Spesenabrechnung ausfüllen: Pflichtangaben, Belege und Einreichung

Anleitung9 min LesezeitAktualisiert 24. März 2026

Wer geschäftliche Auslagen zurückerstattet haben will, muss eine Spesenabrechnung ausfüllen. Das betrifft Mitarbeitende aller Stufen, vom Aussendienst über die Projektleitung bis zur Geschäftsführung. Fehlerhafte oder unvollständige Abrechnungen werden von der Buchhaltung zurückgewiesen, was die Erstattung verzögert und zusätzlichen Aufwand verursacht. Im schlimmsten Fall gehen Ansprüche verloren, weil Fristen verstreichen oder Belege nicht mehr auffindbar sind.

Diese Anleitung führt Sie in 7 Schritten durch den gesamten Prozess: von der Vorbereitung über das Ausfüllen jedes einzelnen Feldes bis zur fristgerechten Einreichung. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Schweizer Ansätzen ab 2026 und den Vorgaben der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Jede Spesenabrechnung muss Name, Abteilung, Abrechnungsperiode und eine lückenlose Aufstellung aller Einzelpositionen enthalten.
2.Originalbelege sind für alle effektiven Spesen zwingend erforderlich; bei Pauschalen wie der Kilometerpauschale von CHF 0.75/km genügt ein Fahrtennachweis.
3.Der Arbeitgeber ist gemäss Art. 327a OR verpflichtet, alle notwendigen Auslagen zu erstatten, sofern sie geschäftlich begründet und korrekt belegt sind.
4.Unvollständige oder verspätete Abrechnungen führen regelmässig zu Rückweisungen und verzögerter Erstattung.
5.Das firmeninterne Spesenreglement definiert Fristen, Pauschalen und Einreichwege und ist für das korrekte Ausfüllen massgebend.

01.Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Spesenerstattung ergibt sich aus Art. 327a OR. Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob ein Spesenreglement vorhanden ist. Das Reglement konkretisiert jedoch die Modalitäten: Welche Pauschalen gelten, welche Belege verlangt werden und in welcher Frist die Abrechnung einzureichen ist.

Bevor Sie eine Spesenabrechnung ausfüllen, sollten Sie drei Dinge klären: Erstens, ob Ihr Unternehmen ein genehmigtes Spesenreglement hat und welche Vorgaben darin stehen. Zweitens, welches Formular oder welche Software vorgeschrieben ist. Drittens, welche Einreichfristen gelten. Ohne diese Informationen riskieren Sie, die Abrechnung falsch auszufüllen oder das falsche Format zu verwenden.

SpesenartPauschale 2026Belegpflicht
Kilometerpauschale PrivatfahrzeugCHF 0.75/kmFahrtennachweis (Datum, Strecke, Zweck)
Verpflegung Mittag-/AbendessenCHF 30.–/TagKein Beleg nötig bei Pauschale
Kleinspesen TagespauschaleCHF 20.–/TagKein Beleg nötig bei Pauschale
ÜbernachtungEffektive KostenOriginalbeleg zwingend
RepräsentationsspesenEffektive KostenOriginalbeleg zwingend

Aktuelle Pauschalen ab 1.1.2026 (ESTV-Wegleitung)

Wichtig: Bereits genehmigte Spesenreglemente, die noch den alten Kilometeransatz von CHF 0.70 enthalten, brauchen keine neue Genehmigung. Die neuen Ansätze gelten jedoch für alle ab 1.1.2026 eingereichten Abrechnungen, sofern das Reglement keine abweichende Regelung vorsieht.

Wichtigste Punkte:
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung aller notwendigen geschäftlichen Auslagen.
Das firmeninterne Spesenreglement definiert Pauschalen, Belegpflichten und Einreichfristen.
Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75/km, die Verpflegungspauschale CHF 30.– pro Tag.

02.Spesenabrechnung ausfüllen: Schritt für Schritt

Die folgenden sieben Schritte decken den gesamten Prozess ab, vom Prüfen der Vorgaben bis zur Einreichung. Arbeiten Sie die Schritte der Reihe nach ab, damit keine Angabe fehlt und die Abrechnung beim ersten Einreichen akzeptiert wird.

Schritt 1: Spesenreglement und Formularvorgaben prüfen

Bevor Sie auch nur ein Feld ausfüllen, lesen Sie das Spesenreglement Ihres Unternehmens. Dort finden Sie die geltenden Pauschalen, die Einreichfrist und die vorgeschriebene Form der Abrechnung. Manche Unternehmen verlangen ein bestimmtes Excel-Formular, andere setzen eine Spesen-App ein. Verwenden Sie das falsche Format, wird die Abrechnung zurückgewiesen.

  • PauschalenPrüfen Sie, welche Pauschalen Ihr Reglement vorsieht und ob diese den aktuellen ESTV-Ansätzen entsprechen.
  • EinreichfristÜblich sind monatliche Fristen (z.B. bis zum 5. des Folgemonats). Verspätete Abrechnungen können abgelehnt werden.
  • Formular oder SoftwareKlären Sie, ob ein firmeneigenes Formular, eine Excel-Vorlage oder eine digitale Lösung vorgeschrieben ist.
  • GenehmigungswegFinden Sie heraus, wer Ihre Abrechnung genehmigt: direkte Vorgesetzte, Abteilungsleitung oder Buchhaltung.
Wichtigste Punkte:
Das Spesenreglement ist die verbindliche Grundlage für jede Abrechnung.
Verwenden Sie immer das vorgeschriebene Formular oder die vorgegebene Software.
Prüfen Sie die Einreichfrist, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.

Schritt 2: Personalien und Abrechnungsperiode eintragen

Der Kopfbereich der Spesenabrechnung enthält Ihre persönlichen Angaben und den Abrechnungszeitraum. Diese Felder sind Pflicht, weil die Buchhaltung die Abrechnung sonst keiner Person und keiner Periode zuordnen kann. Füllen Sie den Kopfbereich vollständig aus, auch wenn Sie glauben, dass Ihre Daten bekannt sind.

FeldInhaltBeispiel
Vor- und NachnameVollständiger Name gemäss ArbeitsvertragMaria Keller
PersonalnummerFalls vorhanden, gemäss HR-SystemP-20234
Abteilung / KostenstelleZuordnung für die BuchhaltungVertrieb / KST 4200
AbrechnungsperiodeMonat oder Zeitraum der SpesenMai 2026
Bankverbindung / IBANNur wenn nicht im HR-System hinterlegtCH93 0076 2011 6238 5295 7

Pflichtangaben im Kopfbereich

Achten Sie darauf, dass die Abrechnungsperiode exakt dem Zeitraum entspricht, in dem die Spesen angefallen sind. Spesen aus dem Vormonat gehören nicht in die aktuelle Abrechnung, es sei denn, Ihr Reglement erlaubt eine Nachreichung.

Wichtigste Punkte:
Füllen Sie alle Kopffelder vollständig aus, auch wenn Ihre Daten im HR-System hinterlegt sind.
Die Abrechnungsperiode muss exakt dem Zeitraum der angefallenen Spesen entsprechen.
Kostenstelle und Abteilung sind für die korrekte Verbuchung zwingend erforderlich.

Schritt 3: Spesenpositionen einzeln erfassen

Jede Auslage wird als eigene Position erfasst. Fassen Sie nicht mehrere Ausgaben in einer Zeile zusammen, auch wenn sie am selben Tag angefallen sind. Ein Mittagessen und ein Taxi am gleichen Tag sind zwei separate Positionen. Nur so kann die Buchhaltung jede Auslage prüfen und dem richtigen Konto zuordnen.

AngabeErklärung
DatumTag, an dem die Auslage entstanden ist
SpesenartKategorie gemäss Reglement (z.B. Verpflegung, Reise, Unterkunft)
Beschreibung / ZweckGeschäftlicher Anlass (z.B. Kundenbesuch Firma Müller AG, Zürich)
Betrag in CHFExakter Betrag gemäss Beleg, bei Fremdwährung umgerechnet
BelegnummerFortlaufende Nummer, die dem physischen oder digitalen Beleg zugeordnet ist
Währung / KursBei Auslandsspesen: Originalwährung und verwendeter Umrechnungskurs

Pflichtangaben pro Spesenposition

Beim geschäftlichen Zweck reicht ein Stichwort nicht aus. Schreiben Sie konkret, warum die Auslage nötig war. Statt nur Mittagessen schreiben Sie Mittagessen mit Kunde X, Projektbesprechung Y. Das erleichtert die Prüfung und vermeidet Rückfragen.

Wichtigste Punkte:
Jede Auslage wird als separate Position mit Datum, Betrag und geschäftlichem Zweck erfasst.
Der geschäftliche Zweck muss konkret formuliert sein, nicht nur als Stichwort.
Bei Fremdwährungen ist der Umrechnungskurs und die Originalwährung anzugeben.

Schritt 4: Belege zuordnen und nummerieren

Zu jeder Position mit effektiven Kosten gehört ein Originalbeleg. Nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die Belegnummer in die entsprechende Zeile der Abrechnung ein. So kann die prüfende Person jeden Betrag sofort dem richtigen Beleg zuordnen. Ohne diese Zuordnung wird die Abrechnung in der Regel zurückgewiesen.

  • OriginalbelegeQuittungen, Rechnungen und Tickets im Original beilegen. Kopien werden nur akzeptiert, wenn das Original nachweislich verloren ging und der Vorgesetzte dies bestätigt.
  • Digitale BelegeE-Tickets, Online-Rechnungen und digitale Quittungen als PDF sichern. Screenshots von Kreditkartenabrechnungen ersetzen keinen Einzelbeleg.
  • Thermopapier-BelegeKassenbelege auf Thermopapier verblassen schnell. Fotografieren oder scannen Sie diese sofort nach Erhalt und heften Sie das Original trotzdem bei.
  • NummerierungSchreiben Sie die Belegnummer gut sichtbar auf den Beleg (z.B. oben rechts). Bei digitalen Belegen benennen Sie die Datei entsprechend (z.B. Beleg_01_Mittagessen.pdf).

Bei Pauschalspesen wie der Verpflegungspauschale oder der Kleinspesenpauschale ist kein Einzelbeleg nötig. Für die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km müssen Sie jedoch einen Fahrtennachweis führen, der Datum, Start- und Zielort, Strecke in Kilometern und den geschäftlichen Zweck enthält.

Wichtigste Punkte:
Jeder effektiven Spesenposition muss ein nummerierter Originalbeleg zugeordnet sein.
Thermopapier-Belege sofort fotografieren oder scannen, da sie schnell verblassen.
Für die Kilometerpauschale genügt ein Fahrtennachweis statt eines Einzelbelegs.

Schritt 5: Pauschalen korrekt berechnen

Pauschalen vereinfachen die Abrechnung, weil kein Einzelbeleg nötig ist. Allerdings müssen Sie die Pauschalen korrekt berechnen und die Voraussetzungen einhalten. Eine Verpflegungspauschale dürfen Sie nur geltend machen, wenn Sie tatsächlich auswärts verpflegt wurden und der Arbeitgeber keine Mahlzeit gestellt hat.

PauschaleAnsatz 2026BerechnungVoraussetzung
VerpflegungCHF 30.–/TagAnzahl Tage x CHF 30.–Auswärtige Verpflegung, keine Mahlzeit vom Arbeitgeber
KleinspesenCHF 20.–/TagAnzahl Tage x CHF 20.–Ganztägige Abwesenheit vom Arbeitsort
Kilometer privates AutoCHF 0.75/kmGefahrene km x CHF 0.75Fahrtennachweis mit Datum, Strecke, Zweck
ÜbernachtungEffektivGemäss HotelrechnungOriginalbeleg zwingend

Berechnung der gängigsten Pauschalen

Beachten Sie: Wenn Ihr Spesenreglement tiefere Pauschalen als die ESTV-Ansätze vorsieht, gelten die Reglementspauschalen. Höhere Pauschalen als die ESTV-Ansätze sind nur zulässig, wenn das Reglement kantonal genehmigt ist und die höheren Beträge explizit ausweist. Rechnen Sie die Pauschalen sorgfältig zusammen und tragen Sie die Summe in die dafür vorgesehene Zeile ein.

Wichtigste Punkte:
Pauschalen dürfen nur geltend gemacht werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Reglementspauschalen gehen den ESTV-Ansätzen vor, sofern sie tiefer sind.
Kilometerangaben müssen durch einen Fahrtennachweis mit Datum, Strecke und Zweck belegt sein.

Schritt 6: Abrechnung kontrollieren und unterschreiben

Bevor Sie die Abrechnung einreichen, prüfen Sie jede Zeile systematisch. Stimmen die Beträge mit den Belegen überein? Ist jede Position einem Beleg zugeordnet? Sind die Pauschalen korrekt berechnet? Stimmt die Gesamtsumme? Eine sorgfältige Selbstkontrolle spart Ihnen und der Buchhaltung Zeit und verhindert Rückweisungen.

  • Prüfen Sie, ob alle Pflichtfelder im Kopfbereich ausgefüllt sind (Name, Abteilung, Periode).
  • Vergleichen Sie jeden Betrag in der Abrechnung mit dem zugehörigen Beleg.
  • Kontrollieren Sie die Belegnummerierung: Jede Position muss einer Belegnummer zugeordnet sein.
  • Rechnen Sie die Gesamtsumme manuell nach, auch wenn das Formular automatisch rechnet.
  • Unterschreiben und datieren Sie die Abrechnung. Ohne Unterschrift ist sie nicht gültig.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäss sind und die Auslagen tatsächlich geschäftlich bedingt waren. Falsche Angaben in der Spesenabrechnung können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bis hin zur fristlosen Kündigung.

Wichtigste Punkte:
Jede Abrechnung muss vor der Einreichung systematisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
Die Unterschrift bestätigt die Wahrheitsmässigkeit aller Angaben.
Falsche Angaben in der Spesenabrechnung können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Schritt 7: Abrechnung fristgerecht einreichen

Reichen Sie die fertige Abrechnung innerhalb der im Spesenreglement festgelegten Frist ein. Üblich sind monatliche Fristen, etwa bis zum 5. oder 10. des Folgemonats. Manche Unternehmen verlangen zusätzlich eine quartalsweise Schlussabrechnung. Halten Sie die Frist nicht ein, kann der Arbeitgeber die Erstattung verweigern oder verzögern.

  • PapierformularAbrechnung unterschrieben zusammen mit allen nummerierten Originalbelegen in einem Umschlag an die Buchhaltung oder den Vorgesetzten übergeben.
  • Excel per E-MailAusgefülltes Formular als Excel- oder PDF-Datei senden. Belege als nummerierte Scans oder Fotos im selben E-Mail oder als ZIP-Datei beilegen.
  • Spesen-AppPositionen und Belegfotos direkt in der App erfassen und zur Genehmigung freigeben. Die App übernimmt Nummerierung und Zuordnung automatisch.

Bewahren Sie eine Kopie der eingereichten Abrechnung und aller Belege auf, bis die Erstattung auf Ihrem Konto eingegangen ist. Bei Papierbelegen empfiehlt sich zusätzlich eine digitale Sicherungskopie. So können Sie bei Rückfragen jederzeit nachweisen, was Sie eingereicht haben.

Wichtigste Punkte:
Die Einreichfrist steht im Spesenreglement und ist zwingend einzuhalten.
Bewahren Sie immer eine Kopie der Abrechnung und aller Belege auf.
Digitale Einreichung über eine Spesen-App reduziert Fehler und beschleunigt die Erstattung.
#AufgabeVerantwortlich
1Spesenreglement und Formularvorgaben prüfenMitarbeitende/r
2Personalien und Abrechnungsperiode eintragenMitarbeitende/r
3Spesenpositionen einzeln erfassenMitarbeitende/r
4Belege zuordnen und nummerierenMitarbeitende/r
5Pauschalen korrekt berechnenMitarbeitende/r
6Abrechnung kontrollieren und unterschreibenMitarbeitende/r
7Abrechnung fristgerecht einreichenMitarbeitende/r

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Beleg fehlt oder ist nicht zugeordnet

Ohne nummerierten Originalbeleg wird die betroffene Position von der Buchhaltung gestrichen. Nummerieren Sie jeden Beleg sofort und tragen Sie die Nummer in die Abrechnung ein. Bei verlorenen Belegen: Vorgesetzten informieren und eine schriftliche Bestätigung der Auslage einholen.

Fehler 2: Geschäftlicher Zweck fehlt oder ist zu vage

Ein blosses Mittagessen oder Taxi reicht als Beschreibung nicht aus. Die Buchhaltung muss den geschäftlichen Anlass nachvollziehen können. Formulieren Sie konkret, z.B. Mittagessen mit Kunde Müller AG, Projektbesprechung Standort Bern. Fehlende Zweckangaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

Fehler 3: Pauschale und effektive Kosten vermischt

Wer für denselben Tag eine Verpflegungspauschale und zusätzlich einen Restaurant-Beleg einreicht, macht die Abrechnung doppelt geltend. Entscheiden Sie sich pro Spesenart und Tag für entweder Pauschale oder effektive Kosten. Eine Vermischung kann als Spesenbetrug gewertet werden.

Fehler 4: Einreichfrist verpasst

Viele Spesenreglemente sehen eine monatliche Einreichfrist vor. Wer diese verpasst, riskiert, dass die Erstattung abgelehnt oder auf die nächste Periode verschoben wird. Tragen Sie sich die Frist als wiederkehrende Erinnerung im Kalender ein.

Fehler 5: Fremdwährung ohne Umrechnung eingereicht

Auslandsspesen müssen in CHF umgerechnet werden. Geben Sie den verwendeten Wechselkurs und die Originalwährung an. Ohne Umrechnung kann die Buchhaltung den Betrag nicht verbuchen. Verwenden Sie den Tageskurs der Kreditkartenabrechnung oder den offiziellen ESTV-Kurs.

04.Häufige Fragen

Muss ich für jede Spesenabrechnung Originalbelege beilegen?

Für alle effektiven Spesen (Hotelrechnungen, Restaurantquittungen, Tickets) sind Originalbelege zwingend. Bei Pauschalen wie der Verpflegungs- oder Kleinspesenpauschale ist kein Einzelbeleg nötig. Für die Kilometerpauschale müssen Sie einen Fahrtennachweis mit Datum, Strecke und Zweck führen.

Wie oft muss ich eine Spesenabrechnung einreichen?

Die Einreichfrequenz ist im Spesenreglement Ihres Unternehmens geregelt. Üblich ist eine monatliche Abrechnung, manche Firmen akzeptieren auch quartalsweise Einreichungen. Reichen Sie Spesen zeitnah ein, damit Belege nicht verloren gehen und die Zuordnung einfach bleibt.

Was passiert, wenn ich einen Beleg verloren habe?

Informieren Sie Ihren Vorgesetzten und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Auslage. Manche Unternehmen akzeptieren Kreditkartenabrechnungen als Ersatznachweis, wenn der Einzelbeleg fehlt. Ohne jeglichen Nachweis wird die Position in der Regel nicht erstattet.

Darf ich private und geschäftliche Auslagen auf derselben Abrechnung mischen?

Nein. Die Spesenabrechnung darf ausschliesslich geschäftlich bedingte Auslagen enthalten. Private Ausgaben, auch wenn sie auf derselben Geschäftsreise angefallen sind, gehören nicht in die Abrechnung. Bei gemischten Rechnungen (z.B. Hotel mit privater Minibar) muss der private Anteil abgezogen werden.

Kann ich Spesen auch rückwirkend für vergangene Monate einreichen?

Das hängt vom Spesenreglement ab. Viele Reglemente setzen eine Frist von ein bis drei Monaten nach Entstehung der Auslage. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Spesenerstattung gemäss Art. 327a OR, aber der Arbeitgeber darf im Reglement zumutbare Fristen festlegen. Reichen Sie Spesen daher immer so zeitnah wie möglich ein.

Wie rechne ich Auslandsspesen in Schweizer Franken um?

Verwenden Sie den Wechselkurs Ihrer Kreditkartenabrechnung oder den offiziellen ESTV-Tageskurs am Tag der Auslage. Geben Sie in der Abrechnung sowohl den Originalbetrag in Fremdwährung als auch den CHF-Betrag und den verwendeten Kurs an. So kann die Buchhaltung die Umrechnung nachvollziehen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Prüfen Sie vor dem Ausfüllen das Spesenreglement Ihres Unternehmens auf Pauschalen, Fristen und Formvorgaben.
2.Füllen Sie den Kopfbereich vollständig aus: Name, Personalnummer, Abteilung, Kostenstelle und Abrechnungsperiode.
3.Erfassen Sie jede Auslage als separate Position mit Datum, Betrag, Spesenart und konkretem geschäftlichem Zweck.
4.Nummerieren Sie alle Belege fortlaufend und ordnen Sie sie den Positionen in der Abrechnung zu.
5.Berechnen Sie Pauschalen korrekt: Kilometerpauschale CHF 0.75/km, Verpflegung CHF 30.–/Tag, Kleinspesen CHF 20.–/Tag.
6.Kontrollieren Sie die Abrechnung systematisch auf Vollständigkeit, korrekte Beträge und lückenlose Belege.
7.Unterschreiben und datieren Sie die Abrechnung, bevor Sie sie einreichen.
8.Halten Sie die Einreichfrist ein und bewahren Sie eine Kopie aller Unterlagen auf, bis die Erstattung erfolgt ist.

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