MWST Spesen buchen in der Buchhaltung: Buchungsschema, Vorsteuer und Kontenplan

Leitfaden11 min LesezeitAktualisiert 29. März 2026

Wer Geschäftsspesen in der Schweizer Buchhaltung verbucht, muss die Mehrwertsteuer sauber vom Aufwand trennen. Unterbleibt diese Aufteilung, zahlt das Unternehmen zu viel Vorsteuer an die ESTV oder verzichtet umgekehrt auf berechtigte Abzüge. Beide Fehler können bei einer MWST-Revision zu Nachforderungen, Verzugszinsen und Korrekturbuchungen führen.

Diese Anleitung führt Sie in 7 Schritten durch den Prozess: von der Prüfung der Vorsteuer-Voraussetzungen über das korrekte Buchungsschema bis zur Abstimmung des Vorsteuerkontos und der MWST-Abrechnung.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Spesen dürfen nie als Gesamtbetrag auf das Aufwandkonto gebucht werden, sondern müssen in Nettobetrag (Aufwand) und Vorsteuer (Konto 1170) aufgeteilt werden.
2.Der Vorsteuerabzug setzt eine MWST-konforme Quittung mit ausgewiesener Steuer, MWST-Nummer des Lieferanten und Angabe des Steuersatzes voraus.
3.Im Schweizer KMU-Kontenrahmen ist Konto 1170 (Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen) das zentrale Konto für die Verbuchung der Vorsteuer auf Spesen.
4.Pauschale Spesen ohne Einzelbeleg (z. B. Verpflegungspauschale CHF 30.00/Tag) berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
5.Buchhaltungssoftware wie Bexio oder AbaNinja kann die Vorsteuer-Aufteilung bei korrekter Konfiguration automatisch vornehmen.

01.Rechtliche Grundlagen des Vorsteuerabzugs auf Spesen

Der Vorsteuerabzug auf Geschäftsspesen ist im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) geregelt. Gemäss Art. 28 MWSTG darf ein steuerpflichtiges Unternehmen die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, sofern die Aufwendungen für steuerbare Leistungen verwendet werden. Für Spesen bedeutet das: Nur wenn der Beleg die formellen Anforderungen erfüllt und die Ausgabe geschäftlich begründet ist, darf die Vorsteuer geltend gemacht werden.

  • Art. 28 MWSTG: Grundsatz des Vorsteuerabzugs: Vorsteuer darf abgezogen werden, wenn die Leistung für steuerbare Umsätze verwendet wird.
  • Art. 29 MWSTG: Formelle Voraussetzungen: Der Beleg muss Name und MWST-Nummer des Leistungserbringers, Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag enthalten.
  • Art. 33 MWSTG: Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug: Kein Abzug bei Aufwendungen für von der Steuer ausgenommene Leistungen (z. B. bestimmte Finanzdienstleistungen).
  • Pauschale Spesen: Bei Pauschalentschädigungen (z. B. Verpflegungspauschale CHF 30.00/Tag, Kleinspesenpauschale CHF 20.00/Tag) fehlt ein Einzelbeleg mit ausgewiesener MWST. Ein Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen.

Unternehmen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen, berechnen die geschuldete Steuer pauschal auf dem Umsatz. Ein separater Vorsteuerabzug auf Spesen entfällt bei dieser Methode vollständig. Die nachfolgenden Buchungsschritte gelten daher primär für Unternehmen mit effektiver Abrechnungsmethode.

Wichtigste Punkte:
Der Vorsteuerabzug auf Spesen setzt einen MWST-konformen Beleg mit ausgewiesener Steuer voraus (Art. 29 MWSTG).
Pauschale Spesenentschädigungen ohne Einzelbeleg berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
Bei der Saldosteuersatzmethode entfällt der separate Vorsteuerabzug auf Spesen.

02.Relevante Konten im Schweizer KMU-Kontenrahmen

Für die korrekte Verbuchung von Spesen mit MWST sind im KMU-Kontenrahmen (Kontenrahmen KMU nach Walter Sterchi) mehrere Konten relevant. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Konten, die bei Spesenbuchungen regelmässig angesprochen werden.

KontoBezeichnungFunktion bei Spesenbuchung
1170Vorsteuer auf Materialaufwand und DienstleistungenErfassung der abzugsfähigen Vorsteuer auf Spesen
1020Bank / PostkontoAuszahlung der Spesenerstattung an Mitarbeitende
2000Kreditoren (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen)Verbindlichkeit gegenüber Mitarbeitenden bis zur Auszahlung
6500Reise- und RepräsentationsaufwandAufwandkonto für Reisespesen (Nettobetrag)
6510FahrzeugaufwandAufwandkonto für Fahrzeugspesen (Nettobetrag)
6520Übrige ReisespesenAufwandkonto für weitere Reisekosten
6530RepräsentationsaufwandAufwandkonto für Bewirtung und Kundenanlässe
6570Übriger PersonalaufwandAufwandkonto für Kleinspesen und Büromaterial

Wichtige Konten für Spesenbuchungen mit MWST

In der Praxis verwenden viele KMU ein Sammelkonto (z. B. 6500 Reise- und Repräsentationsaufwand) für alle Spesen. Für eine aussagekräftige Kostenstellenrechnung und eine saubere MWST-Abstimmung empfiehlt sich jedoch die direkte Zuweisung auf spezifische Unterkonten. So lassen sich Spesenarten mit unterschiedlichen MWST-Sätzen (z. B. Verpflegung 8.1 %, Hotelübernachtung 3.8 %) einfacher kontrollieren.

Wichtigste Punkte:
Konto 1170 (Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen) ist das zentrale Vorsteuerkonto für Spesenbuchungen.
Die direkte Zuweisung auf spezifische Aufwandkonten erleichtert die MWST-Abstimmung gegenüber einem Sammelkonto.
Unterschiedliche MWST-Sätze (8.1 %, 3.8 %, 2.6 %) erfordern eine saubere Trennung der Aufwandkonten.
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03.MWST-Spesen korrekt buchen: Schritt für Schritt

Die folgenden sieben Schritte decken den gesamten Prozess ab: von der Belegprüfung über die Buchungserfassung bis zur MWST-Abrechnung. Halten Sie Ihren Kontenplan, die Spesenbelege und Zugang zu Ihrer Buchhaltungssoftware bereit.

Schritt 1: Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug prüfen

Bevor Sie eine Spesenbuchung mit Vorsteuer erfassen, prüfen Sie jeden Beleg auf die formellen Anforderungen gemäss Art. 29 MWSTG. Fehlt auch nur ein Pflichtbestandteil, darf die Vorsteuer nicht abgezogen werden. Die ESTV streicht bei Revisionen regelmässig Vorsteuerabzüge auf unvollständigen Belegen.

  • Name und Adresse des Leistungserbringers: Der Lieferant oder Dienstleister muss auf dem Beleg eindeutig identifizierbar sein.
  • MWST-Nummer des Leistungserbringers: Die Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST muss auf dem Beleg stehen. Prüfen Sie die Nummer im MWST-Register der ESTV.
  • Datum und Art der Leistung: Der Beleg muss das Leistungsdatum und eine Beschreibung der erbrachten Leistung enthalten.
  • Entgelt und Steuerbetrag: Der Bruttobetrag, der anwendbare Steuersatz und der Steuerbetrag müssen separat ausgewiesen sein.
  • Geschäftliche Verwendung: Die Ausgabe muss für die steuerbaren Umsätze des Unternehmens verwendet werden. Private Anteile sind auszuscheiden.

Bei Kleinbeträgen bis CHF 400.00 (inkl. MWST) gelten vereinfachte Anforderungen: Hier genügt eine Quittung mit MWST-Nummer, Datum, Leistungsbeschreibung und Bruttobetrag mit Hinweis auf den Steuersatz. Name des Leistungsempfängers ist bei Kleinbeträgen nicht zwingend.

Wichtigste Punkte:
Jeder Beleg muss MWST-Nummer, Steuersatz und Steuerbetrag des Leistungserbringers enthalten.
Bei Kleinbeträgen bis CHF 400.00 gelten vereinfachte Beleganforderungen.
Ohne MWST-konformen Beleg ist kein Vorsteuerabzug zulässig.

Schritt 2: Spesen nach MWST-Satz klassieren

Sortieren Sie die geprüften Belege nach dem anwendbaren MWST-Satz. In der Schweiz gelten seit 2024 drei Steuersätze, die bei Spesen unterschiedlich häufig vorkommen. Eine saubere Klassierung ist Voraussetzung für die korrekte Buchung und die spätere MWST-Abrechnung.

MWST-SatzBezeichnungTypische Spesenarten
8.1 %NormalsatzVerpflegung (Restaurant, Take-away), Taxi, Büromaterial, Parkgebühren, Treibstoff
3.8 %Sondersatz BeherbergungHotelübernachtungen (nur Logis, ohne Frühstück)
2.6 %Reduzierter SatzZeitungen, Bücher, bestimmte Lebensmittel (selten bei Spesen)
0 % / ohne MWSTSteuerbefreit oder nicht steuerbarFlugtickets (internationale Strecken), Pauschalen ohne Beleg, Trinkgelder, Versicherungsprämien

MWST-Sätze und typische Spesenarten (Stand 2026)

Achten Sie bei Hotelrechnungen besonders auf die Aufteilung: Übernachtung wird mit 3.8 % besteuert, Frühstück und Minibar hingegen mit 8.1 %. Viele Hotels weisen die Sätze bereits getrennt aus. Falls nicht, fragen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung an.

Wichtigste Punkte:
Die drei MWST-Sätze (8.1 %, 3.8 %, 2.6 %) müssen bei der Buchung korrekt zugeordnet werden.
Hotelrechnungen enthalten häufig zwei Steuersätze (Logis 3.8 %, Verpflegung 8.1 %).
Pauschale Spesen ohne Einzelbeleg sind ohne MWST zu buchen.

Schritt 3: Kontenstruktur im KMU-Kontenrahmen einrichten

Bevor Sie die erste Buchung erfassen, stellen Sie sicher, dass Ihr Kontenplan die nötigen Konten enthält. Im KMU-Kontenrahmen sind die Spesenkonten in der Kontenklasse 6 (Übriger betrieblicher Aufwand) angesiedelt. Das Vorsteuerkonto 1170 gehört zur Kontenklasse 1 (Umlaufvermögen).

  • Vorsteuerkonto einrichten: Prüfen Sie, ob Konto 1170 (Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen) in Ihrem Kontenplan aktiv ist. In manchen Buchhaltungsprogrammen existiert zusätzlich Konto 1171 (Vorsteuer auf Investitionen) für Anlagegüter.
  • Aufwandkonten differenzieren: Legen Sie separate Aufwandkonten für Reisespesen (6500), Fahrzeugaufwand (6510), Repräsentation (6530) und Kleinspesen (6570) an. So können Sie die MWST-Sätze pro Kategorie einfacher kontrollieren.
  • Steuercodes konfigurieren: Richten Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware die Steuercodes für Vorsteuer ein: VSt 8.1 %, VSt 3.8 % und VSt 2.6 %. Die Software berechnet dann bei Eingabe des Bruttobeitrags automatisch die Vorsteuer.
  • Sammelkonto vs. Einzelkonten: Ein Sammelkonto (z. B. nur 6500) vereinfacht die Buchung, erschwert aber die Kontrolle. Einzelkonten bieten mehr Transparenz und erleichtern die MWST-Abstimmung am Quartalsende.
Wichtigste Punkte:
Konto 1170 muss im Kontenplan aktiv sein, bevor Spesen mit Vorsteuer gebucht werden.
Separate Aufwandkonten pro Spesenart erleichtern die MWST-Kontrolle erheblich.
Steuercodes in der Buchhaltungssoftware ermöglichen die automatische Vorsteuer-Berechnung.

Schritt 4: Buchungssatz mit Vorsteuer-Splitting erstellen

Der zentrale Schritt: Jede Spesenbuchung mit Vorsteuerabzug besteht aus einem Splitting in drei Konten. Der Bruttobetrag wird in den Nettoaufwand und die Vorsteuer aufgeteilt. Das Gegenkonto ist entweder das Kreditorenkonto (wenn die Erstattung noch aussteht) oder direkt das Bankkonto (bei sofortiger Zahlung).

Beispiel: Ein Mitarbeiter reicht eine Restaurantquittung über CHF 54.05 (inkl. 8.1 % MWST) ein. Der Nettobetrag beträgt CHF 50.00, die Vorsteuer CHF 4.05.

KontoBezeichnungSollHaben
6500Reise- und RepräsentationsaufwandCHF 50.00
1170Vorsteuer auf Materialaufwand/DLCHF 4.05
2000Kreditoren (Verbindlichkeit Mitarbeiter)CHF 54.05

Buchungssatz Restaurantspesen CHF 54.05 (inkl. 8.1 % MWST)

Bei der Auszahlung an den Mitarbeitenden folgt der zweite Buchungssatz: Kreditoren (Soll) an Bank (Haben) über CHF 54.05. Wird die Spese direkt ausbezahlt, entfällt der Umweg über das Kreditorenkonto, und Sie buchen direkt Aufwand und Vorsteuer an Bank.

KontoBezeichnungSollHaben
6500Reise- und RepräsentationsaufwandCHF 50.00
1170Vorsteuer auf Materialaufwand/DLCHF 4.05
1020BankCHF 54.05

Buchungssatz bei direkter Auszahlung (ohne Kreditorenkonto)

Die Berechnung der Vorsteuer aus dem Bruttobetrag erfolgt mit der Formel: Vorsteuer = Bruttobetrag x Steuersatz / (100 + Steuersatz). Für 8.1 %: CHF 54.05 x 8.1 / 108.1 = CHF 4.05. Für 3.8 %: Bruttobetrag x 3.8 / 103.8.

Wichtigste Punkte:
Jede Spesenbuchung mit MWST besteht aus drei Buchungszeilen: Aufwandkonto, Vorsteuerkonto 1170 und Gegenkonto.
Die Vorsteuer wird aus dem Bruttobetrag herausgerechnet: Bruttobetrag x Steuersatz / (100 + Steuersatz).
Bei Erstattung über Lohnlauf wird das Kreditorenkonto als Zwischenkonto verwendet.
Bei direkter Auszahlung kann das Kreditorenkonto entfallen.

Schritt 5: Verschiedene Spesenarten korrekt verbuchen

Nicht jede Spesenart wird gleich gebucht. Die folgenden Beispiele zeigen die korrekte Verbuchung der häufigsten Spesenarten in Schweizer KMU. Achten Sie jeweils auf den richtigen MWST-Satz und das passende Aufwandkonto.

SpesenartAufwandkontoMWST-SatzVorsteuer auf 1170Bemerkung
Restaurantbeleg CHF 54.0565008.1 %CHF 4.05Vollständiger Beleg mit MWST-Nummer erforderlich
Hotelübernachtung CHF 155.7065003.8 %CHF 5.70Nur Logis-Anteil; Frühstück separat mit 8.1 % buchen
Tankquittung CHF 86.4865108.1 %CHF 6.48MWST-Nummer der Tankstelle muss auf Beleg stehen
Zugticket SBB CHF 45.0065008.1 %CHF 3.37SBB weist MWST auf Ticket oder E-Ticket aus
Verpflegungspauschale CHF 30.0065000 %CHF 0.00Kein Vorsteuerabzug, da kein Einzelbeleg
Kleinspesenpauschale CHF 20.0065700 %CHF 0.00Kein Vorsteuerabzug, da kein Einzelbeleg
Parkgebühr Automat CHF 5.0065108.1 %CHF 0.37Vereinfachter Beleg genügt (unter CHF 400.00)
Kilometerpauschale CHF 0.75/km65100 %CHF 0.00Pauschale ohne Beleg, kein Vorsteuerabzug

Buchungsbeispiele für typische Spesenarten

Wichtig: Bei der Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer (ab 1.1.2026) handelt es sich um eine Pauschalentschädigung gemäss Spesenreglement. Da kein Einzelbeleg mit ausgewiesener MWST vorliegt, ist kein Vorsteuerabzug möglich. Dasselbe gilt für die Verpflegungspauschale und die Kleinspesenpauschale.

Wichtigste Punkte:
Pauschale Entschädigungen (Kilometer, Verpflegung, Kleinspesen) werden ohne Vorsteuer gebucht.
Hotelrechnungen müssen nach Logis (3.8 %) und Verpflegung (8.1 %) aufgeteilt werden.
Jede Spesenart wird auf das passende Aufwandkonto im Bereich 6500-6570 gebucht.

Schritt 6: Vorsteuerkonto periodisch abstimmen

Das Vorsteuerkonto 1170 muss regelmässig abgestimmt werden, idealerweise bei jedem MWST-Abrechnungszeitraum (quartalsweise oder halbjährlich). Bei der Abstimmung vergleichen Sie den Saldo auf Konto 1170 mit den in der MWST-Abrechnung deklarierten Vorsteuerbeträgen.

  • Kontrollsumme bilden: Addieren Sie alle Vorsteuerbeträge der Periode aus den Spesenbuchungen. Dieser Betrag muss mit dem Saldo auf Konto 1170 übereinstimmen (zusammen mit der Vorsteuer aus anderen Einkäufen).
  • Steuersätze einzeln prüfen: Lassen Sie sich in der Buchhaltungssoftware die Vorsteuer nach Steuersatz aufschlüsseln. So erkennen Sie, ob ein Beleg mit dem falschen Satz gebucht wurde.
  • Differenzen klären: Häufige Ursachen für Differenzen: Beleg ohne Vorsteuer gebucht, falscher Steuersatz verwendet, Bruttobetrag statt Nettobetrag auf Aufwandkonto gebucht.
  • Konto nach Deklaration ausgleichen: Nach Einreichung der MWST-Abrechnung wird das Vorsteuerkonto 1170 gegen das MWST-Abrechnungskonto (z. B. 2200) ausgeglichen. Der Saldo auf 1170 muss danach null betragen.
Wichtigste Punkte:
Das Vorsteuerkonto 1170 muss nach jeder MWST-Abrechnung auf null ausgeglichen werden.
Eine Aufschlüsselung nach Steuersatz deckt falsch gebuchte Belege auf.
Differenzen zwischen Konto 1170 und MWST-Abrechnung müssen vor der Einreichung geklärt werden.

Schritt 7: MWST-Abrechnung vorbereiten und einreichen

Die Vorsteuer aus Spesenbuchungen fliesst in die MWST-Abrechnung ein, die quartalsweise (oder halbjährlich) bei der ESTV eingereicht wird. Die Vorsteuer auf Spesen wird zusammen mit der Vorsteuer aus anderen Einkäufen in Ziffer 400 der MWST-Abrechnung deklariert.

  • Ziffer 400 der MWST-Abrechnung: Hier tragen Sie die gesamte Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand ein, inklusive der Vorsteuer aus Spesenbuchungen.
  • Belege aufbewahren: Alle Spesenbelege müssen gemäss Art. 958f OR während 10 Jahren aufbewahrt werden. Digitale Kopien sind zulässig, sofern sie den Anforderungen der GeBüV entsprechen.
  • Frist einhalten: Die MWST-Abrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode bei der ESTV eingereicht werden.

Buchhaltungssoftware wie Bexio oder AbaNinja erstellt die MWST-Abrechnung weitgehend automatisch aus den gebuchten Belegen. Voraussetzung ist, dass die Steuercodes bei jeder Buchung korrekt gesetzt wurden. Prüfen Sie vor der Einreichung stichprobenartig, ob die Software die Vorsteuer aus Spesenbuchungen korrekt in Ziffer 400 übernommen hat.

Wichtigste Punkte:
Die Vorsteuer aus Spesen wird in Ziffer 400 der MWST-Abrechnung deklariert.
Spesenbelege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR).
Die MWST-Abrechnung ist innerhalb von 60 Tagen nach Periodenende einzureichen.
#AufgabeVerantwortlich
1Voraussetzungen für Vorsteuerabzug prüfenBuchhaltung
2Spesen nach MWST-Satz klassierenBuchhaltung
3Kontenstruktur im KMU-Kontenrahmen einrichtenBuchhaltung / IT
4Buchungssatz mit Vorsteuer-Splitting erstellenBuchhaltung
5Verschiedene Spesenarten korrekt verbuchenBuchhaltung
6Vorsteuerkonto periodisch abstimmenBuchhaltung
7MWST-Abrechnung vorbereiten und einreichenBuchhaltung / GL

Prozessübersicht

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Gesamtbetrag als Aufwand buchen ohne Vorsteuer-Splitting

Der häufigste Fehler: Der Bruttobetrag wird vollständig auf das Aufwandkonto gebucht, ohne die Vorsteuer auf Konto 1170 auszuscheiden. Das Unternehmen verzichtet damit auf den berechtigten Vorsteuerabzug und zahlt effektiv zu viel. Korrektur: Jede Spesenbuchung mit MWST-Beleg muss in Nettobetrag und Vorsteuer aufgeteilt werden.

Fehler 2: Falschen MWST-Satz auf Spesenbeleg anwenden

Hotelübernachtungen werden mit 8.1 % statt 3.8 % gebucht oder Verpflegung mit dem reduzierten Satz. Dies führt zu falschen Vorsteuerbeträgen und Differenzen in der MWST-Abrechnung. Prüfen Sie den auf dem Beleg ausgewiesenen Steuersatz und übernehmen Sie diesen exakt in die Buchung.

Fehler 3: Vorsteuerabzug auf Pauschalen ohne Einzelbeleg

Bei Verpflegungspauschalen (CHF 30.00/Tag), Kleinspesenpauschalen (CHF 20.00/Tag) oder Kilometerpauschalen (CHF 0.75/km) wird fälschlicherweise Vorsteuer gebucht. Da kein Einzelbeleg mit ausgewiesener MWST vorliegt, ist der Vorsteuerabzug unzulässig. Die ESTV korrigiert solche Abzüge bei Revisionen systematisch.

Fehler 4: Beleg ohne MWST-Nummer des Lieferanten akzeptieren

Fehlt die MWST-Nummer auf dem Beleg, ist der Vorsteuerabzug formell nicht zulässig (Art. 29 MWSTG). Mitarbeitende sollten angewiesen werden, bei fehlender MWST-Nummer eine vollständige Rechnung anzufordern. Quittungen von nicht MWST-pflichtigen Anbietern (z. B. Kleinunternehmen unter CHF 100'000 Umsatz) berechtigen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug.

Fehler 5: Vorsteuerkonto nicht periodisch abstimmen

Wird Konto 1170 nicht regelmässig mit der MWST-Abrechnung abgestimmt, schleichen sich Differenzen ein, die am Jahresende schwer nachvollziehbar sind. Stimmen Sie das Vorsteuerkonto mindestens quartalsweise ab und gleichen Sie es nach jeder MWST-Deklaration auf null aus.

05.Häufige Fragen

Kann ich auf der Verpflegungspauschale von CHF 30 Vorsteuer abziehen?

Nein. Die Verpflegungspauschale von CHF 30.00 pro Tag wird ohne Einzelbeleg ausbezahlt. Ohne Beleg mit ausgewiesener MWST ist kein Vorsteuerabzug möglich. Nur wenn der Mitarbeitende einen Restaurantbeleg mit MWST-Ausweis einreicht, darf die Vorsteuer geltend gemacht werden.

Welches Konto verwende ich für die Vorsteuer auf Spesen im KMU-Kontenrahmen?

Im Schweizer KMU-Kontenrahmen ist Konto 1170 (Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen) das richtige Konto. Konto 1171 (Vorsteuer auf Investitionen) wird nur für Anlagegüter verwendet, nicht für laufende Spesen.

Wie berechne ich die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag?

Die Formel lautet: Vorsteuer = Bruttobetrag x Steuersatz / (100 + Steuersatz). Beispiel bei 8.1 %: CHF 108.10 x 8.1 / 108.1 = CHF 8.10. Bei 3.8 %: CHF 103.80 x 3.8 / 103.8 = CHF 3.80.

Muss ich Hotelrechnungen bei der MWST-Buchung aufteilen?

Ja. Die Übernachtung (Logis) wird mit 3.8 % besteuert, Verpflegung (Frühstück, Minibar) mit 8.1 %. Wenn das Hotel die Sätze nicht getrennt ausweist, sollten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung anfordern. Andernfalls riskieren Sie einen falschen Vorsteuerabzug.

Bucht Bexio die Vorsteuer auf Spesen automatisch?

Ja, sofern Sie den korrekten Steuersatz bei der Buchung auswählen. Bexio, AbaNinja und andere Schweizer Buchhaltungsprogramme berechnen die Vorsteuer automatisch und buchen sie auf Konto 1170. Voraussetzung ist, dass die Steuercodes korrekt konfiguriert sind.

Darf ich auf der Kilometerpauschale von CHF 0.75 Vorsteuer geltend machen?

Nein. Die Kilometerpauschale ist eine pauschale Entschädigung ohne Einzelbeleg. Ein Vorsteuerabzug ist nur auf effektiven Treibstoffkosten mit MWST-konformer Tankquittung möglich. Wer die Kilometerpauschale wählt, verzichtet auf den Vorsteuerabzug für Treibstoff.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Spesenbuchungen mit MWST bestehen immer aus drei Buchungszeilen: Aufwandkonto (Nettobetrag), Vorsteuerkonto 1170 (MWST-Betrag) und Gegenkonto (Kreditoren oder Bank).
2.Der Vorsteuerabzug setzt einen MWST-konformen Beleg mit ausgewiesener Steuer, MWST-Nummer und Steuersatz voraus (Art. 29 MWSTG).
3.Pauschale Spesen (Verpflegung CHF 30.00/Tag, Kleinspesen CHF 20.00/Tag, Kilometer CHF 0.75/km) berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
4.Im KMU-Kontenrahmen werden Spesen auf die Aufwandkonten 6500-6570 gebucht, die Vorsteuer auf Konto 1170.
5.Hotelrechnungen müssen nach Logis (3.8 %) und Verpflegung (8.1 %) aufgeteilt werden.
6.Das Vorsteuerkonto 1170 muss nach jeder MWST-Abrechnungsperiode auf null ausgeglichen werden.
7.Buchhaltungssoftware wie Bexio oder AbaNinja automatisiert die Vorsteuer-Berechnung, sofern die Steuercodes korrekt konfiguriert sind.
8.Alle Spesenbelege sind gemäss Art. 958f OR während 10 Jahren aufzubewahren.

06.Weiterführende Artikel