Reisekosten abrechnen: Belege, Fristen und Erstattung

Leitfaden9 min LesezeitAktualisiert 29. März 2026

Wer geschäftlich reist, hat Anspruch auf Erstattung der dabei anfallenden Kosten. Damit die Rückerstattung reibungslos funktioniert, müssen Arbeitnehmende ihre Reisekosten korrekt dokumentieren, die richtigen Belege einreichen und die internen Fristen einhalten. Fehler bei der Einreichung führen zu Rückfragen, Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zur Ablehnung einzelner Positionen.

Diese Anleitung führt Sie in sechs Schritten durch den gesamten Prozess der Reisekostenabrechnung aus Arbeitnehmerperspektive. Von der Vorbereitung vor der Reise bis zur Kontrolle der Erstattung auf der Lohnabrechnung erfahren Sie, worauf es in der Praxis ankommt.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Arbeitnehmende haben gemäss Art. 327a OR Anspruch auf Ersatz aller notwendigen Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise entstehen.
2.Zu den erstattungsfähigen Reisekosten gehören Transport, Verpflegung, Unterkunft und Nebenkosten, sofern sie geschäftlich veranlasst sind.
3.Die Kilometerpauschale für das Privatfahrzeug beträgt ab 2026 CHF 0.75 pro Kilometer, die Verpflegungspauschale CHF 30.00 pro Tag.
4.Originalbelege müssen vollständig und zeitnah eingereicht werden, da fehlende Belege die Erstattung verzögern oder verunmöglichen.
5.Die Einreichungsfrist richtet sich nach dem internen Spesenreglement und beträgt in der Praxis meist 30 bis 90 Tage nach der Reise.

01.Rechtliche Grundlagen und erstattungsfähige Kosten

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Reisekosten ergibt sich aus Art. 327a OR. Danach hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Bei Geschäftsreisen umfasst dies sämtliche Kosten, die unmittelbar mit der Reise zusammenhängen und geschäftlich veranlasst sind. Das interne Spesenreglement konkretisiert, welche Positionen in welcher Höhe erstattet werden.

  • Transportkosten: Bahn, Bus, Tram, Flug, Taxi sowie die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km bei Nutzung des Privatfahrzeugs (ab 1.1.2026). Parkgebühren und Mautkosten gehören ebenfalls dazu.
  • Verpflegung: Mittag- und Abendessen bei auswärtiger Tätigkeit. Ohne Einzelbelege gilt die Pauschale von CHF 30.00 pro Tag. Bei Einladungen durch Dritte entfällt der Anspruch.
  • Unterkunft: Hotelübernachtungen bei mehrtägigen Reisen. Erstattet wird in der Regel die tatsächliche Übernachtung in einer dem Anlass angemessenen Kategorie.
  • Nebenkosten: Telefon- und Internetkosten unterwegs, Gepäckgebühren, Trinkgelder in branchenüblichem Rahmen sowie Kleinspesen bis CHF 20.00 pro Tag.

Nicht erstattungsfähig sind private Ausgaben wie Minibar, Pay-TV, private Telefonate, Bussen oder Kosten für die Anreise vom Wohnort zum regulären Arbeitsplatz. Die Abgrenzung zwischen geschäftlichen und privaten Kosten ist bei kombinierten Reisen besonders sorgfältig vorzunehmen.

Wichtigste Punkte:
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung aller notwendigen Auslagen bei Geschäftsreisen.
Erstattungsfähig sind Transport, Verpflegung, Unterkunft und geschäftliche Nebenkosten.
Private Ausgaben wie Minibar oder Bussen sind von der Erstattung ausgeschlossen.
Das interne Spesenreglement definiert die konkreten Ansätze und Obergrenzen.

02.Reisekosten abrechnen: Schritt für Schritt

Die folgenden sechs Schritte beschreiben den vollständigen Ablauf einer Reisekostenabrechnung aus Sicht der Arbeitnehmenden. Halten Sie sich an diese Reihenfolge, um Rückfragen und Verzögerungen bei der Erstattung zu vermeiden.

Schritt 1: Spesenreglement und Richtlinien vor der Reise prüfen

Bevor Sie eine Geschäftsreise antreten, sollten Sie das Spesenreglement Ihres Arbeitgebers kennen. Dort ist festgelegt, welche Kostenarten erstattet werden, welche Pauschalen gelten und ob bestimmte Ausgaben vorab genehmigt werden müssen. Viele Unternehmen verlangen beispielsweise eine Vorabgenehmigung für Flugreisen oder Hotelübernachtungen ab einer bestimmten Preisklasse.

  • Prüfen Sie, ob für die geplante Reise eine Vorabgenehmigung durch die vorgesetzte Person erforderlich ist.
  • Klären Sie, welche Transportmittel und Hotelkategorien das Reglement vorsieht.
  • Informieren Sie sich über die geltenden Pauschalen für Verpflegung und Kilometergeld.
  • Fragen Sie nach, welches Formular oder welche Software für die Abrechnung verwendet wird.

Wer das Reglement erst nach der Reise liest, riskiert, dass einzelne Positionen nicht erstattet werden, weil sie nicht den internen Vorgaben entsprechen oder die Vorabgenehmigung fehlt.

Wichtigste Punkte:
Das Spesenreglement definiert erstattungsfähige Kosten, Pauschalen und Genehmigungspflichten.
Vorabgenehmigungen für Flüge oder teure Hotels sollten vor Reiseantritt eingeholt werden.
Wer das Reglement nicht kennt, riskiert die Ablehnung einzelner Positionen.

Schritt 2: Belege während der Reise sammeln und sichern

Sammeln Sie alle Belege konsequent ab dem ersten Reisetag. Jeder Beleg muss den Geschäftsvorfall eindeutig dokumentieren. Fotografieren Sie Belege zusätzlich mit dem Smartphone, um bei Verlust des Originals eine Kopie zu haben. Thermopapier-Quittungen verblassen erfahrungsgemäss schnell, weshalb eine digitale Sicherung besonders wichtig ist.

MerkmalAnforderungBeispiel
DatumVollständiges Datum der Ausgabe15.03.2026
BetragGesamtbetrag inkl. MWST in CHF oder FremdwährungCHF 45.50 inkl. 8.1% MWST
LeistungserbringerName und Adresse des AnbietersHotel Schweizerhof, Bern
LeistungsbeschreibungArt der Leistung erkennbar1 Übernachtung EZ inkl. Frühstück
ZahlungsnachweisQuittung oder KreditkartenbelegVisa-Beleg mit Endbetrag

Anforderungen an einen vollständigen Beleg

Bei Pauschalen wie der Verpflegungspauschale von CHF 30.00 pro Tag oder der Kleinspesenpauschale von CHF 20.00 pro Tag sind keine Einzelbelege erforderlich. Die Pauschale wird pro Reisetag abgerechnet. Achten Sie darauf, dass Sie bei Einladungen durch Kunden oder Geschäftspartner keinen Verpflegungsanspruch geltend machen.

Wichtigste Punkte:
Belege müssen Datum, Betrag, Leistungserbringer und Leistungsbeschreibung enthalten.
Thermopapier-Quittungen sollten sofort fotografiert werden, da sie schnell verblassen.
Für Pauschalen wie Verpflegung (CHF 30.00/Tag) und Kleinspesen (CHF 20.00/Tag) sind keine Einzelbelege nötig.

Schritt 3: Reisekostenabrechnung vollständig ausfüllen

Füllen Sie die Reisekostenabrechnung zeitnah nach der Reise aus. Je frischer die Erinnerung, desto genauer und vollständiger wird die Abrechnung. Verwenden Sie das vom Arbeitgeber vorgegebene Formular oder die interne Spesen-Software. Tragen Sie jede Position einzeln ein und ordnen Sie sie der richtigen Kostenkategorie zu.

PositionBeschreibungBetrag
BahnfahrtSBB Zürich HB – Genève, 2. Klasse, Hin- und RückfahrtCHF 176.00
Verpflegung Tag 1Mittagessen PauschaleCHF 30.00
Verpflegung Tag 2Mittagessen PauschaleCHF 30.00
Hotel1 Übernachtung EZ, Hotel Cornavin, GenfCHF 195.00
TaxiGenève Cornavin – Kundenbüro (Beleg vorhanden)CHF 28.00
KleinspesenTagespauschale Tag 1CHF 20.00
KleinspesenTagespauschale Tag 2CHF 20.00
TotalCHF 499.00

Praxisbeispiel: Zweitägige Geschäftsreise Zürich nach Genf

Achten Sie darauf, dass der Reisezweck klar ersichtlich ist. Notieren Sie den Kundennamen, den Anlass der Reise und gegebenenfalls die Projektnummer. Bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug geben Sie Start- und Zielort sowie die gefahrenen Kilometer an. Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75 pro Kilometer.

Wichtigste Punkte:
Jede Position einzeln erfassen und der richtigen Kostenkategorie zuordnen.
Reisezweck, Kundenname und gegebenenfalls Projektnummer immer angeben.
Bei Privatfahrzeug-Nutzung Start-/Zielort und Kilometer dokumentieren (CHF 0.75/km ab 2026).

Schritt 4: Belege zuordnen und der Abrechnung beilegen

Ordnen Sie jeden Beleg der entsprechenden Position in der Abrechnung zu. Bei einer Papierabrechnung nummerieren Sie die Belege und tragen die Belegnummer in der jeweiligen Zeile ein. Bei einer digitalen Abrechnung laden Sie die Fotos oder Scans der Belege hoch und verknüpfen sie mit der passenden Position.

  • Originalbelege: Reichen Sie Originalbelege ein, sofern das Reglement dies verlangt. Bewahren Sie in jedem Fall eine Kopie oder ein Foto auf.
  • Kreditkartenabrechnungen: Eine Kreditkartenabrechnung allein genügt in der Regel nicht als Beleg. Sie benötigen zusätzlich die Detailquittung des Anbieters.
  • Fremdwährungen: Geben Sie bei Ausgaben in Fremdwährung den Originalbetrag und den verwendeten Wechselkurs an. Der Kreditkartenbeleg mit dem CHF-Betrag dient als Nachweis.
  • Pauschalpositionen: Für Verpflegungs- und Kleinspesenpauschalen ist kein Beleg nötig. Tragen Sie die Pauschale pro Reisetag ein und kennzeichnen Sie die Position entsprechend.

Unvollständige oder unleserliche Belege sind der häufigste Grund für Rückfragen. Prüfen Sie vor der Einreichung, ob alle Belege lesbar sind und die Angaben mit den Positionen in der Abrechnung übereinstimmen.

Wichtigste Punkte:
Jeden Beleg eindeutig einer Position in der Abrechnung zuordnen.
Kreditkartenabrechnungen allein reichen nicht als Beleg, Detailquittungen sind erforderlich.
Ausgaben in Fremdwährung mit Originalbetrag und Wechselkurs dokumentieren.

Schritt 5: Fristen einhalten und Abrechnung einreichen

Die Einreichungsfrist für Reisekostenabrechnungen ist im Spesenreglement des Arbeitgebers festgelegt. In der Praxis verlangen die meisten Unternehmen eine Einreichung innerhalb von 30 bis 90 Tagen nach der Reise. Einige Firmen setzen kürzere Fristen, etwa monatlich oder bis zum 5. des Folgemonats. Verspätete Einreichungen können gemäss Reglement abgelehnt werden.

  • Reichen Sie die Abrechnung möglichst innerhalb von zwei Wochen nach der Reise ein.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen einen festen Stichtag pro Monat für die Einreichung vorgibt.
  • Beachten Sie, dass zum Jahresende häufig verkürzte Fristen gelten, damit die Buchhaltung den Jahresabschluss fristgerecht erstellen kann.
  • Holen Sie die Unterschrift oder digitale Freigabe der vorgesetzten Person ein, bevor Sie die Abrechnung an die Buchhaltung weiterleiten.

Der gesetzliche Anspruch auf Spesenersatz gemäss Art. 327a OR verjährt nach fünf Jahren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie fünf Jahre Zeit haben: Das interne Reglement kann deutlich kürzere Verwirkungsfristen vorsehen, und eine verspätete Einreichung erschwert die Prüfung und Zuordnung erheblich.

Wichtigste Punkte:
Die Einreichungsfrist beträgt in der Praxis meist 30 bis 90 Tage nach der Reise.
Zum Jahresende gelten häufig verkürzte Fristen wegen des Jahresabschlusses.
Der gesetzliche Anspruch verjährt nach fünf Jahren, interne Fristen sind jedoch deutlich kürzer.

Schritt 6: Rückfragen beantworten und Erstattung auf der Lohnabrechnung prüfen

Nach der Einreichung prüft die Buchhaltung oder die vorgesetzte Person Ihre Abrechnung. Bei Unklarheiten erhalten Sie Rückfragen, die Sie zeitnah beantworten sollten. Typische Rückfragen betreffen fehlende Belege, unklare Reisezwecke oder Positionen, die über den im Reglement vorgesehenen Ansätzen liegen.

Die Erstattung erfolgt in der Regel mit der nächsten Lohnabrechnung. Prüfen Sie auf der Lohnabrechnung, ob der erstattete Betrag mit Ihrer eingereichten Abrechnung übereinstimmt. Spesenerstattungen werden separat ausgewiesen und sind bei korrekter Abrechnung nicht lohnsteuerpflichtig. Weicht der erstattete Betrag ab, klären Sie die Differenz umgehend mit der Buchhaltung.

  • Beantworten Sie Rückfragen der Buchhaltung innerhalb weniger Arbeitstage.
  • Vergleichen Sie den erstatteten Betrag auf der Lohnabrechnung mit Ihrer eingereichten Summe.
  • Bewahren Sie eine Kopie der eingereichten Abrechnung und der Belege für Ihre eigenen Unterlagen auf.
Wichtigste Punkte:
Rückfragen der Buchhaltung zeitnah beantworten, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Erstattung erfolgt in der Regel mit der nächsten Lohnabrechnung.
Erstatteten Betrag auf der Lohnabrechnung mit der eingereichten Summe abgleichen.
Kopien der Abrechnung und Belege für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
#AufgabeVerantwortlich
1Spesenreglement und Richtlinien prüfenArbeitnehmende
2Belege während der Reise sammeln und sichernArbeitnehmende
3Reisekostenabrechnung vollständig ausfüllenArbeitnehmende
4Belege zuordnen und der Abrechnung beilegenArbeitnehmende
5Fristen einhalten und Abrechnung einreichenArbeitnehmende / Vorgesetzte
6Rückfragen beantworten und Erstattung prüfenArbeitnehmende / Buchhaltung

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Belege fehlen oder sind unleserlich

Fehlende oder unleserliche Belege sind der häufigste Grund für abgelehnte Positionen. Die Buchhaltung kann ohne Beleg keine Erstattung verbuchen. Fotografieren Sie jeden Beleg direkt nach Erhalt mit dem Smartphone und prüfen Sie, ob das Foto lesbar ist.

Fehler 2: Reisezweck nicht angegeben

Ohne Angabe des geschäftlichen Anlasses kann die Buchhaltung die Ausgabe nicht als Geschäftsspese verbuchen. Tragen Sie bei jeder Position den Kundennamen, den Anlass und gegebenenfalls die Projektnummer ein.

Fehler 3: Private und geschäftliche Kosten vermischt

Bei kombinierten Reisen mit privatem Anteil müssen die Kosten sauber getrennt werden. Wer private Ausgaben wie Minibar oder Verlängerungsnächte einreicht, riskiert die Ablehnung der gesamten Abrechnung und disziplinarische Konsequenzen.

Fehler 4: Einreichungsfrist verpasst

Viele Spesenreglemente sehen eine Verwirkungsfrist vor, nach deren Ablauf kein Anspruch mehr besteht. Reichen Sie die Abrechnung idealerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Reise ein, spätestens jedoch vor dem im Reglement genannten Stichtag.

Fehler 5: Falsche Pauschalen oder veraltete Ansätze verwendet

Ab 2026 gilt eine Kilometerpauschale von CHF 0.75 statt bisher CHF 0.70. Wer mit veralteten Ansätzen rechnet, erhält entweder zu wenig oder reicht eine fehlerhafte Abrechnung ein. Prüfen Sie vor jeder Abrechnung die aktuell gültigen Pauschalen im Spesenreglement.

04.Häufige Fragen

Muss ich für jede Ausgabe auf einer Geschäftsreise einen Beleg einreichen?

Für Ausgaben mit Einzelbeleg wie Hotel, Bahn oder Taxi ist ein Originalbeleg erforderlich. Für Verpflegung und Kleinspesen können Sie stattdessen die Pauschale von CHF 30.00 bzw. CHF 20.00 pro Tag geltend machen, ohne Einzelbelege vorzulegen. Das Spesenreglement Ihres Arbeitgebers legt fest, welche Variante gilt.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale in der Schweiz 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Kilometerpauschale für die Nutzung des Privatfahrzeugs CHF 0.75 pro Kilometer. Bereits genehmigte Spesenreglemente mit dem bisherigen Ansatz von CHF 0.70 brauchen keine neue Genehmigung. Prüfen Sie im Reglement Ihres Arbeitgebers, welcher Ansatz konkret gilt.

Wie lange habe ich Zeit, meine Reisekosten einzureichen?

Die Einreichungsfrist ist im Spesenreglement Ihres Arbeitgebers geregelt und beträgt in der Praxis meist 30 bis 90 Tage nach der Reise. Der gesetzliche Anspruch auf Spesenersatz gemäss Art. 327a OR verjährt zwar erst nach fünf Jahren, das interne Reglement kann jedoch deutlich kürzere Verwirkungsfristen vorsehen.

Werden Reisekosten über den Lohn versteuert?

Korrekt abgerechnete Spesenerstattungen sind nicht lohnsteuerpflichtig und werden auf der Lohnabrechnung separat ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass die Erstattung den tatsächlichen Auslagen oder den genehmigten Pauschalen entspricht. Übersteigen die Spesen die üblichen Ansätze, kann der Mehrbetrag als Lohnbestandteil gelten.

Was mache ich, wenn ich einen Beleg verloren habe?

Versuchen Sie, beim Leistungserbringer eine Kopie oder Zweitquittung anzufordern. Ist das nicht möglich, erstellen Sie eine Eigendeklaration mit Datum, Betrag, Anbieter und Grund der Ausgabe. Ob eine Eigendeklaration akzeptiert wird, entscheidet der Arbeitgeber. Fotografieren Sie Belege künftig sofort nach Erhalt.

Kann mein Arbeitgeber die Erstattung von Reisekosten verweigern?

Der Arbeitgeber darf einzelne Positionen ablehnen, wenn sie nicht geschäftlich veranlasst sind, das Spesenreglement nicht eingehalten wurde oder Belege fehlen. Den grundsätzlichen Anspruch auf Ersatz notwendiger Auslagen gemäss Art. 327a OR kann er jedoch nicht vertraglich ausschliessen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Arbeitnehmende haben gemäss Art. 327a OR Anspruch auf Erstattung aller notwendigen Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsreise entstehen.
2.Vor der Reise sollten Sie das Spesenreglement prüfen, um erstattungsfähige Kosten, Pauschalen und Genehmigungspflichten zu kennen.
3.Belege müssen Datum, Betrag, Leistungserbringer und Leistungsbeschreibung enthalten und sollten sofort fotografiert werden.
4.Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75/km, die Verpflegungspauschale CHF 30.00/Tag und die Kleinspesenpauschale CHF 20.00/Tag.
5.Jede Position in der Abrechnung muss einer Kostenkategorie zugeordnet und mit dem passenden Beleg verknüpft werden.
6.Die Einreichungsfrist beträgt in der Praxis meist 30 bis 90 Tage, zum Jahresende gelten häufig verkürzte Fristen.
7.Die Erstattung erfolgt in der Regel mit der nächsten Lohnabrechnung und ist bei korrekter Abrechnung nicht lohnsteuerpflichtig.
8.Häufigste Fehler sind fehlende Belege, fehlender Reisezweck, vermischte private und geschäftliche Kosten sowie verpasste Fristen.

05.Weiterführende Artikel

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