Tagesmonatskurs ESTV Spesen: Quellen, Anwendung und Praxistipps
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert Devisen-Durchschnittskurse auf Monats- und Jahresbasis, die als offizielle Referenz für die Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Schweizer Franken dienen. Wer Auslandsspesen in EUR, USD oder anderen Währungen abrechnet, greift auf diese Kurse zurück, um steuerlich korrekte CHF-Beträge auszuweisen.
In der Praxis stellt sich regelmässig die Frage, ob der ESTV-Monatskurs, der SNB-Tageskurs oder der effektive Bankkurs massgebend ist. Die Antwort hängt davon ab, ob es um die MWST-Abrechnung, die Einkommenssteuer oder die interne Spesenabrechnung geht. Entscheidend ist in jedem Fall die Konsistenz der gewählten Methode.
01.Was ist der ESTV Tages- und Monatskurs?
Die ESTV veröffentlicht keine eigenen Tageskurse im engeren Sinn. Was umgangssprachlich als ESTV-Kurs bezeichnet wird, sind Devisen-Durchschnittskurse, die auf Basis der täglichen Notierungen berechnet und als Monatsmittelkurse sowie Jahresmittelkurse publiziert werden. Die Kurslisten decken rund 40 Währungen ab und stehen auf der ESTV-Website unter der Rubrik Devisen-Kurse als PDF und Excel zum Download bereit.
- Monatsmittelkurs: Durchschnitt der täglichen Devisenkurse eines Kalendermonats. Wird jeweils Anfang des Folgemonats publiziert. Geeignet für die monatliche Spesenabrechnung und MWST-Abrechnung.
- Jahresmittelkurs: Durchschnitt aller Monatsmittelkurse eines Kalenderjahres. Wird Anfang Januar des Folgejahres veröffentlicht. Wird vor allem für die Steuererklärung und die Bewertung von Fremdwährungsbeständen per Jahresende verwendet.
- Jahresendkurs: Stichtagskurs per 31. Dezember. Dient der Bewertung von Fremdwährungsguthaben und -schulden in der Bilanz. Für die laufende Spesenabrechnung in der Regel nicht relevant.
Wer einen echten Tageskurs benötigt, greift auf die Kurse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zurück. Die SNB publiziert börsentäglich Devisenkurse, die ebenfalls steuerlich anerkannt sind. In der Spesenpraxis ist der Unterschied zwischen ESTV-Monatskurs und SNB-Tageskurs bei gängigen Währungen wie EUR oder USD meist gering, kann aber bei volatilen Währungen ins Gewicht fallen.
02.Wann welchen Kurs verwenden?
Die Wahl des Umrechnungskurses hängt vom Verwendungszweck ab. Für die MWST-Abrechnung, die Einkommenssteuer und die interne Spesenabrechnung gelten unterschiedliche Empfehlungen, wobei die ESTV in allen Fällen Konsistenz verlangt: Wer sich für eine Kursmethode entscheidet, muss diese während der gesamten Steuerperiode beibehalten.
Empfohlene Kursmethode nach Verwendungszweck
Für die meisten KMU ist der ESTV-Monatskurs die praktikabelste Lösung: Er wird einmal pro Monat nachgeschlagen und auf alle Fremdwährungsspesen des betreffenden Monats angewendet. Das reduziert den Aufwand gegenüber der täglichen Kursrecherche erheblich. Wer dagegen den SNB-Tageskurs verwendet, muss für jeden einzelnen Beleg den Kurs am jeweiligen Belegdatum ermitteln.
Ein konkretes Beispiel: Ein Mitarbeitender reicht im März 2026 drei Hotelrechnungen aus Deutschland ein, datiert auf den 5., 12. und 20. März. Mit dem ESTV-Monatskurs März 2026 werden alle drei Belege zum selben EUR/CHF-Kurs umgerechnet. Mit dem SNB-Tageskurs müssten drei verschiedene Kurse nachgeschlagen werden. Beide Methoden sind steuerlich korrekt, solange sie konsequent angewendet werden.
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Mehr erfahren →03.ESTV-Kurs, SNB-Kurs und Bankkurs im Vergleich
In der Praxis stehen drei Kursquellen zur Verfügung, die sich in Aktualität, Aufwand und steuerlicher Akzeptanz unterscheiden. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Merkmale.
Vergleich der drei gängigen Kursquellen
Der effektive Bankkurs hat den Vorteil, dass er den tatsächlich bezahlten Betrag widerspiegelt, inklusive allfälliger Wechselkursmargen der Bank oder des Kreditkartenanbieters. Allerdings ist der Nachweis aufwendiger, da der Kurs aus der Kreditkartenabrechnung oder dem Bankbeleg herausgelesen werden muss. Für Unternehmen mit vielen Auslandsspesen ist der ESTV-Monatskurs deshalb die effizientere Wahl.
Wichtig: Innerhalb einer Steuerperiode darf nicht zwischen den Methoden gewechselt werden. Wer im Januar den ESTV-Monatskurs verwendet, muss dies bis Dezember durchziehen. Ein Wechsel der Methode ist erst per Beginn einer neuen Steuerperiode zulässig und sollte im Spesenreglement dokumentiert werden.
04.Praxistipps für das Spesenreglement und die Abrechnung
Ein genehmigtes Spesenreglement gemäss den SSK-Mustervorlagen sollte explizit festhalten, welche Kursquelle für Fremdwährungsspesen gilt. Diese Festlegung schafft Klarheit für Mitarbeitende und Buchhaltung und verhindert Diskussionen bei der Revision. Ab 2026 müssen Spesenreglemente inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen, was auch die Regelung zur Fremdwährungsumrechnung einschliesst.
- Kursquelle im Reglement definieren: Halten Sie fest, ob der ESTV-Monatskurs, der SNB-Tageskurs oder der effektive Bankkurs gilt. Eine klare Formulierung lautet beispielsweise: Fremdwährungsbeträge werden zum ESTV-Monatskurs des Abrechnungsmonats in CHF umgerechnet.
- Monatskurs zentral bereitstellen: Publizieren Sie den aktuellen ESTV-Monatskurs intern, sobald er verfügbar ist. So vermeiden Sie, dass Mitarbeitende unterschiedliche Kurse verwenden oder eigene Recherchen anstellen.
- Belegdatum als Referenz verwenden: Massgebend für die Kurszuordnung ist das Datum auf dem Beleg, nicht das Einreichdatum der Spesenabrechnung. Ein Beleg vom 28. Februar wird mit dem Februar-Kurs umgerechnet, auch wenn er erst im März eingereicht wird.
- Kreditkartenabrechnung aufbewahren: Wenn der effektive Bankkurs verwendet wird, muss die Kreditkartenabrechnung mit dem ausgewiesenen Wechselkurs als Nachweis aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt gemäss Art. 958f OR zehn Jahre.
- Rundung auf 5 Rappen: Der umgerechnete CHF-Betrag wird auf 5 Rappen gerundet. Diese Rundung erfolgt erst nach der Umrechnung, nicht auf den Fremdwährungsbetrag.
Für die Kilometerpauschale bei Auslandsfahrten gilt unabhängig vom Einsatzland der Schweizer Ansatz von CHF 0.75 pro Kilometer (ab 1.1.2026). Eine Fremdwährungsumrechnung entfällt hier, da die Pauschale bereits in CHF definiert ist. Gleiches gilt für die Verpflegungspauschale von CHF 30.00 pro Tag und die Kleinspesentagespauschale von CHF 20.00.
05.Häufige Fehler
Fehler 1: Kursmethode innerhalb der Steuerperiode wechseln
Manche Unternehmen verwenden im Sommer den ESTV-Monatskurs und wechseln im Herbst auf den SNB-Tageskurs, weil dieser gerade günstiger ist. Die ESTV verlangt jedoch Konsistenz innerhalb der gesamten Steuerperiode. Ein Methodenwechsel kann bei einer Revision zur Aufrechnung führen.
Fehler 2: Einreichdatum statt Belegdatum für den Kurs verwenden
Wird eine Spesenabrechnung im April eingereicht, die Belege aus dem März enthält, muss der März-Kurs angewendet werden. Wer den April-Kurs verwendet, rechnet mit dem falschen Monatsmittel. Bei grösseren Kursunterschieden kann dies zu steuerlich relevanten Abweichungen führen.
Fehler 3: Kursquelle nicht im Spesenreglement festhalten
Ohne explizite Regelung im Spesenreglement verwenden Mitarbeitende und Buchhaltung möglicherweise unterschiedliche Kursquellen. Bei einer Revision durch die Steuerbehörde fehlt dann der Nachweis einer konsistenten Methode. Die Folge können Aufrechnungen oder die Aberkennung des genehmigten Reglements sein.
Fehler 4: Google-Wechselkurs statt offizielle Quelle verwenden
Wechselkurse aus Google, XE.com oder ähnlichen Plattformen sind steuerlich nicht anerkannt, da sie nicht nachprüfbar und nicht offiziell publiziert sind. Verwenden Sie ausschliesslich ESTV- oder SNB-Kurse, die dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar sind.
Fehler 5: Jahresmittelkurs für einzelne Monatsabrechnungen verwenden
Der ESTV-Jahresmittelkurs ist für die Jahresbetrachtung gedacht, nicht für die laufende monatliche Spesenabrechnung. Wer den Jahreskurs auf Einzelbelege anwendet, kann bei stark schwankenden Währungen erheblich vom tatsächlichen Kurs abweichen. Für die monatliche Abrechnung ist der Monatsmittelkurs die korrekte Wahl.
06.Häufige Fragen
Wo finde ich die aktuellen ESTV-Monatskurse?
Die ESTV publiziert die Monatsmittelkurse auf ihrer Website unter der Rubrik Devisen-Kurse. Die Kurse stehen als PDF und Excel-Datei zum Download bereit und werden jeweils Anfang des Folgemonats veröffentlicht. Alternativ können Sie die Kurse über die SNB-Website als Tageskurse abrufen.
Darf ich für die MWST-Abrechnung den SNB-Tageskurs statt den ESTV-Monatskurs verwenden?
Ja, die ESTV akzeptiert für die MWST-Abrechnung sowohl den eigenen Monatsmittelkurs als auch den SNB-Tageskurs. Voraussetzung ist, dass die gewählte Methode während der gesamten Steuerperiode konsistent angewendet wird. Ein Wechsel zwischen den Methoden innerhalb des Jahres ist nicht zulässig.
Welcher Kurs gilt bei Kreditkartenspesen in Fremdwährung?
Bei Kreditkartenspesen können Sie entweder den effektiven Wechselkurs der Kreditkartenabrechnung oder den ESTV-Monatskurs verwenden. Der Kreditkartenkurs ist steuerlich anerkannt, sofern er aus der Abrechnung nachweisbar ist. Die Kreditkartenabrechnung muss als Beleg aufbewahrt werden.
Muss ich für jede Währung dieselbe Kursmethode verwenden?
Ja, die gewählte Kursmethode gilt für alle Währungen gleichermassen. Sie können nicht für EUR den ESTV-Monatskurs und für USD den SNB-Tageskurs verwenden. Die Konsistenzanforderung bezieht sich auf die Methode, nicht auf einzelne Währungen.
Was passiert, wenn die ESTV für eine exotische Währung keinen Kurs publiziert?
Die ESTV deckt rund 40 Währungen ab. Für Währungen ohne ESTV-Kurs darf ersatzweise der SNB-Kurs oder ein anderer nachprüfbarer offizieller Kurs verwendet werden. In der Praxis empfiehlt es sich, den Kurs der Hausbank am Belegdatum zu verwenden und die Quelle zu dokumentieren.
Gilt der ESTV-Monatskurs auch für die Deklaration im Lohnausweis?
Ja, Fremdwährungsspesen, die im Lohnausweis deklariert werden, können mit dem ESTV-Monatskurs umgerechnet werden. Für die Gesamtbetrachtung im Lohnausweis ist alternativ auch der Jahresmittelkurs zulässig. Entscheidend ist, dass die Methode dokumentiert und nachvollziehbar ist.