ihre Position bei einer allfälligen Kontrolle.

Wichtigste Punkte:
Eine nachträgliche Rekonstruktion anhand von Kalenderdaten ist möglich, wird vom Steueramt aber nur eingeschränkt akzeptiert.
Ohne Fahrtenbuch kann der gesamte Kilometerabzug gestrichen werden.
Die beste Massnahme ist, ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen.

05.Fahrtenbuch einrichten und korrekt führen: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie ein Fahrtenbuch von Grund auf einrichten, konsequent führen und bei einer Kontrolle durch das Steueramt oder die AHV-Revisionsstelle bestehen. Die Anleitung gilt gleichermassen für Arbeitnehmende mit Privatfahrzeug und Selbständigerwerbende.

Schritt 1: Fahrtenbuch-Format wählen und Vorlage einrichten

Entscheiden Sie sich für ein Format: ein physisches Heft, eine Excel-Tabelle oder eine App mit GPS-Tracking. Alle drei Varianten sind steuerlich anerkannt, sofern die Pflichtangaben vollständig erfasst werden. Für Personen mit wenigen Geschäftsfahrten pro Monat genügt eine einfache Excel-Tabelle. Wer täglich im Aussendienst unterwegs ist, profitiert von einer App mit automatischer Kilometererfassung.

  • Excel oder Google Sheets: Kostenlos, flexibel, aber erfordert Disziplin bei der manuellen Eingabe. Spalten für Datum, Start, Ziel, Zweck, Kilometer und kumulierte Jahreskilometer anlegen.
  • Fahrtenbuch-App mit GPS: Automatische Erfassung von Start, Ziel und Distanz. Der Fahrtzweck muss manuell ergänzt werden. Achten Sie auf Exportfunktion und unveränderliche Speicherung.
  • Papier-Fahrtenbuch: Im Fachhandel erhältlich. Vorteil: keine technischen Hürden. Nachteil: Einträge können schwerer nachvollzogen werden, und ein Verlust ist nicht rückgängig zu machen.
Wichtigste Punkte:
Alle Formate (Papier, Excel, App) sind steuerlich anerkannt, wenn die Pflichtangaben vollständig sind.
Für Vielfahrer empfiehlt sich eine App mit GPS-Tracking und Exportfunktion.

Schritt 2: Pflichtangaben pro Fahrt vollständig erfassen

Tragen Sie nach jeder geschäftlichen Fahrt die fünf Kernangaben ein: Datum, Startort, Zielort, Fahrtzweck und gefahrene Kilometer. Der Fahrtzweck muss konkret sein – Angaben wie Geschäftlich oder Kundenbesuch genügen nicht. Schreiben Sie stattdessen den Namen des Kunden oder den Anlass, zum Beispiel Kundentermin Muster AG, Angebotsbesprechung.

DatumVonNachZweckkmKumuliert
15.03.2026Zürich, Büro Bahnhofstr. 10Winterthur, Muster AGKundentermin Angebot Q2421 284
15.03.2026Winterthur, Muster AGZürich, Büro Bahnhofstr. 10Rückfahrt421 326

Beispieleintrag

Hin- und Rückfahrt werden als separate Einträge erfasst. Auch Zwischenstopps – etwa ein Tankstopp oder ein zweiter Kundenbesuch auf dem Rückweg – sollten als eigene Zeile dokumentiert werden.

Wichtigste Punkte:
Der Fahrtzweck muss konkret formuliert sein – allgemeine Angaben wie Geschäftlich reichen nicht.
Hin- und Rückfahrt werden als separate Einträge erfasst.
Zwischenstopps als eigene Zeile dokumentieren.

Schritt 3: Einträge zeitnah nach jeder Fahrt ergänzen

Tragen Sie jede Fahrt möglichst am selben Tag ein. Je länger Sie warten, desto ungenauer werden die Angaben – und desto weniger glaubwürdig ist das Fahrtenbuch bei einer Kontrolle. Ein Fahrtenbuch, das offensichtlich am Jahresende in einem Rutsch ausgefüllt wurde, wird vom Steueramt nicht akzeptiert.

Richten Sie sich eine Routine ein: Erfassen Sie die Fahrt direkt nach dem Abstellen des Fahrzeugs oder spätestens am Abend. Bei einer App mit GPS-Tracking genügt es, die automatisch erfasste Fahrt zu bestätigen und den Zweck zu ergänzen. Das dauert weniger als eine Minute pro Eintrag.

Wichtigste Punkte:
Einträge am selben Tag erfassen – nachträglich ausgefüllte Fahrtenbücher werden nicht akzeptiert.
Bei GPS-Apps genügt die Bestätigung und Zweck-Ergänzung direkt nach der Fahrt.

Schritt 4: Privat- und Geschäftsfahrten sauber trennen

Im Fahrtenbuch werden ausschliesslich geschäftliche Fahrten erfasst. Der Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gilt steuerlich nicht als Geschäftsfahrt und darf nicht mit CHF 0.75/km abgerechnet werden. Dieser Abzug erfolgt separat in der Steuererklärung unter den Berufsauslagen.

  • Geschäftsfahrt: Fahrt vom Büro zum Kunden, zwischen zwei Kundenstandorten oder zu einer geschäftlichen Veranstaltung. Wird im Fahrtenbuch erfasst und mit CHF 0.75/km entschädigt.
  • Arbeitsweg: Fahrt von der Wohnung zum regulären Arbeitsplatz. Wird nicht im Fahrtenbuch erfasst, sondern in der Steuererklärung als Berufsauslage deklariert.
  • Privatfahrt: Einkäufe, Freizeitfahrten und andere private Fahrten gehören nicht ins Fahrtenbuch und werden nicht entschädigt.
Wichtigste Punkte:
Der Arbeitsweg gilt nicht als Geschäftsfahrt und wird nicht im Fahrtenbuch erfasst.
Nur Fahrten mit geschäftlichem Zweck berechtigen zur Kilometerentschädigung von CHF 0.75/km.

Schritt 5: Fahrtenbuch monatlich prüfen und Kilometerstand abgleichen

Gleichen Sie einmal pro Monat die im Fahrtenbuch erfassten Kilometer mit dem tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs ab. Notieren Sie den Tachostand jeweils am Monatsanfang und am Monatsende. Die Differenz muss mit der Summe aus geschäftlichen, privaten und Arbeitsweg-Kilometern übereinstimmen.

Dieser Abgleich ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber bei einer Steuerrevision regelmässig verlangt. Wer den Tachostand dokumentiert, kann die Plausibilität des Fahrtenbuchs jederzeit belegen. Unstimmigkeiten von mehr als fünf Prozent deuten auf fehlende Einträge hin und sollten sofort geklärt werden.

Wichtigste Punkte:
Monatlicher Abgleich zwischen Fahrtenbuch-Kilometern und Tachostand erhöht die Glaubwürdigkeit.
Abweichungen von mehr als fünf Prozent deuten auf fehlende Einträge hin.

Schritt 6: Jahresabschluss erstellen und Fahrtenbuch archivieren

Erstellen Sie am Jahresende eine Zusammenfassung mit der Gesamtzahl der geschäftlichen Kilometer, dem Kilometeransatz (CHF 0.75/km ab 2026) und dem Totalbetrag der Kilometerentschädigung. Diese Zusammenfassung dient als Grundlage für die Spesenabrechnung und die Steuererklärung.

PositionWert
Geschäftliche Kilometer total8 420 km
KilometeransatzCHF 0.75/km
Kilometerentschädigung totalCHF 6 315.00
Tachostand 01.01.202645 200 km
Tachostand 31.12.202662 800 km
Gesamtkilometer Fahrzeug17 600 km

Beispiel Jahresübersicht 2026

Archivieren Sie das Fahrtenbuch zusammen mit den übrigen Spesenbelegen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre. Bei elektronischen Fahrtenbüchern empfiehlt sich ein jährlicher Export als PDF und CSV, gespeichert an einem sicheren Ort.

Wichtigste Punkte:
Am Jahresende eine Zusammenfassung mit Gesamtkilometern und Totalbetrag erstellen.
Das Fahrtenbuch muss zehn Jahre aufbewahrt werden.
Elektronische Fahrtenbücher jährlich als PDF und CSV exportieren und sicher speichern.
#AufgabeVerantwortlich
1Fahrtenbuch-Format wählen und Vorlage einrichtenArbeitnehmende / Selbständige
2Pflichtangaben pro Fahrt vollständig erfassenArbeitnehmende / Selbständige
3Einträge zeitnah nach jeder Fahrt ergänzenArbeitnehmende / Selbständige
4Privat- und Geschäftsfahrten sauber trennenArbeitnehmende / Selbständige
5Fahrtenbuch monatlich prüfen und Kilometerstand abgleichenArbeitnehmende / Selbständige
6Jahresabschluss erstellen und Fahrtenbuch archivierenArbeitnehmende / Buchhaltung

Prozessübersicht

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06.Häufige Fehler

Fehler 1: Fahrtzweck fehlt oder ist zu allgemein formuliert

Einträge wie Geschäftlich oder Kundenbesuch werden vom Steueramt nicht akzeptiert. Schreiben Sie immer den konkreten Anlass und den Kundennamen, zum Beispiel Kundentermin Muster AG, Offertbesprechung. Fehlende Fahrtzwecke führen dazu, dass einzelne Fahrten gestrichen werden.

Fehler 2: Fahrtenbuch wird erst am Monats- oder Jahresende ausgefüllt

Ein offensichtlich nachträglich erstelltes Fahrtenbuch verliert seine Beweiskraft. Das Steueramt erkennt anhand gleichmässiger Handschrift oder identischer Formatierung, dass Einträge nicht zeitnah erfasst wurden. Tragen Sie jede Fahrt am selben Tag ein.

Fehler 3: Arbeitsweg wird als Geschäftsfahrt erfasst

Die Fahrt zwischen Wohnort und regulärem Arbeitsplatz ist keine Geschäftsfahrt und darf nicht mit CHF 0.75/km abgerechnet werden. Wird dieser Fehler bei einer Kontrolle entdeckt, werden sämtliche Arbeitsweg-Kilometer gestrichen und allenfalls als Lohn aufgerechnet.

Fehler 4: Kilometerangaben ohne Plausibilitätsprüfung

Wenn die Summe der erfassten Kilometer nicht zum Tachostand passt, wird das gesamte Fahrtenbuch in Frage gestellt. Gleichen Sie die Kilometerstände monatlich ab und dokumentieren Sie den Tachostand am Jahresanfang und Jahresende.

Fehler 5: Elektronisches Fahrtenbuch ohne Exportfunktion

Eine App, die keine Daten als PDF oder CSV exportieren kann, ist für den Steuernachweis unbrauchbar. Prüfen Sie vor der Nutzung, ob die App einen vollständigen Export aller Einträge ermöglicht und ob Änderungen protokolliert werden.

07.Häufige Fragen

Reicht ein Excel-Fahrtenbuch für das Steueramt?

Ja, ein Excel-Fahrtenbuch wird vom Steueramt akzeptiert, sofern alle Pflichtangaben (Datum, Start-/Zielort, Fahrtzweck, Kilometer) vollständig erfasst sind. Wichtig ist, dass die Einträge zeitnah erfolgen und die Datei nicht nachträglich manipuliert wird. Ein regelmässiger PDF-Export mit Datum schafft zusätzliche Sicherheit.

Muss das Fahrtenbuch unterschrieben werden?

Eine Unterschrift ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Praxis verlangen manche Arbeitgeber im Spesenreglement eine monatliche Unterschrift als Bestätigung der Richtigkeit. Gegenüber dem Steueramt genügt ein vollständig und zeitnah geführtes Fahrtenbuch ohne Unterschrift.

Wie lange muss ich das Fahrtenbuch aufbewahren?

Das Fahrtenbuch muss wie alle geschäftsrelevanten Belege zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Frist beginnt am Ende des Geschäftsjahres, in dem die Fahrten stattfanden. Bei elektronischen Fahrtenbüchern sollten Sie jährlich einen Export erstellen und sicher speichern.

Gilt die Kilometerpauschale von CHF 0.75 auch für Motorräder und E-Bikes?

Der Ansatz von CHF 0.75 pro Kilometer gilt für Personenwagen. Für Motorräder beträgt die Pauschale CHF 0.40/km, für Mofas und E-Bikes CHF 0.25/km. Auch für diese Fahrzeuge muss ein Fahrtenbuch geführt werden, wenn die Kilometerentschädigung abgerechnet wird.

Was passiert, wenn das Steueramt mein Fahrtenbuch nicht akzeptiert?

Wird das Fahrtenbuch als unvollständig oder unglaubwürdig eingestuft, kann das Steueramt den Kilometerabzug kürzen oder vollständig streichen. Die ausbezahlten Kilometerentschädigungen werden dann als Lohn qualifiziert, was Nachforderungen bei AHV-Beiträgen und Einkommenssteuer zur Folge hat.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Ein Fahrtenbuch ist Pflicht, wenn Geschäftsfahrten mit dem Privatfahrzeug zum Kilometeransatz von CHF 0.75/km (ab 1.1.2026) abgerechnet werden.
2.Pro Eintrag sind Datum, Start- und Zielort, konkreter Fahrtzweck und gefahrene Kilometer zwingend erforderlich.
3.Kumulierte Jahreskilometer und regelmässige Tachostand-Abgleiche erhöhen die Glaubwürdigkeit bei einer Steuerrevision.
4.Elektronische Fahrtenbücher und Apps sind steuerlich anerkannt, sofern die Daten vollständig, exportierbar und unveränderlich gespeichert sind.
5.Der Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz gilt nicht als Geschäftsfahrt und gehört nicht ins Fahrtenbuch.
6.Ohne Fahrtenbuch kann das Steueramt den Kilometerabzug kürzen oder streichen – eine nachträgliche Schätzung ist riskant.
7.Das Fahrtenbuch muss zusammen mit den Spesenbelegen zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
8.Bereits genehmigte Spesenreglemente mit dem bisherigen Ansatz von CHF 0.70/km brauchen keine neue Genehmigung, der neue Ansatz gilt aber für Abrechnungen ab 2026.

08.Weiterführende Artikel

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