Vier-Augen-Prinzip bei der Spesenabrechnung: Pflicht, Reglement und Umsetzung

Leitfaden8 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen bedeutet dass Einreicher und Genehmiger unterschiedliche Personen sein müssen – Selbstgenehmigung ist unzulässig, besonders bei Kader und Geschäftsführung. Dieses Prinzip bildet das Fundament eines funktionierenden internen Kontrollsystems (IKS) im Spesenbereich. Wird es nicht konsequent umgesetzt, drohen bei einer AHV-Revision Aufrechnungen, und das Spesenreglement verliert seine steuerliche Schutzwirkung. Gerade in KMU, wo Hierarchien flach und Rollen oft vermischt sind, erfordert die korrekte Umsetzung klare Regeln und geeignete Werkzeuge.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Einreicher und Genehmiger einer Spesenabrechnung müssen zwingend unterschiedliche Personen sein – Selbstgenehmigung ist in keinem Fall zulässig.
2.Für Spesen der Geschäftsführung ist der Verwaltungsrat oder ein VR-Mitglied als Genehmigungsinstanz einzusetzen (Art. 716a OR).
3.Das Vier-Augen-Prinzip muss explizit im Spesenreglement verankert sein, inklusive Stellvertretungsregelung bei Abwesenheit.
4.Digitale Spesenlösungen können Selbstgenehmigung technisch unterbinden und erzeugen automatisch einen revisionssicheren Audit Trail.
5.AHV-Revisoren prüfen gezielt, ob Genehmigungsprozesse eingehalten werden – Verstösse können zur Aufrechnung von Spesen als Lohnbestandteil führen.

01.Was das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen bedeutet

Das Vier-Augen-Prinzip verlangt, dass jede Spesenabrechnung von mindestens zwei verschiedenen Personen bearbeitet wird: Die Person, die Spesen einreicht, darf diese nicht selbst freigeben. Dieses Grundprinzip gilt unabhängig von der Hierarchiestufe und der Höhe des Betrags. Es leitet sich aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten des Obligationenrechts sowie den Anforderungen an ein internes Kontrollsystem ab.

  • Mitarbeitende: Spesen werden durch die direkte Vorgesetzte oder den direkten Vorgesetzten geprüft und freigegeben.
  • Kader und Abteilungsleitende: Genehmigung erfolgt durch die nächsthöhere Führungsstufe oder die Geschäftsleitung.
  • Geschäftsführung (CEO/GL): Spesen der Geschäftsführung werden durch den Verwaltungsrat oder ein bezeichnetes VR-Mitglied genehmigt. Art. 716a OR weist dem Verwaltungsrat die Oberaufsicht zu – dazu gehört auch die Kontrolle der GL-Spesen.
  • Einzelunternehmen: Bei Einpersonenfirmen entfällt das Vier-Augen-Prinzip mangels zweiter Person. Die Treuhandstelle oder ein externer Revisor kann diese Kontrollfunktion übernehmen.

Entscheidend ist die personelle Trennung: Wer eine Ausgabe tätigt und einreicht, darf nicht gleichzeitig über deren Erstattung entscheiden. Dieses Prinzip schützt sowohl das Unternehmen als auch die einreichende Person vor ungerechtfertigten Vorwürfen.

Wichtigste Punkte:
Einreicher und Genehmiger müssen immer unterschiedliche Personen sein.
Für GL-Spesen ist der Verwaltungsrat zuständig (Art. 716a OR).
Das Prinzip gilt unabhängig von Betragshöhe und Hierarchiestufe.

02.Warum das Vier-Augen-Prinzip wichtig ist

Das Vier-Augen-Prinzip ist kein blosser Formalismus, sondern eine zentrale Compliance-Anforderung. Es dient der Missbrauchsprävention, schützt vor Interessenskonflikten und ist eine Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Spesenreglements. AHV-Revisoren erwarten bei Arbeitgeberkontrollen, dass ein nachvollziehbarer Genehmigungsprozess existiert und dokumentiert ist.

  • Missbrauchsprävention: Eine zweite Kontrollinstanz erkennt ungerechtfertigte oder überhöhte Spesenabrechnungen, bevor sie ausbezahlt werden.
  • Compliance-Anforderung: Kantonale Steuerverwaltungen setzen für die Genehmigung von Spesenreglementen ein funktionierendes Kontrollsystem voraus. Ohne Vier-Augen-Prinzip kann die Genehmigung verweigert oder widerrufen werden.
  • AHV-Revision: Bei Arbeitgeberkontrollen prüfen AHV-Revisoren stichprobenartig, ob Genehmigungsprozesse eingehalten werden. Fehlt die Kontrolle, können Spesen als verdeckter Lohn aufgerechnet werden.
  • Schutz vor Interessenskonflikten: Wer eigene Ausgaben selbst genehmigt, befindet sich in einem Interessenskonflikt. Das Vier-Augen-Prinzip eliminiert dieses Risiko strukturell.
Wichtigste Punkte:
Ohne funktionierendes Vier-Augen-Prinzip riskiert das Unternehmen die steuerliche Anerkennung des Spesenreglements.
AHV-Revisoren prüfen gezielt, ob Genehmigungsprozesse dokumentiert und eingehalten werden.
Das Prinzip schützt Unternehmen und Mitarbeitende gleichermassen vor Missbrauch und Vorwürfen.
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03.Vier-Augen-Prinzip bei Spesen einführen: Schritt für Schritt

Die folgenden Schritte zeigen, wie Sie das Vier-Augen-Prinzip in Ihrem Unternehmen verbindlich verankern und technisch durchsetzen. Die Reihenfolge orientiert sich an der Praxis: Zuerst die organisatorischen Grundlagen schaffen, dann die technische Umsetzung sicherstellen.

Schritt 1: Genehmigungsstufen im Spesenreglement definieren

Halten Sie im Spesenreglement explizit fest, wer welche Spesen genehmigen darf. Jede Hierarchiestufe braucht eine klar zugewiesene Genehmigungsinstanz. Das Reglement muss unmissverständlich festhalten, dass Selbstgenehmigung in keinem Fall zulässig ist. Formulieren Sie dies als eigenen Absatz im Reglement, nicht bloss als Fussnote.

EinreicherGenehmigerEskalation bei Abwesenheit
MitarbeitendeDirekte/r Vorgesetzte/rNächsthöhere Führungsstufe
TeamleitungAbteilungsleitungGeschäftsleitung
AbteilungsleitungGeschäftsleitung (CEO)VR-Delegierte/r
Geschäftsführung (CEO)VR-Präsident/in oder VR-Delegierte/rGesamter Verwaltungsrat
VR-MitgliederVR-Präsident/inRevisionsstelle

Genehmigungsmatrix nach Hierarchiestufe

Wichtigste Punkte:
Jede Hierarchiestufe braucht eine klar zugewiesene Genehmigungsinstanz.
Das Verbot der Selbstgenehmigung muss als eigener Absatz im Reglement stehen.
Für GL- und VR-Spesen ist die Genehmigung gemäss Art. 716a OR durch den Verwaltungsrat sicherzustellen.

Schritt 2: Stellvertretungsregelung für Abwesenheiten festlegen

Ein häufiges Problem in der Praxis: Die genehmigende Person ist in den Ferien oder krank, und Spesenabrechnungen bleiben liegen. Definieren Sie deshalb für jede Genehmigungsstufe eine Stellvertretung. Wichtig: Die Stellvertretung darf nicht die einreichende Person selbst sein und muss mindestens auf derselben Hierarchiestufe stehen wie die reguläre Genehmigungsinstanz.

  • Legen Sie pro Genehmigungsstufe mindestens eine Stellvertretung fest.
  • Definieren Sie, ab welcher Abwesenheitsdauer die Stellvertretung automatisch aktiviert wird (empfohlen: ab 3 Arbeitstagen).
  • Stellen Sie sicher, dass die Stellvertretung über die nötigen Systemzugänge verfügt.
  • Dokumentieren Sie die Stellvertretungsregelung im Spesenreglement, nicht nur mündlich.
Wichtigste Punkte:
Jede Genehmigungsstufe braucht eine dokumentierte Stellvertretung.
Die Stellvertretung muss mindestens auf derselben Hierarchiestufe stehen.
Stellvertretungen müssen über die nötigen Systemzugänge verfügen.

Schritt 3: Sonderregelung für Geschäftsführung und Verwaltungsrat verankern

Die Spesen der Geschäftsführung sind der sensibelste Bereich. Gemäss Art. 716a Abs. 1 Ziff. 5 OR obliegt dem Verwaltungsrat die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen. Daraus ergibt sich, dass GL-Spesen zwingend durch den VR oder ein bezeichnetes VR-Mitglied genehmigt werden müssen. In der Praxis empfiehlt es sich, ein VR-Mitglied als ständige Genehmigungsinstanz für GL-Spesen zu bezeichnen.

Bei Inhabergeführten KMU, in denen der Geschäftsführer gleichzeitig einziges VR-Mitglied ist, besteht ein strukturelles Problem. Hier sollte entweder ein zusätzliches VR-Mitglied bestellt oder die Revisionsstelle bzw. eine externe Treuhandstelle mit der Spesenkontrolle betraut werden. Ohne diese Massnahme ist das Vier-Augen-Prinzip faktisch nicht umsetzbar, was bei einer AHV-Revision zu Beanstandungen führen kann.

Wichtigste Punkte:
GL-Spesen müssen durch den Verwaltungsrat genehmigt werden (Art. 716a OR).
Bei Personalunion von CEO und VR-Präsident ist eine externe Kontrollinstanz nötig.
Die Genehmigungsinstanz für GL-Spesen sollte namentlich im Reglement bezeichnet sein.

Schritt 4: Betragslimiten und Eskalationswege bestimmen

Ergänzend zum Vier-Augen-Prinzip empfiehlt sich die Definition von Betragslimiten. Ab bestimmten Schwellenwerten kann eine zusätzliche Genehmigungsstufe erforderlich sein. Dies erhöht die Kontrolle bei grösseren Ausgaben, ohne den Prozess bei Kleinbeträgen unnötig zu verlangsamen.

BetragGenehmigung durchZusätzliche Anforderung
Bis CHF 200Direkte/r Vorgesetzte/rBeleg erforderlich
CHF 200 – CHF 1'000Direkte/r Vorgesetzte/rBeleg + Begründung
CHF 1'000 – CHF 5'000Abteilungsleitung + GLBeleg + Begründung + Vorabgenehmigung empfohlen
Über CHF 5'000Geschäftsleitung + VRVorabgenehmigung zwingend

Beispiel Betragslimiten und Genehmigungsstufen

Die konkreten Schwellenwerte sind unternehmensspezifisch festzulegen. Entscheidend ist, dass sie im Spesenreglement dokumentiert und allen Beteiligten bekannt sind.

Wichtigste Punkte:
Betragslimiten ergänzen das Vier-Augen-Prinzip um eine zusätzliche Kontrollstufe.
Ab definierten Schwellenwerten sollte eine zweite Genehmigungsinstanz eingeschaltet werden.
Die Limiten müssen im Spesenreglement dokumentiert sein.

Schritt 5: Digitale Sperre gegen Selbstgenehmigung einrichten

Organisatorische Regeln allein genügen nicht – sie müssen technisch durchgesetzt werden. Moderne Spesenlösungen können systemseitig verhindern, dass eine Person ihre eigenen Spesen genehmigt. Diese technische Sperre ist die wirksamste Massnahme zur Durchsetzung des Vier-Augen-Prinzips und wird für KMU ab 10 Mitarbeitenden ausdrücklich empfohlen.

  • Systemseitige Sperre: Die Software verhindert, dass der Einreicher als Genehmiger ausgewählt werden kann. Der Genehmigungsbutton ist für eigene Abrechnungen deaktiviert.
  • Automatische Weiterleitung: Wird eine Abrechnung eingereicht, leitet das System sie automatisch an die zuständige Genehmigungsinstanz weiter – gemäss der hinterlegten Genehmigungsmatrix.
  • Eskalation bei Verzug: Bleibt eine Genehmigung länger als eine definierte Frist offen (z.B. 5 Arbeitstage), eskaliert das System automatisch an die Stellvertretung.
Wichtigste Punkte:
Technische Sperren sind wirksamer als rein organisatorische Regeln.
Digitale Spesenlösungen mit Selbstgenehmigungssperre werden ab 10 Mitarbeitenden empfohlen.
Automatische Weiterleitung und Eskalation beschleunigen den Genehmigungsprozess.

Schritt 6: Audit Trail und Nachvollziehbarkeit sicherstellen

Jede Genehmigung muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Ein lückenloser Audit Trail zeigt, wer wann welche Abrechnung eingereicht, geprüft und freigegeben hat. Diese Dokumentation ist bei AHV-Revisionen und steuerlichen Prüfungen der Nachweis, dass das Vier-Augen-Prinzip tatsächlich gelebt wird.

  • Zeitstempel: Jede Aktion (Einreichung, Rückweisung, Genehmigung) wird mit Datum, Uhrzeit und Benutzername protokolliert.
  • Unveränderbarkeit: Einmal genehmigte Abrechnungen dürfen nachträglich nicht mehr verändert werden. Korrekturen erfordern eine neue Einreichung.
  • Archivierung: Der Audit Trail muss zusammen mit den Spesenbelegen während 10 Jahren aufbewahrt werden (Art. 958f OR).

Digitale Spesenlösungen erzeugen den Audit Trail automatisch. Bei manuellen Prozessen muss die Dokumentation bewusst sichergestellt werden – etwa durch unterschriebene Genehmigungsformulare mit Datum.

Wichtigste Punkte:
Der Audit Trail dokumentiert lückenlos, wer wann genehmigt hat.
Genehmigte Abrechnungen dürfen nachträglich nicht verändert werden.
Die Aufbewahrungspflicht für den Audit Trail beträgt 10 Jahre (Art. 958f OR).
#AufgabeVerantwortlich
1Genehmigungsstufen im Spesenreglement definierenHR / Geschäftsleitung
2Stellvertretungsregelung festlegenHR / Geschäftsleitung
3Sonderregelung für GL und VR verankernVerwaltungsrat
4Betragslimiten und Eskalationswege bestimmenGeschäftsleitung / Finanzen
5Digitale Sperre gegen Selbstgenehmigung einrichtenIT / Finanzen
6Audit Trail und Nachvollziehbarkeit sicherstellenFinanzen / IT

Prozessübersicht

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Geschäftsführung genehmigt eigene Spesen

In vielen KMU genehmigt der CEO seine eigenen Spesen, weil keine übergeordnete Instanz definiert ist. Dies ist der häufigste und gravierendste Verstoss gegen das Vier-Augen-Prinzip. Die Lösung: Ein VR-Mitglied als Genehmigungsinstanz für GL-Spesen bezeichnen und im Reglement verankern.

Fehler 2: Stellvertretung nicht geregelt

Ist die genehmigende Person abwesend, genehmigen Mitarbeitende ihre Spesen gegenseitig oder die Abrechnung bleibt wochenlang liegen. Beides ist problematisch. Definieren Sie für jede Genehmigungsstufe eine Stellvertretung und dokumentieren Sie diese im Reglement.

Fehler 3: Vier-Augen-Prinzip nur mündlich vereinbart

Mündliche Absprachen sind bei einer AHV-Revision wertlos. Das Vier-Augen-Prinzip muss schriftlich im Spesenreglement verankert sein, inklusive der konkreten Genehmigungsmatrix. Nur so ist der Nachweis gegenüber Revisoren und Steuerbehörden möglich.

Fehler 4: Kein Audit Trail vorhanden

Selbst wenn das Vier-Augen-Prinzip gelebt wird, fehlt oft der Nachweis. Ohne dokumentierten Audit Trail kann bei einer Prüfung nicht belegt werden, dass die Genehmigung tatsächlich durch eine zweite Person erfolgt ist. Digitale Lösungen protokollieren dies automatisch; bei manuellen Prozessen sind unterschriebene Formulare mit Datum nötig.

Fehler 5: Betragslimiten fehlen oder sind veraltet

Ohne Betragslimiten genehmigt dieselbe Person Kleinbeträge und fünfstellige Repräsentationsspesen. Das erhöht das Missbrauchsrisiko bei grösseren Beträgen. Prüfen Sie die Limiten jährlich und passen Sie sie an die aktuelle Unternehmensgrösse an.

05.Häufige Fragen

Was ist das Vier-Augen-Prinzip bei der Spesenabrechnung?

Das Vier-Augen-Prinzip verlangt, dass Einreicher und Genehmiger einer Spesenabrechnung unterschiedliche Personen sind. Niemand darf seine eigenen Spesen freigeben. Dieses Prinzip gilt für alle Hierarchiestufen, von Mitarbeitenden bis zur Geschäftsleitung.

Was wenn das Unternehmen nur einen Mitarbeitenden hat?

Bei Einpersonenfirmen kann das Vier-Augen-Prinzip intern nicht umgesetzt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Treuhandstelle oder eine externe Revisionsstelle mit der periodischen Spesenkontrolle zu beauftragen. So ist gegenüber den Steuerbehörden eine Kontrollinstanz nachweisbar.

Wer genehmigt die Spesen des CEO?

Die Spesen der Geschäftsführung werden durch den Verwaltungsrat oder ein bezeichnetes VR-Mitglied genehmigt. Dies ergibt sich aus der Oberaufsichtspflicht des VR gemäss Art. 716a OR. Im Spesenreglement sollte die zuständige Person namentlich oder nach Funktion bezeichnet sein.

Ist das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt kein einzelnes Gesetz, das das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen explizit vorschreibt. Es ergibt sich jedoch aus den Sorgfaltspflichten des OR, den Anforderungen an das interne Kontrollsystem und den Erwartungen der AHV-Revision. Kantonale Steuerverwaltungen setzen es für die Genehmigung von Spesenreglementen faktisch voraus.

Kann das Vier-Augen-Prinzip bei Spesen digital umgesetzt werden?

Ja, digitale Spesenlösungen können Selbstgenehmigung technisch unterbinden. Das System verhindert, dass eine Person ihre eigenen Abrechnungen freigeben kann, und leitet sie automatisch an die zuständige Genehmigungsinstanz weiter. Zusätzlich wird ein lückenloser Audit Trail erzeugt.

Was passiert bei einem Verstoss gegen das Vier-Augen-Prinzip?

Bei einer AHV-Revision können selbstgenehmigte Spesen als verdeckter Lohn aufgerechnet werden, was Nachzahlungen bei Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge hat. Zudem kann die kantonale Steuerverwaltung die Genehmigung des Spesenreglements widerrufen, wodurch sämtliche Pauschalspesen lohnausweispflichtig werden.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Das Vier-Augen-Prinzip verlangt, dass Einreicher und Genehmiger einer Spesenabrechnung immer unterschiedliche Personen sind – Selbstgenehmigung ist ausnahmslos unzulässig.
2.Für jede Hierarchiestufe muss eine Genehmigungsinstanz und eine Stellvertretung im Spesenreglement definiert sein.
3.Spesen der Geschäftsführung werden durch den Verwaltungsrat oder ein bezeichnetes VR-Mitglied genehmigt (Art. 716a OR).
4.Bei Einpersonenfirmen übernimmt die Treuhandstelle oder eine externe Revisionsstelle die Kontrollfunktion.
5.Betragslimiten ergänzen das Vier-Augen-Prinzip um eine zusätzliche Kontrollstufe bei grösseren Ausgaben.
6.Digitale Spesenlösungen setzen das Prinzip technisch durch und erzeugen automatisch einen revisionssicheren Audit Trail.
7.Der Audit Trail muss zusammen mit den Belegen während 10 Jahren aufbewahrt werden (Art. 958f OR).
8.AHV-Revisoren prüfen gezielt, ob Genehmigungsprozesse eingehalten und dokumentiert werden – Verstösse führen zu Aufrechnungen.

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