Vier-Augen-Prinzip bei der Spesenabrechnung: Umsetzung, Zuständigkeit und IKS
Das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen verlangt, dass keine Person ihre eigene Abrechnung genehmigt – es ist Compliance-Anforderung und schützt vor Missbrauch. In der Praxis scheitert die Umsetzung häufig an unklaren Zuständigkeiten, fehlenden Stellvertreterregeln oder der Sonderstellung der Geschäftsleitung. Diese Seite erklärt, was das Prinzip konkret bedeutet, wie es im Spesenreglement verankert wird und wo die Abgrenzung zu gesetzlichen Pflichten liegt.
01.Was das Vier-Augen-Prinzip bedeutet
Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass jede Spesenabrechnung von mindestens zwei verschiedenen Personen bearbeitet wird: Die eine Person reicht die Abrechnung ein, die andere prüft und genehmigt sie. Damit wird sichergestellt, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter eigene Ausgaben ohne unabhängige Kontrolle erstattet bekommt. Das Prinzip schliesst Selbstgenehmigungen kategorisch aus.
Entscheidend ist die personelle Trennung: Die genehmigende Person muss eine andere sein als die einreichende. Das gilt unabhängig von der Hierarchiestufe. Auch Mitglieder der Geschäftsleitung, der CEO oder der CFO dürfen ihre eigenen Spesen nicht selbst freigeben. In der Praxis bedeutet das, dass für jede Stufe im Unternehmen eine klare Genehmigungskette definiert sein muss.
- Personelle Trennung: Einreichende und genehmigende Person sind immer unterschiedlich. Eine Genehmigung durch dieselbe Person ist unzulässig.
- Hierarchieunabhängigkeit: Das Prinzip gilt für alle Stufen – vom Sachbearbeiter bis zum Verwaltungsrat. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund der Position.
- Inhaltliche Prüfung: Die genehmigende Person prüft nicht nur formale Kriterien, sondern auch die sachliche Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Spesenreglement.
- Dokumentation: Jede Genehmigung muss nachvollziehbar dokumentiert sein – mit Datum, Name der genehmigenden Person und allfälligen Bemerkungen.
Ein konkretes Beispiel: Ein Aussendienstmitarbeiter reicht eine Spesenabrechnung über CHF 850 ein, bestehend aus Kilometerentschädigung (CHF 0.75/km), Verpflegungspauschalen und Hotelkosten. Sein direkter Vorgesetzter prüft die Abrechnung auf Vollständigkeit, vergleicht die Angaben mit dem Spesenreglement und gibt sie erst dann zur Auszahlung frei. Ohne diese zweite Prüfung darf keine Erstattung erfolgen.
02.Wie das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt wird
Die Umsetzung beginnt im Spesenreglement. Dort muss für jede Funktion im Unternehmen festgelegt sein, wer die Spesen genehmigt. Ohne diese klare Zuordnung entstehen Lücken, die im Alltag zu Selbstgenehmigungen oder ungeregelten Freigaben führen. Das Reglement sollte zudem Stellvertreterregeln enthalten, damit bei Abwesenheit der genehmigenden Person keine Abrechnungen liegen bleiben oder informell freigegeben werden.
Typische Genehmigungskette mit Stellvertretung
Die Sonderlösung für CEO-Spesen verdient besondere Aufmerksamkeit. In vielen KMU ist der Geschäftsführer die höchste operative Instanz. Ohne explizite Regelung genehmigt er seine eigenen Spesen faktisch selbst. Die Best Practice sieht vor, dass CEO-Spesen durch den Verwaltungsratspräsidenten oder ein anderes VR-Mitglied freigegeben werden. Alternativ kann der CFO diese Aufgabe übernehmen, sofern er nicht dem CEO unterstellt ist oder die Unabhängigkeit anderweitig sichergestellt wird.
- Reglement: Die Genehmigungskette muss im Spesenreglement schriftlich festgehalten sein. Mündliche Absprachen genügen nicht.
- Stellvertretung: Für jede genehmigende Person ist eine Stellvertretung zu definieren. Diese greift bei Ferien, Krankheit oder Interessenkonflikten.
- Betragsgrenzen: Ab bestimmten Beträgen kann eine zusätzliche Genehmigungsstufe sinnvoll sein, etwa ab CHF 1'000 oder CHF 5'000 pro Abrechnung.
- Digitale Umsetzung: Spesen-Software kann das Vier-Augen-Prinzip technisch erzwingen, indem Selbstgenehmigungen systemseitig blockiert werden.
Bei der Revision prüfen Revisionsstellen regelmässig, ob das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich gelebt wird. Dabei werden Stichproben gezogen und die Genehmigungsprotokolle mit den Einreichungen abgeglichen. Finden sich Abrechnungen, bei denen dieselbe Person eingereicht und genehmigt hat, wird dies als IKS-Schwäche im Revisionsbericht festgehalten.
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Mehr erfahren →03.Was das Vier-Augen-Prinzip nicht ist
Das Vier-Augen-Prinzip bei der Spesenabrechnung ist keine gesetzliche Pflicht. Weder das Obligationenrecht noch das Steuerrecht schreiben es explizit vor. Art. 327a OR regelt zwar die Pflicht des Arbeitgebers zur Spesenerstattung, enthält aber keine Vorgaben zum Genehmigungsprozess. Ebenso wenig findet sich im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer eine entsprechende Vorschrift.
Dennoch ist das Prinzip weit mehr als eine unverbindliche Empfehlung. Die ESTV setzt bei der Genehmigung von Spesenreglementen voraus, dass ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS) besteht. Das Vier-Augen-Prinzip ist ein zentraler Bestandteil dieses IKS. Revisionsstellen bewerten das Fehlen des Prinzips als Kontrollschwäche und empfehlen dessen Einführung regelmässig in ihren Management Letters.
Abgrenzung: Best Practice vs. gesetzliche Pflicht
Das Vier-Augen-Prinzip ist auch kein Ersatz für eine inhaltliche Prüfung der Belege. Es stellt lediglich sicher, dass eine zweite Person die Abrechnung sichtet. Die Qualität der Prüfung hängt davon ab, ob die genehmigende Person die nötigen Informationen hat – etwa Kenntnis des Spesenreglements, der Reisedaten und der geltenden Pauschalen. Ein blosses Abnicken ohne inhaltliche Kontrolle erfüllt den Zweck des Prinzips nicht.
04.Häufige Fehler
Fehler 1: CEO genehmigt eigene Spesen mangels Regelung
Fehlt im Spesenreglement eine explizite Regelung für die Geschäftsleitung, genehmigt der CEO seine Spesen faktisch selbst. Das untergräbt das gesamte Vier-Augen-Prinzip. Die Lösung: Im Reglement festhalten, dass CEO-Spesen durch den VR-Präsidenten oder ein unabhängiges VR-Mitglied freigegeben werden.
Fehler 2: Stellvertretung nicht definiert
Bei Ferienabwesenheit der genehmigenden Person bleiben Abrechnungen liegen oder werden informell von Kollegen auf gleicher Stufe freigegeben. Beides ist problematisch. Für jede genehmigende Person muss eine namentlich benannte Stellvertretung im Reglement stehen.
Fehler 3: Genehmigung ohne inhaltliche Prüfung
Manche Vorgesetzte klicken Spesenabrechnungen routinemässig durch, ohne Belege, Beträge oder Pauschalen zu prüfen. Das Vier-Augen-Prinzip verlangt eine tatsächliche Kontrolle. Schulungen und klare Prüfkriterien im Reglement helfen, die Qualität der Genehmigung sicherzustellen.
Fehler 4: Keine Dokumentation der Genehmigung
Wird die Freigabe mündlich oder per informeller Nachricht erteilt, fehlt der Nachweis bei einer Revision. Jede Genehmigung muss mit Datum und Name der genehmigenden Person dokumentiert sein – idealerweise in einem digitalen System mit Audit-Trail.
Fehler 5: Vier-Augen-Prinzip nur für Mitarbeitende, nicht für Kader
In manchen Unternehmen gilt das Prinzip nur auf unteren Hierarchiestufen, während Kadermitglieder ihre Spesen ohne Gegenprüfung einreichen. Das widerspricht dem Grundgedanken des IKS. Das Prinzip muss ausnahmslos für alle Stufen gelten.
05.Häufige Fragen
Wer genehmigt die Spesen des Geschäftsführers?
Die Spesen des Geschäftsführers (CEO) werden idealerweise durch den Verwaltungsratspräsidenten oder ein anderes VR-Mitglied genehmigt. Alternativ kann der CFO diese Aufgabe übernehmen, sofern seine Unabhängigkeit gewährleistet ist. Diese Regelung muss im Spesenreglement explizit festgehalten werden.
Ist das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, das Vier-Augen-Prinzip ist keine gesetzliche Pflicht. Es ist jedoch eine anerkannte Best Practice, die von der ESTV und Revisionsstellen empfohlen wird. Unternehmen, die darauf verzichten, riskieren IKS-Bemerkungen im Revisionsbericht und ein erhöhtes Missbrauchsrisiko.
Was passiert, wenn das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen nicht eingehalten wird?
Bei Nichteinhaltung drohen keine direkten gesetzlichen Sanktionen. Revisionsstellen halten das Fehlen jedoch als IKS-Schwäche fest. Zudem steigt das Risiko für Spesenmissbrauch, was zu finanziellen Schäden und Reputationsverlust führen kann. Bei einer Steuerprüfung können fehlende Kontrollen zudem zu Nachfragen der ESTV führen.
Brauchen Kleinstunternehmen mit wenigen Mitarbeitenden ein Vier-Augen-Prinzip?
Auch in Kleinstunternehmen ist das Vier-Augen-Prinzip empfehlenswert. Bei Einzelunternehmen oder Firmen mit nur einer Person in der Geschäftsleitung kann ein VR-Mitglied, ein externer Treuhänder oder der Revisor die Gegenprüfung übernehmen. Entscheidend ist, dass eine unabhängige zweite Person die Abrechnung sichtet.
Kann eine Spesen-Software das Vier-Augen-Prinzip automatisch sicherstellen?
Ja, moderne Spesen-Software kann Selbstgenehmigungen technisch blockieren und die Genehmigungskette gemäss Reglement automatisch abbilden. Das System leitet die Abrechnung an die korrekte genehmigende Person weiter und dokumentiert jeden Schritt mit Zeitstempel und Benutzername. Das reduziert Fehler und vereinfacht die Revision.
Gilt das Vier-Augen-Prinzip auch für Pauschalspesen?
Pauschalspesen, die im genehmigten Spesenreglement definiert und monatlich über die Lohnbuchhaltung ausbezahlt werden, unterliegen keiner einzelnen Genehmigung pro Abrechnung. Das Vier-Augen-Prinzip greift hier bei der Festlegung und Genehmigung des Reglements selbst. Effektive Spesen mit Einzelbelegen müssen hingegen immer einzeln nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft werden.