Vier-Augen-Prinzip bei der Spesenabrechnung: Umsetzung, Zuständigkeit und IKS

Definition7 min LesezeitAktualisiert 4. Mai 2026

Das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen verlangt, dass keine Person ihre eigene Abrechnung genehmigt – es ist Compliance-Anforderung und schützt vor Missbrauch. In der Praxis scheitert die Umsetzung häufig an unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Stellvertreterregeln oder der Sonderstellung der Geschäftsleitung. Diese Seite erklärt, was das Prinzip konkret bedeutet, wie es im Spesenreglement verankert wird und wo die Abgrenzung zu gesetzlichen Pflichten liegt.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Beim Vier-Augen-Prinzip darf niemand die eigene Spesenabrechnung freigeben – die einreichende und die genehmigende Person müssen immer unterschiedlich sein.
2.Die Regel gilt für alle Hierarchiestufen, auch für Geschäftsführung und Verwaltungsrat.
3.Es handelt sich nicht um eine gesetzliche Pflicht, sondern um eine Best Practice, die von der ESTV und Revisionsstellen ausdrücklich empfohlen wird.
4.Im Spesenreglement müssen Zuständigkeiten, Stellvertreterregeln und die Genehmigung von CEO-Spesen klar definiert sein.
5.Das Vier-Augen-Prinzip ist ein zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS) und schützt das Unternehmen vor Missbrauch und Reputationsschäden.

01.Was das Vier-Augen-Prinzip bedeutet

Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass jede Spesenabrechnung von mindestens zwei verschiedenen Personen bearbeitet wird: Die eine Person reicht die Abrechnung ein, die andere prüft und genehmigt sie. Damit wird sichergestellt, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter eigene Ausgaben ohne unabhängige Kontrolle erstattet bekommt. Das Prinzip schliesst Selbstgenehmigungen kategorisch aus.

Entscheidend ist die personelle Trennung: Die genehmigende Person muss eine andere sein als die einreichende. Das gilt unabhängig von der Hierarchiestufe. Auch Mitglieder der Geschäftsleitung, der CEO oder der CFO dürfen ihre eigenen Spesen nicht selbst freigeben. In der Praxis bedeutet das, dass für jede Stufe im Unternehmen eine klare Genehmigungskette definiert sein muss.

  • Personelle Trennung: Einreichende und genehmigende Person sind immer unterschiedlich. Eine Genehmigung durch dieselbe Person ist unzulässig.
  • Hierarchieunabhängigkeit: Das Prinzip gilt für alle Stufen – vom Sachbearbeiter bis zum Verwaltungsrat. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund der Position.
  • Inhaltliche Prüfung: Die genehmigende Person prüft nicht nur formale Kriterien, sondern auch die sachliche Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Spesenreglement.
  • Dokumentation: Jede Genehmigung muss nachvollziehbar dokumentiert sein – mit Datum, Name der genehmigenden Person und allfälligen Bemerkungen.

Ein konkretes Beispiel: Ein Aussendienstmitarbeiter reicht eine Spesenabrechnung über CHF 850 ein, bestehend aus Kilometerentschädigung (CHF 0.75/km), Verpflegungspauschalen und Hotelkosten. Sein direkter Vorgesetzter prüft die Abrechnung auf Vollständigkeit, vergleicht die Angaben mit dem Spesenreglement und gibt sie erst dann zur Auszahlung frei. Ohne diese zweite Prüfung darf keine Erstattung erfolgen.

Wichtigste Punkte:
Die einreichende und die genehmigende Person müssen immer zwei verschiedene Personen sein.
Selbstgenehmigungen sind ausnahmslos unzulässig, unabhängig von der Hierarchiestufe.
Die genehmigende Person prüft sowohl die formale Korrektheit als auch die sachliche Richtigkeit der Abrechnung.

02.Wie das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt wird

Die Umsetzung beginnt im Spesenreglement. Dort muss für jede Funktion im Unternehmen festgelegt sein, wer die Spesen genehmigt. Ohne diese klare Zuordnung entstehen Lücken, die im Alltag zu Selbstgenehmigungen oder ungeregelten Freigaben führen. Das Reglement sollte zudem Stellvertreterregeln enthalten, damit bei Abwesenheit der genehmigenden Person keine Abrechnungen liegen bleiben oder informell freigegeben werden.

Einreichende PersonGenehmigende PersonStellvertretung
MitarbeitendeDirekte/r Vorgesetzte/rNächsthöhere Führungsstufe
TeamleitungAbteilungsleitungAndere Abteilungsleitung
AbteilungsleitungGeschäftsführer/in (CEO)CFO oder COO
CEO / Geschäftsführer/inVR-Präsident/in oder CFOAnderes VR-Mitglied
CFOCEO oder VR-Präsident/inAnderes VR-Mitglied

Typische Genehmigungskette mit Stellvertretung

Die Sonderlösung für CEO-Spesen verdient besondere Aufmerksamkeit. In vielen KMU ist der Geschäftsführer die höchste operative Instanz. Ohne explizite Regelung genehmigt er seine eigenen Spesen faktisch selbst. Die Best Practice sieht vor, dass CEO-Spesen durch den Verwaltungsratspräsidenten oder ein anderes VR-Mitglied freigegeben werden. Alternativ kann der CFO diese Aufgabe übernehmen, sofern er nicht dem CEO unterstellt ist oder die Unabhängigkeit anderweitig sichergestellt wird.

  • Reglement: Die Genehmigungskette muss im Spesenreglement schriftlich festgehalten sein. Mündliche Absprachen genügen nicht.
  • Stellvertretung: Für jede genehmigende Person ist eine Stellvertretung zu definieren. Diese greift bei Ferien, Krankheit oder Interessenkonflikten.
  • Betragsgrenzen: Ab bestimmten Beträgen kann eine zusätzliche Genehmigungsstufe sinnvoll sein, etwa ab CHF 1'000 oder CHF 5'000 pro Abrechnung.
  • Digitale Umsetzung: Spesen-Software kann das Vier-Augen-Prinzip technisch erzwingen, indem Selbstgenehmigungen systemseitig blockiert werden.

Bei der Revision prüfen Revisionsstellen regelmässig, ob das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich gelebt wird. Dabei werden Stichproben gezogen und die Genehmigungsprotokolle mit den Einreichungen abgeglichen. Finden sich Abrechnungen, bei denen dieselbe Person eingereicht und genehmigt hat, wird dies als IKS-Schwäche im Revisionsbericht festgehalten.

Wichtigste Punkte:
Die Genehmigungskette muss im Spesenreglement schriftlich verankert sein, inklusive Stellvertreterregeln.
CEO-Spesen werden idealerweise durch den VR-Präsidenten, ein VR-Mitglied oder den CFO genehmigt.
Spesen-Software kann Selbstgenehmigungen technisch verhindern und das Vier-Augen-Prinzip automatisch durchsetzen.
Revisionsstellen prüfen die Einhaltung des Prinzips anhand von Stichproben und Genehmigungsprotokollen.
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03.Was das Vier-Augen-Prinzip nicht ist

Das Vier-Augen-Prinzip bei der Spesenabrechnung ist keine gesetzliche Pflicht. Weder das Obligationenrecht noch das Steuerrecht schreiben es explizit vor. Art. 327a OR regelt zwar die Pflicht des Arbeitgebers zur Spesenerstattung, enthält aber keine Vorgaben zum Genehmigungsprozess. Ebenso wenig findet sich im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer eine entsprechende Vorschrift.

Dennoch ist das Prinzip weit mehr als eine unverbindliche Empfehlung. Die ESTV setzt bei der Genehmigung von Spesenreglementen voraus, dass ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS) besteht. Das Vier-Augen-Prinzip ist ein zentraler Bestandteil dieses IKS. Revisionsstellen bewerten das Fehlen des Prinzips als Kontrollschwäche und empfehlen dessen Einführung regelmässig in ihren Management Letters.

AspektVier-Augen-PrinzipGesetzliche Pflicht
RechtsgrundlageKeine direkte gesetzliche BasisZ.B. Art. 327a OR (Spesenerstattung)
VerbindlichkeitBest Practice, empfohlen von ESTV und RevisionsstellenZwingend, bei Verstoss drohen Sanktionen
DurchsetzungÜber Spesenreglement und IKSÜber Gesetz, Verordnung oder Wegleitung
Konsequenz bei FehlenIKS-Schwäche, Revisionsbemerkung, erhöhtes MissbrauchsrisikoRechtsverstoss, Nachsteuern, Bussen

Abgrenzung: Best Practice vs. gesetzliche Pflicht

Das Vier-Augen-Prinzip ist auch kein Ersatz für eine inhaltliche Prüfung der Belege. Es stellt lediglich sicher, dass eine zweite Person die Abrechnung sichtet. Die Qualität der Prüfung hängt davon ab, ob die genehmigende Person die nötigen Informationen hat – etwa Kenntnis des Spesenreglements, der Reisedaten und der geltenden Pauschalen. Ein blosses Abnicken ohne inhaltliche Kontrolle erfüllt den Zweck des Prinzips nicht.

Wichtigste Punkte:
Das Vier-Augen-Prinzip ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine anerkannte Best Practice im Rahmen des IKS.
Die ESTV und Revisionsstellen empfehlen das Prinzip ausdrücklich und bewerten sein Fehlen als Kontrollschwäche.
Das Prinzip ersetzt keine inhaltliche Belegprüfung – es stellt nur die personelle Trennung sicher.

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: CEO genehmigt eigene Spesen mangels Regelung

Fehlt im Spesenreglement eine explizite Regelung für die Geschäftsleitung, genehmigt der CEO seine Spesen faktisch selbst. Das untergräbt das gesamte Vier-Augen-Prinzip. Die Lösung: Im Reglement festhalten, dass CEO-Spesen durch den VR-Präsidenten oder ein unabhängiges VR-Mitglied freigegeben werden.

Fehler 2: Stellvertretung nicht definiert

Bei Ferienabwesenheit der genehmigenden Person bleiben Abrechnungen liegen oder werden informell von Kollegen auf gleicher Stufe freigegeben. Beides ist problematisch. Für jede genehmigende Person muss eine namentlich benannte Stellvertretung im Reglement stehen.

Fehler 3: Genehmigung ohne inhaltliche Prüfung

Manche Vorgesetzte klicken Spesenabrechnungen routinemässig durch, ohne Belege, Beträge oder Pauschalen zu prüfen. Das Vier-Augen-Prinzip verlangt eine tatsächliche Kontrolle. Schulungen und klare Prüfkriterien im Reglement helfen, die Qualität der Genehmigung sicherzustellen.

Fehler 4: Keine Dokumentation der Genehmigung

Wird die Freigabe mündlich oder per informeller Nachricht erteilt, fehlt der Nachweis bei einer Revision. Jede Genehmigung muss mit Datum und Name der genehmigenden Person dokumentiert sein – idealerweise in einem digitalen System mit Audit-Trail.

Fehler 5: Vier-Augen-Prinzip nur für Mitarbeitende, nicht für Kader

In manchen Unternehmen gilt das Prinzip nur auf unteren Hierarchiestufen, während Kadermitglieder ihre Spesen ohne Gegenprüfung einreichen. Das widerspricht dem Grundgedanken des IKS. Das Prinzip muss ausnahmslos für alle Stufen gelten.

05.Häufige Fragen

Wer genehmigt die Spesen des Geschäftsführers?

Die Spesen des Geschäftsführers (CEO) werden idealerweise durch den Verwaltungsratspräsidenten oder ein anderes VR-Mitglied genehmigt. Alternativ kann der CFO diese Aufgabe übernehmen, sofern seine Unabhängigkeit gewährleistet ist. Diese Regelung muss im Spesenreglement explizit festgehalten werden.

Ist das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, das Vier-Augen-Prinzip ist keine gesetzliche Pflicht. Es ist jedoch eine anerkannte Best Practice, die von der ESTV und Revisionsstellen empfohlen wird. Unternehmen, die darauf verzichten, riskieren IKS-Bemerkungen im Revisionsbericht und ein erhöhtes Missbrauchsrisiko.

Was passiert, wenn das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen nicht eingehalten wird?

Bei Nichteinhaltung drohen keine direkten gesetzlichen Sanktionen. Revisionsstellen halten das Fehlen jedoch als IKS-Schwäche fest. Zudem steigt das Risiko für Spesenmissbrauch, was zu finanziellen Schäden und Reputationsverlust führen kann. Bei einer Steuerprüfung können fehlende Kontrollen zudem zu Nachfragen der ESTV führen.

Brauchen Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitenden ein Vier-Augen-Prinzip?

Auch in Kleinstunternehmen ist das Vier-Augen-Prinzip empfehlenswert. Bei Einzelunternehmen oder Firmen mit nur einer Person in der Geschäftsleitung kann ein VR-Mitglied, ein externer Treuhänder oder der Revisor die Gegenprüfung übernehmen. Entscheidend ist, dass eine unabhängige zweite Person die Abrechnung sichtet.

Kann eine Spesen-Software das Vier-Augen-Prinzip automatisch sicherstellen?

Ja, moderne Spesen-Software kann Selbstgenehmigungen technisch blockieren und die Genehmigungskette gemäss Reglement automatisch abbilden. Das System leitet die Abrechnung an die korrekte genehmigende Person weiter und dokumentiert jeden Schritt mit Zeitstempel und Benutzername. Das reduziert Fehler und vereinfacht die Revision.

Gilt das Vier-Augen-Prinzip auch für Pauschalspesen?

Pauschalspesen, die im genehmigten Spesenreglement definiert und monatlich über die Lohnbuchhaltung ausbezahlt werden, unterliegen keiner einzelnen Genehmigung pro Abrechnung. Das Vier-Augen-Prinzip greift hier bei der Festlegung und Genehmigung des Reglements selbst. Effektive Spesen mit Einzelbelegen müssen hingegen immer einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft werden.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Das Vier-Augen-Prinzip verlangt, dass die einreichende und die genehmigende Person bei jeder Spesenabrechnung verschieden sind.
2.Selbstgenehmigungen sind ausnahmslos unzulässig – das gilt für alle Hierarchiestufen bis hin zum CEO und Verwaltungsrat.
3.Die Genehmigungskette muss im Spesenreglement schriftlich verankert sein, inklusive namentlicher Stellvertreterregeln.
4.Für CEO-Spesen empfiehlt sich die Genehmigung durch den VR-Präsidenten, ein VR-Mitglied oder den CFO.
5.Das Vier-Augen-Prinzip ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Best Practice, die von der ESTV und Revisionsstellen empfohlen wird.
6.Es ist ein zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS) und schützt vor Missbrauch und Reputationsschäden.
7.Spesen-Software kann das Prinzip technisch erzwingen, indem Selbstgenehmigungen systemseitig blockiert und Genehmigungen dokumentiert werden.
8.Eine blosse formale Freigabe ohne inhaltliche Prüfung der Belege und Beträge erfüllt den Zweck des Vier-Augen-Prinzips nicht.

06.Weiterführende Artikel