Übernachtungsspesen in der Buchhaltung buchen: Kontenplan, MWST und Buchungssätze

Leitfaden10 min LesezeitAktualisiert 29. März 2026

Übernachtungsspesen gehören in Schweizer KMU zu den häufigsten Reisekostenposten. Gleichzeitig sind sie buchhalterisch anspruchsvoll: Unterschiedliche MWST-Sätze für Beherbergung und Verpflegung, die Abgrenzung zwischen Pauschal- und Effektivspesen sowie die korrekte Kontozuordnung im KMU-Kontenrahmen erfordern Sorgfalt. Fehler führen zu falschen Vorsteuerabzügen, Beanstandungen bei der MWST-Revision oder Korrekturen im Lohnausweis.

Diese Anleitung führt Sie in 7 Schritten durch den gesamten Buchungsprozess von Übernachtungsspesen — von der Kontenwahl über die MWST-Abgrenzung bis zum Jahresabschluss.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Übernachtungsspesen werden im KMU-Kontenrahmen auf Konto 6540 (Reisespesen) oder einem Unterkonto wie 6542 (Übernachtungen) gebucht.
2.Für Hotelübernachtungen in der Schweiz gilt der reduzierte MWST-Satz von 3.8 % (Beherbergung), während Frühstück und Minibar dem Normalsatz von 8.1 % unterliegen.
3.Pauschalspesen für Übernachtungen sind nur vorsteuerabzugsberechtigt, wenn ein von der ESTV genehmigtes Spesenreglement vorliegt und die Pauschale den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
4.Das Frühstück muss in der Buchung separat vom Zimmerpreis erfasst werden, da unterschiedliche MWST-Sätze gelten.
5.Im Jahresabschluss sind Übernachtungsspesen auf periodengerechte Abgrenzung und Übereinstimmung mit dem Lohnausweis zu prüfen.

01.Rechtliche Grundlagen und MWST-Sätze bei Übernachtungen

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Übernachtungsspesen ergibt sich aus Art. 327a OR. Demnach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Für die buchhalterische Behandlung sind zusätzlich das MWSTG sowie die Wegleitung der ESTV zum Ausfüllen des Lohnausweises massgebend.

Die korrekte MWST-Behandlung ist bei Übernachtungsspesen besonders wichtig, weil auf einer einzigen Hotelrechnung regelmässig mehrere Steuersätze vorkommen. Die Beherbergungsleistung (Zimmer) unterliegt dem Sondersatz von 3.8 %, während Verpflegung (Frühstück, Halbpension) und übrige Leistungen (Minibar, Wellness, Parkplatz) dem Normalsatz von 8.1 % unterliegen.

LeistungMWST-SatzVorsteuerabzug
Zimmerpreis (Beherbergung)3.8 %Ja, bei geschäftlicher Nutzung
Frühstück / Halbpension8.1 %Ja, bei geschäftlicher Nutzung
Minibar, Roomservice8.1 %Ja, sofern geschäftlich begründet
Wellness, Spa8.1 %Nur bei geschäftlicher Begründung
Parkplatz (Hotel)8.1 %Ja, bei geschäftlicher Nutzung

MWST-Sätze bei Hotelleistungen (Stand 2026)

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist in jedem Fall, dass die Rechnung den formellen Anforderungen nach Art. 26 MWSTG genügt: Name und MWST-Nummer des Hotels, Datum, Art der Leistung, Betrag und MWST-Satz müssen ersichtlich sein. Bei Rechnungen unter CHF 400 genügt eine vereinfachte Rechnung.

Wichtigste Punkte:
Beherbergung unterliegt dem MWST-Sondersatz von 3.8 %, Verpflegung und Zusatzleistungen dem Normalsatz von 8.1 %.
Der Vorsteuerabzug setzt eine formell korrekte Rechnung nach Art. 26 MWSTG voraus.
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung notwendiger Übernachtungskosten.

02.Übernachtungsspesen buchen: Schritt für Schritt

Die folgenden sieben Schritte decken den gesamten Buchungsprozess ab — von der Einrichtung der Konten bis zur Abstimmung im Jahresabschluss. Die Reihenfolge entspricht dem typischen Ablauf in einem Schweizer KMU.

Schritt 1: Kontenrahmen einrichten und Konten festlegen

Bevor Sie die erste Übernachtungsspese buchen, müssen die passenden Konten im Kontenplan vorhanden sein. Im Schweizer KMU-Kontenrahmen (Käfer-Kontenrahmen) fallen Übernachtungsspesen in die Kontengruppe 65 (Verwaltungsaufwand) oder werden als Unterkonten der Reisespesen geführt.

KontoBezeichnungVerwendung
6540ReisespesenSammelkonto für alle Reisekosten (wenn keine Unterkonten gewünscht)
6542ÜbernachtungsspesenSeparates Unterkonto für Hotelkosten und Beherbergung
6541VerpflegungsspesenFrühstück und Mahlzeiten separat vom Zimmerpreis
1171Vorsteuer auf Dienstleistungen / AufwandVorsteuer aus Hotelrechnungen
1000 / 1020Kasse / BankZahlung der Spesen (bar oder Überweisung)
2100Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenOffene Hotelrechnungen

Empfohlene Konten für Übernachtungsspesen im KMU-Kontenrahmen

Wenn Ihr Unternehmen regelmässig Übernachtungsspesen verbucht, empfiehlt sich ein separates Konto 6542. So lassen sich die Kosten im Jahresabschluss und für den Lohnausweis einfacher auswerten. Unternehmen mit wenigen Geschäftsreisen können das Sammelkonto 6540 verwenden.

Wichtigste Punkte:
Konto 6542 (Übernachtungsspesen) ermöglicht eine saubere Auswertung für Jahresabschluss und Lohnausweis.
Die Vorsteuer wird auf Konto 1171 erfasst, getrennt nach MWST-Sätzen.
Bei wenigen Geschäftsreisen genügt das Sammelkonto 6540 (Reisespesen).

Schritt 2: Belege prüfen und MWST-Satz identifizieren

Jede Hotelrechnung muss vor der Verbuchung auf formelle Korrektheit und MWST-Konformität geprüft werden. Achten Sie darauf, dass die Rechnung den geschäftlichen Zweck der Übernachtung erkennen lässt und die einzelnen Leistungen separat ausgewiesen sind.

  • Name und Adresse des Hotels: Muss auf der Rechnung vollständig angegeben sein, inklusive MWST-Nummer (UID).
  • Leistungsdetail: Zimmerpreis, Frühstück, Minibar und weitere Leistungen müssen einzeln aufgeführt sein. Pauschalpreise ohne Aufschlüsselung erschweren den korrekten Vorsteuerabzug.
  • MWST-Ausweis: Der Beleg muss den anwendbaren MWST-Satz und den MWST-Betrag je Leistungskategorie zeigen: 3.8 % für Beherbergung, 8.1 % für Verpflegung und Zusatzleistungen.
  • Datum und Aufenthaltsdauer: Check-in- und Check-out-Datum müssen ersichtlich sein, damit die periodengerechte Zuordnung möglich ist.
  • Zahlungsnachweis: Kreditkartenbeleg oder Bankbeleg als Ergänzung zur Hotelrechnung aufbewahren.

Wenn das Hotel die Leistungen nicht separat ausweist (z. B. bei einem Pauschalpreis inklusive Frühstück), fordern Sie eine detaillierte Rechnung an. Ohne Aufschlüsselung kann die ESTV den Vorsteuerabzug zum Sondersatz verweigern und den gesamten Betrag dem Normalsatz zuordnen — oder den Abzug ganz streichen.

Wichtigste Punkte:
Hotelrechnungen müssen Beherbergung und Verpflegung separat ausweisen, damit der korrekte MWST-Satz angewendet werden kann.
Ohne detaillierte Rechnung riskieren Sie die Verweigerung des Vorsteuerabzugs zum Sondersatz.
Kreditkarten- oder Bankbelege ergänzen die Hotelrechnung als Zahlungsnachweis.

Schritt 3: Effektive Übernachtungskosten verbuchen

Bei der Effektivmethode buchen Sie die tatsächlich angefallenen Hotelkosten anhand der Originalrechnung. Dies ist die häufigste Methode in Schweizer KMU und bietet den Vorteil eines vollständigen Vorsteuerabzugs.

Buchungsbeispiel: Ein Mitarbeiter übernachtet in einem Schweizer Hotel. Die Rechnung beträgt CHF 180.00 für das Zimmer (inkl. 3.8 % MWST) und CHF 25.00 für das Frühstück (inkl. 8.1 % MWST). Die Zahlung erfolgt über die Firmenkreditkarte.

SollHabenBetrag CHFBemerkung
6542 Übernachtungsspesen173.41Zimmer netto (180.00 / 1.038)
1171 Vorsteuer 3.8 %6.59MWST Beherbergung
6541 Verpflegungsspesen23.13Frühstück netto (25.00 / 1.081)
1171 Vorsteuer 8.1 %1.87MWST Verpflegung
1020 Bank205.00Zahlung Firmenkreditkarte

Buchungssatz: Hotelübernachtung mit Frühstück (effektiv)

Achten Sie darauf, die Vorsteuerbeträge getrennt nach Steuersatz zu erfassen. Viele Buchhaltungsprogramme bieten dafür separate Vorsteuercodes an (z. B. VM für 3.8 % und VN für 8.1 %). Die Nettobeträge ergeben sich durch Division des Bruttobetrags durch den jeweiligen Faktor (1.038 bzw. 1.081).

Wichtigste Punkte:
Bei der Effektivmethode wird der volle Vorsteuerabzug auf Basis der Originalrechnung geltend gemacht.
Zimmerpreis und Frühstück werden auf separate Aufwandkonten mit unterschiedlichen MWST-Sätzen gebucht.
Die Nettobeträge ergeben sich durch Division des Bruttobetrags durch den MWST-Faktor (1.038 bzw. 1.081).

Schritt 4: Pauschalspesen für Übernachtungen buchen

Verfügt Ihr Unternehmen über ein von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement, können Übernachtungsspesen auch pauschal abgerechnet werden. Die Pauschale deckt die durchschnittlichen Übernachtungskosten ab und vereinfacht die Abrechnung, da keine Einzelbelege eingereicht werden müssen.

Bei Pauschalspesen entfällt grundsätzlich der Vorsteuerabzug, da kein Einzelbeleg mit MWST-Ausweis vorliegt. Die Buchung ist daher einfacher, aber steuerlich weniger vorteilhaft als die Effektivmethode.

SollHabenBetrag CHFBemerkung
6542 Übernachtungsspesen170.00Pauschale gemäss Spesenreglement
1000 Kasse / 1020 Bank170.00Auszahlung an Mitarbeitenden

Buchungssatz: Pauschalspesen Übernachtung (Beispiel CHF 170 pro Nacht)

  • Genehmigtes Spesenreglement: Die Pauschale muss im Spesenreglement definiert und von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigt sein. Ohne Genehmigung gelten Pauschalen als Lohnbestandteil.
  • Kein Vorsteuerabzug: Bei Pauschalspesen fehlt der MWST-konforme Beleg. Ein Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich.
  • Lohnausweis: Pauschalspesen werden im Lohnausweis unter Ziffer 13.2.1 ausgewiesen, sofern ein genehmigtes Reglement vorliegt. Andernfalls sind sie unter Ziffer 1 als Lohn zu deklarieren.
  • Kombination vermeiden: Für denselben Mitarbeitenden und dieselbe Reise dürfen nicht gleichzeitig Pauschal- und Effektivspesen für Übernachtungen abgerechnet werden.
Wichtigste Punkte:
Pauschalspesen für Übernachtungen setzen ein genehmigtes Spesenreglement voraus.
Bei Pauschalspesen ist kein Vorsteuerabzug möglich, da kein MWST-konformer Beleg vorliegt.
Pauschal- und Effektivspesen dürfen für dieselbe Reise nicht kombiniert werden.

Schritt 5: Frühstück separat ausweisen und buchen

Das Frühstück ist keine Beherbergungsleistung und unterliegt dem MWST-Normalsatz von 8.1 %. Deshalb muss es in der Buchhaltung zwingend getrennt vom Zimmerpreis erfasst werden. Viele Hotels weisen das Frühstück bereits separat auf der Rechnung aus. Falls nicht, müssen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen.

Wenn das Frühstück im Zimmerpreis inbegriffen ist und das Hotel keine Aufschlüsselung liefert, empfiehlt die ESTV, einen angemessenen Anteil für das Frühstück herauszurechnen. In der Praxis wird häufig ein Betrag zwischen CHF 15 und CHF 30 pro Frühstück angesetzt, je nach Hotelkategorie.

SollHabenBetrag CHFBemerkung
6541 Verpflegungsspesen25.90Frühstück netto (28.00 / 1.081)
1171 Vorsteuer 8.1 %2.10MWST Normalsatz
1020 Bank28.00Zahlung

Buchungssatz: Frühstück separat (Beispiel CHF 28 brutto)

Wird das Frühstück nicht separat gebucht, sondern zusammen mit dem Zimmerpreis zum Sondersatz von 3.8 % erfasst, resultiert ein zu tiefer MWST-Abzug auf dem Frühstücksanteil und ein zu hoher Abzug auf dem Zimmeranteil. Bei einer MWST-Revision kann dies zu Nachforderungen führen.

Wichtigste Punkte:
Frühstück unterliegt dem MWST-Normalsatz von 8.1 % und muss getrennt vom Zimmerpreis gebucht werden.
Ohne Aufschlüsselung auf der Hotelrechnung ist ein angemessener Frühstücksanteil herauszurechnen.
Eine falsche MWST-Zuordnung des Frühstücks kann bei der Revision zu Nachforderungen führen.

Schritt 6: Vorsteuerabzug korrekt abgrenzen

Der Vorsteuerabzug bei Übernachtungsspesen ist nur zulässig, wenn das Unternehmen MWST-pflichtig ist und die Übernachtung einem geschäftlichen Zweck dient. Gemischte Nutzung (z. B. Verlängerung eines Geschäftsaufenthalts um private Ferientage) erfordert eine anteilige Kürzung.

  • Geschäftliche Übernachtung: Voller Vorsteuerabzug auf Beherbergung (3.8 %) und geschäftlich begründete Verpflegung (8.1 %).
  • Gemischte Nutzung: Nur der geschäftliche Anteil ist vorsteuerabzugsberechtigt. Dokumentieren Sie die Aufteilung nachvollziehbar (z. B. 3 von 5 Nächten geschäftlich).
  • Private Übernachtung: Kein Vorsteuerabzug. Falls der Arbeitgeber die Kosten dennoch übernimmt, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der im Lohnausweis zu deklarieren ist.
  • Ausländische Hotels: Bei Übernachtungen im Ausland fällt keine Schweizer MWST an. Ein Vorsteuerabzug in der Schweiz ist nicht möglich. Je nach Land kann ein Rückerstattungsverfahren (VAT Refund) geprüft werden.

Dokumentieren Sie den geschäftlichen Zweck jeder Übernachtung. Ein Vermerk auf der Spesenabrechnung (z. B. Kundenbesuch, Messe, Schulung) genügt in der Regel. Bei gemischter Nutzung empfiehlt sich eine schriftliche Aufteilung, die vom Vorgesetzten visiert wird.

Wichtigste Punkte:
Der Vorsteuerabzug setzt einen geschäftlichen Zweck und eine MWST-konforme Rechnung voraus.
Bei gemischter Nutzung ist nur der geschäftliche Anteil abzugsberechtigt.
Übernachtungen im Ausland berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug in der Schweiz.

Schritt 7: Jahresabschluss durchführen und Konten abstimmen

Im Jahresabschluss sind die Übernachtungsspesen auf mehrere Punkte zu prüfen. Die Abstimmung stellt sicher, dass die Buchhaltung mit dem Lohnausweis übereinstimmt und die MWST-Abrechnung korrekt ist.

  • Periodenabgrenzung: Übernachtungen, die über den Jahreswechsel hinausgehen, müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Buchen Sie den Anteil des neuen Jahres als transitorische Aktiven.
  • Abstimmung mit Lohnausweis: Die Summe der Übernachtungsspesen pro Mitarbeitenden muss mit den Angaben im Lohnausweis (Ziffer 13) übereinstimmen. Effektivspesen erscheinen unter Ziffer 13.1.1, Pauschalspesen unter Ziffer 13.2.1.
  • MWST-Abstimmung: Prüfen Sie, ob die Vorsteuerbeträge auf Konto 1171 mit den eingereichten MWST-Abrechnungen übereinstimmen. Differenzen zwischen Sondersatz und Normalsatz sind ein häufiger Fehlerquell.
  • Belegvollständigkeit: Stellen Sie sicher, dass für jede Buchung auf Konto 6542 ein vollständiger Beleg vorhanden ist. Fehlende Belege müssen vor dem Abschluss nachgefordert werden.
  • Spesenreglement-Konformität: Vergleichen Sie die gebuchten Beträge mit den im Spesenreglement definierten Limiten. Überschreitungen sind zu dokumentieren und gegebenenfalls als Lohnbestandteil umzubuchen.

Die Aufbewahrungspflicht für Belege und Buchungsunterlagen beträgt gemäss Art. 958f OR zehn Jahre. Bewahren Sie Hotelrechnungen, Spesenformulare und Genehmigungen systematisch auf — idealerweise digital mit Verknüpfung zur jeweiligen Buchung.

Wichtigste Punkte:
Übernachtungsspesen müssen periodengerecht abgegrenzt und mit dem Lohnausweis abgestimmt werden.
Die Vorsteuerbeträge auf Konto 1171 sind mit den MWST-Abrechnungen abzugleichen.
Belege und Buchungsunterlagen sind gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren.
#AufgabeVerantwortlich
1Kontenrahmen einrichten und Konten festlegenBuchhaltung
2Belege prüfen und MWST-Satz identifizierenBuchhaltung / Mitarbeitende
3Effektive Übernachtungskosten verbuchenBuchhaltung
4Pauschalspesen für Übernachtungen buchenBuchhaltung
5Frühstück separat ausweisen und buchenBuchhaltung
6Vorsteuerabzug korrekt abgrenzenBuchhaltung
7Jahresabschluss und Abstimmung durchführenBuchhaltung / Treuhand

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Frühstück nicht separat vom Zimmerpreis gebucht

Wird das Frühstück zusammen mit dem Zimmerpreis zum Sondersatz von 3.8 % verbucht, entsteht ein falscher Vorsteuerabzug. Bei einer MWST-Revision fordert die ESTV die Differenz zum Normalsatz von 8.1 % nach. Lösung: Frühstück immer auf ein separates Konto (z. B. 6541) mit dem korrekten MWST-Satz buchen.

Fehler 2: Pauschalspesen ohne genehmigtes Spesenreglement ausbezahlt

Ohne ein von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement gelten Pauschalen als Lohnbestandteil. Sie unterliegen dann der Sozialversicherungspflicht und müssen im Lohnausweis unter Ziffer 1 deklariert werden. Lösung: Spesenreglement vor der Auszahlung von Pauschalen genehmigen lassen.

Fehler 3: Vorsteuerabzug bei ausländischen Hotelrechnungen geltend gemacht

Auf Hotelrechnungen aus dem Ausland wird keine Schweizer MWST erhoben. Ein Vorsteuerabzug in der Schweizer MWST-Abrechnung ist daher nicht zulässig. Lösung: Ausländische Übernachtungen ohne Vorsteuer buchen und gegebenenfalls ein VAT-Refund-Verfahren im jeweiligen Land prüfen.

Fehler 4: Fehlende Aufschlüsselung bei Pauschalpreisen des Hotels

Manche Hotels stellen einen Gesamtpreis ohne Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen aus. Ohne detaillierte Rechnung kann die ESTV den Vorsteuerabzug zum Sondersatz verweigern. Lösung: Immer eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, bevor Sie die Buchung vornehmen.

Fehler 5: Übernachtungsspesen nicht mit dem Lohnausweis abgestimmt

Differenzen zwischen den gebuchten Spesen und den Angaben im Lohnausweis fallen bei Steuerprüfungen auf und können zu Nachfragen oder Aufrechnungen führen. Lösung: Vor dem Jahresabschluss die Summe der Übernachtungsspesen pro Mitarbeitenden mit Ziffer 13 des Lohnausweises abgleichen.

04.Häufige Fragen

Welches Konto verwende ich für Übernachtungsspesen im Schweizer KMU-Kontenrahmen?

Im KMU-Kontenrahmen buchen Sie Übernachtungsspesen auf Konto 6540 (Reisespesen) oder auf ein Unterkonto wie 6542 (Übernachtungsspesen). Ein separates Konto erleichtert die Auswertung für den Lohnausweis und den Jahresabschluss. Das Frühstück wird auf Konto 6541 (Verpflegungsspesen) gebucht.

Welcher MWST-Satz gilt für Hotelübernachtungen in der Schweiz?

Für die reine Beherbergung (Zimmerpreis) gilt der Sondersatz von 3.8 %. Frühstück, Minibar und weitere Zusatzleistungen unterliegen dem Normalsatz von 8.1 %. Die Hotelrechnung muss die Leistungen separat ausweisen, damit der korrekte Vorsteuerabzug möglich ist.

Kann ich bei Pauschalspesen für Übernachtungen die Vorsteuer abziehen?

Nein. Bei Pauschalspesen liegt kein MWST-konformer Beleg mit ausgewiesenem Steuerbetrag vor. Der Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich. Wenn der Vorsteuerabzug für Ihr Unternehmen relevant ist, empfiehlt sich die Effektivmethode mit Originalbelegen.

Wie buche ich eine Hotelrechnung mit inkludiertem Frühstück?

Verlangen Sie vom Hotel eine aufgeschlüsselte Rechnung. Buchen Sie den Zimmerpreis auf Konto 6542 mit 3.8 % Vorsteuer und das Frühstück auf Konto 6541 mit 8.1 % Vorsteuer. Falls keine Aufschlüsselung erhältlich ist, rechnen Sie einen angemessenen Frühstücksanteil (CHF 15–30) heraus und buchen diesen separat.

Muss ich Übernachtungsspesen im Lohnausweis deklarieren?

Effektiv abgerechnete Übernachtungsspesen mit Belegen werden im Lohnausweis unter Ziffer 13.1.1 ausgewiesen. Pauschalspesen erscheinen unter Ziffer 13.2.1, sofern ein genehmigtes Spesenreglement vorliegt. Ohne genehmigtes Reglement gelten Pauschalen als Lohn und sind unter Ziffer 1 zu deklarieren.

Wie lange muss ich Hotelbelege für Übernachtungsspesen aufbewahren?

Gemäss Art. 958f OR beträgt die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen zehn Jahre. Dies gilt für Hotelrechnungen, Spesenformulare und Genehmigungsnachweise gleichermassen. Die Aufbewahrung kann physisch oder digital erfolgen, sofern die Lesbarkeit jederzeit gewährleistet ist.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Übernachtungsspesen werden im KMU-Kontenrahmen auf Konto 6542 (oder Sammelkonto 6540) gebucht, Frühstück separat auf Konto 6541.
2.Für Beherbergung in der Schweiz gilt der MWST-Sondersatz von 3.8 %, für Frühstück und Zusatzleistungen der Normalsatz von 8.1 %.
3.Bei der Effektivmethode wird der volle Vorsteuerabzug auf Basis der Originalrechnung geltend gemacht — getrennt nach MWST-Sätzen.
4.Pauschalspesen für Übernachtungen setzen ein genehmigtes Spesenreglement voraus und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
5.Das Frühstück muss in der Buchhaltung zwingend getrennt vom Zimmerpreis erfasst werden, da unterschiedliche MWST-Sätze gelten.
6.Bei gemischter Nutzung (geschäftlich und privat) ist nur der geschäftliche Anteil vorsteuerabzugsberechtigt.
7.Im Jahresabschluss sind Übernachtungsspesen periodengerecht abzugrenzen und mit dem Lohnausweis (Ziffer 13) abzustimmen.
8.Belege und Buchungsunterlagen sind gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren.

05.Weiterführende Artikel

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