Fremdwährungsspesen korrekt buchen: ESTV-Kurs, CHF-Umrechnung und Kursdifferenzen

Leitfaden6 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Fremdwährungsspesen werden mit dem ESTV-Tages- oder Monatsmittelkurs am Ausgabedatum in CHF umgerechnet – Kursdifferenzen zwischen Ausgabe und Kreditkartenabbuchung sind als Kursaufwand zu erfassen. Wer Auslandsspesen falsch umrechnet, riskiert Korrekturen bei der Steuerrevision und verfälscht die Erfolgsrechnung. Dieser Leitfaden zeigt den vollständigen Buchungsprozess von der Belegerfassung bis zur Verbuchung der Kursdifferenz.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Massgebend für die Umrechnung ist das Datum der Ausgabe, nicht das Datum der Kreditkartenabbuchung.
2.Die ESTV publiziert sowohl Tageskurse als auch Monatsmittelkurse – beide sind steuerlich anerkannt, müssen aber im Unternehmen einheitlich angewendet werden.
3.Die Differenz zwischen dem ESTV-Kurs am Ausgabedatum und dem effektiven Kreditkartenkurs wird als Kursaufwand (Konto 6960) oder Kursertrag (Konto 6960) verbucht.
4.Belege in Originalwährung sind aufzubewahren; der CHF-Gegenwert wird auf der Spesenabrechnung separat ausgewiesen.

01.Welcher Kurs gilt: ESTV-Tageskurs oder Monatsmittelkurs

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert auf admin.ch zwei Kursarten für die Umrechnung von Fremdwährungen: den Tageskurs und den Monatsmittelkurs. Beide Varianten sind steuerlich anerkannt. Entscheidend ist, dass ein Unternehmen sich für eine Methode entscheidet und diese über das gesamte Geschäftsjahr konsistent anwendet. Ein Wechsel zwischen Tages- und Monatsmittelkurs innerhalb desselben Geschäftsjahres ist nicht zulässig.

KriteriumESTV-TageskursESTV-Monatsmittelkurs
GenauigkeitExakter Kurs am AusgabedatumDurchschnittskurs des Ausgabemonats
AufwandHöher – pro Beleg individueller KursGeringer – ein Kurs pro Monat
KursdifferenzenTendenziell kleinerTendenziell grösser
Steuerliche AnerkennungJaJa
EmpfehlungBei wenigen AuslandsbelegenBei hohem Belegvolumen

Vergleich ESTV-Tageskurs und Monatsmittelkurs

Die Wahl der Kursmethode sollte im Spesenreglement festgehalten werden. So ist für alle Beteiligten – Mitarbeitende, Buchhaltung und Revisionsstelle – transparent, welcher Kurs zur Anwendung kommt.

Wichtigste Punkte:
ESTV-Tageskurs und Monatsmittelkurs sind beide steuerlich anerkannt.
Die gewählte Methode muss über das gesamte Geschäftsjahr konsistent angewendet werden.
Die Kursmethode gehört ins Spesenreglement.

02.Fremdwährungsspesen buchen: Schritt für Schritt

Der folgende Prozess beschreibt die korrekte Verbuchung einer Fremdwährungsausgabe – vom Beleg bis zur Erfassung der Kursdifferenz. Die Schritte gelten unabhängig davon, ob die Zahlung bar, per Kreditkarte oder per Firmenkarte erfolgt ist.

Schritt 1: Ausgabedatum und Fremdwährungsbetrag festhalten

Massgebend ist immer das Datum, an dem die Ausgabe tatsächlich getätigt wurde – nicht das Datum der Kreditkartenabbuchung oder der Spesenabrechnung. Auf dem Originalbeleg sind drei Angaben zwingend zu erfassen: das Ausgabedatum, der Betrag in Originalwährung und die Währungsbezeichnung (ISO-Code, z.B. EUR, USD, GBP).

  • Ausgabedatum: Das Datum auf dem Kassenbon, der Rechnung oder dem Hotelbeleg. Bei Online-Buchungen gilt das Transaktionsdatum.
  • Betrag in Originalwährung: Der exakte Betrag in der Fremdwährung, wie er auf dem Beleg steht – inklusive allfälliger ausländischer Mehrwertsteuer.
  • Währungscode: Die dreistellige ISO-4217-Bezeichnung (z.B. EUR, USD, GBP). Umgangssprachliche Bezeichnungen wie Dollar oder Euro reichen für die Buchhaltung nicht aus.

Fehlt das Ausgabedatum auf dem Beleg, ist es anhand von Reisedaten oder Kreditkartentransaktionen zu rekonstruieren und auf der Spesenabrechnung zu vermerken.

Wichtigste Punkte:
Das Ausgabedatum bestimmt den anzuwendenden Umrechnungskurs.
Betrag und Währung müssen exakt gemäss Originalbeleg erfasst werden.
Bei fehlenden Angaben ist das Datum anhand von Kreditkartendaten zu rekonstruieren.

Schritt 2: ESTV-Tageskurs oder Monatsmittelkurs abrufen

Die ESTV publiziert die offiziellen Devisenkurse auf der Website der Bundesverwaltung (admin.ch). Dort stehen sowohl die täglichen Devisenkurse als auch die Monatsmittelkurse zum Download bereit. Der Kurs muss zum Ausgabedatum passen: Beim Tageskurs ist der Kurs des konkreten Ausgabetags zu verwenden, beim Monatsmittelkurs der Kurs des Monats, in dem die Ausgabe erfolgte.

  • Tageskurs: Auf admin.ch unter ESTV-Devisenkurse den Tageskurs des Ausgabedatums nachschlagen. An Wochenenden und Feiertagen gilt der Kurs des letzten Bankarbeitstags.
  • Monatsmittelkurs: Auf admin.ch den Monatsmittelkurs des Ausgabemonats abrufen. Dieser wird jeweils nach Monatsende publiziert.
  • Dokumentation: Den verwendeten Kurs mit Quelle und Datum auf der Spesenabrechnung oder im Buchungsbeleg festhalten. Bei einer Revision muss der Kurs nachvollziehbar sein.

Wichtig: Verwenden Sie nicht den Kurs Ihrer Hausbank oder den Google-Wechselkurs. Nur die ESTV-Kurse sind steuerlich ohne Weiteres anerkannt.

Wichtigste Punkte:
ESTV-Devisenkurse sind auf admin.ch frei zugänglich.
An Wochenenden und Feiertagen gilt der Kurs des letzten Bankarbeitstags.
Der verwendete Kurs muss dokumentiert und nachvollziehbar sein.

Schritt 3: CHF-Gegenwert berechnen

Die Umrechnung erfolgt durch Multiplikation des Fremdwährungsbetrags mit dem ESTV-Kurs. Das Ergebnis ist der CHF-Betrag, der in der Spesenabrechnung und in der Buchhaltung erfasst wird.

AusgabeFremdwährungsbetragESTV-KursCHF-Gegenwert
Geschäftsessen BerlinEUR 180.000.9350 CHF/EURCHF 168.30
Taxi New YorkUSD 45.000.8800 CHF/USDCHF 39.60
Hotel LondonGBP 320.001.1200 CHF/GBPCHF 358.40

Berechnungsbeispiele Fremdwährung in CHF

Die Formel lautet: Fremdwährungsbetrag multipliziert mit dem ESTV-Kurs ergibt den CHF-Betrag. Beispiel: 250 USD multipliziert mit 0.88 CHF/USD ergibt CHF 220.00. Der CHF-Gegenwert wird auf 5 Rappen gerundet.

Wichtigste Punkte:
Fremdwährungsbetrag multipliziert mit ESTV-Kurs ergibt den CHF-Gegenwert.
Der CHF-Betrag wird auf 5 Rappen gerundet.
Auf der Spesenabrechnung sind sowohl der Originalbetrag als auch der CHF-Gegenwert auszuweisen.

Schritt 4: Kursdifferenz zur Kreditkartenabrechnung verbuchen

Zwischen dem ESTV-Kurs am Ausgabedatum und dem effektiven Kurs der Kreditkartenabrechnung entsteht in der Regel eine Differenz. Diese Differenz ist als Kursaufwand oder Kursertrag auf dem Konto 6960 (Kursdifferenzen) zu erfassen. Die Differenz darf nicht ignoriert oder dem Mitarbeitenden belastet werden – sie ist ein Aufwand bzw. Ertrag des Unternehmens.

VorgangBetragBuchung
Spesenabrechnung (ESTV-Kurs)CHF 220.00Soll: Reisespesen / Haben: Kreditoren Mitarbeitende
Kreditkartenabrechnung (effektiver Kurs)CHF 224.50Soll: Kreditoren Mitarbeitende CHF 220.00 + Kursdifferenz CHF 4.50 / Haben: Bank CHF 224.50
KursdifferenzCHF 4.50Soll: 6960 Kursaufwand / Haben: Kreditoren Mitarbeitende

Buchungsbeispiel Kursdifferenz

Ist der effektive Kreditkartenkurs günstiger als der ESTV-Kurs, entsteht ein Kursertrag. Dieser wird ebenfalls auf Konto 6960 erfasst, jedoch auf der Habenseite. Bei Barzahlungen im Ausland entfällt die Kursdifferenz, sofern der Mitarbeitende den Betrag zum ESTV-Kurs erstattet erhält.

Wichtigste Punkte:
Die Kursdifferenz zwischen ESTV-Kurs und Kreditkartenkurs wird auf Konto 6960 verbucht.
Kursaufwand und Kursertrag sind beide auf demselben Konto zu erfassen.
Die Kursdifferenz darf nicht dem Mitarbeitenden belastet werden.
#AufgabeVerantwortlich
1Ausgabedatum, Betrag und Währung vom Originalbeleg erfassenMitarbeitende/r
2ESTV-Tageskurs oder Monatsmittelkurs abrufen und dokumentierenMitarbeitende/r oder Buchhaltung
3CHF-Gegenwert berechnen und auf Spesenabrechnung ausweisenMitarbeitende/r oder Buchhaltung
4Kursdifferenz zur Kreditkartenabrechnung auf Konto 6960 verbuchenBuchhaltung

Prozessübersicht

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Kreditkarten-Abbuchungsdatum statt Ausgabedatum verwenden

Zwischen der Ausgabe und der Kreditkartenabbuchung können mehrere Tage liegen, in denen sich der Wechselkurs verändert. Wird das falsche Datum verwendet, stimmt der ESTV-Kurs nicht mit der tatsächlichen Transaktion überein. Verwenden Sie konsequent das Datum auf dem Originalbeleg.

Fehler 2: Google- oder Bankkurs statt ESTV-Kurs anwenden

Nur die offiziellen ESTV-Devisenkurse sind steuerlich ohne Weiteres anerkannt. Wer Kurse von Google, XE oder der Hausbank verwendet, riskiert Korrekturen bei einer Steuerrevision. Die ESTV-Kurse sind kostenlos auf admin.ch abrufbar.

Fehler 3: Kursmethode innerhalb des Geschäftsjahres wechseln

Ein Wechsel zwischen Tageskurs und Monatsmittelkurs während des laufenden Geschäftsjahres verletzt das Prinzip der Stetigkeit. Die gewählte Methode muss für alle Fremdwährungstransaktionen des gesamten Jahres beibehalten werden.

Fehler 4: Kursdifferenz nicht separat verbuchen

Wird die Differenz zwischen ESTV-Kurs und Kreditkartenkurs nicht auf Konto 6960 erfasst, verfälscht dies sowohl den Spesenaufwand als auch das Finanzergebnis. Die Kursdifferenz muss als eigenständige Buchung sichtbar sein.

Fehler 5: Originalbeleg in Fremdwährung nicht aufbewahren

Der Originalbeleg mit dem Fremdwährungsbetrag ist Pflicht für die Nachvollziehbarkeit der Umrechnung. Ohne Originalbeleg kann die Revisionsstelle den CHF-Gegenwert nicht prüfen. Belege in Originalwährung sind zusammen mit der Spesenabrechnung aufzubewahren.

04.Häufige Fragen

Was tun, wenn die ESTV keinen Kurs für eine bestimmte Währung publiziert?

Die ESTV publiziert Kurse nur für die gängigsten Währungen. Für exotische Währungen können Sie den Kurs einer Schweizer Grossbank (UBS, Credit Suisse/UBS) am Ausgabedatum verwenden und diesen dokumentieren. Alternativ kann der Kurs über die Schweizerische Nationalbank (SNB) bezogen werden. Entscheidend ist, dass die Quelle nachvollziehbar und konsistent ist.

Muss ich für jede einzelne Ausgabe einen separaten ESTV-Kurs nachschlagen?

Das hängt von der gewählten Methode ab. Beim Monatsmittelkurs genügt ein Kurs pro Monat für alle Ausgaben in derselben Währung. Beim Tageskurs ist tatsächlich für jedes Ausgabedatum der individuelle Kurs zu verwenden. Bei hohem Belegvolumen ist der Monatsmittelkurs daher effizienter.

Darf ich den Wechselkurs der Kreditkartenabrechnung für die Spesenabrechnung verwenden?

Nein. Der Kreditkartenkurs enthält in der Regel einen Aufschlag des Kartenherausgebers und entspricht nicht dem ESTV-Kurs. Für die Spesenabrechnung ist der offizielle ESTV-Kurs am Ausgabedatum massgebend. Die Differenz zum Kreditkartenkurs wird separat als Kursdifferenz verbucht.

Wie buche ich Fremdwährungsspesen bei Barzahlung im Ausland?

Bei Barzahlung gilt derselbe Prozess: Ausgabedatum und Fremdwährungsbetrag erfassen, ESTV-Kurs abrufen und CHF-Gegenwert berechnen. Der Mitarbeitende erhält den CHF-Gegenwert zum ESTV-Kurs erstattet. Eine Kursdifferenz entsteht nur, wenn der Mitarbeitende die Fremdwährung zu einem anderen Kurs beschafft hat – diese trägt in der Regel der Mitarbeitende selbst.

Wo finde ich die ESTV-Devisenkurse?

Die ESTV-Devisenkurse sind auf der Website der Bundesverwaltung unter admin.ch kostenlos abrufbar. Suchen Sie nach ESTV Devisenkurse oder Kurslisten. Dort stehen sowohl die täglichen Kurse als auch die Monatsmittelkurse als PDF und teilweise als Excel-Datei zum Download bereit.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Fremdwährungsspesen werden immer zum ESTV-Kurs am Ausgabedatum in CHF umgerechnet – nicht zum Kreditkartenkurs.
2.Die ESTV bietet Tageskurse und Monatsmittelkurse an; beide sind steuerlich anerkannt, die Methode muss aber über das Geschäftsjahr konsistent sein.
3.Auf dem Originalbeleg müssen Ausgabedatum, Fremdwährungsbetrag und Währungscode (ISO 4217) ersichtlich sein.
4.Der CHF-Gegenwert ergibt sich aus der Multiplikation des Fremdwährungsbetrags mit dem ESTV-Kurs.
5.Die Differenz zwischen ESTV-Kurs und effektivem Kreditkartenkurs wird als Kursaufwand oder Kursertrag auf Konto 6960 verbucht.
6.Die gewählte Kursmethode sollte im Spesenreglement festgehalten werden.
7.Originalbelege in Fremdwährung sind zusammen mit der Spesenabrechnung aufzubewahren.
8.Für Währungen ohne ESTV-Kurs kann ersatzweise der Kurs einer Schweizer Grossbank oder der SNB herangezogen werden.

05.Weiterführende Artikel

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