
Wenn Ihre Mitarbeitenden für das Unternehmen Ausgaben tätigen – sogenannte Spesen –, fällt darauf in der Regel die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) an. Der Vorsteuerabzug erlaubt es Ihrem mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, diese bezahlte MWST von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zurückzufordern. Sie verrechnen quasi die bezahlte Steuer mit der Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen.
Merksatz: Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Ihr Unternehmen auf eingekauften Leistungen und Produkten bezahlt. Diese können Sie von der geschuldeten Umsatzsteuer abziehen.
Gerade bei vielen kleinen Spesenbelegen wie Parktickets, Geschäftsessen oder Büromaterial kann sich die Summe der Vorsteuer schnell zu einem relevanten Betrag summieren. Ein korrekter Prozess ist daher bares Geld wert.
Damit Sie die Vorsteuer für Mitarbeiterspesen geltend machen können, müssen drei grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
Praxis-Hinweis: Ohne einen korrekten Beleg mit ausgewiesener MWST ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die Beweislast liegt immer beim Unternehmen.
Grundsätzlich können Sie für eine Vielzahl von Spesen die Vorsteuer zurückfordern, sofern ein konformer Beleg vorliegt. Dazu gehören typischerweise:

Ein korrekter Spesenbeleg weist den MWST-Satz und -Betrag klar aus.
In der Praxis schleichen sich oft Fehler ein, die bei einer MWST-Kontrolle zu Problemen führen können. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
Häufiger Fehler: Private Ausgaben als Geschäftsspesen zu deklarieren, ist nicht nur steuerlich falsch, sondern kann bei einer Prüfung zu empfindlichen Nachzahlungen und Bussen führen.
Viele Schweizer KMU nutzen von der kantonalen Steuerbehörde genehmigte Spesenreglemente mit Pauschalen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Hier ist Vorsicht geboten:
Bei echten Pauschalspesen (z.B. eine fixe Mittagessen-Pauschale pro Tag) kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Grund: Es liegt kein direkter Leistungsbezug mit einem Beleg vor, der die MWST ausweist. Die Pauschale deckt die Kosten des Mitarbeiters, dient aber nicht als Basis für die MWST-Abrechnung des Unternehmens.
Quick-Check: Nutzen Sie genehmigte Spesenreglemente? Bei Pauschalspesen entfällt der Vorsteuerabzug, da kein direkter Leistungsbezug mit ausgewiesener MWST besteht.
Praxis-Beispiel: Ein Aussendienstmitarbeiter der 'Müller Bautrocknung AG' (ein KMU mit 25 Mitarbeitenden) übernachtet in Zürich geschäftlich im Hotel. Die Rechnung über CHF 258.50 weist den Beherbergungs-Sondersatz von 3.8% aus. Der MWST-Betrag von CHF 9.50 (258.50 / 103.8 * 3.8) wird auf dem Beleg separat ausgewiesen. Die Buchhaltung kann diese CHF 9.50 dank des korrekten Belegs als Vorsteuer in der nächsten MWST-Abrechnung geltend machen.
Prüfen Sie jeden Beleg anhand dieser Kriterien, um sicherzugehen, dass der Vorsteuerabzug gültig ist. Für Beträge über CHF 400 sind zusätzlich der Name und die Adresse des Empfängers (also Ihres Unternehmens) erforderlich.
Die manuelle Kontrolle jedes einzelnen Belegs ist zeitintensiv und eine häufige Fehlerquelle. Moderne Spesen-Apps nehmen Ihnen diese Arbeit ab und sichern den Prozess ab.
Eine digitale Lösung scannt den Beleg per Smartphone-Kamera, extrahiert dank OCR (automatischer Texterkennung) alle relevanten Daten und prüft diese auf Plausibilität. Der korrekte MWST-Satz und -Betrag werden automatisch erkannt und für die Buchhaltung vorbereitet. Das minimiert den manuellen Aufwand, verhindert Fehler und schafft eine revisionssichere digitale Ablage.
Praxisbeispiel: Ein Schweizer IT-Dienstleister mit 40 Mitarbeitenden sparte durch die automatisierte Belegerfassung und MWST-Extraktion pro Monat rund 20 Stunden manueller Buchhaltungsarbeit und reduzierte die Fehlerquote beim Vorsteuerabzug auf nahezu null.
Die manuelle Prüfung jedes einzelnen Belegs auf MWST-Konformität ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Schluss mit Zettelwirtschaft und verpassten Vorsteuerabzügen: Digitalisieren Sie Ihren Spesenprozess und stellen Sie sicher, dass Ihnen kein Franken an Vorsteuer verloren geht. Testen Sie jetzt die führende Schweizer Lösung auf https://spesen-app.ch/.
