Reisekosten Deutschland abrechnen: ESTV-Ansätze, Belege und Lohnausweis

Leitfaden6 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Für Dienstreisen nach Deutschland gelten ESTV-Diätensätze (ca. EUR 28/Tag Verpflegung, EUR 65/Nacht) – deutsche MwSt ist nicht als Schweizer VSt abzugsfähig; EU-Erstattungsverfahren möglich. Gerade für Schweizer KMU mit regelmässigen Geschäftsreisen ins grenznahe Deutschland ist die korrekte Abrechnung zentral: Fehler bei der Währungsumrechnung, fehlende Belege oder eine falsche Deklaration im Lohnausweis können zu Aufrechnungen durch die Steuerbehörden und Nachforderungen bei der Sozialversicherung führen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Die ESTV publiziert für Deutschland Diätensätze von ca. EUR 28 pro Tag für Verpflegung und ca. EUR 65 pro Nacht für Übernachtung – diese Ansätze gelten einheitlich für alle deutschen Städte.
2.Deutsche Mehrwertsteuer (7 % oder 19 %) kann nicht als Schweizer Vorsteuer abgezogen werden, jedoch ist eine Erstattung über das EU-Erstattungsverfahren möglich.
3.Für die Währungsumrechnung ist der ESTV-Monatsmittelkurs EUR/CHF des Ausgabemonats massgebend.
4.Im Lohnausweis werden pauschale Spesen unter Ziffer 13.1 (Kreuz) und effektive Spesen unter Ziffer 13.2 (Betrag) deklariert.

01.Reisekosten Deutschland abrechnen: Schritt für Schritt

Die folgende Anleitung führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Reiseplanung über die Belegerfassung bis zur korrekten Deklaration im Lohnausweis. Halten Sie die aktuellen ESTV-Diätensätze und den Monatsmittelkurs bereit, bevor Sie beginnen.

Schritt 1: Reiseplanung vorbereiten und ESTV-Diätensätze prüfen

Vor jeder Dienstreise nach Deutschland sollten Sie die aktuellen ESTV-Diätensätze auf estv.admin.ch nachschlagen. Die ESTV publiziert jährlich länderspezifische Ansätze für Verpflegung und Übernachtung. Für Deutschland gelten 2026 folgende Richtwerte:

KategorieAnsatzHinweis
Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abend)ca. EUR 28/TagGilt pauschal für ganz Deutschland
Übernachtungca. EUR 65/NachtOhne Frühstück; effektive Kosten alternativ möglich
Nebenkosten (Trinkgeld, Telefon etc.)Im Verpflegungssatz enthaltenKeine separate Pauschale

ESTV-Diätensätze Deutschland 2026 (Richtwerte)

Die ESTV-Ansätze gelten einheitlich für alle deutschen Städte – es gibt keinen Unterschied zwischen München, Berlin, Frankfurt oder ländlichen Regionen. Prüfen Sie die Ansätze jeweils zu Jahresbeginn, da die ESTV die Beträge anpassen kann. Wenn Ihr Unternehmen ein genehmigtes Spesenreglement mit eigenen Pauschalen hat, dürfen diese die ESTV-Ansätze nicht wesentlich übersteigen.

Wichtigste Punkte:
Die ESTV-Diätensätze für Deutschland betragen ca. EUR 28/Tag (Verpflegung) und ca. EUR 65/Nacht (Übernachtung).
Die Ansätze gelten einheitlich für alle deutschen Städte ohne regionale Abstufung.
Prüfen Sie die aktuellen Sätze jährlich auf estv.admin.ch.

Schritt 2: Belege sichern und deutsche MwSt-Sätze dokumentieren

Sammeln Sie alle Originalbelege während der Dienstreise. In Deutschland gelten zwei MwSt-Sätze: der reguläre Satz von 19 % und der ermässigte Satz von 7 %. Je nach Ausgabenart fällt ein anderer Satz an. Wichtig: Die deutsche Mehrwertsteuer ist nicht als Schweizer Vorsteuer abzugsfähig. Sie können die Belege dennoch nicht wegwerfen – sie dienen als Nachweis für die geschäftliche Veranlassung und sind Grundlage für ein allfälliges EU-Erstattungsverfahren.

AusgabenartDeutscher MwSt-SatzTypischer Beleg
Hotelübernachtung7 %Hotelrechnung mit MwSt-Ausweis
Restaurant / Verpflegung19 %Restaurantbeleg mit MwSt-Ausweis
Bahnticket (Fernverkehr)19 %DB-Ticket oder Online-Buchungsbestätigung
Taxi7 %Taxiquittung
Mietwagen / Benzin19 %Mietvertrag / Tankquittung

Deutsche MwSt-Sätze nach Ausgabenart

Fotografieren Sie jeden Beleg unmittelbar nach Erhalt. Thermobelege aus Restaurants und Taxis verblassen schnell. Achten Sie darauf, dass auf jedem Beleg Datum, Betrag, MwSt-Satz und Leistungsbeschreibung erkennbar sind.

Wichtigste Punkte:
Deutsche MwSt (7 % oder 19 %) ist nicht als Schweizer Vorsteuer abzugsfähig.
Belege sofort fotografieren – Thermobelege verblassen innert Wochen.
Jeder Beleg muss Datum, Betrag, MwSt-Satz und Leistungsbeschreibung enthalten.

Schritt 3: Währungsumrechnung mit ESTV-Monatsmittelkurs vornehmen

Alle Auslagen in Euro müssen für die Spesenabrechnung in Schweizer Franken umgerechnet werden. Massgebend ist der ESTV-Monatsmittelkurs EUR/CHF des Monats, in dem die Ausgabe getätigt wurde. Die ESTV publiziert diese Kurse monatlich auf ihrer Website. Verwenden Sie nicht den Tageskurs Ihrer Bank oder den Kreditkartenkurs – diese weichen regelmässig vom offiziellen Kurs ab und werden bei einer Steuerprüfung nicht akzeptiert.

  • Kursquelle: ESTV-Monatsmittelkurse auf estv.admin.ch unter Fachinformationen, Währungskurse.
  • Stichtag: Massgebend ist der Monat der Ausgabe, nicht der Monat der Abrechnung oder Rückerstattung.
  • Kursbeleg: Drucken Sie den verwendeten Monatsmittelkurs aus oder speichern Sie ihn als PDF. Dieser Beleg gehört zur Spesenabrechnung.
  • Kreditkartenabrechnung: Die Kreditkartenabrechnung dient als Zusatznachweis, ersetzt aber nicht die Umrechnung zum ESTV-Kurs.
Wichtigste Punkte:
Verwenden Sie ausschliesslich den ESTV-Monatsmittelkurs EUR/CHF des Ausgabemonats.
Bank- oder Kreditkartenkurse werden bei Steuerprüfungen nicht akzeptiert.
Den verwendeten Kursbeleg als PDF oder Ausdruck der Abrechnung beilegen.

Schritt 4: Spesenabrechnung erstellen und im Lohnausweis deklarieren

Erstellen Sie die Spesenabrechnung mit allen umgerechneten Beträgen und den zugehörigen Belegen. Die Deklaration im Lohnausweis hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen mit Pauschalen oder effektiven Spesen arbeitet. Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen.

SpesenartLohnausweis-ZifferVorgehen
Pauschale Spesen (genehmigtes Reglement)Ziffer 13.1Kreuz setzen; keine Betragsangabe nötig
Effektive Spesen (Einzelbelege)Ziffer 13.2Gesamtbetrag der erstatteten Spesen eintragen
Kombination Pauschale + EffektivZiffer 13.1 und 13.2Kreuz bei 13.1 und Betrag der effektiven Spesen bei 13.2

Deklaration im Lohnausweis

Prüfen Sie zusätzlich, ob ein EU-Erstattungsverfahren für die bezahlte deutsche Mehrwertsteuer in Frage kommt. Schweizer Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche MwSt über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn zurückfordern. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres elektronisch eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das Schweizer Unternehmen in Deutschland keine steuerbaren Umsätze erzielt.

Wichtigste Punkte:
Pauschale Spesen werden im Lohnausweis unter Ziffer 13.1 (Kreuz), effektive unter Ziffer 13.2 (Betrag) deklariert.
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung notwendiger Auslagen.
Deutsche MwSt kann über das EU-Erstattungsverfahren beim BZSt bis 30. Juni des Folgejahres zurückgefordert werden.
#AufgabeVerantwortlich
1ESTV-Diätensätze Deutschland prüfen und Reise planenMitarbeitende / Vorgesetzte
2Belege sammeln, fotografieren und MwSt dokumentierenMitarbeitende
3Währungsumrechnung mit ESTV-Monatsmittelkurs durchführenMitarbeitende / Buchhaltung
4Spesenabrechnung erstellen und Lohnausweis korrekt deklarierenBuchhaltung / HR

Prozessübersicht

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02.Häufige Fehler

Fehler 1: Deutsche MwSt als Schweizer Vorsteuer abgezogen

Die deutsche Mehrwertsteuer darf nicht als Vorsteuer in der Schweizer MwSt-Abrechnung geltend gemacht werden. Wer dies trotzdem tut, riskiert eine Nachforderung durch die ESTV inklusive Verzugszins. Prüfen Sie stattdessen das EU-Erstattungsverfahren beim deutschen BZSt.

Fehler 2: Falsche Währungsumrechnung verwendet

Bank- oder Kreditkartenkurse weichen vom ESTV-Monatsmittelkurs ab und werden bei Steuerprüfungen beanstandet. Verwenden Sie konsequent den offiziellen ESTV-Monatsmittelkurs des Ausgabemonats und legen Sie den Kursbeleg bei.

Fehler 3: Belege fehlen oder sind unleserlich

Thermobelege aus Restaurants und Taxis verblassen oft innert weniger Wochen. Ohne lesbaren Beleg kann die Steuerbehörde die Spese als geldwerten Vorteil aufrechnnen. Fotografieren Sie jeden Beleg sofort nach Erhalt.

Fehler 4: Lohnausweis-Ziffer 13.1 und 13.2 verwechselt

Pauschale Spesen gehören unter Ziffer 13.1 (Kreuz), effektive Spesen unter Ziffer 13.2 (Betrag). Eine Verwechslung führt zu Rückfragen der kantonalen Steuerverwaltung und kann Nachsteuern auslösen.

Fehler 5: Frist für EU-MwSt-Erstattung verpasst

Der Antrag auf Erstattung der deutschen MwSt muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres beim BZSt eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch. Tragen Sie die Frist frühzeitig in Ihren Kalender ein.

03.Häufige Fragen

Gibt es unterschiedliche ESTV-Diätensätze für München, Berlin und Frankfurt?

Nein. Die ESTV publiziert für Deutschland einen einheitlichen Diätensatz, der für alle Städte und Regionen gleichermassen gilt. Anders als etwa das deutsche Bundesreisekostengesetz kennt die ESTV keine Abstufung nach Städten oder Bundesländern.

Kann ich die deutsche Mehrwertsteuer in der Schweizer MwSt-Abrechnung als Vorsteuer abziehen?

Nein, das ist nicht zulässig. Die deutsche MwSt ist eine ausländische Steuer und kann nicht als Schweizer Vorsteuer geltend gemacht werden. Schweizer Unternehmen können jedoch über das EU-Erstattungsverfahren beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die bezahlte MwSt zurückfordern.

Welchen Wechselkurs muss ich für die Umrechnung von Euro in Franken verwenden?

Massgebend ist der ESTV-Monatsmittelkurs EUR/CHF des Monats, in dem die Ausgabe getätigt wurde. Die Kurse werden monatlich auf estv.admin.ch publiziert. Bank- oder Kreditkartenkurse sind steuerlich nicht massgebend.

Muss ich bei Pauschalen trotzdem Belege aufbewahren?

Bei einem genehmigten Spesenreglement mit Pauschalen müssen keine Einzelbelege eingereicht werden. Die Belege sollten dennoch aufbewahrt werden, da die Steuerbehörde bei einer Prüfung die geschäftliche Veranlassung der Reise nachweisen lassen kann. Zudem sind Belege Voraussetzung für das EU-MwSt-Erstattungsverfahren.

Wie lange dauert die Erstattung der deutschen MwSt über das EU-Verfahren?

Die Bearbeitungsdauer beim BZSt beträgt in der Regel vier bis sechs Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags. Der Antrag muss elektronisch über das BZSt-Online-Portal eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass das Schweizer Unternehmen in Deutschland keine steuerbaren Umsätze erzielt.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Die ESTV-Diätensätze für Deutschland betragen 2026 ca. EUR 28/Tag für Verpflegung und ca. EUR 65/Nacht für Übernachtung – einheitlich für alle deutschen Städte.
2.Deutsche Mehrwertsteuer (7 % auf Hotels, 19 % auf Verpflegung und Bahntickets) ist nicht als Schweizer Vorsteuer abzugsfähig.
3.Über das EU-Erstattungsverfahren beim deutschen BZSt können Schweizer Unternehmen die bezahlte deutsche MwSt zurückfordern – Frist: 30. Juni des Folgejahres.
4.Für die Währungsumrechnung ist ausschliesslich der ESTV-Monatsmittelkurs EUR/CHF des Ausgabemonats zu verwenden.
5.Pauschale Spesen werden im Lohnausweis unter Ziffer 13.1 (Kreuz) deklariert, effektive Spesen unter Ziffer 13.2 (Betrag).
6.Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber, alle notwendigen Auslagen für Dienstreisen zu erstatten.
7.Belege sollten auch bei Pauschalabrechnung aufbewahrt werden – sie dienen als Nachweis der geschäftlichen Veranlassung und als Grundlage für die MwSt-Erstattung.

04.Weiterführende Artikel