Spesenformular: Pflichtfelder, optionale Angaben und Ablehnungsgründe

Leitfaden9 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Ein vollständiges Spesenformular braucht Datum, Auslagenart, Betrag, Geschäftszweck und Beleg-Verweis – fehlt ein Pflichtfeld, droht die Ablehnung durch den Arbeitgeber. Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber zur Erstattung notwendiger Auslagen verpflichtet, doch nur wenn die Spesen nachvollziehbar dokumentiert sind. Wer die Pflichtfelder kennt und konsequent ausfüllt, vermeidet Rückfragen, beschleunigt die Auszahlung und schafft eine revisionssichere Grundlage für die Buchhaltung.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Jedes Spesenformular muss mindestens fünf Pflichtfelder enthalten: Datum, Auslagenart, Betrag in CHF, Geschäftszweck und einen Beleg-Verweis.
2.Bei Auslagen in Fremdwährung ist die Angabe der Originalwährung und des Wechselkurses zwingend.
3.Digitale und papierbasierte Formulare sind rechtlich gleichwertig, sofern alle Pflichtangaben vorhanden sind.
4.Unvollständige Formulare dürfen vom Arbeitgeber abgelehnt werden – fehlende Angaben sollten sofort nachgereicht werden.

01.Alle Pflichtfelder im Spesenformular

Die ESTV und die meisten kantonalen Steuerverwaltungen verlangen bestimmte Mindestangaben, damit Spesen steuerlich anerkannt werden. Die folgende Tabelle zeigt, welche Felder zwingend, empfohlen oder situationsabhängig sind.

FeldStatusBeispiel
DatumPflicht15.03.2026
AuslagenartPflichtVerpflegung
Betrag (CHF)PflichtCHF 45.00
WährungPflicht bei FremdwährungEUR 38.50 (Kurs 1.0650)
GeschäftszweckPflichtLunch Muster AG, Projektbesprechung Q2
Beleg-Nr.EmpfohlenB-2026-0347
UnterschriftJe nach ReglementHandschriftlich oder digital

Pflichtfelder im Spesenformular

Der Geschäftszweck ist das Feld, das in der Praxis am häufigsten ungenügend ausgefüllt wird. Eine Angabe wie "Essen" reicht nicht. Stattdessen muss erkennbar sein, mit wem das Treffen stattfand und welchen geschäftlichen Anlass es hatte. Bei Pauschalspesen gemäss genehmigtem Spesenreglement entfällt die Belegpflicht, nicht aber die Angabe des Geschäftszwecks.

Wichtigste Punkte:
Fünf Felder sind in jedem Fall Pflicht: Datum, Auslagenart, Betrag, Geschäftszweck und Beleg-Verweis.
Die Währungsangabe wird nur bei Fremdwährungsauslagen zwingend, muss dann aber den Wechselkurs enthalten.
Der Geschäftszweck muss den konkreten Anlass und die beteiligten Personen oder Firmen nennen.

02.Was optional ist

Neben den Pflichtfeldern gibt es Angaben, die je nach Unternehmensgrösse und internem Reglement sinnvoll, aber nicht zwingend sind. Diese Felder erleichtern die Zuordnung in der Buchhaltung und beschleunigen die Genehmigung.

  • Projektzuordnung: Relevant, wenn das Unternehmen projektbasiert arbeitet und Spesen einzelnen Aufträgen zuordnen muss.
  • Kostenstelle: Ermöglicht die direkte Verbuchung in der Finanzbuchhaltung ohne manuelle Nachbearbeitung.
  • Reiseroute: Bei Kilometerentschädigungen (CHF 0.75/km ab 2026) hilft die Angabe von Start- und Zielort bei der Plausibilitätsprüfung.
  • Interne Genehmigernummer: In grösseren Unternehmen mit mehrstufigem Freigabeprozess beschleunigt diese Angabe die Weiterleitung an die zuständige Person.

Auch wenn diese Felder nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, empfiehlt es sich, sie im Spesenreglement zu definieren. So wissen alle Mitarbeitenden von Anfang an, welche Angaben erwartet werden.

Wichtigste Punkte:
Projektzuordnung und Kostenstelle sind optional, vereinfachen aber die Verbuchung erheblich.
Bei Kilometerentschädigungen ist die Reiseroute zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert aber die Prüfung.
Optionale Felder sollten im Spesenreglement definiert werden, damit sie einheitlich genutzt werden.
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03.Digitales vs. Papierformular

Schweizer Unternehmen dürfen Spesenformulare sowohl digital als auch auf Papier führen. Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig, sofern die Aufbewahrungspflichten gemäss Art. 958f OR eingehalten werden. Die Wahl hängt von der Unternehmensgrösse, den internen Prozessen und der vorhandenen Infrastruktur ab.

KriteriumDigitales FormularPapierformular
DateneingabeOCR präfüllt Datum und Betrag automatisch aus dem BelegAlle Felder werden handschriftlich ausgefüllt
FehleranfälligkeitGeringer, da Pflichtfelder erzwungen werden könnenHöher, da Felder leicht vergessen werden
BelegarchivierungFoto oder Scan direkt verknüpftOriginalbeleg muss physisch aufbewahrt werden
Rechtliche GültigkeitGleichwertig bei ordnungsgemässer ArchivierungGleichwertig
PrüfbarkeitSofortige Vollständigkeitsprüfung möglichManuelle Kontrolle durch Buchhaltung nötig

Vergleich digitales und Papierformular

Bei digitalen Formularen mit OCR-Erkennung ist es wichtig, die automatisch eingelesenen Werte manuell zu prüfen. Fehlerhafte Beträge oder falsch erkannte Daten führen zu denselben Problemen wie ein unvollständig ausgefülltes Papierformular.

Wichtigste Punkte:
Digitale und papierbasierte Spesenformulare sind rechtlich gleichwertig.
OCR-Erkennung spart Zeit, die automatisch eingelesenen Werte müssen aber manuell geprüft werden.
Digitale Formulare können Pflichtfelder erzwingen und reduzieren so die Fehlerquote.

04.Was bei Ablehnung wegen Unvollständigkeit

Lehnt der Arbeitgeber ein Spesenformular wegen fehlender Angaben ab, ist das kein endgültiger Verlust des Erstattungsanspruchs. Art. 327a OR sichert den Anspruch auf Auslagenersatz grundsätzlich, setzt aber eine nachvollziehbare Dokumentation voraus. Die Ablehnung ist daher in der Regel eine Aufforderung zur Nachbesserung.

  • Fehlende Angaben sofort ergänzen: Prüfen Sie die Rückmeldung des Arbeitgebers und tragen Sie die fehlenden Informationen umgehend nach. Je länger Sie warten, desto schwieriger wird die Rekonstruktion.
  • Frist einhalten: Viele Spesenreglemente sehen eine Einreichungsfrist vor, häufig 30 bis 90 Tage nach der Auslage. Auch bei einer Nachbesserung muss diese Frist gewahrt bleiben.
  • Begründung einfordern: Wird ein Formular ohne klare Begründung abgelehnt, haben Sie das Recht, eine schriftliche Erklärung zu verlangen. Dies schafft Transparenz und hilft, künftige Ablehnungen zu vermeiden.

Kommt es trotz Nachbesserung zu keiner Einigung, kann der Anspruch auf dem arbeitsrechtlichen Weg geltend gemacht werden. In der Praxis lässt sich die Mehrheit der Fälle jedoch durch eine vollständige Nachreichung der fehlenden Angaben lösen.

Wichtigste Punkte:
Eine Ablehnung wegen Unvollständigkeit bedeutet nicht den Verlust des Erstattungsanspruchs.
Fehlende Angaben sollten sofort nachgereicht werden, um die Einreichungsfrist nicht zu überschreiten.
Bei Ablehnung ohne Begründung können Mitarbeitende eine schriftliche Erklärung verlangen.

05.Spesenformular korrekt ausfüllen: Schritt für Schritt

Die folgenden sechs Schritte führen Sie systematisch durch das Ausfüllen eines Spesenformulars. Halten Sie die Reihenfolge ein, damit kein Pflichtfeld vergessen geht und die Buchhaltung Ihre Abrechnung ohne Rückfragen verarbeiten kann.

Schritt 1: Spesenreglement und Pflichtfelder prüfen

Bevor Sie das Formular ausfüllen, lesen Sie das Spesenreglement Ihres Arbeitgebers. Es definiert, welche Auslagen erstattungsfähig sind, welche Pauschalen gelten und welche Felder zwingend ausgefüllt werden müssen. Seit 2026 müssen Spesenreglemente inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen.

  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen ein genehmigtes Spesenreglement hat und welche Pauschalen darin festgelegt sind.
  • Klären Sie, ob das Formular digital oder auf Papier eingereicht werden soll.
  • Notieren Sie sich die Einreichungsfrist – übliche Fristen liegen bei 30 bis 90 Tagen nach der Auslage.
Wichtigste Punkte:
Das Spesenreglement definiert die erstattungsfähigen Auslagen und die geltenden Pauschalen.
Die Einreichungsfrist sollte vor dem Ausfüllen bekannt sein, um Fristversäumnisse zu vermeiden.

Schritt 2: Datum, Auslagenart und Betrag eintragen

Tragen Sie für jede einzelne Auslage das exakte Datum ein – nicht das Datum der Formularerstellung, sondern den Tag, an dem die Ausgabe tatsächlich angefallen ist. Wählen Sie die passende Auslagenart aus den im Reglement definierten Kategorien und notieren Sie den Betrag in CHF.

DatumAuslagenartBetrag
15.03.2026VerpflegungCHF 30.00
16.03.2026Fahrtkosten (Privat-PW)CHF 56.25 (75 km x CHF 0.75)
17.03.2026ÜbernachtungCHF 185.00

Beispieleinträge für die drei Kernfelder

Bei Kilometerentschädigungen gilt ab 2026 die Pauschale von CHF 0.75 pro Kilometer für das Privatfahrzeug. Bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70 brauchen keine neue Genehmigung, es empfiehlt sich aber, den aktuellen Satz zu verwenden.

Wichtigste Punkte:
Das Datum muss den Tag der tatsächlichen Auslage wiedergeben, nicht den Tag der Formularerstellung.
Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75 pro Kilometer für das Privatfahrzeug.
Jede Auslage wird einzeln mit Datum, Kategorie und Betrag erfasst.

Schritt 3: Geschäftszweck konkret formulieren

Der Geschäftszweck ist das Feld, an dem die meisten Ablehnungen scheitern. Eine vage Angabe wie "Geschäftsessen" genügt weder der ESTV noch der internen Revision. Formulieren Sie den Zweck so, dass ein Dritter den geschäftlichen Zusammenhang sofort erkennt.

SchlechtGut
EssenMittagessen mit Kunde Muster AG, Besprechung Offerte Projekt X
TaxiTaxifahrt Zürich HB – Kunde Beispiel GmbH, Termin Vertragsverhandlung
MaterialDruckerpapier und Toner für Aussenstelle Bern, Bestellung Nr. 4521

Geschäftszweck: schlecht vs. gut formuliert

Nennen Sie immer die beteiligten Personen oder Firmen, den Anlass und – wenn vorhanden – eine Projektreferenz. Bei Repräsentationsspesen ist die Angabe der bewirteten Personen besonders wichtig, da diese Spesen bei Überschreitung von CHF 6'000 pro Jahr auf dem Lohnausweis deklariert werden müssen.

Wichtigste Punkte:
Der Geschäftszweck muss Anlass, beteiligte Personen oder Firmen und den geschäftlichen Zusammenhang enthalten.
Vage Angaben wie "Essen" oder "Taxi" führen regelmässig zu Ablehnungen.
Bei Repräsentationsspesen über CHF 6'000 pro Jahr ist die Angabe der bewirteten Personen zwingend.

Schritt 4: Beleg zuordnen und Verweis eintragen

Jeder Eintrag im Spesenformular braucht einen Verweis auf den zugehörigen Beleg. Bei Papierformularen nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen die Nummer im Formular ein. Bei digitalen Lösungen wird der Beleg direkt mit dem Eintrag verknüpft – entweder durch Foto-Upload oder Scan.

  • Vergeben Sie eine eindeutige Beleg-Nummer pro Auslage, z. B. B-2026-0001.
  • Prüfen Sie, ob der Beleg den Betrag, das Datum und den Aussteller klar erkennen lässt.
  • Thermopapier-Belege verblassen schnell – fotografieren oder scannen Sie diese sofort nach Erhalt.
  • Bei Pauschalspesen gemäss genehmigtem Reglement entfällt die Belegpflicht, der Geschäftszweck muss aber trotzdem angegeben werden.
Wichtigste Punkte:
Jeder Formulareintrag muss über eine Beleg-Nummer oder einen digitalen Verweis mit dem Originalbeleg verknüpft sein.
Thermopapier-Belege sollten sofort fotografiert oder gescannt werden, da sie schnell verblassen.
Bei Pauschalspesen entfällt die Belegpflicht, nicht aber die Pflicht zur Angabe des Geschäftszwecks.

Schritt 5: Währung und Wechselkurs bei Fremdwährung ergänzen

Fallen Auslagen in einer Fremdwährung an – etwa bei Geschäftsreisen ins Ausland –, muss das Spesenformular neben dem CHF-Betrag auch die Originalwährung und den angewandten Wechselkurs enthalten. Verwenden Sie den Tageskurs der SIX am Tag der Auslage oder den Kurs auf der Kreditkartenabrechnung.

FeldEintrag
OriginalbetragEUR 85.00
Wechselkurs1.0650 (SIX Tageskurs 15.03.2026)
Betrag in CHFCHF 90.53
Quelle WechselkursSIX Swiss Exchange / Kreditkartenabrechnung

Beispiel Fremdwährungseintrag

Weicht der Kreditkartenkurs vom SIX-Tageskurs ab, verwenden Sie den Kurs der Kreditkartenabrechnung, da dieser den tatsächlich bezahlten Betrag widerspiegelt. Legen Sie in diesem Fall die Kreditkartenabrechnung als zusätzlichen Beleg bei.

Wichtigste Punkte:
Bei Fremdwährungsauslagen sind Originalwährung, Wechselkurs und CHF-Betrag zwingend anzugeben.
Als Wechselkurs gilt der SIX-Tageskurs oder der Kurs der Kreditkartenabrechnung.
Die Kreditkartenabrechnung dient bei abweichendem Kurs als zusätzlicher Beleg.

Schritt 6: Formular unterschreiben und einreichen

Prüfen Sie vor der Einreichung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und die Belege vollständig zugeordnet wurden. Unterschreiben Sie das Formular, sofern Ihr Spesenreglement dies verlangt. Bei digitalen Formularen genügt in der Regel die elektronische Bestätigung durch den Login des Mitarbeitenden.

  • Kontrollieren Sie jede Zeile auf Vollständigkeit: Datum, Auslagenart, Betrag, Geschäftszweck, Beleg-Verweis.
  • Reichen Sie das Formular innerhalb der im Reglement definierten Frist ein.
  • Bewahren Sie eine Kopie des eingereichten Formulars und der Belege auf, bis die Erstattung erfolgt ist.

Nach der Einreichung liegt die Prüfung beim Vorgesetzten oder der Buchhaltung. Erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung, fragen Sie aktiv nach dem Bearbeitungsstand.

Wichtigste Punkte:
Vor der Einreichung sollte jede Zeile auf Vollständigkeit der fünf Pflichtfelder geprüft werden.
Eine Kopie des Formulars und der Belege sollte bis zur erfolgten Erstattung aufbewahrt werden.
Ohne Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen empfiehlt sich eine aktive Nachfrage.
#AufgabeVerantwortlich
1Spesenreglement und Pflichtfelder prüfenMitarbeitende/r
2Datum, Auslagenart und Betrag eintragenMitarbeitende/r
3Geschäftszweck konkret formulierenMitarbeitende/r
4Beleg zuordnen und Verweis eintragenMitarbeitende/r
5Währung und Wechselkurs ergänzen (bei Fremdwährung)Mitarbeitende/r
6Formular unterschreiben und einreichenMitarbeitende/r / Vorgesetzte/r

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06.Häufige Fehler

Fehler 1: Geschäftszweck fehlt oder ist zu vage

Einträge wie "Essen" oder "Reise" werden von der Buchhaltung und der ESTV nicht akzeptiert. Nennen Sie immer den konkreten Anlass, die beteiligten Personen oder Firmen und – wenn vorhanden – die Projektreferenz. Ohne nachvollziehbaren Geschäftszweck wird die Spese abgelehnt.

Fehler 2: Falsches Datum eingetragen

Häufig wird das Datum der Formularerstellung statt des Tages der tatsächlichen Auslage eingetragen. Das führt zu Unstimmigkeiten mit dem Beleg und kann die gesamte Abrechnung verzögern. Tragen Sie immer das Belegdatum ein.

Fehler 3: Beleg fehlt oder ist unleserlich

Thermopapier-Belege verblassen oft innerhalb weniger Wochen. Fotografieren oder scannen Sie jeden Beleg sofort nach Erhalt. Ohne lesbaren Beleg ist eine Erstattung ausserhalb genehmigter Pauschalen nicht möglich.

Fehler 4: Fremdwährung ohne Wechselkurs angegeben

Ein Betrag in Euro oder Dollar ohne Angabe des Wechselkurses und des CHF-Gegenwerts ist unvollständig. Die Buchhaltung muss den Kurs nachrecherchieren, was die Bearbeitung verzögert und zu Differenzen führen kann.

Fehler 5: Einreichungsfrist überschritten

Viele Spesenreglemente sehen Fristen von 30 bis 90 Tagen vor. Wird die Frist überschritten, kann der Arbeitgeber die Erstattung verweigern. Reichen Sie Spesen zeitnah ein und markieren Sie sich die Frist im Kalender.

07.Häufige Fragen

Was wenn das Spesenformular des Arbeitgebers nicht alle Pflichtfelder enthält?

Fehlen auf dem Formular Ihres Arbeitgebers Pflichtfelder wie der Geschäftszweck, ergänzen Sie die Angaben handschriftlich oder in einem Begleitdokument. Weisen Sie Ihre Vorgesetzten oder die HR-Abteilung darauf hin, dass das Formular angepasst werden sollte. Der Erstattungsanspruch gemäss Art. 327a OR besteht unabhängig vom Formular, sofern die Auslage nachvollziehbar dokumentiert ist.

Muss ich das Spesenformular unterschreiben?

Das hängt vom Spesenreglement Ihres Arbeitgebers ab. Viele Reglemente verlangen eine Unterschrift als Bestätigung der Richtigkeit. Bei digitalen Formularen ersetzt in der Regel die Anmeldung mit dem persönlichen Login die handschriftliche Unterschrift.

Brauche ich für Pauschalspesen auch ein Spesenformular?

Ja, auch Pauschalspesen wie die Verpflegungspauschale von CHF 30 pro Tag oder die Kleinspesenpauschale von CHF 20 pro Tag müssen im Spesenformular erfasst werden. Die Belegpflicht entfällt bei genehmigten Pauschalen, aber Datum, Auslagenart und Geschäftszweck bleiben Pflicht.

Wie lange muss ich Spesenbelege aufbewahren?

Gemäss Art. 958f OR beträgt die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen zehn Jahre. Bewahren Sie Ihre Belege und eine Kopie des Spesenformulars mindestens so lange auf, wie es Ihr Arbeitgeber vorschreibt – in der Regel bis zur erfolgten Erstattung, idealerweise aber länger.

Kann der Arbeitgeber ein vollständig ausgefülltes Spesenformular trotzdem ablehnen?

Ja, wenn die Auslage nicht im Spesenreglement vorgesehen ist oder keinen geschäftlichen Zusammenhang hat. Ein vollständiges Formular sichert die formale Korrektheit, aber der Arbeitgeber prüft auch die inhaltliche Berechtigung der Spese. Bei ungerechtfertigter Ablehnung können Sie eine schriftliche Begründung verlangen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Jedes Spesenformular muss mindestens fünf Pflichtfelder enthalten: Datum der Auslage, Auslagenart, Betrag in CHF, Geschäftszweck und Beleg-Verweis.
2.Der Geschäftszweck muss konkret formuliert sein – mit Anlass, beteiligten Personen oder Firmen und idealerweise einer Projektreferenz.
3.Bei Fremdwährungsauslagen sind Originalwährung, Wechselkurs und CHF-Gegenwert zwingend anzugeben.
4.Optionale Felder wie Kostenstelle, Projektzuordnung und Reiseroute erleichtern die Verbuchung und sollten im Spesenreglement definiert werden.
5.Digitale und papierbasierte Formulare sind rechtlich gleichwertig, digitale Lösungen reduzieren aber die Fehlerquote durch Pflichtfeldprüfung.
6.Bei Ablehnung wegen Unvollständigkeit sollten fehlende Angaben sofort nachgereicht werden, um die Einreichungsfrist zu wahren.
7.Thermopapier-Belege verblassen schnell und sollten sofort nach Erhalt fotografiert oder gescannt werden.
8.Der Erstattungsanspruch gemäss Art. 327a OR besteht grundsätzlich, setzt aber eine nachvollziehbare Dokumentation voraus.

08.Weiterführende Artikel