Spesenformular korrekt ausfüllen: Pflichtfelder, Belege und Geschäftszweck

Leitfaden7 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Ein Spesenformular korrekt ausfüllen: Datum, Auslagenart, Betrag, Geschäftszweck und Beleg zuordnen – fehlende Pflichtfelder führen fast immer zur Ablehnung. Trotzdem werden in der Praxis viele Formulare unvollständig eingereicht, was zu Verzögerungen bei der Erstattung und zusätzlichem Aufwand in der Buchhaltung führt. Diese Anleitung zeigt Feld für Feld, wie Sie ein Spesenformular so ausfüllen, dass es beim ersten Einreichen akzeptiert wird.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Jedes Spesenformular muss fünf Pflichtfelder enthalten: Datum der Ausgabe, Auslagenart, Betrag mit Währung, Geschäftszweck und Belegnachweis.
2.Das relevante Datum ist immer das Ausgabedatum, nicht das Einreichungsdatum – falsche Datumsangaben erschweren die Periodenabgrenzung und führen zu Rückfragen.
3.Der Geschäftszweck muss konkret und nachvollziehbar formuliert sein, da die ESTV bei Prüfungen auf dieses Feld besonders achtet.
4.Fremdwährungsbeträge werden zum offiziellen ESTV-Tageskurs des Ausgabedatums in CHF umgerechnet.
5.Ohne Originalbeleg oder GeBÜV-konformen Scan wird eine Spesenposition in der Regel abgelehnt.

01.Spesenformular ausfüllen: Schritt für Schritt

Die folgenden fünf Schritte decken alle Pflichtfelder eines Spesenformulars ab. Arbeiten Sie die Felder in dieser Reihenfolge ab, damit keine Angabe vergessen geht. Die Anforderungen basieren auf den ESTV-Vorgaben zum Lohnausweis und den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung gemäss OR.

Schritt 1: Datum der Ausgabe erfassen

Tragen Sie immer das Datum ein, an dem die Ausgabe tatsächlich getätigt wurde – nicht das Datum, an dem Sie das Formular ausfüllen. Das Ausgabedatum ist entscheidend für die korrekte Periodenabgrenzung in der Buchhaltung und für die Zuordnung zum richtigen Geschäftsjahr. Bei Kreditkartenzahlungen gilt das Transaktionsdatum, nicht das Abrechnungsdatum der Karte.

  • Barzahlung: Datum auf der Quittung oder dem Kassenbon.
  • Kreditkarte: Transaktionsdatum gemäss Kartenabrechnung, nicht das Buchungsdatum.
  • Online-Buchung: Datum der Bestellung oder Buchungsbestätigung, nicht das Lieferdatum.
  • Mehrtägige Reise: Jeder Tag mit separaten Ausgaben erhält eine eigene Zeile mit dem jeweiligen Tagesdatum.

Achten Sie auf ein einheitliches Datumsformat. In der Schweiz ist TT.MM.JJJJ üblich. Stimmt das Datum auf dem Beleg nicht mit dem Formulardatum überein, wird die Position bei der Prüfung beanstandet.

Wichtigste Punkte:
Immer das Ausgabedatum eintragen, nie das Einreichungsdatum.
Bei Kreditkartenzahlungen zählt das Transaktionsdatum.
Mehrtägige Reisen erfordern separate Zeilen pro Tag.

Schritt 2: Auslagenart aus vordefinierten Kategorien wählen

Die Auslagenart bestimmt, auf welches Konto die Ausgabe verbucht wird und welcher MWST-Satz angewendet wird. Wählen Sie die Kategorie, die Ihr Spesenreglement vorgibt. Eine falsche Zuordnung kann dazu führen, dass der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden kann oder die Ausgabe steuerlich anders behandelt wird als vorgesehen.

AuslagenartBeispieleHinweis
ReisekostenBahnticket, Flug, Taxi, KilometerpauschaleKilometerpauschale 2026: CHF 0.75/km für Privatfahrzeug
VerpflegungMittagessen, Abendessen auswärtsPauschale ohne Beleg: CHF 30.–/Tag
ÜbernachtungHotel, Airbnb bei GeschäftsreiseEffektive Kosten mit Beleg
RepräsentationKundenessen, GeschenkeMax. 5 % des Bruttolohns bei über CHF 6'000/Jahr
KleinspesenParkgebühren, Kopien, PortoTagespauschale CHF 20.– ohne Beleg möglich
SonstigesFachliteratur, ArbeitsmaterialNur wenn im Spesenreglement vorgesehen

Gängige Auslagenarten und ihre Besonderheiten

Falls Ihr Formular keine passende Kategorie bietet, wählen Sie die nächstliegende und ergänzen Sie im Feld Geschäftszweck eine präzise Beschreibung. Klären Sie mit Ihrer Buchhaltung, ob eine Anpassung der Kategorien nötig ist.

Wichtigste Punkte:
Die Auslagenart steuert die Verbuchung und den MWST-Satz.
Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75/km für Privatfahrzeuge.
Bei fehlender Kategorie die nächstliegende wählen und im Geschäftszweck präzisieren.

Schritt 3: Betrag und Währung eintragen

Übernehmen Sie den Betrag exakt so, wie er auf dem Beleg steht – ohne Auf- oder Abrundung. Geben Sie immer die Währung an, auch wenn es sich um CHF handelt. Bei Fremdwährungen rechnen Sie den Betrag zum offiziellen ESTV-Tageskurs des Ausgabedatums in CHF um. Die ESTV publiziert die Devisenkurse monatlich auf ihrer Website.

  • CHF-Beträge: Betrag gemäss Beleg auf Rappen genau eintragen, z. B. CHF 47.50.
  • Fremdwährung: Originalbetrag und Währung angeben, daneben den umgerechneten CHF-Betrag mit dem verwendeten Kurs notieren.
  • Trinkgeld: Nur eintragen, wenn es auf dem Beleg ausgewiesen ist oder das Spesenreglement eine Trinkgeldpauschale vorsieht.
  • Teilbeträge: Wenn nur ein Teil der Rechnung geschäftlich ist (z. B. bei einem gemischten Essen), nur den geschäftlichen Anteil eintragen und dies im Geschäftszweck vermerken.

Weicht der eingetragene Betrag vom Beleg ab, wird die Position zurückgewiesen. Notieren Sie bei Fremdwährungen den verwendeten Umrechnungskurs direkt auf dem Formular, damit die Buchhaltung den Betrag nachvollziehen kann.

Wichtigste Punkte:
Betrag immer exakt gemäss Beleg eintragen, ohne Rundung.
Fremdwährungen werden zum ESTV-Tageskurs des Ausgabedatums umgerechnet.
Den verwendeten Umrechnungskurs auf dem Formular vermerken.

Schritt 4: Geschäftszweck konkret und nachvollziehbar formulieren

Der Geschäftszweck ist das Pflichtfeld, das am häufigsten unzureichend ausgefüllt wird. Die ESTV verlangt, dass aus der Angabe klar hervorgeht, warum die Ausgabe geschäftlich notwendig war. Ein leeres oder vages Feld führt fast immer zur Ablehnung. Formulieren Sie so, dass eine unbeteiligte Person – etwa ein Revisor – den geschäftlichen Zusammenhang sofort versteht.

SchlechtGut
EssenKundenessen mit Firma Müller AG, Besprechung Offerte Projekt Neubau
ReiseZugfahrt Zürich–Bern, Teilnahme Fachmesse Swissbau
TaxiTaxi Flughafen Kloten–Hotel, Kundenbesuch Meier GmbH am 15.3.
MaterialUSB-Stick 64 GB für Kundenpräsentation Projekt Alpha
GeschenkKundengeschenk Wein, Jahresabschluss Zusammenarbeit Huber AG

Geschäftszweck: schlecht vs. gut formuliert

  • Nennen Sie den Namen des Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartners.
  • Beschreiben Sie den Anlass: Meeting, Messe, Schulung, Projektarbeit.
  • Geben Sie bei Repräsentationsausgaben die Anzahl Teilnehmende an.
  • Vermeiden Sie Abkürzungen, die nicht allgemein verständlich sind.
Wichtigste Punkte:
Der Geschäftszweck muss den geschäftlichen Zusammenhang für Dritte nachvollziehbar machen.
Immer Kundenname, Anlass und Projekt oder Kontext angeben.
Bei Repräsentationsausgaben die Anzahl Teilnehmende vermerken.

Schritt 5: Beleg zuordnen und einreichen

Jede Spesenposition braucht einen Beleg. Akzeptiert werden Originalbelege oder digitale Scans, die den Anforderungen der Geschäftsbücherverordnung (GeBÜV) entsprechen. Ein GeBÜV-konformer Scan muss den Beleg vollständig, lesbar und unverändert wiedergeben. Ordnen Sie jedem Beleg eine eindeutige Nummer oder Referenz zu, die mit der entsprechenden Zeile im Formular übereinstimmt.

  • Originalbeleg: Quittung, Rechnung oder Kassenbon im Original aufbewahren. Thermobelege verblassen – fotografieren oder scannen Sie diese sofort.
  • Digitaler Scan: Muss GeBÜV-konform sein: vollständig lesbar, nicht nachträglich bearbeitet, mit Zeitstempel versehen.
  • Belegnummer: Nummerieren Sie die Belege fortlaufend und tragen Sie die Nummer in die entsprechende Zeile des Formulars ein.
  • Kein Beleg vorhanden: Erstellen Sie einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Geschäftszweck und Ihrer Unterschrift. Eigenbelege sind nur für Kleinbeträge akzeptabel und müssen vom Vorgesetzten visiert werden.

Reichen Sie die Belege zusammen mit dem Formular ein – entweder physisch geheftet in der Reihenfolge der Formularpositionen oder digital mit eindeutiger Dateibenennung. Belege müssen gemäss Art. 958f OR während zehn Jahren aufbewahrt werden.

Wichtigste Punkte:
Jede Position benötigt einen Original- oder GeBÜV-konformen Scan als Beleg.
Thermobelege sofort scannen, da sie mit der Zeit verblassen.
Eigenbelege sind nur für Kleinbeträge zulässig und müssen vom Vorgesetzten visiert werden.
Belege sind gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren.
#AufgabeVerantwortlich
1Datum der Ausgabe erfassenMitarbeitende/r
2Auslagenart wählenMitarbeitende/r
3Betrag und Währung eintragenMitarbeitende/r
4Geschäftszweck formulierenMitarbeitende/r
5Beleg zuordnen und einreichenMitarbeitende/r

Prozessübersicht

Spesenformulare digital ausfüllen und einreichen

Starte jetzt mit der Spesen App und der Spesen App Cloud – die smarte Lösung für Unternehmen. Spesenbelege erfassen, einreichen, prüfen und freigeben. Alles digital, alles im Griff.

Mehr erfahren →

02.Häufige Fehler

Fehler 1: Geschäftszweck leer oder zu vage

Ein leeres oder nichtssagendes Feld wie «Essen» oder «Reise» reicht für die ESTV nicht aus. Die Buchhaltung muss die Position zurückweisen, was den Erstattungsprozess verzögert. Formulieren Sie den Zweck immer mit Kundenname, Anlass und Kontext.

Fehler 2: Falsches Datum eingetragen

Wird das Einreichungsdatum statt des Ausgabedatums verwendet, stimmt die Periodenabgrenzung nicht. Das kann bei Jahresabschlüssen zu Korrekturbuchungen führen. Prüfen Sie das Datum immer anhand des Belegs.

Fehler 3: Unleserlicher oder fehlender Beleg

Verblasste Thermobelege oder unscharfe Fotos werden von der Buchhaltung nicht akzeptiert. Scannen oder fotografieren Sie Belege am Tag des Erhalts bei guter Beleuchtung. Ohne lesbaren Beleg wird die Position abgelehnt.

Fehler 4: Privatausgaben auf dem Spesenformular

Private Ausgaben auf einem Spesenformular einzureichen ist ein Verstoss gegen das Spesenreglement und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Trennen Sie bei gemischten Rechnungen den geschäftlichen Anteil klar ab und dokumentieren Sie die Aufteilung.

Fehler 5: Fehlende Währungsangabe bei Fremdwährungen

Ohne Angabe der Originalwährung und des verwendeten Umrechnungskurses kann die Buchhaltung den CHF-Betrag nicht verifizieren. Notieren Sie immer den Originalbetrag, die Währung und den ESTV-Tageskurs.

03.Häufige Fragen

Was tun, wenn das Spesenformular keine Felder für alle Pflichtangaben hat?

Ergänzen Sie fehlende Angaben handschriftlich oder in einem separaten Begleitschreiben. Pflichtangaben gemäss ESTV sind Datum, Auslagenart, Betrag, Geschäftszweck und Belegnachweis. Melden Sie die Lücke Ihrer Buchhaltung, damit das Formular angepasst wird.

Muss ich für jede Ausgabe unter CHF 20 einen Beleg einreichen?

Das hängt von Ihrem Spesenreglement ab. Viele Reglemente sehen für Kleinspesen eine Tagespauschale von CHF 20.– ohne Einzelbeleg vor. Prüfen Sie die Regelung in Ihrem Unternehmen. Ohne Pauschale gilt: Auch Kleinbeträge brauchen einen Beleg oder zumindest einen visierten Eigenbeleg.

Welchen Wechselkurs verwende ich bei Ausgaben in Euro oder Dollar?

Verwenden Sie den offiziellen ESTV-Devisenkurs des Ausgabedatums. Die ESTV publiziert monatliche Kurslisten auf estv.admin.ch. Notieren Sie den verwendeten Kurs und den Originalbetrag auf dem Formular, damit die Buchhaltung die Umrechnung nachvollziehen kann.

Darf ich ein Spesenformular nachträglich korrigieren?

Korrekturen sind möglich, solange das Formular noch nicht freigegeben wurde. Streichen Sie den falschen Eintrag durch, schreiben Sie den korrekten Wert daneben und visieren Sie die Änderung mit Datum und Unterschrift. Bei digitalen Formularen erstellen Sie eine neue Version mit Änderungshinweis.

Wie lange habe ich Zeit, ein Spesenformular einzureichen?

Die Frist legt Ihr Spesenreglement fest – üblich sind 30 bis 90 Tage nach der Ausgabe. Gemäss Art. 327a OR hat der Arbeitgeber die Pflicht, notwendige Auslagen zu ersetzen. Reichen Sie Spesen zeitnah ein, da verspätete Einreichungen die Periodenabgrenzung erschweren und abgelehnt werden können.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Jedes Spesenformular muss fünf Pflichtfelder enthalten: Ausgabedatum, Auslagenart, Betrag mit Währung, Geschäftszweck und Belegnachweis.
2.Das Ausgabedatum – nicht das Einreichungsdatum – ist massgebend für die korrekte Verbuchung und Periodenabgrenzung.
3.Die Auslagenart bestimmt das Buchungskonto und den MWST-Satz; eine falsche Zuordnung kann den Vorsteuerabzug gefährden.
4.Beträge werden exakt gemäss Beleg eingetragen; Fremdwährungen zum ESTV-Tageskurs des Ausgabedatums umgerechnet.
5.Der Geschäftszweck muss konkret formuliert sein – mit Kundenname, Anlass und Kontext – damit Dritte den geschäftlichen Zusammenhang nachvollziehen können.
6.Belege müssen als Original oder GeBÜV-konformer Scan vorliegen und gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufbewahrt werden.
7.Eigenbelege sind nur für Kleinbeträge zulässig und erfordern die Unterschrift des Vorgesetzten.
8.Unvollständig ausgefüllte Formulare werden fast immer zurückgewiesen – prüfen Sie alle Pflichtfelder vor der Einreichung.

04.Weiterführende Artikel