
Die Kilometerentschädigung ist eine Vergütung, die Arbeitnehmende erhalten, wenn sie ihr privates Fahrzeug für geschäftliche Fahrten nutzen. Für viele Schweizer KMU ist dies eine flexible und kosteneffiziente Alternative zur Bereitstellung eines Geschäftsfahrzeugs. Die Regelung stellt sicher, dass Mitarbeitende für die durch die geschäftliche Nutzung entstehenden Kosten fair entschädigt werden.
Merksatz: Die Kilometerentschädigung ist keine Lohnzahlung, sondern ein Auslagenersatz und daher unter bestimmten Voraussetzungen von Sozialabgaben und Steuern befreit.
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, fixe Kilometerpauschale. In der Praxis hat sich jedoch ein Richtwert etabliert, der von den meisten Unternehmen und Steuerbehörden akzeptiert wird. Aktuell beträgt die gängige Pauschale CHF 0.70 pro Kilometer. Dieser Satz wird unter anderem vom Touring Club Schweiz (TCS) empfohlen.
Unternehmen können in ihrem Spesenreglement auch eine höhere oder tiefere Pauschale festlegen. Eine höhere Pauschale muss jedoch betriebswirtschaftlich begründet werden können, da der überschiessende Teil andernfalls als geldwerte Leistung gilt und steuer- sowie sozialversicherungspflichtig wird.
Praxis-Hinweis: Prüfen Sie immer das unternehmensinterne Spesenreglement. Dort ist der gültige Ansatz für die Kilometerentschädigung verbindlich festgelegt.
Die Pauschale von CHF 0.70 pro Kilometer ist eine Mischrechnung, die sämtliche fahrzeugbezogenen Kosten abdecken soll. Mitarbeitende können also nicht zusätzlich einzelne Belege für Benzin oder Service einreichen.
Folgende Kosten sind in der Pauschale enthalten:
Häufiger Fehler: Parkgebühren, Maut im Ausland oder Tunnelgebühren sind nicht in der Kilometerpauschale enthalten. Diese Kosten gelten als zusätzliche Spesen und müssen separat gegen Beleg abgerechnet werden.
Die korrekte Abrechnung hängt davon ab, welches Fahrzeug genutzt wird. Die Unterscheidung ist für die steuerliche Behandlung entscheidend.
Wird das private Fahrzeug für Geschäftsfahrten eingesetzt, kommt die Kilometerentschädigung zur Anwendung. Die Mitarbeitenden führen ein Fahrtenbuch, um die geschäftlich gefahrenen Kilometer zu dokumentieren. Auf dieser Basis erfolgt die monatliche oder quartalsweise Auszahlung der Entschädigung.
Stellt das Unternehmen ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung, entfällt die Kilometerentschädigung. Da das Fahrzeug in der Regel auch privat genutzt werden darf, entsteht ein sogenannter Privatanteil. Dieser gilt als geldwerte Leistung und muss als Lohnbestandteil versteuert werden. Die pauschale Abrechnung erfolgt meist mit 0.9% des Fahrzeugkaufpreises pro Monat.

Die manuelle Erfassung im Fahrtenbuch ist fehleranfällig und zeitaufwändig.
Eine saubere Dokumentation ist entscheidend, damit die Kilometerentschädigung von den Steuerbehörden als legitimer Geschäftsaufwand anerkannt wird und für den Mitarbeitenden steuerfrei bleibt.
Quick-Check: Ein konformes Fahrtenbuch sollte folgende Angaben pro Fahrt enthalten: Datum, Start- und Zielort, Zweck der Reise, Kilometerstand bei Beginn und Ende der Fahrt sowie die total gefahrenen Kilometer.
Für das Unternehmen ist die ausbezahlte Kilometerentschädigung ein abzugsfähiger Geschäftsaufwand. Für den Mitarbeitenden ist sie ein steuerfreier Auslagenersatz, solange sie sich im üblichen Rahmen (z.B. CHF 0.70/km) bewegt und die Fahrten klar geschäftlich begründet sind. Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort gelten als Arbeitsweg und dürfen nicht als Geschäftsfahrten deklariert werden.
Die traditionelle Erfassung von Fahrten mit Excel-Listen oder handschriftlichen Fahrtenbüchern birgt zahlreiche Nachteile, die in KMU zu erheblichem Mehraufwand führen.
Praxisbeispiel: Ein IT-Dienstleister aus Zürich mit 25 Mitarbeitenden im Aussendienst hatte monatlich über 40 Stunden administrativen Aufwand für die Prüfung und Verbuchung von handschriftlichen Fahrtenbüchern. Fehlerhafte Einträge führten regelmässig zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Lohnabrechnung.
Moderne Softwarelösungen nehmen KMU die mühsame Arbeit der Kilometerabrechnung ab. Eine digitale Spesen-App automatisiert den gesamten Prozess von der Erfassung bis zur Verbuchung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:

Moderne Apps erfassen die Fahrtstrecke automatisch via GPS und berechnen die Entschädigung.
Praxis-Hinweis: Achten Sie bei der Wahl einer Software darauf, dass sie sich nahtlos in Ihre bestehende Buchhaltungssoftware (z.B. Abacus, Bexio) integrieren lässt. Das spart zusätzlichen manuellen Aufwand.
Die korrekte Abrechnung der Kilometerentschädigung ist für Schweizer KMU unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden und administrative Prozesse schlank zu halten. Während die manuelle Erfassung auf Papier oder in Excel fehleranfällig und zeitintensiv ist, bieten digitale Lösungen eine effiziente und rechtssichere Alternative. Durch die Automatisierung des Prozesses sparen sowohl die Mitarbeitenden als auch die Finanzabteilung wertvolle Zeit und Nerven.
Schluss mit ungenauen Fahrtenbüchern und aufwändiger Zettelwirtschaft. Wenn Sie die Erfassung und Abrechnung Ihrer Kilometerentschädigung vereinfachen und rechtssicher gestalten möchten, ist eine digitale Lösung der nächste logische Schritt. Testen Sie jetzt die Spesen-App und erleben Sie, wie einfach die Verwaltung von Autospesen sein kann.
