Spesenabrechnung buchen: Kontierung, MWST und Buchungsbeispiele

Anleitung10 min LesezeitAktualisiert 24. März 2026

Die korrekte Verbuchung von Spesenbelegen gehört zu den wiederkehrenden Aufgaben in jeder Schweizer KMU-Buchhaltung. Fehler bei der Kontierung, bei der MWST-Behandlung oder bei der Abgrenzung zwischen Pauschalen und Effektivspesen führen zu falschen Aufwandzahlen, Vorsteuerverlusten und Beanstandungen bei der MWST-Revision. Besonders heikel ist die Schnittstelle zwischen Spesenabrechnung und Lohnausweis: Falsch verbuchte Spesen können als verdeckter Lohn qualifiziert werden.

Diese Anleitung führt Sie in 7 Schritten durch den gesamten Buchungsprozess, von der Kontenplan-Vorbereitung über die MWST-Zuordnung bis zur Abstimmung und zum CSV-Import aus Spesen-Tools.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Spesenaufwände werden in der Schweizer Buchhaltung nach Kostenart auf separate Aufwandkonten gebucht, typischerweise im Kontenbereich 5800–5880 nach Schweizer Kontenrahmen KMU.
2.Die Vorsteuer auf Spesen darf nur abgezogen werden, wenn ein MWST-konformer Originalbeleg mit Angabe der Unternehmens-UID vorliegt.
3.Pauschalen wie die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km (ab 2026) oder Verpflegungspauschalen von CHF 30.– pro Tag werden ohne Vorsteuerabzug gebucht.
4.Spesen-Tools ermöglichen den CSV-Import von Buchungsdaten direkt in die Buchhaltungssoftware, was manuelle Erfassung und Kontierungsfehler reduziert.
5.Gemäss Art. 327a OR geschuldete Spesenerstattungen müssen periodengerecht verbucht und im Lohnausweis korrekt deklariert werden.

01.Rechtliche Grundlagen und Kontenrahmen

Die Pflicht zur Spesenerstattung ergibt sich aus Art. 327a OR. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen ersetzen. Für die Buchhaltung bedeutet das: Jede erstattete Spese muss als Aufwand erfasst und dem richtigen Konto zugeordnet werden. Der Schweizer Kontenrahmen KMU sieht dafür die Kontengruppe 58 (Reise- und Repräsentationsaufwand) vor.

Für die MWST-Behandlung gilt: Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn ein formell korrekter Beleg gemäss Art. 26 MWSTG vorliegt. Bei Pauschalen (z. B. Verpflegung CHF 30.–/Tag, Kilometergeld CHF 0.75/km) ist kein Vorsteuerabzug zulässig, da kein Beleg mit ausgewiesener MWST existiert. Spesen, die im genehmigten Spesenreglement als Pauschalen definiert sind, erscheinen nicht auf dem Lohnausweis, sofern die Ansätze den Vorgaben der ESTV entsprechen.

KontoBezeichnungBeispiele
5800ReisespesenBahn, Flug, Taxi, Mietwagen
5810Fahrzeugaufwand / KilometergeldPrivatfahrzeug-Pauschale, Parkgebühren, Autobahnvignette
5820VerpflegungsspesenMittagessen, Abendessen, Verpflegungspauschale
5830ÜbernachtungsspesenHotel, Airbnb bei Geschäftsreisen
5840RepräsentationsaufwandKundenessen, Geschenke, Einladungen
5850Büromaterial und KleinspesenKleinspesenpauschale, Porto, Kopien
5880Übriger PersonalaufwandWeiterbildung, Berufskleidung

Typische Spesenkonten nach Schweizer Kontenrahmen KMU

Wichtigste Punkte:
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung notwendiger Auslagen.
Vorsteuerabzug ist nur bei formell korrekten Belegen mit ausgewiesener MWST möglich.
Pauschalen werden ohne Vorsteuerabzug gebucht und erscheinen bei genehmigtem Reglement nicht im Lohnausweis.
Die Kontengruppe 58 des Schweizer Kontenrahmen KMU deckt die gängigen Spesentypen ab.

02.Spesenabrechnung buchen: Schritt für Schritt

Der folgende Ablauf beschreibt den vollständigen Buchungsprozess von der Kontenplan-Einrichtung bis zur Periodenabstimmung. Die Schritte gelten für die manuelle Verbuchung ebenso wie für den automatisierten Import aus Spesen-Tools.

Schritt 1: Kontenplan vorbereiten und Spesenkonten definieren

Bevor Sie die erste Spesenabrechnung buchen, müssen die benötigten Aufwandkonten im Kontenplan angelegt sein. Der Schweizer Kontenrahmen KMU gibt mit der Kontengruppe 58 eine sinnvolle Grundstruktur vor. Je nach Unternehmensgrösse und Spesenvolumen empfiehlt sich eine feinere Untergliederung, etwa separate Konten für Inlands- und Auslandsreisen oder für Kunden- und Mitarbeiteranlässe.

  • MindeststrukturLegen Sie mindestens je ein Konto für Reisespesen, Verpflegung, Übernachtung, Fahrzeugaufwand und Repräsentation an.
  • KostenstellenOrdnen Sie jedem Spesenkonto die relevanten Kostenstellen zu, damit die Auswertung nach Abteilung oder Projekt möglich ist.
  • MWST-SteuercodeHinterlegen Sie pro Konto den Standard-MWST-Code. Konten für Pauschalen erhalten den Code ohne Vorsteuer.
  • DurchlaufkontoRichten Sie ein Durchlaufkonto (z. B. 2279 Spesenvorschüsse) ein, falls Ihr Unternehmen Vorschüsse an Mitarbeitende auszahlt.
Wichtigste Punkte:
Die Kontengruppe 58 bildet die Basis für die Spesenkontierung nach Schweizer Kontenrahmen KMU.
Jedes Spesenkonto sollte einen Standard-MWST-Code hinterlegt haben.
Ein Durchlaufkonto für Spesenvorschüsse verhindert Vermischung mit dem regulären Aufwand.

Schritt 2: Spesenbelege prüfen und MWST-Code zuordnen

Vor der Verbuchung muss jeder Beleg auf formelle und materielle Richtigkeit geprüft werden. Formell bedeutet: Der Beleg enthält alle Pflichtangaben gemäss Art. 26 MWSTG, insbesondere Name und UID des Leistungserbringers, Datum, Art der Leistung, Betrag und MWST-Satz. Materiell bedeutet: Die Ausgabe ist geschäftlich begründet und entspricht dem genehmigten Spesenreglement.

Die korrekte Zuordnung des MWST-Codes ist entscheidend für den Vorsteuerabzug. Fehlt die UID-Nummer auf dem Beleg oder ist der MWST-Betrag nicht separat ausgewiesen, darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Bei Auslandsspesen (z. B. Hotelrechnung aus Deutschland) entfällt der Vorsteuerabzug in der Schweiz grundsätzlich.

SpesentypMWST-CodeVorsteuerabzugVoraussetzung
Restaurant Inland (mit Beleg)V8.1 (8.1 %)JaBeleg mit UID, MWST separat ausgewiesen
Bahnticket SBB InlandV8.1 (8.1 %)JaOriginalticket oder E-Ticket
Hotelübernachtung InlandV3.8 (3.8 %)JaRechnung mit UID und MWST-Ausweis
Verpflegungspauschale CHF 30.–Ohne VStNeinKeine Belege, Pauschale gemäss Reglement
Kilometerpauschale CHF 0.75/kmOhne VStNeinFahrtenbuch oder Reiserapport
Auslandsspesen (Hotel, Verpflegung)Ohne VStNeinKein CH-Vorsteuerabzug möglich
Taxi InlandV8.1 (8.1 %)JaQuittung mit MWST-Angabe

MWST-Behandlung nach Spesentyp

Wichtigste Punkte:
Vorsteuerabzug setzt einen formell korrekten Beleg mit UID und separatem MWST-Ausweis voraus.
Bei Pauschalen und Auslandsspesen ist kein Vorsteuerabzug möglich.
Jeder Beleg muss vor der Buchung auf geschäftliche Begründung und Reglement-Konformität geprüft werden.

Schritt 3: Einzelspesen kontieren und verbuchen

Einzelspesen mit Originalbeleg werden direkt auf das passende Aufwandkonto gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt je nach Auszahlungsweg auf das Kreditoren-, Bank- oder Lohnkonto. Achten Sie darauf, dass der Buchungstext den Spesentyp, den Mitarbeiternamen und den Anlass enthält, damit die Buchung auch bei einer späteren Revision nachvollziehbar ist.

GeschäftsfallSollHabenBetragMWST
Kundenessen Restaurant (Beleg CHF 120.–)5840 Repräsentation1020 BankCHF 120.00V8.1 % (VSt CHF 8.95)
Bahnticket Zürich–Bern (CHF 51.–)5800 Reisespesen1020 BankCHF 51.00V8.1 % (VSt CHF 3.80)
Hotelübernachtung Bern (CHF 180.–)5830 Übernachtung1020 BankCHF 180.00V3.8 % (VSt CHF 6.59)
Büromaterial Mitarbeiter X (CHF 45.–)5850 Kleinspesen1020 BankCHF 45.00V8.1 % (VSt CHF 3.35)

Buchungsbeispiele Einzelspesen

Werden Spesen über die Lohnabrechnung erstattet, lautet die Gegenbuchung auf das Konto 5000 Löhne oder ein separates Verrechnungskonto. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass die Spesen im Lohnlauf korrekt als steuerfreie Erstattung und nicht als Lohnbestandteil verarbeitet werden.

Wichtigste Punkte:
Der Buchungstext muss Spesentyp, Mitarbeitername und Anlass enthalten.
Die Gegenbuchung richtet sich nach dem Auszahlungsweg: Bank, Kreditoren oder Lohnkonto.
Bei Erstattung über die Lohnabrechnung muss die Spese als steuerfreie Erstattung deklariert sein.

Schritt 4: Pauschalen und Kilometergeld buchen

Pauschalen unterscheiden sich buchhalterisch von Einzelspesen in zwei Punkten: Es gibt keinen Originalbeleg mit MWST-Ausweis, und der Vorsteuerabzug entfällt. Die gängigsten Pauschalen in der Schweiz sind die Verpflegungspauschale (CHF 30.– pro Tag), die Kleinspesenpauschale (CHF 20.– pro Tag) und die Kilometerpauschale für Privatfahrzeuge (CHF 0.75/km ab 1.1.2026). Bereits genehmigte Reglemente mit dem bisherigen Ansatz von CHF 0.70/km benötigen keine neue kantonale Genehmigung.

GeschäftsfallSollHabenBetragMWST
Verpflegungspauschale 3 Tage5820 Verpflegung1020 BankCHF 90.00Ohne VSt
Kilometergeld 120 km x CHF 0.755810 Fahrzeugaufwand1020 BankCHF 90.00Ohne VSt
Kleinspesenpauschale 5 Tage5850 Kleinspesen1020 BankCHF 100.00Ohne VSt
Übernachtungspauschale (gemäss Reglement)5830 Übernachtung1020 BankGemäss ReglementOhne VSt

Buchungsbeispiele Pauschalen

Wichtig: Pauschalen dürfen nur ausbezahlt werden, wenn das Spesenreglement vom zuständigen Steueramt genehmigt ist. Ohne genehmigtes Reglement gelten Pauschalzahlungen als Lohnbestandteil und müssen auf dem Lohnausweis in Ziffer 1 deklariert werden. Die Pauschalen müssen zudem inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen, wie seit 2026 ausdrücklich präzisiert.

Wichtigste Punkte:
Bei Pauschalen entfällt der Vorsteuerabzug, da kein MWST-Beleg vorliegt.
Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75/km; bestehende Reglemente mit CHF 0.70 bleiben gültig.
Ohne genehmigtes Spesenreglement gelten Pauschalen als steuerpflichtiger Lohn.

Schritt 5: Kreditkartenspesen und Vorschüsse abgrenzen

Firmenkreditkarten und Spesenvorschüsse erfordern eine saubere Abgrenzung, damit Aufwand und Verbindlichkeiten korrekt ausgewiesen werden. Bei Firmenkreditkarten wird die Kreditkartenabrechnung als Sammelbeleg verbucht. Jede einzelne Position muss einem Aufwandkonto zugeordnet und mit dem passenden MWST-Code versehen werden.

  • FirmenkreditkarteBuchen Sie die Einzelpositionen der Kreditkartenabrechnung direkt auf die Aufwandkonten. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Kreditkartenkonto (z. B. 2010 Kreditkartenverbindlichkeiten). Bei Zahlung der Kreditkartenrechnung buchen Sie 2010 an 1020 Bank.
  • SpesenvorschussDer Vorschuss wird als Forderung gebucht: 1189 Vorschüsse Mitarbeitende an 1020 Bank. Bei der Spesenabrechnung buchen Sie die Aufwandkonten an 1189. Eine allfällige Differenz wird über Bank oder Lohn ausgeglichen.
  • Private KreditkarteDer Mitarbeitende legt die Belege vor. Die Buchung erfolgt wie bei Einzelspesen: Aufwandkonto an Bank oder Lohnkonto. Der Kreditkartenauszug des Mitarbeitenden ist kein gültiger Beleg; es braucht die Originalquittungen.
GeschäftsfallSollHabenBetrag
Vorschuss an Mitarbeiter Y1189 Vorschüsse MA1020 BankCHF 500.00
Abrechnung Reisespesen MA Y5800 Reisespesen1189 Vorschüsse MACHF 430.00
Rückzahlung Restbetrag durch MA Y1020 Bank1189 Vorschüsse MACHF 70.00
Kreditkartenabrechnung: Kundenessen5840 Repräsentation2010 KK-VerbindlichkeitenCHF 95.00
Zahlung Kreditkartenrechnung2010 KK-Verbindlichkeiten1020 BankCHF 95.00

Buchungsbeispiel Firmenkreditkarte und Vorschuss

Wichtigste Punkte:
Firmenkreditkarten-Positionen müssen einzeln kontiert und mit MWST-Code versehen werden.
Spesenvorschüsse werden als Forderung gebucht und bei der Abrechnung aufgelöst.
Der Kreditkartenauszug des Mitarbeitenden ersetzt nicht den Originalbeleg.

Schritt 6: CSV-Import aus Spesen-Tools durchführen

Digitale Spesen-Tools wie spesen-app.ch exportieren die freigegebenen Spesenabrechnungen als CSV- oder XML-Datei, die direkt in die Buchhaltungssoftware importiert werden kann. Der Import spart manuelle Erfassungszeit und reduziert Tippfehler. Voraussetzung ist, dass die Exportdatei die Felder enthält, die Ihre Buchhaltungssoftware erwartet.

  • Feldmapping prüfenStellen Sie sicher, dass die CSV-Spalten den Importfeldern Ihrer Buchhaltungssoftware entsprechen: Buchungsdatum, Sollkonto, Habenkonto, Betrag, MWST-Code, Buchungstext und Kostenstelle.
  • MWST-Codes abgleichenDie MWST-Codes im Spesen-Tool müssen mit den Codes in Ihrer Buchhaltungssoftware übereinstimmen. Legen Sie eine Zuordnungstabelle an, falls die Bezeichnungen abweichen.
  • Testimport durchführenImportieren Sie zunächst eine einzelne Spesenabrechnung in eine Testperiode. Prüfen Sie Kontierung, MWST-Beträge und Buchungstexte, bevor Sie den produktiven Import starten.
  • Belege verknüpfenVerknüpfen Sie die digitalen Belege aus dem Spesen-Tool mit den Buchungen in der Buchhaltung. Bei einer MWST-Revision müssen die Belege innert nützlicher Frist abrufbar sein.

Achten Sie darauf, dass importierte Buchungen nicht doppelt erfasst werden. Viele Buchhaltungsprogramme bieten eine Dublettenprüfung anhand von Referenznummern. Nutzen Sie die eindeutige Abrechnungsnummer aus dem Spesen-Tool als Referenz.

Wichtigste Punkte:
CSV-Importe ersetzen die manuelle Erfassung und reduzieren Kontierungsfehler.
MWST-Codes im Spesen-Tool und in der Buchhaltungssoftware müssen übereinstimmen.
Ein Testimport in eine Testperiode schützt vor fehlerhaften Produktivbuchungen.

Schritt 7: Abstimmung und Periodenabgrenzung sicherstellen

Nach der Verbuchung aller Spesenabrechnungen einer Periode folgt die Abstimmung. Vergleichen Sie die Summe der gebuchten Spesen mit den freigegebenen Abrechnungen aus dem Spesen-Tool oder der manuellen Übersicht. Differenzen deuten auf fehlende Buchungen, Doppelbuchungen oder falsche Beträge hin.

  • KontenabstimmungStimmen Sie die Spesenkonten 5800–5880 monatlich ab. Prüfen Sie, ob die Summe je Konto plausibel ist und ob ungewöhnliche Einzelbuchungen vorliegen.
  • VorschusskontenDas Konto 1189 Vorschüsse Mitarbeitende darf am Periodenende keinen unerklärten Saldo aufweisen. Offene Vorschüsse müssen eingefordert oder mit der nächsten Spesenabrechnung verrechnet werden.
  • PeriodenabgrenzungSpesenabrechnungen, die eine Periode betreffen, aber erst in der Folgeperiode eingereicht werden, müssen über transitorische Passiven (Konto 2300) abgegrenzt werden. Dies ist besonders beim Jahresabschluss relevant.
  • MWST-AbstimmungPrüfen Sie, ob die Vorsteuer auf Spesen in der MWST-Abrechnung korrekt enthalten ist. Vergleichen Sie die gebuchte Vorsteuer mit den Belegsummen.

Dokumentieren Sie die Abstimmung schriftlich. Bei einer Revision durch die ESTV oder das kantonale Steueramt müssen Sie nachweisen können, dass die gebuchten Spesen mit den Belegen und Abrechnungen übereinstimmen.

Wichtigste Punkte:
Monatliche Kontenabstimmung deckt fehlende oder doppelte Buchungen auf.
Offene Spesenvorschüsse müssen am Periodenende aufgelöst oder abgegrenzt werden.
Periodenübergreifende Spesen werden über transitorische Passiven abgegrenzt.
Die Abstimmung muss für MWST- und Steuerrevisionen dokumentiert sein.
#AufgabeVerantwortlich
1Kontenplan vorbereiten und Spesenkonten definierenBuchhaltung / Treuhänder
2Spesenbelege prüfen und MWST-Code zuordnenBuchhaltung
3Einzelspesen kontieren und verbuchenBuchhaltung
4Pauschalen und Kilometergeld buchenBuchhaltung
5Kreditkartenspesen und Vorschüsse abgrenzenBuchhaltung
6CSV-Import aus Spesen-Tools durchführenBuchhaltung / IT
7Abstimmung und Periodenabgrenzung sicherstellenBuchhaltung / Treuhänder

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Vorsteuerabzug auf Pauschalen geltend gemacht

Auf Verpflegungs-, Kilometer- und Kleinspesenpauschalen darf keine Vorsteuer abgezogen werden, da kein MWST-konformer Beleg vorliegt. Wird trotzdem Vorsteuer gebucht, führt dies bei der MWST-Revision zu Nachforderungen inklusive Verzugszins. Buchen Sie Pauschalen konsequent mit dem MWST-Code ohne Vorsteuer.

Fehler 2: Fehlender oder unvollständiger Beleg

Ein Beleg ohne UID-Nummer, ohne MWST-Ausweis oder ohne Angabe der Leistung berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Weisen Sie Mitarbeitende an, bei Beträgen über CHF 400.– immer eine Rechnung mit vollständigen Angaben zu verlangen. Bei kleineren Beträgen genügt eine vereinfachte Rechnung, sofern MWST-Satz und Gesamtbetrag ersichtlich sind.

Fehler 3: Pauschalen ohne genehmigtes Spesenreglement ausbezahlt

Ohne kantonale Genehmigung des Spesenreglements gelten Pauschalzahlungen steuerlich als Lohnbestandteil. Sie müssen dann in Ziffer 1 des Lohnausweises deklariert und der Sozialversicherungspflicht unterstellt werden. Stellen Sie sicher, dass das Reglement genehmigt ist, bevor Sie Pauschalen buchen.

Fehler 4: Doppelbuchung durch manuellen und automatischen Import

Wenn Spesen sowohl manuell erfasst als auch per CSV importiert werden, entstehen Doppelbuchungen. Definieren Sie einen klaren Prozess: Entweder manuelle Erfassung oder Import, nie beides für dieselbe Abrechnung. Nutzen Sie die Abrechnungsnummer als eindeutige Referenz zur Dublettenprüfung.

Fehler 5: Periodenabgrenzung bei Spesen vergessen

Spesenabrechnungen, die im Januar für Dezember-Reisen eingereicht werden, gehören ins alte Geschäftsjahr. Ohne transitorische Abgrenzung wird der Aufwand in der falschen Periode ausgewiesen, was die Jahresrechnung verfälscht. Erfassen Sie per Stichtag eine Rückstellung für bekannte, aber noch nicht abgerechnete Spesen.

04.Häufige Fragen

Auf welches Konto buche ich Spesen in der Schweizer Buchhaltung?

Spesen werden im Schweizer Kontenrahmen KMU auf die Kontengruppe 58 gebucht. Die gängigsten Konten sind 5800 Reisespesen, 5810 Fahrzeugaufwand, 5820 Verpflegung, 5830 Übernachtung und 5840 Repräsentation. Die genaue Zuordnung richtet sich nach der Art der Ausgabe.

Darf ich auf die Kilometerpauschale Vorsteuer abziehen?

Nein. Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km (ab 2026) ist eine pauschale Entschädigung ohne MWST-Beleg. Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn ein Beleg mit ausgewiesener MWST vorliegt, etwa eine Tankquittung. Die Pauschale wird mit dem MWST-Code ohne Vorsteuer gebucht.

Wie buche ich einen Spesenvorschuss korrekt?

Der Vorschuss wird als Forderung gebucht: Konto 1189 Vorschüsse Mitarbeitende an 1020 Bank. Bei der Spesenabrechnung buchen Sie die Aufwandkonten an 1189. Eine Differenz zwischen Vorschuss und tatsächlichen Spesen wird über Bank oder Lohn ausgeglichen. Das Konto 1189 muss am Periodenende ausgeglichen sein.

Welcher MWST-Satz gilt für Hotelübernachtungen in der Schweiz?

Für Hotelübernachtungen in der Schweiz gilt der Sondersatz von 3.8 %. Dieser Satz ist auf der Hotelrechnung separat ausgewiesen. Frühstück und Minibar unterliegen dagegen dem Normalsatz von 8.1 %. Achten Sie darauf, dass die Hotelrechnung die Positionen getrennt ausweist.

Kann ich Spesenbuchungen per CSV in meine Buchhaltungssoftware importieren?

Ja. Die meisten Spesen-Tools exportieren freigegebene Abrechnungen als CSV-Datei mit Buchungsdatum, Kontonummer, Betrag und MWST-Code. Prüfen Sie vor dem ersten Import, ob das Feldmapping mit Ihrer Buchhaltungssoftware übereinstimmt, und führen Sie einen Testimport durch.

Müssen Spesen im Lohnausweis deklariert werden?

Effektive Spesen gegen Beleg und Pauschalen gemäss genehmigtem Spesenreglement müssen nicht im Lohnausweis deklariert werden. Ohne genehmigtes Reglement gelten Pauschalen als Lohnbestandteil und erscheinen in Ziffer 1. Repräsentationsspesen über CHF 6000 pro Jahr werden in Ziffer 13.1.2 ausgewiesen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Spesenaufwände werden nach Kostenart auf die Konten 5800–5880 des Schweizer Kontenrahmen KMU gebucht.
2.Vorsteuerabzug ist nur bei Einzelspesen mit formell korrektem Beleg (UID, MWST-Ausweis) zulässig, nicht bei Pauschalen.
3.Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75/km; bestehende genehmigte Reglemente mit CHF 0.70 bleiben gültig.
4.Firmenkreditkarten-Positionen werden einzeln kontiert; Spesenvorschüsse laufen über ein separates Forderungskonto.
5.CSV-Importe aus Spesen-Tools ersetzen die manuelle Erfassung und erfordern ein sauberes Feldmapping sowie eine Dublettenprüfung.
6.Periodenübergreifende Spesen müssen über transitorische Passiven abgegrenzt werden, insbesondere beim Jahresabschluss.
7.Ohne genehmigtes Spesenreglement gelten Pauschalzahlungen als steuerpflichtiger Lohn und müssen im Lohnausweis deklariert werden.
8.Eine monatliche Abstimmung der Spesenkonten und der Vorsteuer schützt vor Beanstandungen bei MWST- und Steuerrevisionen.

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