Reisekosten Graz, Linz, Salzburg: Anreise, Pauschalen und Kostenvergleich

Leitfaden10 min LesezeitAktualisiert 29. März 2026

Schweizer KMU mit Kunden oder Partnern in Österreich reisen häufig nach Wien. Doch viele Geschäftskontakte sitzen in Graz, Linz oder Salzburg. Diese Städte sind von der Schweiz aus unterschiedlich gut erreichbar, und die Kostenstruktur weicht teilweise erheblich von Wien ab. Wer die Unterschiede kennt, kann Reisen effizienter planen und die Spesenabrechnung von Anfang an korrekt aufsetzen.

Diese Anleitung führt Sie in 6 Schritten durch den gesamten Prozess: von der Wahl der Anreise über die geltenden Pauschalen bis zur fertigen Abrechnung. Ein direkter Kostenvergleich zwischen Graz und Wien zeigt, wo Sie sparen und worauf Sie achten müssen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Für Graz, Linz und Salzburg gelten dieselben Schweizer Verpflegungspauschalen wie für Wien, da die ESTV nicht nach österreichischer Stadt differenziert.
2.Die Hotelkosten in Graz, Linz und Salzburg liegen im Schnitt 20 bis 40 Prozent unter dem Wiener Niveau, was die Gesamtspesen pro Reise deutlich senkt.
3.Ab Zürich erreichen Sie Salzburg per Bahn in rund 5 Stunden, Graz in etwa 8 Stunden; bei längeren Strecken kann ein Flug nach Wien mit Weiterreise wirtschaftlicher sein.
4.Die Kilometerpauschale für Fahrten mit dem Privatfahrzeug beträgt seit 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer.
5.Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber, alle notwendigen Auslagen für Geschäftsreisen zu erstatten, unabhängig davon ob das Ziel Wien, Graz, Linz oder Salzburg ist.

01.Rechtliche Grundlagen und geltende Pauschalen

Die Spesenerstattung für Geschäftsreisen nach Österreich richtet sich nach Schweizer Recht. Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber, alle notwendigen Auslagen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung entstehen. Das gilt für Reisen nach Graz genauso wie für Reisen nach Wien. Die ESTV unterscheidet bei den Pauschalansätzen nicht zwischen einzelnen österreichischen Städten. Es gelten einheitlich die Ansätze für Österreich.

KostenartAnsatz 2026Bemerkung
Verpflegung (Mittag- oder Abendessen)CHF 30.– pro MahlzeitOhne Beleg, gemäss Spesenreglement
KleinspesenCHF 20.– pro TagFür Trinkgelder, Getränke etc.
Kilometerpauschale PrivatfahrzeugCHF 0.75 pro kmNeu ab 1.1.2026, vorher CHF 0.70
ÜbernachtungEffektive KostenBeleg erforderlich, Obergrenze gemäss Reglement
ÖV-Tickets, Mietwagen, TaxiEffektive KostenOriginalbelege aufbewahren

Schweizer Pauschalansätze für Geschäftsreisen nach Österreich (2026)

Bereits genehmigte Spesenreglemente, die noch CHF 0.70 pro Kilometer vorsehen, müssen nicht zwingend neu genehmigt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Ansatz bei der nächsten Reglementsrevision auf CHF 0.75 anzupassen.

Wichtigste Punkte:
Die ESTV differenziert nicht nach österreichischer Stadt; für Graz, Linz und Salzburg gelten dieselben Pauschalen wie für Wien.
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung aller notwendigen Reiseauslagen.
Die Kilometerpauschale beträgt seit 1.1.2026 CHF 0.75 pro Kilometer.

02.Praxisfall: Kostenvergleich Kundenbesuch Graz vs. Wien

Ein konkreter Vergleich zeigt, wie sich die Gesamtspesen je nach Destination unterscheiden. Ausgangspunkt ist ein eintägiger Kundenbesuch mit Übernachtung, Anreise ab Zürich per Bahn, Verpflegung und lokalem Transport. Die Verpflegungspauschalen sind identisch, die Unterschiede liegen bei Anreise, Hotel und lokaler Mobilität.

KostenpositionGraz (ca.)Wien (ca.)
Bahnfahrt retour (2. Klasse)CHF 200.–CHF 180.–
Hotel (Mittelklasse, 1 Nacht)CHF 110.–CHF 160.–
Verpflegung (2 Mahlzeiten)CHF 60.–CHF 60.–
KleinspesenCHF 20.–CHF 20.–
Lokaler Transport (ÖV/Taxi)CHF 20.–CHF 25.–
Gesamtspesen (ca.)CHF 410.–CHF 445.–

Spesenvergleich: Kundenbesuch Graz vs. Wien (1 Übernachtung, ab Zürich)

Die Graz-Reise ist trotz längerer Bahnfahrt insgesamt rund CHF 35.– günstiger, hauptsächlich wegen der niedrigeren Hotelkosten. Bei Salzburg fällt die Ersparnis beim Hotel ähnlich aus, die Anreise per Bahn ist jedoch kürzer (ca. 5 Stunden ab Zürich). Linz liegt preislich zwischen Graz und Wien. Entscheidend für die Gesamtkosten ist in allen Fällen die Wahl des Transportmittels und die Hotelkategorie.

Wichtigste Punkte:
Hotels in Graz, Linz und Salzburg kosten im Schnitt 20 bis 40 Prozent weniger als in Wien.
Die Verpflegungspauschalen sind für alle österreichischen Städte identisch.
Die Gesamtspesen für einen Kundenbesuch in Graz liegen typischerweise unter denen einer Wien-Reise.
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03.Geschäftsreise nach Graz, Linz oder Salzburg: Schritt für Schritt

Die folgenden sechs Schritte decken den gesamten Prozess ab, von der Reiseplanung bis zur Erstattung. Wer sie konsequent befolgt, vermeidet Belegprobleme und stellt sicher, dass die Abrechnung den Anforderungen des Spesenreglements und der ESTV entspricht.

Schritt 1: Reisezweck und Destination klären

Vor jeder Buchung steht die Frage, ob die Reise geschäftlich notwendig ist. Nur geschäftlich begründete Reisen sind gemäss Art. 327a OR erstattungspflichtig. Halten Sie den Reisezweck schriftlich fest, etwa als Vermerk im Kalender oder als kurze Notiz im Spesentool. Bei Reisen nach Graz, Linz oder Salzburg ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Zwischenstopp in einer weiteren Stadt sinnvoll ist, um mehrere Termine zu bündeln.

  • Graz: Zweitgrösste Stadt Österreichs, Schwerpunkt Automotive, Technologie und Universitäten. Ab Zürich ca. 8 Stunden per Bahn oder 6 Stunden per Auto.
  • Linz: Industriestandort mit starkem Technologiesektor. Ab Zürich ca. 6 Stunden per Bahn, gut erreichbar über Salzburg.
  • Salzburg: Grenznahe Lage, ab Zürich in ca. 5 Stunden per Bahn. Kürzeste Anreise der drei Städte, auch per Auto gut erreichbar.
Wichtigste Punkte:
Der geschäftliche Zweck muss dokumentiert sein, damit die Spesen erstattungsfähig sind.
Prüfen Sie, ob sich mehrere Termine in verschiedenen Städten bündeln lassen.

Schritt 2: Anreise-Option wählen und buchen

Die Wahl des Transportmittels beeinflusst sowohl die Kosten als auch die Reisezeit erheblich. Anders als bei Wien-Reisen, wo Direktflüge ab Zürich in 90 Minuten am Ziel sind, gibt es nach Graz und Linz keine Direktflüge aus der Schweiz. Salzburg wird saisonal ab Zürich angeflogen, aber nicht ganzjährig. Die Bahn ist für alle drei Städte eine realistische Option, erfordert aber mehr Zeitplanung.

TransportmittelSalzburgLinzGraz
Bahn (2. Kl., retour)ca. 5 h / CHF 150.–ca. 6 h / CHF 170.–ca. 8 h / CHF 200.–
Auto (Privatfahrzeug)ca. 4.5 h / ca. CHF 450.– (600 km)ca. 5.5 h / ca. CHF 540.– (720 km)ca. 6.5 h / ca. CHF 630.– (840 km)
Flug via Wien + Weiterreisenicht sinnvollca. 4 h total / ab CHF 350.–ca. 4.5 h total / ab CHF 380.–
Direktflugsaisonal, ca. 1 hkein Direktflugkein Direktflug

Anreise-Optionen ab Zürich im Vergleich

Bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug gilt die Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer. Für eine Retourfahrt Zürich-Graz (ca. 840 km) ergibt das CHF 630.–, was deutlich über den Bahnkosten liegt. Die Autofahrt lohnt sich vor allem, wenn mehrere Personen mitreisen oder Termine an verschiedenen Standorten anstehen. Mautgebühren (Vignette Österreich: EUR 11.50 für 10 Tage) werden zusätzlich erstattet.

Wichtigste Punkte:
Für Graz und Linz gibt es keine Direktflüge aus der Schweiz; die Bahn oder das Auto sind die Hauptoptionen.
Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km macht Autofahrten bei Einzelreisenden oft teurer als die Bahn.
Bei Graz-Reisen kann ein Flug nach Wien mit Weiterreise per Bahn zeitlich sinnvoll sein.

Schritt 3: Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen festlegen

Die Verpflegungspauschalen richten sich nach dem genehmigten Spesenreglement Ihres Unternehmens. Die ESTV-Ansätze für Österreich betragen CHF 30.– pro Mahlzeit (Mittag- oder Abendessen) und CHF 20.– Kleinspesen pro Tag. Diese Beträge gelten unabhängig davon, ob die Reise nach Graz, Linz, Salzburg oder Wien führt. Viele Spesenreglemente sehen für Auslandreisen einen einheitlichen Tagessatz vor, der diese Positionen zusammenfasst.

Bei der Übernachtung unterscheiden sich die Städte deutlich. Während ein Mittelklassehotel in Wien oft CHF 140.– bis 180.– pro Nacht kostet, liegen die Preise in Graz bei CHF 90.– bis 130.–, in Linz bei CHF 100.– bis 140.– und in Salzburg bei CHF 100.– bis 150.–. Salzburg kann während der Festspielzeit (Juli/August) deutlich teurer werden. Legen Sie im Spesenreglement eine Obergrenze pro Nacht fest oder verlangen Sie die Buchung über ein definiertes Buchungstool.

  • Ganztagesreise: Zwei Mahlzeiten à CHF 30.– plus CHF 20.– Kleinspesen, total CHF 80.– Verpflegungspauschale pro Tag.
  • Halbtagesreise: Eine Mahlzeit à CHF 30.– plus anteilige Kleinspesen. Prüfen Sie die Mindestabwesenheitsdauer gemäss Ihrem Reglement.
  • Einladung durch Kunden: Wird die Verpflegung vom Kunden übernommen, entfällt die Pauschale für die betreffende Mahlzeit. Dies muss auf der Abrechnung vermerkt werden.
Wichtigste Punkte:
Die Verpflegungspauschale beträgt CHF 30.– pro Mahlzeit und CHF 20.– Kleinspesen pro Tag, unabhängig von der Stadt.
Hotels in Graz, Linz und Salzburg sind günstiger als in Wien; definieren Sie Obergrenzen im Spesenreglement.
Bei Einladungen durch Kunden entfällt die Pauschale für die betreffende Mahlzeit.

Schritt 4: Lokale Mobilität vor Ort planen

Graz, Linz und Salzburg sind deutlich kompakter als Wien. In allen drei Städten lassen sich die meisten Geschäftstermine im Zentrum mit dem öffentlichen Verkehr oder zu Fuss erreichen. Ein Mietwagen ist nur dann sinnvoll, wenn Termine ausserhalb der Stadt liegen, etwa bei Industriebetrieben in Vororten oder im Umland.

OptionGrazLinzSalzburg
ÖV-Tageskarteca. EUR 5.80ca. EUR 5.40ca. EUR 6.–
Taxi (Innenstadt)EUR 10.–15.–EUR 10.–15.–EUR 8.–12.–
Mietwagen (pro Tag)ab EUR 45.–ab EUR 45.–ab EUR 50.–
EmpfehlungÖV + Taxi ausreichendÖV + Taxi ausreichendÖV + Taxi ausreichend

Lokale Transportoptionen im Vergleich

Für Termine im Umland von Graz (z. B. Automobilzulieferer in der Steiermark) oder im oberösterreichischen Industriegebiet um Linz kann ein Mietwagen wirtschaftlicher sein als mehrere Taxifahrten. Buchen Sie den Mietwagen vorab und bewahren Sie den Mietvertrag als Beleg auf. Tankquittungen sind separat einzureichen.

Wichtigste Punkte:
Graz, Linz und Salzburg sind kompakt; der öffentliche Verkehr reicht für die meisten Geschäftstermine.
Ein Mietwagen lohnt sich nur bei Terminen ausserhalb der Stadtzentren.
Mietvertrag und Tankquittungen sind als separate Belege aufzubewahren.

Schritt 5: Belege sammeln und Abrechnung erstellen

Sammeln Sie alle Belege konsequent während der Reise. Fotografieren Sie Quittungen sofort nach Erhalt, da Thermobelege schnell verblassen. Für Pauschalspesen (Verpflegung, Kleinspesen) ist kein Einzelbeleg nötig, sofern Ihr Spesenreglement dies vorsieht. Für alle anderen Positionen (Hotel, Bahn, Mietwagen, Taxi) sind Originalbelege erforderlich.

  • Bahntickets: Elektronische Tickets als PDF speichern. Bei Schaltertickets den Beleg aufbewahren.
  • Hotelrechnung: Muss Name, Datum, Einzelposten und Mehrwertsteuer ausweisen. Minibar und private Konsumationen sind auszuschliessen.
  • Mietwagen: Mietvertrag plus alle Tankquittungen einreichen. Versicherungszuschläge separat ausweisen.
  • Mautgebühren: Kaufbeleg der österreichischen Vignette aufbewahren. Bei digitaler Vignette die Bestätigungs-E-Mail sichern.
  • Verpflegungspauschale: Kein Einzelbeleg nötig. Auf der Abrechnung Datum, Ort und Anzahl Mahlzeiten angeben.

Erstellen Sie die Abrechnung zeitnah nach der Reise, idealerweise innerhalb einer Woche. Geben Sie für jede Position das Datum, die Kostenart, den Betrag in der Originalwährung (EUR) und den CHF-Gegenwert an. Verwenden Sie den Tageskurs am Reisetag oder den im Spesenreglement definierten Umrechnungskurs.

Wichtigste Punkte:
Thermobelege sofort fotografieren, da sie schnell verblassen.
Für Pauschalspesen genügt die Angabe von Datum, Ort und Anzahl Mahlzeiten.
Beträge in EUR mit dem Tageskurs oder dem im Reglement definierten Kurs in CHF umrechnen.

Schritt 6: Spesen prüfen und erstatten

Die Prüfung der Spesenabrechnung obliegt in der Regel der Vorgesetzten oder der Finanzabteilung. Kontrollieren Sie, ob alle Positionen dem Spesenreglement entsprechen, die Belege vollständig sind und die Währungsumrechnung korrekt erfolgt ist. Achten Sie besonders darauf, dass keine privaten Auslagen (Minibar, private Telefonate, Souvenirs) in der Abrechnung enthalten sind.

  • Vollständigkeit: Sind für alle belegpflichtigen Positionen Originalbelege oder Fotos vorhanden?
  • Reglementskonformität: Liegen Hotel- und Transportkosten innerhalb der definierten Obergrenzen?
  • Währungsumrechnung: Wurde der korrekte Tageskurs oder Reglementskurs angewendet?
  • Geschäftlicher Bezug: Ist der Reisezweck dokumentiert und sind alle Positionen geschäftlich begründet?

Nach der Freigabe erfolgt die Erstattung über die Lohnbuchhaltung. Pauschalspesen, die im Rahmen eines von der Steuerbehörde genehmigten Reglements ausbezahlt werden, müssen nicht im Lohnausweis unter Ziffer 13.1.1 deklariert werden. Effektive Spesen mit Beleg sind ebenfalls nicht lohnausweisrelevant, sofern sie geschäftlich begründet sind.

Wichtigste Punkte:
Prüfen Sie Vollständigkeit der Belege, Reglementskonformität und korrekte Währungsumrechnung.
Private Auslagen wie Minibar oder Souvenirs sind konsequent auszuschliessen.
Pauschalspesen gemäss genehmigtem Reglement sind nicht lohnausweisrelevant.
#AufgabeVerantwortlich
1Reisezweck und Destination klärenMitarbeitende / Vorgesetzte
2Anreise-Option wählen und buchenMitarbeitende
3Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen festlegenHR / Finanzabteilung
4Lokale Mobilität vor Ort planenMitarbeitende
5Belege sammeln und Abrechnung erstellenMitarbeitende
6Spesen prüfen und erstattenVorgesetzte / Finanzabteilung

Prozessübersicht

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Wiener Hotelpreise als Massstab für alle österreichischen Städte nehmen

Wer die Hotelobergrenze im Spesenreglement auf Wiener Niveau festlegt, gibt Mitarbeitenden in Graz oder Linz unnötig viel Spielraum. Definieren Sie differenzierte Obergrenzen oder eine allgemeine Regel wie "günstigstes verfügbares Mittelklassehotel", um die Kosten realistisch zu steuern.

Fehler 2: Kilometerpauschale bei langen Strecken nicht hinterfragen

Eine Retourfahrt Zürich-Graz mit dem Privatfahrzeug ergibt bei CHF 0.75/km rund CHF 630.–. Das ist mehr als doppelt so viel wie ein Bahnticket. Prüfen Sie bei Strecken über 500 Kilometer, ob die Bahn oder ein Flug wirtschaftlicher wäre, und halten Sie die Begründung für die Transportwahl fest.

Fehler 3: Verpflegungspauschale trotz Kundeneinladung abrechnen

Wird eine Mahlzeit vom Kunden oder Geschäftspartner übernommen, entfällt der Anspruch auf die Verpflegungspauschale für diese Mahlzeit. Wer die Pauschale trotzdem abrechnet, riskiert bei einer Steuerprüfung Nachforderungen. Mitarbeitende müssen Einladungen auf der Abrechnung vermerken.

Fehler 4: Mautgebühren und Vignette vergessen

Die österreichische Autobahnvignette (EUR 11.50 für 10 Tage) und allfällige Sondermautstrecken sind erstattungsfähige Geschäftsauslagen. Viele Mitarbeitende vergessen, den Kaufbeleg aufzubewahren, oder rechnen die Vignette nicht ab. Weisen Sie vor der Reise darauf hin, dass auch die digitale Vignette einen Beleg erfordert.

Fehler 5: Währungsumrechnung EUR/CHF nicht einheitlich handhaben

Unterschiedliche Umrechnungskurse innerhalb einer Abrechnung führen zu Unstimmigkeiten und erschweren die Prüfung. Legen Sie im Spesenreglement fest, ob der Tageskurs, der Kreditkartenkurs oder ein fixer Monatskurs gilt, und wenden Sie diesen konsequent auf alle Positionen an.

05.Häufige Fragen

Gelten für Graz, Linz und Salzburg andere Verpflegungspauschalen als für Wien?

Nein. Die Schweizer Verpflegungspauschalen richten sich nach dem Land, nicht nach der Stadt. Für ganz Österreich gelten dieselben Ansätze: CHF 30.– pro Mahlzeit und CHF 20.– Kleinspesen pro Tag. Das Spesenreglement Ihres Unternehmens kann abweichende, aber nicht höhere steuerfreie Pauschalen vorsehen.

Lohnt sich ein Flug nach Graz oder Linz von der Schweiz aus?

Direktflüge von der Schweiz nach Graz oder Linz gibt es nicht. Die schnellste Flugoption ist ein Flug nach Wien mit Weiterreise per Bahn (ca. 2.5 Stunden nach Graz, ca. 1.5 Stunden nach Linz). Das lohnt sich zeitlich vor allem bei Graz-Reisen, ist aber kostenmässig oft teurer als die direkte Bahnfahrt. Für Salzburg gibt es saisonale Direktflüge ab Zürich.

Wie rechne ich Spesen in Euro korrekt in Schweizer Franken um?

Verwenden Sie den im Spesenreglement definierten Umrechnungskurs. Üblich sind der Tageskurs am Reisetag, der Kreditkartenabrechnungskurs oder ein fixer Monatskurs. Wichtig ist, dass innerhalb einer Abrechnung einheitlich derselbe Kurs angewendet wird. Bewahren Sie bei Kreditkartenzahlung die Abrechnung als Nachweis auf.

Brauche ich für die österreichische Autobahnvignette einen Beleg?

Ja. Die Vignette ist eine erstattungsfähige Geschäftsauslage. Bei der Klebevignette bewahren Sie den Kaufbeleg auf. Bei der digitalen Vignette sichern Sie die Bestätigungs-E-Mail oder den Online-Kaufbeleg. Ohne Beleg kann die Erstattung verweigert werden.

Kann ich Graz und Linz auf einer Geschäftsreise kombinieren?

Ja, und es ist oft sinnvoll. Graz und Linz liegen rund 200 Kilometer auseinander (ca. 2 Stunden per Bahn oder Auto). Wenn Sie Termine in beiden Städten haben, sparen Sie eine separate Anreise aus der Schweiz. Die Verpflegungspauschalen gelten pro Tag, unabhängig davon, wie viele Städte Sie besuchen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Für Geschäftsreisen nach Graz, Linz und Salzburg gelten dieselben Schweizer Verpflegungspauschalen wie für Wien: CHF 30.– pro Mahlzeit und CHF 20.– Kleinspesen pro Tag.
2.Die Hotelkosten liegen in allen drei Städten deutlich unter dem Wiener Niveau, was bei der Festlegung von Obergrenzen im Spesenreglement berücksichtigt werden sollte.
3.Direktflüge aus der Schweiz gibt es nur saisonal nach Salzburg. Für Graz und Linz sind Bahn oder Auto die Hauptoptionen.
4.Die Kilometerpauschale von CHF 0.75/km (ab 1.1.2026) macht Autofahrten bei Einzelreisenden auf langen Strecken oft teurer als die Bahn.
5.Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung aller notwendigen Geschäftsreiseauslagen, unabhängig von der Destination in Österreich.
6.Belege für Hotel, Transport und Maut sind Pflicht. Für Pauschalspesen genügt die Angabe von Datum, Ort und Mahlzeitenanzahl.
7.Legen Sie im Spesenreglement einen einheitlichen Umrechnungskurs EUR/CHF fest und wenden Sie diesen konsequent an.
8.Prüfen Sie bei jeder Abrechnung, ob Kundeneinladungen korrekt vermerkt und private Auslagen ausgeschlossen sind.

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