Reisekosten und Homeoffice: Pendelweg, Geschäftsfahrt, Km-Entschädigung

Definition7 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Der Pendelweg ist keine erstattungsfähige Reisekost – nur Geschäftsfahrten ausserhalb des Hauptarbeitsorts berechtigen zur Km-Entschädigung; betriebliche Fahrten vom Homeoffice zu Kunden: CHF 0.75/km. Seit Homeoffice in vielen Schweizer KMU zum Alltag gehört, verschwimmen die Grenzen zwischen Pendelweg und Geschäftsfahrt. Dieser Artikel klärt für Arbeitnehmende und HR-Verantwortliche, welche Fahrten erstattungsfähig sind und was das Spesenreglement regeln muss.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Der Pendelweg zwischen Wohnort und fester Arbeitsstätte ist keine erstattungspflichtige Auslage des Arbeitgebers.
2.Geschäftsfahrten ausserhalb des Hauptarbeitsorts berechtigen zur Km-Entschädigung von CHF 0.75 pro Kilometer (Privatfahrzeug, ab 2026).
3.An reinen Homeoffice-Tagen besteht kein Anspruch auf Pendel-Km-Entschädigung – betriebliche Fahrten vom Homeoffice direkt zu Kunden werden jedoch ab Wohnort entschädigt.
4.Das Spesenreglement muss klar definieren, wann eine Fahrt als Pendelweg und wann als Geschäftsfahrt gilt.

01.Was ist erstattungsfähig und was nicht

Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber, alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Der tägliche Arbeitsweg zwischen Wohnort und fester Arbeitsstätte fällt nicht darunter – er gilt als private Lebenshaltung. Erstattungspflichtig sind dagegen Fahrten, die im Rahmen einer konkreten beruflichen Aufgabe ausserhalb des Hauptarbeitsorts anfallen, etwa Kundenbesuche, Filialfahrten oder Messebesuche.

FahrttypBeispielErstattungspflichtig?
PendelwegWohnort → feste Arbeitsstätte (Büro)Nein
GeschäftsreiseBüro → Kundenstandort → BüroJa (CHF 0.75/km)
Homeoffice-Tag + BürofahrtWohnort → Büro an einem Homeoffice-TagGemäss Reglement
Homeoffice → KundeWohnort → Kundenstandort (ohne Büroumweg)Ja (CHF 0.75/km ab Wohnort)

Pendelweg vs. Geschäftsfahrt: Abgrenzung

Ob die Fahrt vom Homeoffice ins Büro an einem grundsätzlich als Homeoffice-Tag definierten Tag erstattungsfähig ist, hängt vom Spesenreglement ab. Ohne explizite Regelung wird diese Fahrt in der Praxis als Pendelweg behandelt und nicht entschädigt.

Wichtigste Punkte:
Der Pendelweg zur festen Arbeitsstätte ist nie erstattungspflichtig gemäss Art. 327a OR.
Geschäftsfahrten ausserhalb des Hauptarbeitsorts berechtigen zur Km-Entschädigung von CHF 0.75/km.
Die Fahrt vom Homeoffice ins Büro an einem Homeoffice-Tag ist nur erstattungsfähig, wenn das Reglement dies vorsieht.

02.Homeoffice und Km-Entschädigung

An reinen Homeoffice-Tagen entfällt der Arbeitsweg vollständig. Wer den ganzen Tag von zu Hause arbeitet, hat keinen Anspruch auf eine Pendel-Km-Entschädigung. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordnet: In diesem Fall können Arbeitnehmende unter Umständen eine Homeoffice-Pauschale geltend machen, sofern das Spesenreglement eine solche vorsieht. Diese Pauschale deckt typischerweise anteilige Kosten für Strom, Internet und Arbeitsplatz ab – nicht aber den entfallenen Arbeitsweg.

  • Reiner Homeoffice-Tag: Kein Anspruch auf Pendel-Km-Entschädigung, da kein Arbeitsweg anfällt.
  • Angeordnetes Homeoffice: Eventuell Anspruch auf Homeoffice-Pauschale gemäss Spesenreglement (z. B. CHF 3.– bis CHF 5.– pro Tag für Infrastrukturkosten).
  • Betriebliche Fahrt vom Homeoffice aus: Fährt eine Mitarbeiterin vom Homeoffice direkt zu einem Kunden, gilt die Fahrt als Geschäftsfahrt. Die Km-Entschädigung beträgt CHF 0.75 pro Kilometer ab Wohnort.

Beispiel: Eine Projektleiterin arbeitet montags im Homeoffice. Am Nachmittag fährt sie direkt von zu Hause zu einem Kunden (einfache Strecke 40 km) und kehrt anschliessend nach Hause zurück. Die Km-Entschädigung beträgt 80 km x CHF 0.75 = CHF 60.–. Hätte sie denselben Kunden vom Büro aus besucht (einfache Strecke 25 km), wären es 50 km x CHF 0.75 = CHF 37.50 gewesen. Massgebend ist jeweils der tatsächlich gefahrene Weg für die betriebliche Fahrt.

Wichtigste Punkte:
An reinen Homeoffice-Tagen besteht kein Anspruch auf Pendel-Km-Entschädigung.
Betriebliche Fahrten vom Homeoffice zu Kunden werden mit CHF 0.75/km ab Wohnort entschädigt.
Eine Homeoffice-Pauschale für Infrastrukturkosten ist nur geschuldet, wenn das Reglement sie vorsieht.
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03.Gemischte Tage: Homeoffice und Büro kombiniert

Viele Arbeitnehmende arbeiten morgens im Homeoffice und fahren nachmittags ins Büro – oder umgekehrt. An solchen gemischten Tagen ist die korrekte Zuordnung der einzelnen Fahrtstrecken entscheidend für die Spesenabrechnung.

FahrtEinstufungKm-Entschädigung
Homeoffice → BüroPendelwegKeine (private Lebenshaltung)
Büro → KundenstandortGeschäftsfahrtCHF 0.75/km
Kundenstandort → BüroGeschäftsfahrtCHF 0.75/km
Homeoffice → Kundenstandort (direkt)GeschäftsfahrtCHF 0.75/km ab Wohnort
Kundenstandort → Wohnort (direkt)GeschäftsfahrtCHF 0.75/km bis Wohnort

Km-Entschädigung an gemischten Tagen

Beispiel für einen gemischten Tag: Ein Aussendienstmitarbeiter arbeitet morgens im Homeoffice, fährt um 10 Uhr direkt zu einem Kunden (30 km), anschliessend ins Büro (15 km) und abends nach Hause (20 km). Erstattungsfähig sind die 30 km zum Kunden und die 15 km vom Kunden ins Büro – total 45 km x CHF 0.75 = CHF 33.75. Die Heimfahrt vom Büro (20 km) ist Pendelweg und wird nicht entschädigt.

Manche Spesenreglemente sehen vor, dass bei einer Direktfahrt vom Homeoffice zum Kunden maximal die Distanz erstattet wird, die auch vom Büro aus angefallen wäre. Diese Deckelungsregel verhindert, dass Mitarbeitende mit weitem Wohnort systematisch höhere Km-Entschädigungen erhalten. Ob eine solche Regel sinnvoll ist, hängt von der Unternehmensstruktur ab.

Wichtigste Punkte:
Die Fahrt vom Homeoffice ins Büro bleibt auch an gemischten Tagen ein nicht erstattungsfähiger Pendelweg.
Fahrten vom Büro oder direkt vom Homeoffice zu Kunden sind Geschäftsfahrten mit CHF 0.75/km.
Eine Deckelungsregel im Reglement kann verhindern, dass Direktfahrten vom Homeoffice höhere Kosten verursachen als Fahrten ab Büro.

04.Was im Spesenreglement zu regeln ist

Ein genehmigtes Spesenreglement schafft Klarheit für alle Beteiligten und wird von der kantonalen Steuerverwaltung als Grundlage für die steuerfreie Auszahlung von Spesen anerkannt. Seit 2026 müssen Spesenreglemente inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen. Gerade bei Homeoffice-Regelungen lohnt es sich, die folgenden Punkte explizit aufzunehmen.

  • Definition Hauptarbeitsort: Legen Sie fest, ob das Büro, das Homeoffice oder beide als Hauptarbeitsort gelten. Davon hängt ab, welche Fahrten als Pendelweg und welche als Geschäftsfahrt eingestuft werden.
  • Km-Entschädigung bei Direktfahrten: Regeln Sie, ob bei Fahrten vom Homeoffice direkt zum Kunden die volle Distanz ab Wohnort oder maximal die Distanz ab Büro erstattet wird.
  • Homeoffice-Pauschale: Falls der Arbeitgeber Homeoffice anordnet, sollte das Reglement eine allfällige Pauschale für Infrastrukturkosten (Strom, Internet, Arbeitsplatz) definieren.
  • Abgrenzung Pendelweg vs. Geschäftsfahrt: Halten Sie schriftlich fest, dass der Arbeitsweg zwischen Wohnort und fester Arbeitsstätte in keinem Fall erstattungsfähig ist – auch nicht an Homeoffice-Tagen, an denen ausnahmsweise ins Büro gefahren wird.
  • Nachweispflicht: Definieren Sie, wie Geschäftsfahrten dokumentiert werden: Fahrtenbuch, digitale Erfassung per App oder Selbstdeklaration mit Angabe von Start, Ziel und Zweck.

Bereits genehmigte Reglemente mit dem bisherigen Ansatz von CHF 0.70 pro Kilometer brauchen keine neue Genehmigung durch die Steuerverwaltung. Der erhöhte Ansatz von CHF 0.75 kann ab 1. Januar 2026 angewendet werden, auch wenn das Reglement noch den alten Satz nennt.

Wichtigste Punkte:
Das Spesenreglement muss den Hauptarbeitsort und die Abgrenzung Pendelweg vs. Geschäftsfahrt klar definieren.
Regeln Sie explizit, ob Direktfahrten vom Homeoffice zum Kunden ab Wohnort oder ab Büro entschädigt werden.
Bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70/km brauchen keine neue Genehmigung für den Ansatz von CHF 0.75/km.

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05.Häufige Fehler

Fehler 1: Pendelweg als Geschäftsfahrt abrechnen

Der häufigste Fehler: Mitarbeitende reichen die tägliche Fahrt ins Büro als Geschäftsfahrt ein. Bei einer Steuerprüfung werden diese Beträge als geldwerte Leistung aufgerechnet und im Lohnausweis deklariert. Klären Sie im Reglement unmissverständlich, dass der Arbeitsweg nie erstattungsfähig ist.

Fehler 2: Keine Unterscheidung zwischen Homeoffice- und Bürotagen

Ohne klare Tageserfassung lässt sich nicht nachvollziehen, ob eine Fahrt vom Homeoffice oder vom Büro aus erfolgte. Führen Sie eine Pflicht zur Angabe des Startorts bei jeder Spesenabrechnung ein, damit die Zuordnung eindeutig bleibt.

Fehler 3: Homeoffice-Pauschale ohne Reglementsbasis auszahlen

Wird eine Homeoffice-Pauschale ohne Grundlage im genehmigten Spesenreglement ausbezahlt, gilt sie steuerlich als Lohnbestandteil. Die Pauschale muss im Reglement definiert und von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigt sein.

Fehler 4: Veralteten Km-Ansatz von CHF 0.70 weiter anwenden

Ab 2026 beträgt die Km-Pauschale CHF 0.75. Wer den alten Ansatz weiter verwendet, benachteiligt die Mitarbeitenden. Passen Sie die Abrechnung per 1. Januar 2026 an – eine neue Genehmigung des Reglements ist dafür nicht nötig.

Fehler 5: Fehlende Dokumentation bei Direktfahrten vom Homeoffice

Fahrten vom Homeoffice direkt zum Kunden sind erstattungsfähig, müssen aber mit Start, Ziel, Zweck und Kilometeranzahl dokumentiert werden. Ohne Nachweis kann die Steuerverwaltung die steuerfreie Erstattung ablehnen.

06.Häufige Fragen

Was wenn ich vom Homeoffice direkt zu einem Kunden fahre?

Die Fahrt vom Homeoffice direkt zum Kunden gilt als betriebliche Geschäftsfahrt. Sie wird mit CHF 0.75 pro Kilometer ab Wohnort entschädigt. Voraussetzung ist, dass der Zweck der Fahrt beruflich veranlasst ist und die Fahrt dokumentiert wird (Start, Ziel, Zweck, Kilometer).

Muss mein Arbeitgeber mir den Arbeitsweg bezahlen, wenn ich nur einmal pro Woche ins Büro fahre?

Nein. Auch wenn Sie nur selten ins Büro fahren, bleibt die Fahrt Wohnort–Büro ein Pendelweg und ist nicht erstattungspflichtig. Das gilt unabhängig davon, wie viele Tage Sie im Homeoffice arbeiten. Steuerlich können Sie den Arbeitsweg jedoch als Berufsauslagen in der Steuererklärung geltend machen.

Habe ich Anspruch auf eine Homeoffice-Pauschale?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Homeoffice-Pauschale besteht nur, wenn der Arbeitgeber Homeoffice anordnet und dadurch notwendige Auslagen entstehen (Art. 327a OR). In der Praxis regeln die meisten Unternehmen eine freiwillige Pauschale im Spesenreglement. Ohne Reglementsbasis besteht kein Anspruch.

Kann mein Arbeitgeber die Km-Entschädigung auf die Distanz ab Büro deckeln?

Ja, das ist zulässig. Viele Spesenreglemente sehen vor, dass bei Direktfahrten vom Homeoffice zum Kunden maximal die Distanz erstattet wird, die auch vom Büro aus angefallen wäre. Diese Deckelungsregel muss im Reglement festgehalten sein, damit sie gilt.

Wie dokumentiere ich Geschäftsfahrten vom Homeoffice korrekt?

Erfassen Sie bei jeder Fahrt den Startort (Wohnort/Homeoffice), das Ziel, den geschäftlichen Zweck und die gefahrenen Kilometer. Ein digitales Fahrtenbuch oder eine Spesen-App erleichtert die Dokumentation und liefert bei einer Steuerprüfung den nötigen Nachweis.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Der Pendelweg zwischen Wohnort und fester Arbeitsstätte ist gemäss Art. 327a OR keine erstattungspflichtige Auslage – unabhängig von der Häufigkeit der Büropräsenz.
2.Geschäftsfahrten ausserhalb des Hauptarbeitsorts werden ab 2026 mit CHF 0.75 pro Kilometer (Privatfahrzeug) entschädigt.
3.An reinen Homeoffice-Tagen entfällt der Anspruch auf Pendel-Km-Entschädigung vollständig.
4.Betriebliche Fahrten vom Homeoffice direkt zu Kunden gelten als Geschäftsfahrten und werden ab Wohnort entschädigt.
5.An gemischten Tagen (Homeoffice + Büro) ist jede Teilstrecke einzeln zu beurteilen: Pendelweg bleibt Pendelweg, Kundenfahrt bleibt Geschäftsfahrt.
6.Das Spesenreglement muss den Hauptarbeitsort, die Abgrenzung Pendelweg vs. Geschäftsfahrt und die Regeln für Direktfahrten vom Homeoffice klar definieren.
7.Bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70/km brauchen keine neue Genehmigung – der Ansatz von CHF 0.75/km kann ab 1.1.2026 direkt angewendet werden.
8.Jede Geschäftsfahrt muss mit Start, Ziel, Zweck und Kilometeranzahl dokumentiert werden, um die steuerfreie Erstattung zu sichern.

07.Weiterführende Artikel