Geschäftsreise Spesen in der Buchhaltung buchen: Kontenplan, MWST und Verbuchung

Leitfaden12 min LesezeitAktualisiert 29. März 2026

Geschäftsreisespesen korrekt zu verbuchen gehört zu den wiederkehrenden Aufgaben jeder KMU-Buchhaltung. Fehler bei der Kontierung, der MWST-Behandlung oder der Abgrenzung zwischen Pauschalen und effektiven Auslagen führen zu Beanstandungen bei Revisionen und Steuerprüfungen. Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, notwendige Auslagen zu ersetzen. Die buchhalterische Abbildung dieses Ersatzes muss den Vorgaben des Schweizer KMU-Kontenrahmens und der MWST-Gesetzgebung entsprechen.

Diese Anleitung führt Sie in 8 Schritten durch den gesamten Prozess: von der Einrichtung der Spesenkonten über die Verbuchung einzelner Kostenarten bis zum Jahresabschluss. Sie erfahren, welche Konten Sie verwenden, wie Sie die Vorsteuer korrekt behandeln und wo die häufigsten Buchungsfehler entstehen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Geschäftsreisespesen werden im KMU-Kontenrahmen auf den Aufwandkonten 6500–6540 verbucht, wobei Transport, Verpflegung, Übernachtung und Repräsentation getrennt geführt werden.
2.Die Vorsteuer darf nur geltend gemacht werden, wenn ein MWST-konformer Beleg mit Unternehmens-UID vorliegt; bei Pauschalen ohne Beleg entfällt der Vorsteuerabzug.
3.Vorschüsse an Mitarbeitende laufen über ein Durchlaufkonto (1091 oder 1190) und werden erst bei Abrechnung auf die Aufwandkonten umgebucht.
4.Die Kilometerpauschale beträgt ab 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer für Privatfahrzeuge und wird auf Konto 6500 gebucht.
5.Im Jahresabschluss müssen offene Spesenvorschüsse abgegrenzt und die Repräsentationsspesen auf die Lohnausweis-Grenzwerte geprüft werden.

01.Grundlagen: KMU-Kontenrahmen und MWST-Behandlung

Der Schweizer KMU-Kontenrahmen (nach Sterchi/Mattle/Helbling) ordnet Geschäftsreisespesen in die Kontengruppe 65 ein. Die Untergliederung in separate Konten für Transport, Verpflegung, Übernachtung und Repräsentation ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber für die Transparenz gegenüber der Revisionsstelle und dem Steueramt dringend empfohlen. Unternehmen mit genehmigtem Spesenreglement profitieren von vereinfachten Nachweispflichten, müssen aber die Buchungen dennoch sauber trennen.

KontoBezeichnungVerwendung
6500Reisespesen / FahrtkostenKilometerpauschale, ÖV-Tickets, Flüge, Mietwagen
6510VerpflegungsspesenMahlzeiten auf Geschäftsreisen, Tagespauschalen
6520ÜbernachtungsspesenHotelkosten, Airbnb auf Dienstreisen
6530RepräsentationsspesenGeschäftsessen mit Kunden, Einladungen
6540Übrige ReisespesenParkgebühren, Visa, Gepäckkosten, Kleinspesen
1091 / 1190Durchlaufkonto SpesenvorschüsseVorschüsse an Mitarbeitende vor Reiseantritt

Typische Spesenkonten im KMU-Kontenrahmen

Für die MWST-Behandlung gilt: Nur effektive Auslagen mit einem MWST-konformen Beleg berechtigen zum Vorsteuerabzug. Pauschalen wie die Verpflegungspauschale von CHF 30 pro Tag oder die Kleinspesenpauschale von CHF 20 pro Tag werden ohne Beleg ausbezahlt. Da kein Beleg mit ausgewiesener MWST vorliegt, entfällt bei diesen Positionen der Vorsteuerabzug. Bei Hotelrechnungen ist zu beachten, dass der Beherbergungssatz (3,8 %) und der Normalsatz (8,1 %) auf derselben Rechnung vorkommen können, wenn Frühstück separat ausgewiesen ist.

Wichtigste Punkte:
Geschäftsreisespesen gehören in die Kontengruppe 65 des KMU-Kontenrahmens.
Pauschalen ohne Beleg berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
Hotelrechnungen können zwei verschiedene MWST-Sätze enthalten, die separat zu verbuchen sind.

02.Durchlaufkonto vs. Aufwandskonto: Wann welches Konto verwenden

In der Praxis stellt sich regelmässig die Frage, ob Spesenbeträge direkt auf ein Aufwandskonto oder zunächst auf ein Durchlaufkonto gebucht werden. Die Unterscheidung hängt davon ab, ob das Unternehmen Vorschüsse leistet oder Spesen erst nach Einreichung der Abrechnung erstattet.

  • Aufwandskonto (6500–6540): Wird verwendet, wenn der Mitarbeitende die Spesen vorstreckt und das Unternehmen nach Einreichung der Abrechnung direkt erstattet. Die Buchung erfolgt in einem Schritt: Aufwandskonto an Bank oder Kreditoren.
  • Durchlaufkonto (1091 / 1190): Wird verwendet, wenn das Unternehmen vor der Reise einen Vorschuss auszahlt. Der Vorschuss wird als Forderung gegenüber dem Mitarbeitenden gebucht. Nach Einreichung der Abrechnung wird das Durchlaufkonto aufgelöst und die Beträge auf die jeweiligen Aufwandkonten umgebucht. Ein allfälliger Restbetrag wird vom Mitarbeitenden zurückgefordert oder mit dem nächsten Lohn verrechnet.

Unternehmen, die Firmenkreditkarten einsetzen, buchen die Kreditkartenabrechnung zunächst auf ein Transitkonto (z. B. 1090). Nach Prüfung der Einzelbelege werden die Beträge auf die entsprechenden Aufwandkonten verteilt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass keine Buchung ohne geprüften Beleg auf einem Aufwandskonto landet.

Wichtigste Punkte:
Vorschüsse an Mitarbeitende gehören auf ein Durchlaufkonto und nicht direkt auf ein Aufwandskonto.
Das Durchlaufkonto wird erst bei Einreichung der Spesenabrechnung aufgelöst.
Firmenkreditkarten-Abrechnungen laufen über ein Transitkonto und werden nach Belegprüfung verteilt.
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03.Geschäftsreisespesen verbuchen: Schritt für Schritt

Die folgenden acht Schritte decken den gesamten Buchungsprozess ab, von der Einrichtung der Konten bis zur Abstimmung im Jahresabschluss. Jeder Schritt enthält konkrete Buchungssätze und Hinweise zur MWST-Behandlung, damit Sie die Verbuchung direkt in Ihrer Buchhaltungssoftware umsetzen können.

Schritt 1: Spesenkonten im Kontenplan einrichten und strukturieren

Bevor Sie die erste Geschäftsreise verbuchen, prüfen Sie Ihren Kontenplan auf die notwendigen Spesenkonten. Der KMU-Kontenrahmen sieht die Kontengruppe 65 für Reise- und Repräsentationsaufwand vor. Richten Sie mindestens vier separate Unterkonten ein, damit Sie bei einer Steuerprüfung oder Revision die einzelnen Kostenarten sofort nachweisen können.

  • 6500 Reisespesen / Fahrtkosten: Alle Transportkosten: Kilometerpauschale, ÖV-Billette, Flugtickets, Mietwagen, Taxi.
  • 6510 Verpflegungsspesen: Mahlzeiten des Mitarbeitenden auf Geschäftsreisen, Tagespauschalen ohne Beleg.
  • 6520 Übernachtungsspesen: Hotelkosten, Serviced Apartments und vergleichbare Unterkünfte auf Dienstreisen.
  • 6530 Repräsentationsspesen: Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern, Einladungen, Geschenke im geschäftlichen Kontext.
  • 6540 Übrige Reisespesen: Parkgebühren, Visa-Kosten, Gepäckgebühren, Kleinspesenpauschale.

Richten Sie zusätzlich ein Durchlaufkonto für Spesenvorschüsse ein (z. B. 1091 im Umlaufvermögen). Falls Sie Firmenkreditkarten verwenden, empfiehlt sich ein separates Transitkonto (z. B. 1090). Stimmen Sie die Kontenstruktur mit Ihrer Treuhänderin oder Ihrem Treuhänder ab, bevor Sie die ersten Buchungen vornehmen.

Wichtigste Punkte:
Mindestens vier separate Aufwandkonten in der Gruppe 65 einrichten.
Ein Durchlaufkonto für Vorschüsse und ein Transitkonto für Firmenkreditkarten vorsehen.
Die Kontenstruktur vor der ersten Buchung mit der Treuhandstelle abstimmen.

Schritt 2: Belege prüfen und MWST-Code zuweisen

Jeder Beleg muss vor der Verbuchung auf formale Korrektheit und MWST-Relevanz geprüft werden. Nur Belege, die den Anforderungen von Art. 26 MWSTG entsprechen, berechtigen zum Vorsteuerabzug. Prüfen Sie insbesondere, ob der Name und die UID-Nummer des leistungserbringenden Unternehmens, das Datum, die Art der Leistung, der Betrag und der MWST-Satz korrekt ausgewiesen sind.

SpesenartMWST-SatzMWST-Code (Beispiel)Vorsteuerabzug
ÖV-Billett Inland8,1 %V081Ja, mit Beleg
Hotelübernachtung3,8 %V038Ja, mit Beleg
Hotelfrühstück (separat)8,1 %V081Ja, wenn separat ausgewiesen
Restaurant Inland8,1 %V081Ja, mit Beleg
VerpflegungspauschaleKeine MWSTOhneNein
KilometerpauschaleKeine MWSTOhneNein
KleinspesenpauschaleKeine MWSTOhneNein
Taxi Inland8,1 %V081Ja, mit Beleg
AuslandsspesenAusländische MWSTOhneNein (CH-Vorsteuer nicht abziehbar)

MWST-Codes für typische Geschäftsreisespesen

Belege aus dem Ausland berechtigen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug in der Schweiz. Die ausländische Mehrwertsteuer wird als Teil des Aufwands verbucht. Achten Sie darauf, dass Sie bei gemischten Rechnungen (z. B. Hotel mit Frühstück) die MWST-Sätze korrekt aufteilen. Fehlt ein Beleg oder ist er unvollständig, verbuchen Sie den Betrag ohne Vorsteuerabzug und dokumentieren Sie den Grund.

Wichtigste Punkte:
Nur MWST-konforme Belege mit UID-Nummer berechtigen zum Vorsteuerabzug.
Pauschalen ohne Beleg werden immer ohne Vorsteuer verbucht.
Ausländische Mehrwertsteuer ist in der Schweiz nicht als Vorsteuer abziehbar.

Schritt 3: Transportkosten verbuchen

Transportkosten bilden in der Regel den grössten Anteil der Geschäftsreisespesen. Die Verbuchung erfolgt auf Konto 6500. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen effektiven Auslagen mit Beleg und der Kilometerpauschale für Privatfahrzeuge.

  • Kilometerpauschale Privatfahrzeug: Ab 1. Januar 2026 beträgt die Pauschale CHF 0.75 pro Kilometer. Die Buchung lautet: 6500 Reisespesen an 1020 Bank (oder an 2030 Kreditoren Mitarbeitende). Da kein Beleg mit MWST vorliegt, erfolgt die Buchung ohne Vorsteuer. Der Mitarbeitende muss ein Fahrtprotokoll mit Datum, Strecke, Zweck und Kilometeranzahl einreichen.
  • ÖV-Billette und Flugtickets: Effektive Kosten mit Beleg. Buchung: 6500 Reisespesen an 1020 Bank, mit Vorsteuerabzug bei Inlandstrecken (8,1 %). Bei internationalen Flügen ist die Strecke ab Schweizer Grenze von der MWST befreit.
  • Mietwagen und Taxi: Effektive Kosten mit Beleg. Buchung analog zu ÖV-Billetten auf Konto 6500. Vorsteuerabzug bei Inlandsfahrten mit MWST-konformem Beleg möglich.

Bereits genehmigte Spesenreglemente, die noch den bisherigen Ansatz von CHF 0.70 pro Kilometer enthalten, brauchen keine neue Genehmigung. Das Unternehmen kann den neuen Ansatz von CHF 0.75 freiwillig übernehmen oder den bisherigen beibehalten, solange das Reglement gültig ist.

Wichtigste Punkte:
Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km wird ohne Vorsteuer auf Konto 6500 gebucht.
ÖV-Billette und Taxiquittungen aus dem Inland berechtigen zum Vorsteuerabzug.
Für die Kilometerpauschale ist ein Fahrtprotokoll mit Datum, Strecke und Zweck erforderlich.

Schritt 4: Verpflegungskosten verbuchen

Verpflegungskosten auf Geschäftsreisen werden auf Konto 6510 verbucht. Die Buchung unterscheidet sich je nachdem, ob das Unternehmen Pauschalen gemäss Spesenreglement oder effektive Auslagen gegen Beleg erstattet.

SachverhaltBuchungssatzMWST-Behandlung
Tagespauschale CHF 30 (ohne Beleg)6510 / 1020 BankOhne Vorsteuer
Restaurantbeleg Inland CHF 456510 / 1020 BankVorsteuer 8,1 %
Restaurantbeleg Ausland EUR 386510 / 1020 BankOhne Vorsteuer (ausländische MWST)
Kleinspesenpauschale CHF 20/Tag6540 / 1020 BankOhne Vorsteuer

Buchungsbeispiele Verpflegungskosten

Wenn das Unternehmen ein genehmigtes Spesenreglement hat, kann es die Verpflegungspauschale von CHF 30 pro Tag ohne Einzelbelege auszahlen. Diese Pauschale muss nicht im Lohnausweis deklariert werden, sofern das Reglement von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigt ist. Werden hingegen effektive Auslagen erstattet, muss für jeden Betrag ein Beleg vorliegen. Achten Sie darauf, dass Trinkgelder auf dem Beleg nicht separat ausgewiesen werden, da sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Wichtigste Punkte:
Die Verpflegungspauschale von CHF 30 pro Tag wird ohne Vorsteuer auf Konto 6510 gebucht.
Effektive Restaurantbelege aus dem Inland berechtigen zum Vorsteuerabzug von 8,1 %.
Ein genehmigtes Spesenreglement befreit von der Einzelbelegpflicht bei Pauschalen.

Schritt 5: Übernachtungskosten verbuchen

Übernachtungskosten werden auf Konto 6520 verbucht. In der Schweiz unterliegt die Beherbergung dem reduzierten MWST-Satz von 3,8 %. Hotelrechnungen enthalten häufig mehrere MWST-Sätze, wenn Zusatzleistungen wie Frühstück, Minibar oder Parkplatz separat ausgewiesen sind.

Buchungsbeispiel: Eine Hotelrechnung über CHF 220 setzt sich zusammen aus CHF 180 Übernachtung (3,8 % MWST) und CHF 40 Frühstück und Minibar (8,1 % MWST). Die Buchung lautet: 6520 Übernachtungsspesen CHF 180 mit Vorsteuer 3,8 % und 6510 Verpflegungsspesen CHF 40 mit Vorsteuer 8,1 %, jeweils an 1020 Bank. Falls das Hotel die Leistungen nicht aufschlüsselt, buchen Sie den Gesamtbetrag auf 6520 mit dem tieferen Satz von 3,8 % und verzichten auf den höheren Vorsteuerabzug für die Nebenleistungen.

Bei Übernachtungen im Ausland entfällt der Vorsteuerabzug in der Schweiz. Der Gesamtbetrag inklusive ausländischer Mehrwertsteuer wird auf Konto 6520 gebucht. Wechselkursdifferenzen bei Fremdwährungsbelegen verbuchen Sie auf Konto 6960 (Kursdifferenzen) oder direkt im Aufwandskonto, je nach Wesentlichkeit.

Wichtigste Punkte:
Hotelübernachtungen in der Schweiz unterliegen dem reduzierten MWST-Satz von 3,8 %.
Frühstück und Nebenleistungen auf der Hotelrechnung sind separat mit 8,1 % zu verbuchen.
Bei Auslandsübernachtungen entfällt der Schweizer Vorsteuerabzug vollständig.

Schritt 6: Repräsentationsspesen verbuchen und Grenzwerte beachten

Repräsentationsspesen umfassen Geschäftsessen mit Kunden, Einladungen und Geschenke im geschäftlichen Kontext. Sie werden auf Konto 6530 verbucht. Repräsentationsspesen müssen immer den effektiven Auslagen entsprechen; Pauschalen sind hier nicht zulässig. Für jede Ausgabe ist ein Beleg mit Angabe des Anlasses und der bewirteten Personen erforderlich.

  • Lohnausweis-Grenzwerte: Übersteigen die Repräsentationsspesen eines Mitarbeitenden CHF 6000 pro Jahr, müssen sie im Lohnausweis deklariert werden, sofern sie mehr als 5 % des Bruttolohns ausmachen. Das absolute Maximum liegt bei CHF 24 000 pro Jahr.
  • Naturalgeschenke: Ab 2026 gilt ein Freibetrag von CHF 600 pro Kalenderjahr und beschenkte Person. Geschenke innerhalb dieses Freibetrags müssen nicht im Lohnausweis aufgeführt werden.
  • MWST-Behandlung: Geschäftsessen im Inland berechtigen zum Vorsteuerabzug von 8,1 %, sofern ein MWST-konformer Beleg vorliegt. Auf dem Beleg sollte der geschäftliche Anlass vermerkt werden.

Buchungsbeispiel: Geschäftsessen mit Kunden, Restaurantrechnung CHF 350 inkl. 8,1 % MWST. Buchung: 6530 Repräsentationsspesen an 1020 Bank CHF 350, Vorsteuer CHF 26.25. Auf der Rückseite des Belegs oder in der Spesenabrechnung den Anlass und die Teilnehmenden dokumentieren.

Wichtigste Punkte:
Repräsentationsspesen müssen immer auf effektiven Belegen basieren, Pauschalen sind nicht zulässig.
Ab CHF 6000 pro Jahr und Mitarbeitenden ist eine Deklaration im Lohnausweis erforderlich.
Naturalgeschenke sind ab 2026 bis CHF 600 pro Kalenderjahr und Person steuerfrei.

Schritt 7: Durchlaufposten und Vorschüsse korrekt abgrenzen

Wenn Ihr Unternehmen Spesenvorschüsse auszahlt, müssen diese buchhalterisch sauber über ein Durchlaufkonto geführt werden. Der Vorschuss stellt eine Forderung gegenüber dem Mitarbeitenden dar und darf nicht direkt als Aufwand verbucht werden.

ZeitpunktBuchungssatzErläuterung
Vorschuss auszahlen1091 Spesenvorschüsse / 1020 BankForderung gegenüber Mitarbeitendem entsteht
Abrechnung einreichen6500–6540 Aufwandkonten / 1091 SpesenvorschüsseAuflösung des Durchlaufkontos, Verteilung auf Aufwandkonten
Restbetrag zurückzahlen1020 Bank / 1091 SpesenvorschüsseMitarbeitender zahlt nicht verwendeten Vorschuss zurück
Nachzahlung leisten1091 Spesenvorschüsse / 1020 BankEffektive Spesen übersteigen den Vorschuss

Buchungsablauf bei Spesenvorschüssen

Das Durchlaufkonto 1091 muss nach vollständiger Abrechnung einen Saldo von null aufweisen. Kontrollieren Sie monatlich, ob offene Vorschüsse bestehen, und mahnen Sie ausstehende Abrechnungen. Offene Vorschüsse am Jahresende müssen als Forderung in der Bilanz ausgewiesen werden und dürfen nicht als Aufwand in die Erfolgsrechnung einfliessen.

Wichtigste Punkte:
Spesenvorschüsse werden als Forderung auf Konto 1091 gebucht, nicht als Aufwand.
Nach vollständiger Abrechnung muss das Durchlaufkonto einen Saldo von null aufweisen.
Offene Vorschüsse am Jahresende sind als Forderung in der Bilanz auszuweisen.

Schritt 8: Jahresabschluss durchführen und Konten abstimmen

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind mehrere Prüfungen und Abgrenzungen bei den Spesenkonten vorzunehmen. Diese Arbeiten stellen sicher, dass die Erfolgsrechnung den tatsächlichen Aufwand der Periode abbildet und die Bilanz keine versteckten Forderungen oder Verbindlichkeiten enthält.

  • Durchlaufkonten abstimmen: Prüfen Sie, ob alle Spesenvorschüsse abgerechnet sind. Offene Salden auf Konto 1091 müssen als Forderung ausgewiesen oder als Lohnbestandteil umqualifiziert werden.
  • Periodenabgrenzung: Spesenabrechnungen, die sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr beziehen, aber erst im neuen Jahr eingereicht werden, sind als passive Rechnungsabgrenzung (Konto 2300) zu erfassen.
  • Repräsentationsspesen prüfen: Kontrollieren Sie pro Mitarbeitenden, ob die Grenzwerte für den Lohnausweis (CHF 6000 / 5 % des Bruttolohns / max. CHF 24 000) überschritten werden. Dokumentieren Sie das Ergebnis.
  • MWST-Abstimmung: Gleichen Sie die verbuchte Vorsteuer auf den Spesenkonten mit den eingereichten Belegen ab. Fehlende oder mangelhafte Belege führen zu einer Vorsteuerkorrektur.
  • Lohnausweis vorbereiten: Tragen Sie genehmigte Pauschalspesen in Ziffer 13.1.1 und effektive Spesen in Ziffer 13.1.2 des Lohnausweises ein. Repräsentationsspesen über den Grenzwerten gehören in Ziffer 13.2.

Dokumentieren Sie alle Abstimmungsarbeiten schriftlich. Bei einer Steuerrevision oder Buchprüfung müssen Sie nachweisen können, dass die Spesenkonten vollständig und korrekt abgestimmt wurden. Bewahren Sie die Belege zusammen mit den Spesenabrechnungen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren auf (Art. 958f OR).

Wichtigste Punkte:
Offene Spesenvorschüsse müssen im Jahresabschluss als Forderung oder Lohnbestandteil behandelt werden.
Spesenabrechnungen des alten Jahres, die erst im neuen Jahr eingehen, erfordern eine passive Rechnungsabgrenzung.
Belege und Spesenabrechnungen sind gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren.
#AufgabeVerantwortlich
1Spesenkonten im Kontenplan einrichtenBuchhaltung / Treuhand
2Belege prüfen und MWST-Code zuweisenBuchhaltung
3Transportkosten verbuchenBuchhaltung
4Verpflegungskosten verbuchenBuchhaltung
5Übernachtungskosten verbuchenBuchhaltung
6Repräsentationsspesen verbuchenBuchhaltung
7Durchlaufposten und Vorschüsse abgrenzenBuchhaltung
8Jahresabschluss und KontenabstimmungBuchhaltung / Revision

Prozessübersicht

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Vorsteuerabzug auf Pauschalen geltend gemacht

Pauschalen wie die Verpflegungspauschale von CHF 30 oder die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km werden ohne Beleg ausbezahlt. Da kein MWST-konformer Beleg vorliegt, ist kein Vorsteuerabzug zulässig. Bei einer MWST-Revision wird die zu Unrecht abgezogene Vorsteuer nachgefordert, zuzüglich Verzugszins.

Fehler 2: Spesenvorschuss direkt als Aufwand verbucht

Wird ein Vorschuss direkt auf ein Aufwandskonto gebucht, erscheint der Betrag in der Erfolgsrechnung, bevor die tatsächlichen Spesen angefallen sind. Das verfälscht das Periodenergebnis und kann bei einer Revision beanstandet werden. Vorschüsse gehören auf ein Durchlaufkonto im Umlaufvermögen.

Fehler 3: Hotelrechnung nicht nach MWST-Sätzen aufgeteilt

Hotelrechnungen enthalten häufig Übernachtung (3,8 %) und Nebenleistungen wie Frühstück (8,1 %). Wird der Gesamtbetrag pauschal mit einem einzigen MWST-Satz verbucht, stimmt die Vorsteuer nicht. Teilen Sie die Rechnung gemäss den ausgewiesenen Positionen auf die korrekten Konten und MWST-Codes auf.

Fehler 4: Repräsentationsspesen ohne Anlass und Teilnehmende dokumentiert

Geschäftsessen ohne Angabe des Anlasses und der bewirteten Personen werden von der Steuerbehörde als privater Aufwand qualifiziert. Die Folge: Aufrechnung im Lohnausweis und Nachsteuer. Vermerken Sie auf jedem Beleg den geschäftlichen Zweck und die Namen der Teilnehmenden.

Fehler 5: Ausländische MWST als Schweizer Vorsteuer abgezogen

Belege aus dem Ausland enthalten ausländische Mehrwertsteuer, die in der Schweiz nicht als Vorsteuer abziehbar ist. Der Gesamtbetrag inklusive ausländischer MWST wird als Aufwand verbucht. Für die Rückforderung ausländischer MWST gelten separate Verfahren je nach Land.

05.Häufige Fragen

Welche Konten verwende ich für Geschäftsreisespesen im KMU-Kontenrahmen?

Geschäftsreisespesen werden in der Kontengruppe 65 verbucht. Die wichtigsten Konten sind 6500 (Reisespesen/Fahrtkosten), 6510 (Verpflegung), 6520 (Übernachtung), 6530 (Repräsentation) und 6540 (übrige Reisespesen). Für Vorschüsse verwenden Sie ein Durchlaufkonto wie 1091.

Kann ich auf die Kilometerpauschale Vorsteuer abziehen?

Nein. Die Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer wird ohne Beleg ausbezahlt. Da kein MWST-konformer Beleg vorliegt, ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die Pauschale wird auf Konto 6500 ohne MWST-Code verbucht.

Wie verbuche ich eine Hotelrechnung mit Frühstück korrekt?

Teilen Sie die Rechnung nach MWST-Sätzen auf. Die Übernachtung buchen Sie auf Konto 6520 mit 3,8 % Vorsteuer, das Frühstück auf Konto 6510 mit 8,1 % Vorsteuer. Falls das Hotel die Leistungen nicht separat ausweist, buchen Sie den Gesamtbetrag mit dem tieferen Satz von 3,8 %.

Muss ich Spesenpauschalen im Lohnausweis deklarieren?

Wenn Ihr Unternehmen ein von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement hat, müssen Pauschalen für Verpflegung und Kleinspesen nicht im Lohnausweis deklariert werden. Ohne genehmigtes Reglement sind alle Spesenzahlungen in Ziffer 13 des Lohnausweises aufzuführen.

Wie lange muss ich Spesenbelege aufbewahren?

Gemäss Art. 958f OR beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Geschäftsbücher und Buchungsbelege zehn Jahre. Das gilt auch für Spesenbelege, Spesenabrechnungen und die zugehörigen Fahrtprotokolle. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, sofern die Integrität der Dokumente gewährleistet ist.

Was passiert mit offenen Spesenvorschüssen am Jahresende?

Offene Spesenvorschüsse müssen am Jahresende als Forderung in der Bilanz ausgewiesen werden. Sie dürfen nicht als Aufwand in die Erfolgsrechnung einfliessen. Wird der Vorschuss nicht abgerechnet, kann er als Lohnbestandteil umqualifiziert werden, was sozialversicherungs- und steuerpflichtig wäre.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Geschäftsreisespesen werden im KMU-Kontenrahmen auf den Konten 6500 bis 6540 verbucht, getrennt nach Transport, Verpflegung, Übernachtung, Repräsentation und übrigen Spesen.
2.Der Vorsteuerabzug ist nur bei effektiven Auslagen mit MWST-konformem Beleg zulässig; Pauschalen werden immer ohne Vorsteuer gebucht.
3.Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75 pro Kilometer und erfordert ein Fahrtprotokoll als Nachweis.
4.Hotelrechnungen mit Nebenleistungen müssen nach MWST-Sätzen aufgeteilt werden: 3,8 % für Beherbergung, 8,1 % für Verpflegung und weitere Leistungen.
5.Spesenvorschüsse gehören auf ein Durchlaufkonto (z. B. 1091) und werden erst bei Abrechnung auf die Aufwandkonten umgebucht.
6.Repräsentationsspesen erfordern immer effektive Belege mit Angabe des Anlasses und der Teilnehmenden; ab CHF 6000 pro Jahr ist eine Lohnausweis-Deklaration nötig.
7.Im Jahresabschluss sind offene Vorschüsse abzugrenzen, die Vorsteuer abzustimmen und die Repräsentationsspesen auf die Lohnausweis-Grenzwerte zu prüfen.
8.Alle Spesenbelege und Abrechnungen sind gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren.

06.Weiterführende Artikel

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