Spesenreglement aktualisieren: Auslöser, Prozess und Einreichung

Übersicht & Leitfaden11 min LesezeitAktualisiert 4. Mai 2026

Spesenreglemente müssen bei Änderungen der ESTV-Ansätze oder SSK-Mustervorlagen aktualisiert und dem kantonalen Steueramt neu eingereicht werden. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert, dass Pauschalspesen bei einer Revision als Lohnbestandteil qualifiziert und nachbesteuert werden. Gerade 2026 gibt es mit der neuen Kilometerpauschale von CHF 0.75/km und den präzisierten SSK-Mustervorlagen gleich zwei Auslöser, die eine Überprüfung bestehender Reglemente notwendig machen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Aktualisierung zwingend ist, wie der Prozess abläuft und welche Sonderregelungen 2026 gelten.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Spesenreglemente sind keine statischen Dokumente, sondern müssen bei jeder relevanten Änderung der ESTV-Ansätze, SSK-Mustervorlagen oder unternehmensinternen Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden.
2.Materielle Änderungen wie neue Pauschalansätze oder zusätzliche Spesentypen erfordern eine Neugenehmigung durch das kantonale Steueramt, während formelle Anpassungen ohne Einreichung möglich sind.
3.Ab 1.1.2026 gilt eine Kilometerpauschale von CHF 0.75/km; bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70/km behalten ihre Gültigkeit, eine Anpassung wird jedoch empfohlen.
4.Die SSK hat per Januar 2026 präzisiert, dass Spesenreglemente inhaltlich den Mustervorlagen entsprechen müssen, was bestehende Reglemente betreffen kann.
5.Ein jährlicher Review-Termin im Januar stellt sicher, dass Änderungen rechtzeitig erkannt und umgesetzt werden, bevor die erste Spesenabrechnung des Jahres erstellt wird.

01.Wann ein Spesenreglement aktualisiert werden muss

Nicht jede Änderung im Umfeld eines Unternehmens löst eine Aktualisierungspflicht aus. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen materiellen und formellen Änderungen. Materielle Änderungen betreffen den Inhalt des Reglements — also Pauschalansätze, Anspruchsberechtigungen oder Spesentypen — und erfordern in der Regel eine Neugenehmigung durch das kantonale Steueramt. Formelle Änderungen wie Layoutanpassungen, Korrekturen von Schreibfehlern oder die Aktualisierung von Kontaktdaten sind intern umsetzbar und lösen keine Einreichungspflicht aus.

  • Neue ESTV-Ansätze: Die ESTV passt regelmässig die Pauschalansätze in der Wegleitung zum Lohnausweis an. Beispiel: Die Kilometerpauschale stieg per 1.1.2026 von CHF 0.70 auf CHF 0.75/km. Solche Änderungen sind ein klarer Auslöser für eine Reglementüberprüfung.
  • Neue SSK-Mustervorlagen: Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) gibt Musterreglemente heraus, an denen sich kantonale Steuerbehörden bei der Genehmigung orientieren. Änderungen an diesen Vorlagen — wie die Präzisierung 2026, dass Reglemente inhaltlich den Mustervorlagen entsprechen müssen — können bestehende Reglemente betreffen.
  • Unternehmenswachstum: Wächst ein Unternehmen von 10 auf 50 Mitarbeitende, ändern sich oft die Spesenstrukturen. Neue Funktionen mit Reisetätigkeit, zusätzliche Standorte oder internationale Geschäftsreisen erfordern erweiterte Regelungen.
  • Neue Spesentypen: Führt ein Unternehmen erstmals Homeoffice-Entschädigungen, Repräsentationsspesen oder Weiterbildungspauschalen ein, muss das Reglement entsprechend ergänzt und neu genehmigt werden.
  • Rechtsänderungen: Änderungen im Obligationenrecht (insbesondere Art. 327a OR zur Auslagenerstattung) oder im Steuerrecht können eine Anpassung des Reglements erfordern, auch wenn die ESTV-Ansätze selbst unverändert bleiben.
ÄnderungstypBeispieleNeugenehmigung nötig?
MateriellNeue Pauschalansätze, zusätzliche Spesentypen, geänderte AnspruchsberechtigungenJa
MateriellErhöhung der Verpflegungspauschale über ESTV-MaximumJa
MateriellEinführung von Repräsentationsspesen für neue FunktionenJa
FormellLayoutänderung, Korrektur von TippfehlernNein
FormellAktualisierung von Kontaktdaten oder FirmennameNein
FormellAnpassung an neue Kilometerpauschale bei bereits genehmigtem ReglementNein (Sonderfall 2026)

Materielle vs. formelle Änderungen im Überblick

Wichtigste Punkte:
Materielle Änderungen betreffen Pauschalansätze, Spesentypen oder Anspruchsberechtigungen und erfordern eine kantonale Neugenehmigung.
Formelle Änderungen wie Layoutkorrekturen oder Kontaktdaten-Updates lösen keine Einreichungspflicht aus.
Mindestens fünf Auslöser sollten jährlich geprüft werden: ESTV-Ansätze, SSK-Mustervorlagen, Unternehmenswachstum, neue Spesentypen und Rechtsänderungen.

02.Wie die Aktualisierung abläuft

Die Aktualisierung eines Spesenreglements folgt einem strukturierten Prozess, der von der internen Überprüfung bis zur Mitarbeiterkommunikation reicht. Wichtig ist, dass die Geschäftsleitung jede materielle Änderung formal genehmigt, bevor das Reglement dem kantonalen Steueramt eingereicht wird. Ohne GL-Beschluss fehlt die interne Legitimation, und das Steueramt kann die Genehmigung verzögern oder ablehnen.

  • Interne Überprüfung: HR oder Finanzabteilung vergleichen das bestehende Reglement mit den aktuellen ESTV-Ansätzen und SSK-Mustervorlagen. Abweichungen werden dokumentiert und priorisiert.
  • Anpassung gemäss SSK: Das Reglement wird so überarbeitet, dass es inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entspricht. Seit 2026 ist diese inhaltliche Übereinstimmung ausdrücklich gefordert. Eigene Ergänzungen sind zulässig, solange sie die Mustervorlage nicht unterlaufen.
  • GL-Genehmigung: Die Geschäftsleitung genehmigt die Änderungen per Beschluss. Dieser Beschluss sollte schriftlich protokolliert werden, da das kantonale Steueramt ihn bei der Einreichung verlangen kann.
  • Kantonale Einreichung: Bei materiellen Änderungen wird das aktualisierte Reglement dem zuständigen kantonalen Steueramt zur Genehmigung eingereicht. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Kanton zwischen zwei und acht Wochen.
  • Mitarbeiterkommunikation: Nach der Genehmigung werden alle Mitarbeitenden über die Änderungen informiert. Bewährt hat sich eine Kombination aus schriftlicher Mitteilung und einer kurzen Informationsveranstaltung, insbesondere bei Änderungen der Pauschalansätze.

Ein konkretes Beispiel: Ein KMU mit 30 Mitarbeitenden stellt fest, dass die Kilometerpauschale im Reglement noch CHF 0.70/km beträgt und zusätzlich Homeoffice-Entschädigungen eingeführt werden sollen. Die Kilometerpauschale allein wäre 2026 kein zwingender Grund für eine Neugenehmigung. Die Einführung der Homeoffice-Entschädigung als neuer Spesentyp hingegen ist eine materielle Änderung. In diesem Fall empfiehlt es sich, beide Anpassungen gebündelt vorzunehmen und das Reglement einmal neu einzureichen.

Wichtigste Punkte:
Der Aktualisierungsprozess umfasst fünf Phasen: interne Überprüfung, Anpassung gemäss SSK, GL-Genehmigung, kantonale Einreichung und Mitarbeiterkommunikation.
Die Geschäftsleitung muss jede materielle Änderung formal und schriftlich genehmigen.
Mehrere Änderungen sollten gebündelt eingereicht werden, um den administrativen Aufwand zu minimieren.
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03.Besonderheit 2026: Kilometerentschädigung CHF 0.75/km

Per 1.1.2026 hat die ESTV die Kilometerpauschale für die Nutzung des Privatfahrzeugs von CHF 0.70 auf CHF 0.75/km angehoben. Diese Anpassung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen mit genehmigtem Spesenreglement, die eine Kilometerpauschale vorsehen. Die ESTV hat jedoch klargestellt, dass bereits genehmigte Reglemente mit dem bisherigen Ansatz von CHF 0.70/km ihre Gültigkeit behalten und keine neue Genehmigung benötigen.

AusgangslageHandlungNeugenehmigung nötig?
Reglement enthält CHF 0.70/km, bereits genehmigtKeine Anpassung zwingend, Reglement bleibt gültigNein
Reglement enthält CHF 0.70/km, Anpassung auf CHF 0.75/km gewünschtReglement anpassen, keine Neugenehmigung erforderlichNein
Reglement enthält CHF 0.70/km, weitere materielle Änderungen geplantKilometerpauschale zusammen mit anderen Änderungen anpassen und neu einreichenJa (wegen anderer Änderungen)
Neues Reglement wird erstmals erstelltCHF 0.75/km direkt aufnehmenJa (Erstgenehmigung)

Kilometerentschädigung: Handlungsoptionen 2026

Auch wenn keine Neugenehmigung erforderlich ist, empfiehlt sich die Anpassung auf CHF 0.75/km aus praktischen Gründen. Mitarbeitende, die ihr Privatfahrzeug geschäftlich nutzen, haben gemäss Art. 327a OR Anspruch auf Ersatz der notwendigen Auslagen. Ein Reglement mit dem alten Ansatz von CHF 0.70/km kann zu Rückfragen führen und signalisiert, dass das Reglement nicht auf dem neuesten Stand ist. Bei einem Mitarbeitenden mit 500 Geschäftskilometern pro Monat beträgt die Differenz CHF 25.– monatlich oder CHF 300.– pro Jahr.

Neben der Kilometerpauschale hat die SSK per Januar 2026 präzisiert, dass Spesenreglemente inhaltlich den Mustervorlagen entsprechen müssen. Diese Präzisierung betrifft nicht nur neue Reglemente, sondern kann auch bei bestehenden Reglementen relevant werden, wenn diese strukturell stark von den Mustervorlagen abweichen. Unternehmen sollten daher im Rahmen des jährlichen Reviews auch die Struktur ihres Reglements mit der aktuellen SSK-Mustervorlage abgleichen.

Wichtigste Punkte:
Die Kilometerpauschale beträgt ab 1.1.2026 CHF 0.75/km statt bisher CHF 0.70/km.
Bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70/km behalten ihre Gültigkeit ohne Neugenehmigung.
Eine Anpassung auf CHF 0.75/km wird dennoch empfohlen, um Rückfragen zu vermeiden und Mitarbeitende korrekt zu entschädigen.
Die SSK-Präzisierung 2026 zur inhaltlichen Übereinstimmung mit Mustervorlagen sollte ebenfalls geprüft werden.

04.Spesenreglement aktualisieren: Schritt für Schritt

Die folgenden sechs Schritte bilden einen jährlichen Zyklus, der sicherstellt, dass Ihr Spesenreglement stets den aktuellen Vorgaben entspricht. Der ideale Zeitpunkt für den Start ist Januar, da die ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis jeweils per 1. Januar in Kraft tritt und Änderungen so vor der ersten Spesenabrechnung des Jahres berücksichtigt werden können.

Schritt 1: Jährlichen Review-Termin im Kalender fixieren

Tragen Sie einen festen jährlichen Termin für die Überprüfung des Spesenreglements in den Kalender ein. Der empfohlene Zeitpunkt ist die zweite oder dritte Januarwoche, da zu diesem Zeitpunkt die ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis für das neue Jahr bereits veröffentlicht ist. Definieren Sie gleichzeitig, wer für den Review verantwortlich ist — in den meisten KMU ist dies die HR-Leitung oder die Finanzverantwortliche.

  • Wiederkehrenden Kalendereintrag mit Erinnerung setzen, idealerweise für Mitte Januar.
  • Verantwortliche Person und Stellvertretung benennen.
  • Checkliste mit den zu prüfenden Punkten dem Termin beifügen.
Wichtigste Punkte:
Ein fester Termin im Januar verhindert, dass die Reglementpflege vergessen wird.
Die Verantwortlichkeit sollte klar einer Person zugewiesen sein.

Schritt 2: ESTV-Wegleitung Lohnausweis auf Änderungen prüfen

Vergleichen Sie die aktuelle ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis mit der Vorjahresversion. Achten Sie insbesondere auf geänderte Pauschalansätze, neue Regelungen zu Naturalgeschenken und Anpassungen bei Repräsentationsspesen. Die ESTV veröffentlicht die Wegleitung auf ihrer Website; Änderungen gegenüber der Vorjahresversion sind in der Regel nicht markiert, weshalb ein systematischer Abgleich notwendig ist.

SpesentypAnsatz 2026Änderung gegenüber Vorjahr
Kilometerpauschale PrivatfahrzeugCHF 0.75/kmErhöht (war CHF 0.70/km)
Verpflegung (Mittag-/Abendessen)CHF 30.–/TagUnverändert
Kleinspesen TagespauschaleCHF 20.–/TagUnverändert
NaturalgeschenkeCHF 600/KalenderjahrErhöht (war CHF 500/Ereignis)
RepräsentationsspesenEffektive Auslagen, max. 5% Bruttolohn bei über CHF 6'000/JahrUnverändert

Relevante ESTV-Ansätze 2026 im Überblick

Wichtigste Punkte:
Die ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis ist die massgebliche Quelle für aktuelle Pauschalansätze.
2026 sind insbesondere die Kilometerpauschale (CHF 0.75/km) und die Naturalgeschenke (CHF 600/Jahr) geändert worden.
Ein systematischer Abgleich ist notwendig, da Änderungen in der Wegleitung nicht markiert sind.

Schritt 3: SSK-Mustervorlagen auf Updates prüfen

Die SSK-Musterreglemente bilden die Grundlage, an der sich kantonale Steuerbehörden bei der Genehmigung orientieren. Prüfen Sie, ob die SSK neue Mustervorlagen veröffentlicht hat und ob Ihr bestehendes Reglement inhaltlich davon abweicht. Per Januar 2026 hat die SSK präzisiert, dass Spesenreglemente inhaltlich den Mustervorlagen entsprechen müssen. Strukturelle Abweichungen, die bisher toleriert wurden, können bei einer Neugenehmigung beanstandet werden.

  • Aktuelles SSK-Musterreglement von der Website der Schweizerischen Steuerkonferenz herunterladen.
  • Struktur und Inhalt des eigenen Reglements Abschnitt für Abschnitt mit der Mustervorlage vergleichen.
  • Abweichungen dokumentieren und bewerten, ob sie materiell oder formell sind.
  • Bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem kantonalen Steueramt oder einem Treuhänder halten.
Wichtigste Punkte:
Die SSK-Mustervorlagen sind die Referenz für die kantonale Genehmigung.
Seit 2026 ist die inhaltliche Übereinstimmung mit den Mustervorlagen ausdrücklich gefordert.
Abweichungen sollten dokumentiert und als materiell oder formell eingestuft werden.

Schritt 4: Reglement intern anpassen und GL genehmigen lassen

Nehmen Sie die identifizierten Änderungen im Reglement vor und legen Sie die überarbeitete Version der Geschäftsleitung zur Genehmigung vor. Der GL-Beschluss sollte schriftlich protokolliert werden und die wesentlichen Änderungen auflisten. Bewahren Sie sowohl die alte als auch die neue Version des Reglements auf, um bei Rückfragen des Steueramts die Änderungen nachvollziehbar belegen zu können.

  • Änderungen im Reglement mit Änderungsverfolgung (Track Changes) dokumentieren.
  • Zusammenfassung der Änderungen für die GL erstellen, inklusive Begründung und Auswirkungen.
  • GL-Beschluss mit Datum und Unterschriften protokollieren.
  • Versionierung einführen: Datum und Versionsnummer auf dem Reglement vermerken.
Wichtigste Punkte:
Die GL-Genehmigung muss schriftlich protokolliert werden.
Alte und neue Version des Reglements sollten archiviert werden.
Eine klare Versionierung erleichtert die Nachvollziehbarkeit bei Revisionen.

Schritt 5: Bei materiellen Änderungen kantonale Neugenehmigung einreichen

Enthält das aktualisierte Reglement materielle Änderungen, reichen Sie es dem zuständigen kantonalen Steueramt zur Neugenehmigung ein. Legen Sie den GL-Beschluss, das aktualisierte Reglement und idealerweise eine Zusammenfassung der Änderungen bei. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Kanton zwischen zwei und acht Wochen. Bis zur Genehmigung gilt grundsätzlich das bisherige Reglement weiter.

Beachten Sie, dass rein formelle Änderungen und die Anpassung der Kilometerpauschale von CHF 0.70 auf CHF 0.75/km bei bereits genehmigten Reglementen keine Neugenehmigung erfordern. Wenn Sie jedoch ohnehin eine materielle Änderung einreichen, empfiehlt es sich, alle Anpassungen gebündelt vorzunehmen.

Wichtigste Punkte:
Nur materielle Änderungen lösen eine kantonale Neugenehmigung aus.
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kanton zwei bis acht Wochen.
Bis zur Genehmigung gilt das bisherige Reglement weiter.

Schritt 6: Mitarbeitende über Änderungen informieren

Nach der Genehmigung durch das kantonale Steueramt informieren Sie alle Mitarbeitenden über die Änderungen. Die Kommunikation sollte klar, verständlich und zeitnah erfolgen. Stellen Sie sicher, dass die aktuelle Version des Reglements für alle Mitarbeitenden zugänglich ist — beispielsweise im Intranet oder als Beilage zum Arbeitsvertrag für neue Mitarbeitende.

  • Schriftliche Mitteilung: E-Mail oder Rundschreiben mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und dem Gültigkeitsdatum.
  • Informationsveranstaltung: Bei grösseren Änderungen empfiehlt sich ein kurzes Briefing, in dem Mitarbeitende Fragen stellen können.
  • Dokumentenablage: Aktualisiertes Reglement im Intranet oder auf dem gemeinsamen Laufwerk ablegen und die alte Version archivieren.
  • Bestätigung: Mitarbeitende die Kenntnisnahme des aktualisierten Reglements schriftlich bestätigen lassen.
Wichtigste Punkte:
Die Kommunikation sollte zeitnah nach der kantonalen Genehmigung erfolgen.
Eine Kombination aus schriftlicher Mitteilung und Informationsveranstaltung hat sich bewährt.
Die Kenntnisnahme durch Mitarbeitende sollte schriftlich dokumentiert werden.
#AufgabeVerantwortlich
1Jährlichen Review-Termin im Kalender fixierenHR-Leitung
2ESTV-Wegleitung Lohnausweis auf Änderungen prüfenHR / Finanzen
3SSK-Mustervorlagen auf Updates prüfenHR / Finanzen
4Reglement intern anpassen und GL genehmigen lassenHR / Geschäftsleitung
5Bei materiellen Änderungen kantonale Neugenehmigung einreichenHR / Finanzen
6Mitarbeitende über Änderungen informierenHR / Geschäftsleitung

Prozessübersicht

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05.Häufige Fehler

Fehler 1: Kein jährlicher Review-Termin definiert

Ohne festen Termin gerät die Reglementpflege in Vergessenheit. Änderungen der ESTV-Ansätze werden erst bei einer Steuerrevision bemerkt, was zu Nachforderungen führen kann. Setzen Sie einen wiederkehrenden Kalendereintrag für Mitte Januar.

Fehler 2: Materielle Änderungen ohne kantonale Neugenehmigung umgesetzt

Wer neue Spesentypen einführt oder Pauschalansätze über die ESTV-Maxima hinaus erhöht, ohne das Reglement neu genehmigen zu lassen, riskiert die Aberkennung der Pauschalspesen. Die Folge: Pauschalspesen werden als Lohnbestandteil qualifiziert und nachbesteuert. Reichen Sie materielle Änderungen immer vor der Umsetzung beim kantonalen Steueramt ein.

Fehler 3: GL-Genehmigung nicht schriftlich dokumentiert

Ein mündlicher Beschluss der Geschäftsleitung reicht nicht aus. Das kantonale Steueramt kann bei der Einreichung einen schriftlichen GL-Beschluss verlangen. Protokollieren Sie jeden Beschluss mit Datum, Inhalt und Unterschriften.

Fehler 4: Reglement weicht strukturell von SSK-Mustervorlage ab

Seit 2026 ist die inhaltliche Übereinstimmung mit den SSK-Mustervorlagen ausdrücklich gefordert. Reglemente, die stark von der Mustervorlage abweichen, können bei einer Neugenehmigung beanstandet werden. Gleichen Sie Ihr Reglement regelmässig mit der aktuellen Mustervorlage ab.

Fehler 5: Mitarbeitende nicht über Änderungen informiert

Ein aktualisiertes Reglement nützt wenig, wenn Mitarbeitende die neuen Ansätze nicht kennen. Falsche Spesenabrechnungen und Rückfragen sind die Folge. Kommunizieren Sie Änderungen zeitnah und lassen Sie die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen.

Fehler 6: Alte und neue Reglementversion nicht archiviert

Bei einer Steuerrevision muss nachvollziehbar sein, welches Reglement in welchem Zeitraum galt. Ohne Versionierung und Archivierung fehlt dieser Nachweis. Führen Sie eine klare Versionierung mit Datum und bewahren Sie alle Versionen auf.

Fehler 7: Panikreaktion bei jeder kleinen Änderung

Nicht jede Anpassung erfordert eine kantonale Neugenehmigung. Formelle Änderungen wie Layoutkorrekturen oder die Anpassung der Kilometerpauschale bei bereits genehmigten Reglementen sind intern umsetzbar. Unterscheiden Sie konsequent zwischen materiellen und formellen Änderungen, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.

06.Häufige Fragen

Muss ich bei jeder kleinen Änderung das Spesenreglement kantonal neu einreichen?

Nein. Nur materielle Änderungen erfordern eine kantonale Neugenehmigung. Dazu gehören neue Spesentypen, geänderte Anspruchsberechtigungen oder Pauschalansätze über den ESTV-Maxima. Formelle Änderungen wie Layoutanpassungen, Tippfehlerkorrekturen oder die Aktualisierung von Kontaktdaten können intern umgesetzt werden, ohne das Steueramt zu involvieren.

Was gilt für die Kilometerentschädigung bei bereits genehmigten Reglementen?

Bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70/km behalten ihre Gültigkeit und benötigen keine neue Genehmigung. Die ESTV hat dies ausdrücklich klargestellt. Eine Anpassung auf den neuen Ansatz von CHF 0.75/km wird jedoch empfohlen, um Mitarbeitende korrekt zu entschädigen und Rückfragen zu vermeiden.

Wie kommuniziere ich Reglementänderungen an Mitarbeitende?

Bewährt hat sich eine Kombination aus schriftlicher Mitteilung per E-Mail oder Rundschreiben und einer kurzen Informationsveranstaltung bei grösseren Änderungen. Stellen Sie das aktualisierte Reglement im Intranet bereit und lassen Sie die Kenntnisnahme schriftlich bestätigen. So sind Sie bei allfälligen Streitigkeiten abgesichert.

Wie lange dauert die kantonale Neugenehmigung eines Spesenreglements?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Kanton zwischen zwei und acht Wochen. Reichen Sie das Reglement daher frühzeitig ein, idealerweise im ersten Quartal. Bis zur Genehmigung gilt das bisherige Reglement weiter, sodass keine Lücke in der Spesenabrechnung entsteht.

Was passiert, wenn mein Reglement nicht den SSK-Mustervorlagen entspricht?

Seit Januar 2026 ist die inhaltliche Übereinstimmung mit den SSK-Mustervorlagen ausdrücklich gefordert. Weicht Ihr Reglement strukturell stark ab, kann das kantonale Steueramt bei einer Neugenehmigung Nachbesserungen verlangen. Bestehende Genehmigungen werden dadurch nicht automatisch ungültig, aber bei der nächsten Einreichung wird die Übereinstimmung geprüft.

Gilt das Spesenreglement auch für Mitarbeitende im Homeoffice?

Das Spesenreglement gilt für alle Mitarbeitenden, die Anspruch auf Auslagenersatz gemäss Art. 327a OR haben. Homeoffice-Entschädigungen sind ein eigener Spesentyp, der im Reglement separat geregelt werden muss. Wird eine Homeoffice-Entschädigung neu eingeführt, handelt es sich um eine materielle Änderung, die eine kantonale Neugenehmigung erfordert.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Spesenreglemente sind lebende Dokumente, die mindestens einmal jährlich auf Aktualität geprüft werden müssen.
2.Fünf Hauptauslöser erfordern eine Überprüfung: neue ESTV-Ansätze, SSK-Mustervorlagen-Updates, Unternehmenswachstum, neue Spesentypen und Rechtsänderungen.
3.Materielle Änderungen wie neue Pauschalansätze oder Spesentypen erfordern eine kantonale Neugenehmigung; formelle Änderungen sind intern umsetzbar.
4.Ab 1.1.2026 beträgt die Kilometerpauschale CHF 0.75/km; bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70/km behalten ihre Gültigkeit ohne Neugenehmigung.
5.Die SSK hat per Januar 2026 präzisiert, dass Spesenreglemente inhaltlich den Mustervorlagen entsprechen müssen.
6.Der Aktualisierungsprozess umfasst sechs Schritte: Review-Termin setzen, ESTV-Wegleitung prüfen, SSK-Mustervorlagen prüfen, Reglement anpassen, kantonal einreichen und Mitarbeitende informieren.
7.Die Geschäftsleitung muss jede materielle Änderung schriftlich genehmigen, bevor das Reglement eingereicht wird.
8.Eine klare Versionierung und Archivierung aller Reglementversionen ist für Steuerrevisionen unerlässlich.

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