ESTV-Tages- und Monatsmittelkurs für Spesen: Umrechnung, Wahl und Praxis
Die ESTV veröffentlicht monatliche Devisen-Mittelkurse für Steuerzwecke – für Auslandsspesen ist der ESTV-Monatsmittelkurs des Ausgabemonats die Standardmethode; Tageskurse sind ebenfalls anerkannt. Diese Seite erklärt, worin sich die beiden Kursarten unterscheiden, wann welcher Kurs die bessere Wahl ist und wie die Umrechnung in der Praxis funktioniert. Alle Angaben beziehen sich auf die ESTV-Devisenkurse ab 2026.
01.Was ESTV-Tages- und Monatskurse sind
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht offizielle Devisen-Umrechnungskurse, die für steuerliche Zwecke in der Schweiz massgebend sind. Diese Kurse dienen als verbindliche Grundlage, wenn Fremdwährungsbeträge – etwa aus Auslandsspesen – in Schweizer Franken umgerechnet werden müssen. Die Kurse decken über 30 Währungen ab und werden auf estv.admin.ch unter der Rubrik «Devisenkurse» frei zugänglich publiziert.
- Tageskurse: Die ESTV publiziert an jedem Bankwerktag einen Devisenkurs pro Währung. Dieser Kurs bildet den Mittelwert zwischen Geld- und Briefkurs des jeweiligen Tages ab. Tageskurse eignen sich, wenn eine möglichst genaue Zuordnung zum Transaktionsdatum gewünscht ist.
- Monatsmittelkurse: Am Ende jedes Monats veröffentlicht die ESTV den Durchschnitt aller Tageskurse dieses Monats. Der Monatsmittelkurs vereinfacht die Buchhaltung erheblich, weil sämtliche Transaktionen eines Monats mit einem einzigen Kurs umgerechnet werden können.
Beide Kursarten sind steuerlich gleichwertig anerkannt. Entscheidend ist, dass ein Unternehmen die gewählte Methode innerhalb einer Steuerperiode konsistent anwendet. Ein beliebiger Wechsel zwischen Tages- und Monatskurs von Beleg zu Beleg ist nicht zulässig.
02.Tageskurs vs. Monatsmittelkurs im Vergleich
Die Wahl zwischen Tageskurs und Monatsmittelkurs hängt vom Transaktionsvolumen und vom gewünschten Detaillierungsgrad ab. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Unterschiede gegenüber.
Vergleich ESTV-Tageskurs und Monatsmittelkurs
In der Praxis verwenden die meisten KMU den Monatsmittelkurs, weil er den administrativen Aufwand deutlich reduziert. Unternehmen mit hohem Fremdwährungsvolumen oder stark schwankenden Währungen profitieren dagegen von der Genauigkeit des Tageskurses, da grössere Kursabweichungen vermieden werden.
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Mehr erfahren →03.Welcher Kurs gilt für Spesenbelege?
Für die Umrechnung von Auslandsspesen in CHF akzeptiert die ESTV grundsätzlich beide Kursarten. In der Praxis hat sich jedoch eine klare Aufteilung etabliert, die sich an der Art der Zahlung orientiert.
- Monatsmittelkurs als Standardmethode: Für Barauslagen und Spesenbelege ohne Kreditkartenabrechnung ist der ESTV-Monatsmittelkurs des Ausgabemonats die empfohlene Methode. Er wird von den kantonalen Steuerbehörden als Standardkurs akzeptiert und vereinfacht die Spesenabrechnung, weil alle Belege eines Monats mit demselben Kurs umgerechnet werden.
- Tageskurs bei Kreditkartenzahlungen: Wird eine Auslandsspese per Kreditkarte bezahlt, weist die Kreditkartenabrechnung einen eigenen Umrechnungskurs aus. Dieser Kurs weicht in der Regel vom ESTV-Kurs ab. Unternehmen können in diesem Fall den ESTV-Tageskurs des Transaktionsdatums als Referenz verwenden, um eine einheitliche Bewertungsgrundlage sicherzustellen.
- Kreditkartenkurs direkt übernehmen: Alternativ darf auch der effektive Kreditkartenkurs als Umrechnungsgrundlage dienen, sofern dies im Spesenreglement festgehalten ist und konsequent angewendet wird. Diese Variante hat den Vorteil, dass der CHF-Betrag auf der Kreditkartenabrechnung direkt übernommen werden kann.
Unabhängig von der gewählten Methode muss das Spesenreglement klar festhalten, welcher Kurs zur Anwendung kommt. Die Steuerbehörden prüfen bei einer Revision, ob die Methode konsistent und nachvollziehbar angewendet wurde. Ein Wechsel der Methode ist nur auf Beginn einer neuen Steuerperiode zulässig.
04.Beispielrechnung: Auslandsspese in USD umrechnen
Ein Mitarbeiter bezahlt am 15. März 2026 ein Geschäftsessen in New York und reicht einen Beleg über USD 200.00 ein. Das Unternehmen verwendet gemäss Spesenreglement den ESTV-Monatsmittelkurs.
Umrechnung USD in CHF mit ESTV-Monatsmittelkurs
Hätte das Unternehmen stattdessen den ESTV-Tageskurs vom 15. März 2026 verwendet, könnte der CHF-Betrag je nach Tagesvolatilität leicht abweichen. Bei einem hypothetischen Tageskurs von 0.891 ergäbe sich ein Betrag von CHF 178.20 – eine Differenz von CHF 0.80. Bei Einzelbelegen ist der Unterschied in der Regel gering; bei einem hohen monatlichen Spesenvolumen in Fremdwährungen können sich die Abweichungen jedoch summieren.
Der Monatsmittelkurs wird jeweils nach Monatsende auf estv.admin.ch publiziert. Für die laufende Spesenabrechnung bedeutet das, dass Belege des aktuellen Monats erst nach Veröffentlichung des Monatskurses definitiv umgerechnet werden können. Wer Spesen zeitnah abrechnen möchte, kann vorläufig den Tageskurs verwenden und bei Monatsabschluss auf den Monatsmittelkurs korrigieren – sofern das Spesenreglement dies vorsieht.
05.Häufige Fehler
Fehler 1: Tages- und Monatskurs innerhalb einer Periode mischen
Manche Unternehmen verwenden für einzelne Belege den Tageskurs und für andere den Monatsmittelkurs – je nachdem, welcher günstiger ausfällt. Die Steuerbehörden verlangen jedoch eine konsistente Methode innerhalb der gesamten Steuerperiode. Bei einer Revision kann ein Methodenmix zu Aufrechnungen führen.
Fehler 2: Kurs des falschen Monats verwenden
Der Monatsmittelkurs muss dem Monat der Ausgabe entsprechen, nicht dem Monat der Spesenabrechnung oder der Rückerstattung. Wird ein Beleg vom März erst im April eingereicht, gilt trotzdem der März-Kurs. Eine falsche Zuordnung verfälscht die Buchhaltung und kann steuerlich beanstandet werden.
Fehler 3: Bankkurs statt ESTV-Kurs als Referenz angeben
Hausbankenkurse oder Wechselstubenkurse sind keine anerkannte Umrechnungsgrundlage für die Steuererklärung. Auch wenn der tatsächlich bezahlte Kurs abweicht, muss für die steuerliche Bewertung ein ESTV-Kurs oder der dokumentierte Kreditkartenkurs herangezogen werden.
Fehler 4: Umrechnungsmethode nicht im Spesenreglement festhalten
Fehlt im Spesenreglement eine klare Regelung zur Fremdwährungsumrechnung, entsteht bei einer Revision Erklärungsbedarf. Das Reglement sollte explizit festhalten, ob der Monatsmittelkurs, der Tageskurs oder der Kreditkartenkurs gilt. So ist die Methode für alle Beteiligten nachvollziehbar.
Fehler 5: Monatsmittelkurs vor Monatsende verwenden
Der ESTV-Monatsmittelkurs steht erst nach Ablauf des jeweiligen Monats zur Verfügung. Wer Spesen noch im laufenden Monat definitiv abrechnet, kann den Monatskurs nicht verwenden und muss auf den Tageskurs ausweichen. Eine vorläufige Abrechnung mit späterer Korrektur ist möglich, muss aber im Prozess klar geregelt sein.
06.Häufige Fragen
Wo finde ich die ESTV-Monatsmittelkurse auf der Website?
Die Monatsmittelkurse sind auf estv.admin.ch unter dem Pfad «Fachinformationen» → «Devisenkurse» → «Monatsmittelkurse» abrufbar. Die Kurse werden als PDF und teilweise als Excel-Datei publiziert. Für das laufende Jahr stehen die Kurse jeweils wenige Tage nach Monatsende zur Verfügung.
Darf ich den Wechselkurs meiner Kreditkarte statt des ESTV-Kurses verwenden?
Ja, der effektive Kreditkartenkurs ist als Umrechnungsgrundlage zulässig, sofern dies im Spesenreglement festgehalten ist und konsequent angewendet wird. Der Vorteil: Der CHF-Betrag kann direkt von der Kreditkartenabrechnung übernommen werden. Voraussetzung ist, dass der Kurs auf der Abrechnung nachvollziehbar dokumentiert ist.
Kann ich die Umrechnungsmethode mitten im Jahr wechseln?
Nein, ein Wechsel der Methode ist grundsätzlich nur auf Beginn einer neuen Steuerperiode zulässig. Innerhalb eines Geschäftsjahres muss die im Spesenreglement festgelegte Methode durchgehend angewendet werden. Ein unterjähriger Wechsel kann bei einer Steuerrevision beanstandet werden.
Welcher Kurs gilt bei Spesen in exotischen Währungen, die die ESTV nicht listet?
Für Währungen, die nicht in der ESTV-Kursliste enthalten sind, kann der Kurs einer anerkannten Finanzquelle wie Reuters oder Bloomberg herangezogen werden. Alternativ kann der Kurs über eine Kreuzkursberechnung via USD oder EUR ermittelt werden. Die verwendete Quelle sollte im Spesenreglement dokumentiert sein.
Muss ich den ESTV-Kurs auch für interne Kostenstellenverrechnungen verwenden?
Für interne Verrechnungen zwischen Kostenstellen besteht keine steuerliche Pflicht, den ESTV-Kurs zu verwenden. Steuerlich relevant wird der Kurs erst bei der Verbuchung in der Finanzbuchhaltung und bei der Steuererklärung. Für die interne Verrechnung können Unternehmen auch Budgetkurse oder Konzernkurse einsetzen.