Verpflegungsmehraufwand und Homeoffice: Anspruch, Ausnahmen und Reglement

Definition6 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

An Homeoffice-Tagen besteht kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand – bei betrieblichen Reisen vom Homeoffice aus (>6h Abwesenheit) ist CHF 30 VMW jedoch möglich. Diese Abgrenzung ist in der Praxis zentral, weil hybride Arbeitsmodelle die Frage aufwerfen, wann ein Homeoffice-Tag als auswärtige Tätigkeit gilt und wann nicht. Die ESTV-Ansätze für den Verpflegungsmehraufwand gelten unverändert, doch die Anwendung auf Homeoffice-Situationen erfordert klare Regeln im Spesenreglement.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Reine Homeoffice-Tage begründen keinen Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand, auch nicht bei ganztägiger Arbeit von zu Hause.
2.Der VMW-Ansatz von CHF 30 pro Tag gilt nur bei auswärtiger Verpflegung im Rahmen einer betrieblichen Reise mit mehr als 6 Stunden Abwesenheit.
3.Startet eine Geschäftsreise vom Homeoffice (Wohnort) aus, zählt der Wohnort als Ausgangspunkt für die Berechnung der Abwesenheitszeit.
4.Das Spesenreglement sollte explizit festhalten, dass Homeoffice-Tage keinen VMW-Anspruch auslösen, und die Ausnahme für Geschäftsreisen klar definieren.

01.An Homeoffice-Tagen kein Verpflegungsmehraufwand

Der Verpflegungsmehraufwand entschädigt Arbeitnehmende dafür, dass sie sich aufgrund einer geschäftlichen Abwesenheit auswärts verpflegen müssen und dabei höhere Kosten entstehen als bei der Verpflegung zu Hause. Im Homeoffice entfällt diese Voraussetzung vollständig: Wer von zu Hause arbeitet, hat Zugang zur eigenen Küche und ist nicht auf teurere Aussenverpflegung angewiesen.

Selbst wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer einen vollen 8-Stunden-Tag im Homeoffice verbringt, entsteht kein Anspruch auf die VMW-Pauschale von CHF 30. Entscheidend ist nicht die Arbeitsdauer, sondern der Ort der Verpflegung. Da im Homeoffice keine auswärtige Verpflegung stattfindet, fehlt der sachliche Grund für eine Entschädigung.

ArbeitssituationAuswärtige VerpflegungVMW-Anspruch (CHF 30)
Arbeit im Büro (ohne Kantine)JaGemäss Reglement möglich
Arbeit im Homeoffice (ganzer Tag)NeinKein Anspruch
Geschäftsreise ab Homeoffice (>6h)JaAnspruch besteht
Homeoffice mit kurzem Aussentermin (<6h)NeinKein Anspruch

Vergleich: Bürotag, Homeoffice-Tag und Reisetag

Arbeitgebende, die ihren Mitarbeitenden trotzdem pauschal CHF 30 pro Homeoffice-Tag auszahlen, riskieren eine steuerliche Aufrechnung. Die ESTV betrachtet solche Zahlungen nicht als geschäftsmässig begründeten Aufwand, sondern als steuerpflichtigen Lohnbestandteil.

Wichtigste Punkte:
Im Homeoffice fehlt die Voraussetzung der auswärtigen Verpflegung, weshalb kein VMW-Anspruch besteht.
Auch ein ganztägiger Homeoffice-Tag von 8 Stunden oder mehr löst keinen Anspruch auf CHF 30 aus.
Wird der VMW trotzdem für Homeoffice-Tage ausbezahlt, gilt er steuerlich als Lohnbestandteil.

02.Ausnahme: Betriebliche Reise vom Homeoffice aus

Wenn Arbeitnehmende an einem Homeoffice-Tag eine betriebliche Reise antreten, kann der Verpflegungsmehraufwand von CHF 30 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Abwesenheit vom Wohnort beziehungsweise Homeoffice mehr als 6 Stunden dauert. Der Wohnort gilt in diesem Fall als Ausgangspunkt der Reise, nicht der reguläre Arbeitsort im Büro.

Ein typisches Beispiel: Eine Mitarbeiterin arbeitet morgens von 7:00 bis 9:00 Uhr im Homeoffice, fährt dann zu einem Kunden und kehrt erst um 18:00 Uhr nach Hause zurück. Die Abwesenheit vom Wohnort beträgt 9 Stunden. Damit ist die 6-Stunden-Schwelle überschritten und der VMW von CHF 30 steht ihr zu. Hätte sie den Kundentermin bereits um 14:00 Uhr beendet und wäre nach 5 Stunden Abwesenheit zurückgekehrt, bestünde kein Anspruch.

  • Startpunkt der Reise: Bei Homeoffice-Tagen gilt der Wohnort als Ausgangspunkt. Die Abwesenheitszeit wird ab Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr berechnet.
  • Mindestabwesenheit: Der VMW von CHF 30 setzt eine Abwesenheit von mehr als 6 Stunden voraus. Kürzere Aussentermine am Homeoffice-Tag begründen keinen Anspruch.
  • Geschäftlicher Zweck: Die Reise muss betrieblich veranlasst sein, etwa ein Kundenbesuch, eine Messe oder ein Projektmeeting an einem anderen Standort. Private Erledigungen zählen nicht.
  • Belegpflicht: Auch bei Pauschalvergütung ohne Einzelbelege muss die Abwesenheit nachvollziehbar dokumentiert sein, zum Beispiel durch Kalendereinträge oder Reiseberichte.

Die Kilometerpauschale für die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden beträgt seit dem 1. Januar 2026 CHF 0.75 pro Kilometer bei Nutzung des Privatfahrzeugs. Bereits genehmigte Reglemente mit CHF 0.70 pro Kilometer müssen deswegen nicht neu eingereicht werden.

Wichtigste Punkte:
Bei einer Geschäftsreise vom Homeoffice aus mit mehr als 6 Stunden Abwesenheit besteht Anspruch auf CHF 30 VMW.
Der Wohnort gilt als Startpunkt der Reise, nicht der reguläre Bürostandort.
Die Abwesenheit muss betrieblich veranlasst und nachvollziehbar dokumentiert sein.
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03.Was im Spesenreglement zu regeln ist

Ein genehmigtes Spesenreglement gemäss den SSK-Mustervorlagen (Stand Januar 2026) sollte die Abgrenzung zwischen Homeoffice-Tagen und Geschäftsreisetagen explizit festhalten. Ohne klare Regelung entstehen in der Praxis Unsicherheiten, die bei einer Steuerrevision zu Aufrechnungen führen können. Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zum Ersatz notwendiger Auslagen, doch im Homeoffice entsteht kein Verpflegungsmehraufwand als notwendige Auslage.

  • Grundsatz im Reglement: Halten Sie fest, dass an reinen Homeoffice-Tagen kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht. Ein einfacher Satz wie «Homeoffice-Tage ohne auswärtige Geschäftstätigkeit begründen keinen VMW-Anspruch» genügt.
  • Ausnahme für Geschäftsreisen: Definieren Sie, dass bei betrieblichen Reisen vom Homeoffice aus mit einer Abwesenheit von mehr als 6 Stunden der VMW-Ansatz von CHF 30 gilt. Legen Sie fest, dass der Wohnort als Ausgangspunkt zählt.
  • Nachweis und Dokumentation: Bestimmen Sie, wie Mitarbeitende die Abwesenheit an Homeoffice-Reisetagen dokumentieren müssen. Kalendereinträge, Reiserapporte oder digitale Spesenerfassung mit Zeitstempel sind gängige Varianten.
  • Abgrenzung zu anderen Homeoffice-Kosten: Stellen Sie klar, dass der VMW nicht mit anderen Homeoffice-Entschädigungen wie Internet- oder Strompauschalen vermischt wird. Diese Kostenarten haben unterschiedliche steuerliche Grundlagen.

Seit 2026 müssen Spesenreglemente inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen. Prüfen Sie bei der nächsten Überarbeitung Ihres Reglements, ob die Homeoffice-Regelung den aktuellen Anforderungen genügt. Ein klar formuliertes Reglement schützt sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende vor Missverständnissen und steuerlichen Risiken.

Wichtigste Punkte:
Das Spesenreglement muss explizit festhalten, dass reine Homeoffice-Tage keinen VMW-Anspruch begründen.
Die Ausnahme für Geschäftsreisen vom Homeoffice aus sollte mit Abwesenheitsschwelle und Ausgangspunkt definiert werden.
Seit 2026 müssen Spesenreglemente inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen.

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: VMW pauschal für alle Arbeitstage auszahlen

Manche Unternehmen zahlen den VMW von CHF 30 pauschal für jeden Arbeitstag aus, unabhängig davon, ob im Büro, im Homeoffice oder auf Reisen gearbeitet wird. Die ESTV erkennt den VMW für Homeoffice-Tage nicht als geschäftsmässig begründet an. Die Folge ist eine steuerliche Aufrechnung als Lohnbestandteil.

Fehler 2: Abwesenheitszeit ab Bürostandort statt ab Wohnort berechnen

Wenn die Geschäftsreise vom Homeoffice aus startet, ist der Wohnort der Ausgangspunkt. Wird stattdessen der Bürostandort als Referenz genommen, kann die berechnete Abwesenheitszeit zu kurz oder zu lang ausfallen. Das führt zu fehlerhaften VMW-Abrechnungen.

Fehler 3: Keine Homeoffice-Klausel im Spesenreglement

Fehlt im Spesenreglement eine explizite Regelung zu Homeoffice-Tagen, interpretieren Mitarbeitende den VMW-Anspruch unterschiedlich. Bei einer Steuerrevision kann die kantonale Steuerverwaltung sämtliche VMW-Zahlungen an Homeoffice-Tagen als Lohn qualifizieren. Ergänzen Sie das Reglement um eine klare Homeoffice-Klausel.

Fehler 4: Kurze Aussentermine als Reisetag abrechnen

Ein zweistündiger Kundentermin am Nachmittag eines Homeoffice-Tags erfüllt die 6-Stunden-Schwelle nicht. Wird trotzdem der volle VMW abgerechnet, ist die Zahlung steuerlich nicht gedeckt. Prüfen Sie bei jedem Aussentermin, ob die Mindestabwesenheit tatsächlich überschritten wird.

Fehler 5: VMW und Homeoffice-Pauschale verwechseln

Der Verpflegungsmehraufwand und eine Homeoffice-Entschädigung für Strom, Internet oder Raumnutzung sind zwei verschiedene Kostenarten mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung. Werden sie im Reglement oder in der Abrechnung vermischt, drohen Rückfragen der Steuerbehörde und fehlerhafte Lohnausweise.

05.Häufige Fragen

Was wenn ich vom Homeoffice aus zu einem Kunden fahre und 8 Stunden unterwegs bin?

Wenn Sie vom Homeoffice aus eine Geschäftsreise antreten und dabei mehr als 6 Stunden vom Wohnort abwesend sind, haben Sie Anspruch auf den VMW von CHF 30. Bei 8 Stunden Abwesenheit ist die Schwelle klar überschritten. Zusätzlich können Sie die Fahrkosten mit CHF 0.75 pro Kilometer (Privatfahrzeug) geltend machen.

Erhalte ich Verpflegungsmehraufwand, wenn ich den ganzen Tag im Homeoffice arbeite?

Nein. Auch bei einem vollen 8-Stunden-Tag im Homeoffice besteht kein Anspruch auf VMW. Der Grund: Sie verpflegen sich zu Hause und haben keinen Mehraufwand durch auswärtiges Essen. Der VMW entschädigt ausschliesslich die höheren Kosten bei auswärtiger Verpflegung.

Zählt der Arbeitsweg vom Homeoffice ins Büro als Geschäftsreise für den VMW?

Nein. Der Weg vom Homeoffice zum regulären Arbeitsort gilt als normaler Arbeitsweg und nicht als Geschäftsreise. Nur Fahrten zu einem anderen Geschäftsort wie einem Kunden, einer Baustelle oder einem Projektstandort können als betriebliche Reise gelten.

Muss mein Arbeitgeber den VMW bei Geschäftsreisen vom Homeoffice aus bezahlen?

Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, notwendige Auslagen zu ersetzen. Wenn eine betrieblich veranlasste Reise vom Homeoffice aus zu Verpflegungsmehrkosten führt und die Abwesenheit mehr als 6 Stunden beträgt, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Die genauen Modalitäten regelt das Spesenreglement.

Wie dokumentiere ich eine Geschäftsreise vom Homeoffice aus korrekt?

Halten Sie den Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung und die Rückkehr fest, zum Beispiel über einen Kalendereintrag oder eine digitale Spesenerfassung mit Zeitstempel. Notieren Sie Ziel, Zweck und Dauer der Reise. Diese Angaben genügen in der Regel als Nachweis für den VMW-Anspruch.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.An reinen Homeoffice-Tagen besteht kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand, da keine auswärtige Verpflegung stattfindet.
2.Auch ein ganztägiger Homeoffice-Tag von 8 oder mehr Stunden löst keinen VMW-Anspruch aus.
3.Bei einer betrieblichen Reise vom Homeoffice aus mit mehr als 6 Stunden Abwesenheit kann der VMW von CHF 30 pro Tag geltend gemacht werden.
4.Der Wohnort beziehungsweise das Homeoffice gilt als Ausgangspunkt für die Berechnung der Abwesenheitszeit.
5.Die Reise muss betrieblich veranlasst sein und nachvollziehbar dokumentiert werden.
6.Das Spesenreglement sollte explizit regeln, dass Homeoffice-Tage keinen VMW begründen, und die Ausnahme für Geschäftsreisen definieren.
7.Seit 2026 müssen Spesenreglemente inhaltlich den SSK-Mustervorlagen entsprechen.
8.Wird der VMW fälschlicherweise für Homeoffice-Tage ausbezahlt, qualifiziert die ESTV die Zahlung als steuerpflichtigen Lohnbestandteil.

06.Weiterführende Artikel