MWST auf Spesen korrekt verbuchen: Vorsteuer, Kontierung und Abrechnung

Leitfaden7 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Spesen mit MWST werden getrennt verbucht – Nettobetrag auf das Aufwandkonto, Vorsteuerbetrag auf Konto 1170; Pauschalspesen ohne Beleg ohne Vorsteueranteil. Wer die Vorsteuer auf Mitarbeiterspesen nicht korrekt erfasst, verschenkt bares Geld oder riskiert bei einer ESTV-Kontrolle Nachforderungen. Dieser Leitfaden zeigt die buchhalterische Behandlung von Spesen mit MWST nach Schweizer Recht, basierend auf Art. 28 MWSTG und den aktuellen Steuersätzen 2026.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Effektivspesen mit gültigem Beleg werden netto auf das Aufwandkonto und die Vorsteuer auf Konto 1170 gebucht.
2.Pauschalspesen ohne Einzelbeleg berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug und werden brutto auf das Aufwandkonto verbucht.
3.Ein vorsteuerabzugsberechtigter Beleg muss die MWST-Nummer des Lieferanten, den Steuersatz und den Steuerbetrag ausweisen.
4.Die geltenden MWST-Sätze 2026 betragen 8.1 % (Normalsatz), 3.8 % (Beherbergung) und 2.6 % (reduzierter Satz).
5.Vorsteuern aus Spesen werden im selben Quartal auf dem MWST-Abrechnungsformular deklariert, in dem die Zahlung erfolgt.

01.Grundstruktur der Spesenverbuchung mit MWST

Die buchhalterische Behandlung von Spesen hängt davon ab, ob ein Einzelbeleg mit ausgewiesener MWST vorliegt oder ob es sich um eine Pauschale handelt. Art. 28 MWSTG regelt die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug: Nur wer einen formgültigen Beleg mit MWST-Nummer, Steuersatz und Steuerbetrag vorlegen kann, darf die Vorsteuer geltend machen.

KriteriumEffektivspesen (mit Beleg)Pauschalspesen (ohne Beleg)
AufwandkontoNettobetrag (exkl. MWST)Bruttobetrag (inkl. MWST)
Vorsteuerkonto 1170Vorsteuerbetrag separatKein Eintrag
VorsteuerabzugJa, gemäss Art. 28 MWSTGNein
BelegpflichtOriginalbeleg erforderlichKeine Einzelbelege nötig
Beispiel CHF 108.10CHF 100.– Aufwand + CHF 8.10 VStCHF 108.10 Aufwand

Verbuchung Effektivspesen vs. Pauschalspesen

Ist unklar, ob ein Vorsteuerabzug zulässig ist, gilt folgende Faustregel: Fehlt auf dem Beleg die MWST-Nummer des Lieferanten oder ist kein Steuerbetrag ausgewiesen, wird der Gesamtbetrag brutto auf das Aufwandkonto gebucht. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, sobald ein formgültiger Beleg vorliegt. Bei Unternehmen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, entfällt der Vorsteuerabzug auf Spesen vollständig – die Vorsteuer ist bereits im Saldosteuersatz pauschal berücksichtigt.

Wichtigste Punkte:
Effektivspesen mit gültigem Beleg werden netto verbucht, die Vorsteuer separat auf Konto 1170.
Pauschalspesen wie die Verpflegungspauschale von CHF 30.– pro Tag berechtigen nie zum Vorsteuerabzug.
Bei der Saldosteuersatzmethode ist kein separater Vorsteuerabzug auf Spesen möglich.

02.MWST auf Spesen verbuchen: Schritt für Schritt

Die folgenden vier Schritte beschreiben den vollständigen Prozess von der Belegprüfung bis zur Deklaration in der MWST-Abrechnung. Die Anleitung richtet sich an Buchhalterinnen und Buchhalter, die nach der effektiven Methode abrechnen.

Schritt 1: MWST-Angaben auf dem Beleg prüfen

Bevor eine Spesenbuchung mit Vorsteuer erfolgt, muss der Beleg auf formelle Gültigkeit geprüft werden. Art. 26 MWSTG definiert die Mindestanforderungen an einen vorsteuerabzugsberechtigten Beleg. Fehlt auch nur ein Pflichtmerkmal, ist kein Vorsteuerabzug zulässig.

  • MWST-Nummer: Der Beleg muss die MWST-Nummer des Lieferanten im Format CHE-123.456.789 MWST enthalten. Ohne diese Angabe ist kein Vorsteuerabzug möglich.
  • Steuersatz: Der angewandte Steuersatz muss ersichtlich sein: 8.1 % (Normalsatz), 3.8 % (Beherbergung) oder 2.6 % (reduzierter Satz für Lebensmittel, Bücher etc.).
  • Steuerbetrag: Der MWST-Betrag muss in Schweizer Franken ausgewiesen oder aus dem Beleg berechenbar sein.
  • Leistungsbeschreibung: Art und Umfang der Leistung müssen erkennbar sein. Ein Kassenbon mit nur einer Totalsumme ohne Positionsdetails genügt bei Beträgen über CHF 400.– nicht.

Bei Kleinbeträgen bis CHF 400.– (inkl. MWST) gelten vereinfachte Anforderungen: Hier genügt ein Beleg mit MWST-Nummer und Totalbetrag, sofern der Steuersatz erkennbar ist. Belege in Fremdwährung müssen zum Tageskurs in CHF umgerechnet werden.

Wichtigste Punkte:
Ohne MWST-Nummer des Lieferanten auf dem Beleg ist kein Vorsteuerabzug zulässig.
Bei Kleinbeträgen bis CHF 400.– gelten vereinfachte Beleganforderungen.
Die drei gültigen MWST-Sätze 2026 sind 8.1 %, 3.8 % und 2.6 %.

Schritt 2: Vorsteuerbetrag berechnen

Ist der Beleg formgültig, wird der Vorsteuerbetrag aus dem Bruttobetrag herausgerechnet. Die Formel lautet: Bruttobetrag multipliziert mit dem MWST-Satz, geteilt durch 1 plus MWST-Satz. Der Nettobetrag ergibt sich als Differenz zwischen Bruttobetrag und Vorsteuerbetrag.

SteuersatzBruttobetragBerechnung VStVorsteuerbetragNettobetrag
8.1 %CHF 108.10108.10 x 0.081 / 1.081CHF 8.10CHF 100.00
3.8 %CHF 103.80103.80 x 0.038 / 1.038CHF 3.80CHF 100.00
2.6 %CHF 102.60102.60 x 0.026 / 1.026CHF 2.60CHF 100.00

Berechnungsbeispiele nach Steuersatz

Weist der Beleg den Steuerbetrag bereits separat aus, kann dieser direkt übernommen werden. Eine Nachrechnung empfiehlt sich dennoch, um Rundungsdifferenzen oder fehlerhafte Angaben zu erkennen. Differenzen von wenigen Rappen sind tolerierbar und werden in der Praxis akzeptiert.

Wichtigste Punkte:
Die Vorsteuer wird mit der Formel Bruttobetrag x MWST-Satz / (1 + MWST-Satz) berechnet.
Bereits auf dem Beleg ausgewiesene Steuerbeträge sollten durch Nachrechnung verifiziert werden.
Rundungsdifferenzen von wenigen Rappen sind in der Praxis tolerierbar.

Schritt 3: Nettobetrag und Vorsteuer verbuchen

Die Buchung erfolgt in zwei Teilen: Der Nettobetrag wird auf das sachlich zutreffende Aufwandkonto gebucht, der Vorsteuerbetrag auf Konto 1170 (Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen). Als Gegenkonto dient je nach Abrechnungsart das Konto 2000 (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) oder das Konto 1020 (Bank), wenn die Erstattung direkt erfolgt.

KontoBezeichnungSollHaben
6640RepräsentationsaufwandCHF 100.00
1170VorsteuerCHF 8.10
2000Verbindlichkeiten ggü. MitarbeitendenCHF 108.10

Buchungsbeispiel: Geschäftsessen CHF 108.10 (8.1 % MWST)

  • Reisekosten: Nettobetrag auf Konto 6500 (Reisespesen), Vorsteuer auf 1170.
  • Verpflegung mit Beleg: Nettobetrag auf Konto 6530 (Verpflegungsspesen), Vorsteuer auf 1170.
  • Büromaterial: Nettobetrag auf Konto 6500 oder 6510, Vorsteuer auf 1170.
  • Pauschalspesen: Bruttobetrag direkt auf das Aufwandkonto, kein Eintrag auf 1170.

Bei der Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer (ab 1.1.2026) handelt es sich um eine Pauschale ohne Einzelbeleg. Ein Vorsteuerabzug ist hier nicht möglich. Der Gesamtbetrag wird brutto auf das Konto 6500 gebucht.

Wichtigste Punkte:
Der Nettobetrag wird auf das sachlich passende Aufwandkonto gebucht, die Vorsteuer immer auf Konto 1170.
Als Gegenkonto dient Konto 2000 (Verbindlichkeiten) oder 1020 (Bank) bei Direkterstattung.
Pauschalspesen wie die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km werden brutto ohne Vorsteuer verbucht.

Schritt 4: Vorsteuer in der Quartalsabrechnung deklarieren

Die auf Spesen geltend gemachte Vorsteuer wird in der MWST-Abrechnung des Quartals deklariert, in dem die Zahlung an den Mitarbeitenden erfolgt ist. Die Deklaration erfolgt auf dem MWST-Abrechnungsformular unter Ziffer 400 (Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand). Der Saldo aus Konto 1170 fliesst direkt in diese Position ein.

  • Abrechnungsperiode: Die Vorsteuer wird in der Periode deklariert, in der die Spesen dem Mitarbeitenden erstattet wurden (Vereinnahmungsprinzip) oder in der die Leistung bezogen wurde (Vereinbarungsprinzip).
  • Ziffer 400: Vorsteuern auf Material- und Dienstleistungsaufwand inklusive Spesen werden unter Ziffer 400 des Abrechnungsformulars zusammengefasst.
  • Abstimmung: Vor der Einreichung ist Konto 1170 mit den eingereichten Belegen abzustimmen. Der Saldo muss nach der Abrechnung null betragen.
  • Aufbewahrung: Alle Spesenbelege sind gemäss Art. 70 MWSTG während zehn Jahren aufzubewahren. Digitale Kopien sind zulässig, sofern die Lesbarkeit gewährleistet ist.

Die Einreichungsfrist für die MWST-Abrechnung beträgt 60 Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode. Wer die Frist verpasst, riskiert Verzugszinsen von 4 % pro Jahr auf den geschuldeten Betrag.

Wichtigste Punkte:
Vorsteuern aus Spesen werden unter Ziffer 400 der MWST-Abrechnung deklariert.
Die Einreichungsfrist beträgt 60 Tage nach Ende der Abrechnungsperiode.
Konto 1170 muss nach der Quartalsabrechnung auf null abgestimmt sein.
Spesenbelege sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
#AufgabeVerantwortlich
1MWST-Angaben auf dem Beleg prüfen (MWST-Nr., Satz, Betrag)Buchhaltung
2Vorsteuerbetrag aus Bruttobetrag herausrechnenBuchhaltung
3Nettobetrag auf Aufwandkonto und VSt auf 1170 buchenBuchhaltung
4Vorsteuer in der Quartalsabrechnung unter Ziffer 400 deklarierenBuchhaltung / Treuhänder

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Vorsteuer auf Pauschalspesen geltend gemacht

Pauschalspesen wie die Verpflegungspauschale von CHF 30.– oder die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug, da kein Einzelbeleg mit MWST-Angaben vorliegt. Die ESTV korrigiert solche Abzüge bei Kontrollen rückwirkend und erhebt Verzugszinsen.

Fehler 2: Beleg ohne MWST-Nummer akzeptiert

Ein Beleg ohne gültige MWST-Nummer des Lieferanten berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, auch wenn ein Steuerbetrag ausgewiesen ist. Mitarbeitende sollten angewiesen werden, bei fehlender MWST-Nummer einen korrigierten Beleg zu verlangen.

Fehler 3: Falschen Steuersatz angewendet

Wird ein Hotelbeleg mit 3.8 % versehentlich mit 8.1 % verbucht, entsteht ein zu hoher Vorsteuerabzug. Bei einer ESTV-Revision führt dies zu Nachforderungen. Jeder Beleg muss einzeln auf den korrekten Steuersatz geprüft werden.

Fehler 4: Vorsteuer bei Saldosteuersatzmethode separat gebucht

Unternehmen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, dürfen keine separate Vorsteuer geltend machen. Die Vorsteuer ist im Saldosteuersatz bereits pauschal enthalten. Eine Doppelverbuchung führt zu einer Rückforderung durch die ESTV.

Fehler 5: Konto 1170 nicht quartalsweise abgestimmt

Wird das Vorsteuerkonto nicht regelmässig abgestimmt, entstehen Differenzen zwischen Buchhaltung und MWST-Abrechnung. Der Saldo von Konto 1170 muss nach jeder Quartalsabrechnung null betragen. Offene Posten deuten auf fehlende oder doppelte Buchungen hin.

04.Häufige Fragen

Kann ich die Vorsteuer auf Spesen im selben Quartal geltend machen?

Ja, die Vorsteuer auf Spesen wird in der Abrechnungsperiode deklariert, in der die Erstattung an den Mitarbeitenden erfolgt (bei Vereinnahmung) oder in der die Leistung bezogen wurde (bei Vereinbarung). Ein Aufschieben in ein späteres Quartal ist nicht vorgesehen, aber eine nachträgliche Korrektur innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren ist möglich.

Ist ein Vorsteuerabzug auf die Kilometerpauschale möglich?

Nein. Die Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer ist eine Pauschale ohne Einzelbeleg. Da kein Beleg mit ausgewiesener MWST vorliegt, ist kein Vorsteuerabzug zulässig. Der Gesamtbetrag wird brutto auf das Aufwandkonto gebucht.

Welches Konto verwende ich für die Vorsteuer auf Spesen?

Die Vorsteuer auf Spesen wird auf Konto 1170 (Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen) gebucht. Dies gilt für alle Spesenkategorien wie Reisekosten, Verpflegung und Repräsentation, sofern ein formgültiger Beleg vorliegt.

Wie verbuche ich Spesen mit verschiedenen MWST-Sätzen auf einem Beleg?

Weist ein Beleg mehrere Steuersätze aus (z. B. Hotelübernachtung mit 3.8 % und Minibar mit 8.1 %), wird jede Position separat verbucht. Der Nettobetrag jeder Position geht auf das passende Aufwandkonto, die jeweilige Vorsteuer auf Konto 1170. Die meisten Buchhaltungsprogramme unterstützen Splitbuchungen.

Darf ich die Vorsteuer auf Geschäftsessen vollständig abziehen?

Ja, sofern der Beleg alle formellen Anforderungen erfüllt und das Essen geschäftlich begründet ist. Anders als in einigen EU-Ländern kennt die Schweiz keine anteilige Kürzung der Vorsteuer auf Geschäftsessen. Der volle Vorsteuerbetrag ist abzugsfähig.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Effektivspesen mit formgültigem Beleg werden netto auf das Aufwandkonto und die Vorsteuer auf Konto 1170 gebucht.
2.Pauschalspesen wie die Verpflegungspauschale (CHF 30.–/Tag) und die Kilometerpauschale (CHF 0.75/km) berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
3.Ein vorsteuerabzugsberechtigter Beleg muss die MWST-Nummer, den Steuersatz und den Steuerbetrag enthalten.
4.Die Vorsteuer wird mit der Formel Bruttobetrag x MWST-Satz / (1 + MWST-Satz) berechnet.
5.Die gültigen MWST-Sätze 2026 sind 8.1 % (Normalsatz), 3.8 % (Beherbergung) und 2.6 % (reduzierter Satz).
6.Vorsteuern aus Spesen werden unter Ziffer 400 der MWST-Quartalsabrechnung deklariert.
7.Bei der Saldosteuersatzmethode ist kein separater Vorsteuerabzug auf Spesen möglich.
8.Spesenbelege sind gemäss Art. 70 MWSTG zehn Jahre aufzubewahren.

05.Weiterführende Artikel