Spesenreglement aufsetzen: SSK-Vorlage, Pflichtinhalte und Genehmigung

Leitfaden8 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Ein Spesenreglement aufsetzen in 5 Schritten: SSK-Mustervorlage wählen, Pflichtinhalte definieren, kantonale Genehmigung einholen, Mitarbeitende informieren, Lohnausweis anpassen. Wer als Arbeitgeber Pauschalspesen auszahlen will, braucht ein vom kantonalen Steueramt genehmigtes Reglement. Fehlt dieses, werden Pauschalentschädigungen als Lohn qualifiziert, was Nachforderungen bei Sozialversicherungen und Steuern nach sich zieht. Die folgenden Schritte richten sich an Geschäftsleitung und HR und basieren auf den SSK-Mustervorlagen Stand Januar 2026.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Die SSK stellt seit Januar 2026 aktualisierte Mustervorlagen für Spesenreglemente bereit, die als inhaltliche Mindestanforderung gelten.
2.Ein genehmigtes Spesenreglement erlaubt die Auszahlung von Pauschalspesen ohne Sozialabgaben und ohne Deklaration im Lohnausweis.
3.Die kantonale Genehmigung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen und erfolgt beim Steueramt des Sitzkantons.
4.Ab dem Genehmigungsdatum muss im Lohnausweis Ziffer 13.1 angekreuzt werden.
5.Ohne genehmigtes Reglement gelten Pauschalspesen als Lohnbestandteil und sind sozialversicherungspflichtig.

01.Was zwingend ins Reglement muss

Ein Spesenreglement muss gemäss SSK-Vorgaben bestimmte Mindestinhalte abdecken, damit es vom kantonalen Steueramt genehmigt wird. Fehlt auch nur ein Pflichtbestandteil, wird das Reglement zurückgewiesen. Die folgende Übersicht zeigt die sechs zwingenden Elemente.

  • Auslagenarten: Das Reglement muss alle erstattungsfähigen Kategorien auflisten: Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, Repräsentationsspesen und Kleinspesen. Nicht aufgeführte Kategorien gelten als nicht gedeckt.
  • Ansätze (pauschal oder effektiv): Für jede Auslagenart ist festzulegen, ob pauschal oder gegen Beleg abgerechnet wird. Die Pauschalen müssen den SSK-Ansätzen entsprechen, z. B. CHF 30.-- pro Tag für Verpflegung oder CHF 20.-- pro Tag für Kleinspesen.
  • Belegpflicht: Das Reglement definiert, ab welchem Betrag Belege eingereicht werden müssen und welche Anforderungen an Belege gelten (Datum, Betrag, Zweck). Für Pauschalspesen entfällt die Belegpflicht, für effektive Spesen ist sie zwingend.
  • Einreichungsfristen: Eine klare Frist für die Einreichung von Spesenabrechnungen ist Pflicht, z. B. monatlich oder spätestens 30 Tage nach Entstehung der Auslage. Ohne Frist fehlt die Grundlage für eine geordnete Abrechnung.
  • Genehmigungsprozess: Das Reglement muss festhalten, wer Spesen genehmigt (z. B. direkte Vorgesetzte, Finanzabteilung) und wie der Freigabeprozess abläuft. Bei Geschäftsleitungsmitgliedern empfiehlt sich eine gegenseitige Genehmigung oder Genehmigung durch den Verwaltungsrat.
  • Geltungsbereich: Es muss klar definiert sein, für welche Mitarbeitenden das Reglement gilt: alle Angestellten, nur Kader, nur Aussendienst oder differenziert nach Funktion. Unterschiedliche Pauschalen für verschiedene Gruppen sind zulässig, müssen aber sachlich begründet sein.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die Kilometerpauschale für Privatfahrzeuge explizit aufzuführen. Ab 1. Januar 2026 beträgt diese CHF 0.75 pro Kilometer. Bereits genehmigte Reglemente mit dem bisherigen Ansatz von CHF 0.70 brauchen keine neue Genehmigung, sollten aber bei der nächsten Überarbeitung angepasst werden.

Wichtigste Punkte:
Sechs Pflichtbestandteile: Auslagenarten, Ansätze, Belegpflicht, Fristen, Genehmiger und Geltungsbereich.
Fehlende Pflichtinhalte führen zur Ablehnung durch das kantonale Steueramt.
Unterschiedliche Pauschalen für verschiedene Mitarbeitergruppen sind zulässig, wenn sachlich begründet.
Die Kilometerpauschale beträgt ab 2026 CHF 0.75 pro Kilometer.

02.Spesenreglement aufsetzen: Schritt für Schritt

Die folgenden fünf Schritte führen Sie von der Wahl der richtigen Vorlage bis zur korrekten Deklaration im Lohnausweis. Planen Sie insgesamt 6 bis 12 Wochen ein, da allein die kantonale Genehmigung 4 bis 8 Wochen dauern kann.

Schritt 1: SSK-Mustervorlage auswählen

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) stellt seit Januar 2026 aktualisierte Mustervorlagen bereit. Diese Vorlagen gelten als inhaltlicher Massstab: Reglemente müssen ihnen inhaltlich entsprechen, damit sie genehmigt werden. Die SSK bietet verschiedene Varianten an, die sich nach Unternehmensgrösse und Mitarbeiterstruktur unterscheiden.

VorlageGeeignet fürBesonderheiten
Normaler BetriebKMU ohne spezielle AussendienstfunktionenStandardpauschalen für Verpflegung und Kleinspesen
Kader / GeschäftsleitungUnternehmen mit KadermitarbeitendenHöhere Repräsentationspauschalen, erweiterte Spesenkategorien
AussendienstBetriebe mit regelmässiger ReisetätigkeitDifferenzierte Reise- und Verpflegungspauschalen, Kilometerpauschale prominent

SSK-Mustervorlagen im Vergleich

Sie dürfen die Mustervorlage an Ihre betrieblichen Verhältnisse anpassen, etwa bei den Einreichungsfristen oder beim Genehmigungsprozess. Die Pauschalhöhen dürfen jedoch nicht über die SSK-Ansätze hinausgehen, sonst wird das Reglement nicht genehmigt. Kombinationen sind möglich: Ein Unternehmen kann für Kadermitarbeitende und übrige Angestellte unterschiedliche Abschnitte im selben Reglement führen.

Wichtigste Punkte:
Die SSK-Mustervorlagen 2026 sind der inhaltliche Massstab für die kantonale Genehmigung.
Wählen Sie die Vorlage passend zu Ihrer Unternehmensstruktur: Normalbetrieb, Kader oder Aussendienst.
Anpassungen an betriebliche Abläufe sind erlaubt, Pauschalhöhen dürfen die SSK-Ansätze nicht übersteigen.

Schritt 2: Pflichtinhalte definieren und Ansätze festlegen

Auf Basis der gewählten Mustervorlage legen Sie nun die konkreten Inhalte fest. Jede Auslagenart braucht eine klare Regelung, ob pauschal oder effektiv (gegen Beleg) abgerechnet wird. Die Rückerstattungspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus Art. 327a OR: Alle notwendigen Auslagen im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung sind zu erstatten.

AuslagenartPauschaleAlternative
Verpflegung (Mittag-/Abendessen)CHF 30.-- pro TagEffektiv gegen Beleg
Kleinspesen (Telefon, Trinkgeld etc.)CHF 20.-- pro TagEffektiv gegen Beleg
Kilometerpauschale PrivatfahrzeugCHF 0.75 pro kmEffektiv (ÖV-Kosten)
RepräsentationsspesenEffektiv gegen BelegPauschal bis max. CHF 24'000/Jahr
ÜbernachtungEffektiv gegen BelegPauschale gemäss Reglement

Gängige Pauschalen gemäss SSK-Ansätzen 2026

Bei Repräsentationsspesen gilt besondere Vorsicht: Übersteigen diese CHF 6'000 pro Jahr, dürfen sie maximal 5 Prozent des Bruttolohns betragen, mit einem absoluten Maximum von CHF 24'000 pro Jahr. Legen Sie zudem die Einreichungsfrist fest (empfohlen: monatlich oder spätestens 30 Tage nach Entstehung) und bestimmen Sie die Genehmigungshierarchie.

Wichtigste Punkte:
Art. 327a OR verpflichtet den Arbeitgeber zur Erstattung aller notwendigen Auslagen.
Für jede Auslagenart ist festzulegen, ob pauschal oder effektiv abgerechnet wird.
Repräsentationsspesen über CHF 6'000 pro Jahr dürfen maximal 5 Prozent des Bruttolohns betragen.
Einreichungsfristen und Genehmigungshierarchie gehören zwingend ins Reglement.

Schritt 3: Kantonale Genehmigung einholen

Das fertige Spesenreglement reichen Sie beim kantonalen Steueramt des Sitzkantons Ihres Unternehmens ein. Ohne diese Genehmigung dürfen Pauschalspesen nicht steuerfrei ausbezahlt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen, kann aber je nach Kanton und Eingabezeitpunkt variieren.

  • Einzureichende Unterlagen: Spesenreglement in zweifacher Ausführung (unterschrieben), aktueller Handelsregisterauszug, allenfalls Organigramm bei differenzierten Regelungen für verschiedene Mitarbeitergruppen.
  • Zuständiges Amt: Das kantonale Steueramt (Abteilung Quellensteuer oder Lohnausweis) des Kantons, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Bei mehreren Niederlassungen ist der Sitzkanton massgebend.
  • Bearbeitungsdauer: Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen. Zum Jahresende (Oktober bis Dezember) kann es länger dauern. Reichen Sie das Reglement deshalb frühzeitig ein, idealerweise bis Ende Oktober für eine Gültigkeit ab 1. Januar.
  • Bei Ablehnung: Das Steueramt teilt die Ablehnungsgründe schriftlich mit. Häufigste Gründe sind zu hohe Pauschalen oder fehlende Pflichtinhalte. Sie können das Reglement anpassen und erneut einreichen. Eine formelle Einsprache ist ebenfalls möglich.

Wichtig: Bis zur Genehmigung dürfen keine Pauschalspesen steuerfrei ausbezahlt werden. Bereits laufende Zahlungen ohne Genehmigung müssen als Lohn deklariert werden. Planen Sie den Zeitpunkt der Einreichung deshalb sorgfältig.

Wichtigste Punkte:
Die Genehmigung erfolgt beim kantonalen Steueramt des Sitzkantons.
Bearbeitungsdauer: 4 bis 8 Wochen, zum Jahresende oft länger.
Ohne Genehmigung gelten Pauschalspesen als steuerpflichtiger Lohn.
Bei Ablehnung können Sie das Reglement anpassen und erneut einreichen.

Schritt 4: Mitarbeitende informieren und schulen

Nach der Genehmigung informieren Sie alle betroffenen Mitarbeitenden über das neue Spesenreglement. Eine klare Kommunikation verhindert Fehler bei der Einreichung und reduziert Rückfragen. Stellen Sie das Reglement allen Mitarbeitenden schriftlich zur Verfügung, idealerweise mit einer Empfangsbestätigung.

  • Kommunikationsinhalt: Erklären Sie, welche Auslagen erstattet werden, welche Pauschalen gelten, wie und bis wann Spesen einzureichen sind und wer genehmigt. Heben Sie Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis hervor.
  • Schulung Spesenformular: Zeigen Sie den Mitarbeitenden, wie das Spesenformular korrekt ausgefüllt wird: welche Felder Pflicht sind, wie Belege zugeordnet werden und welche Angaben pro Auslagenart nötig sind.
  • Fragen beantworten: Bieten Sie eine Anlaufstelle für Rückfragen an, z. B. HR oder Finanzabteilung. Sammeln Sie häufige Fragen und beantworten Sie diese in einem internen FAQ oder an einer Informationsveranstaltung.

Neue Mitarbeitende sollten das Spesenreglement zusammen mit dem Arbeitsvertrag erhalten. Eine Unterschrift zur Kenntnisnahme ist empfehlenswert, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Wichtigste Punkte:
Stellen Sie das genehmigte Reglement allen Mitarbeitenden schriftlich zur Verfügung.
Schulen Sie die korrekte Nutzung des Spesenformulars aktiv.
Neue Mitarbeitende erhalten das Reglement zusammen mit dem Arbeitsvertrag.

Schritt 5: Lohnausweis anpassen und Ziffer 13.1 aktivieren

Ab dem Datum der kantonalen Genehmigung müssen Sie im Lohnausweis aller betroffenen Mitarbeitenden die Ziffer 13.1 ankreuzen. Damit bestätigen Sie gegenüber den Steuerbehörden, dass ein genehmigtes Spesenreglement vorliegt und Pauschalspesen nicht als Lohn zu deklarieren sind.

Bei einer unterjährigen Einführung gilt: Für die Monate vor der Genehmigung müssen Pauschalspesen anteilig als Lohn deklariert werden. Ziffer 13.1 wird erst ab dem Genehmigungsmonat angekreuzt. Informieren Sie Ihre Lohnbuchhaltung oder Ihren Treuhänder rechtzeitig, damit der Lohnausweis per Jahresende korrekt erstellt wird.

SituationZiffer 13.1Pauschalspesen im Lohnausweis
Genehmigtes Reglement ab 1. JanuarAngekreuztNicht deklariert (steuerfrei)
Genehmigung ab 1. Juli (unterjährig)Angekreuzt ab JuliJanuar bis Juni: als Lohn deklariert
Kein genehmigtes ReglementNicht angekreuztVollständig als Lohn deklariert

Lohnausweis: Deklaration mit und ohne genehmigtes Reglement

Wichtigste Punkte:
Ziffer 13.1 im Lohnausweis ab dem Genehmigungsdatum ankreuzen.
Bei unterjähriger Einführung sind Pauschalspesen vor der Genehmigung als Lohn zu deklarieren.
Informieren Sie die Lohnbuchhaltung rechtzeitig über das Genehmigungsdatum.
#AufgabeVerantwortlich
1SSK-Mustervorlage auswählenGL / HR
2Pflichtinhalte definieren und Ansätze festlegenHR / Finanzen
3Kantonale Genehmigung einholenHR / Treuhänder
4Mitarbeitende informieren und schulenHR
5Lohnausweis anpassen (Ziffer 13.1)Lohnbuchhaltung / Treuhänder

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Pauschalen über den SSK-Ansätzen

Wer im Reglement höhere Pauschalen als die SSK-Vorgaben einträgt, erhält keine Genehmigung. Der übersteigende Betrag wird als Lohn qualifiziert und ist sozialversicherungspflichtig. Halten Sie sich an die aktuellen Ansätze: CHF 30.-- Verpflegung, CHF 20.-- Kleinspesen, CHF 0.75 pro Kilometer.

Fehler 2: Geltungsbereich nicht definiert

Fehlt die Angabe, für welche Mitarbeitenden das Reglement gilt, wird es vom Steueramt zurückgewiesen. Definieren Sie klar, ob das Reglement für alle Angestellten, nur für Kader oder differenziert nach Funktion gilt.

Fehler 3: Pauschalspesen vor der Genehmigung auszahlen

Pauschalspesen dürfen erst ab dem Genehmigungsdatum steuerfrei ausbezahlt werden. Vorher ausbezahlte Pauschalen gelten als Lohn und müssen im Lohnausweis deklariert werden. Warten Sie die schriftliche Genehmigung ab, bevor Sie Pauschalen auszahlen.

Fehler 4: Ziffer 13.1 im Lohnausweis vergessen

Wird Ziffer 13.1 nicht angekreuzt, obwohl ein genehmigtes Reglement vorliegt, können Steuerbehörden Pauschalspesen als nicht gedeckt betrachten. Umgekehrt ist das Ankreuzen ohne Genehmigung eine Falschdeklaration. Stimmen Sie den Lohnausweis mit dem Genehmigungsstatus ab.

Fehler 5: Reglement nicht aktualisiert nach Änderungen

Ändern sich die SSK-Ansätze oder die betrieblichen Verhältnisse, muss das Reglement angepasst und erneut genehmigt werden. Ein veraltetes Reglement kann bei einer Revision beanstandet werden. Prüfen Sie das Reglement jährlich auf Aktualität.

04.Häufige Fragen

Kann ein Spesenreglement rückwirkend genehmigt werden?

Nein, eine rückwirkende Genehmigung ist in der Regel nicht möglich. Das Reglement gilt ab dem Datum der kantonalen Genehmigung. Pauschalspesen, die vor diesem Datum ausbezahlt wurden, müssen als Lohn deklariert werden. Reichen Sie das Reglement deshalb frühzeitig ein.

Wie lange gilt eine kantonale Genehmigung des Spesenreglements?

Die Genehmigung gilt unbefristet, solange das Reglement inhaltlich den aktuellen SSK-Vorgaben entspricht. Bei wesentlichen Änderungen an den Pauschalen oder am Geltungsbereich muss eine neue Genehmigung eingeholt werden. Eine jährliche Prüfung auf Aktualität ist empfehlenswert.

Braucht ein Einzelunternehmen auch ein genehmigtes Spesenreglement?

Für Einzelunternehmer ohne Angestellte ist kein Spesenreglement nötig, da sie ihre Geschäftsauslagen direkt als Aufwand verbuchen. Sobald Angestellte beschäftigt werden und Pauschalspesen erhalten sollen, ist ein genehmigtes Reglement erforderlich.

Muss das Spesenreglement bei einem Kantonswechsel neu genehmigt werden?

Ja, bei einem Wechsel des Unternehmenssitzes in einen anderen Kanton muss das Reglement beim neuen kantonalen Steueramt erneut eingereicht und genehmigt werden. Die bisherige Genehmigung verliert mit dem Kantonswechsel ihre Gültigkeit.

Dürfen verschiedene Mitarbeitergruppen unterschiedliche Pauschalen erhalten?

Ja, unterschiedliche Pauschalen für verschiedene Funktionen sind zulässig, sofern sie sachlich begründet sind. Typisch ist eine Differenzierung zwischen Kader und übrigen Angestellten oder zwischen Innen- und Aussendienst. Die Unterscheidung muss im Reglement klar definiert sein.

Was kostet die kantonale Genehmigung eines Spesenreglements?

Die meisten Kantone erheben keine Gebühr für die Genehmigung eines Spesenreglements. Einzelne Kantone können eine geringe Bearbeitungsgebühr verlangen. Erkundigen Sie sich direkt beim zuständigen kantonalen Steueramt nach allfälligen Kosten.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Die SSK-Mustervorlagen 2026 sind der verbindliche inhaltliche Massstab für Spesenreglemente in der Schweiz.
2.Sechs Pflichtinhalte gehören in jedes Reglement: Auslagenarten, Ansätze, Belegpflicht, Einreichungsfristen, Genehmigungsprozess und Geltungsbereich.
3.Die aktuellen Pauschalen betragen CHF 30.-- für Verpflegung, CHF 20.-- für Kleinspesen und CHF 0.75 pro Kilometer (ab 1.1.2026).
4.Die kantonale Genehmigung beim Steueramt des Sitzkantons dauert 4 bis 8 Wochen und ist Voraussetzung für steuerfreie Pauschalspesen.
5.Ohne Genehmigung gelten Pauschalspesen als Lohnbestandteil und sind sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
6.Im Lohnausweis ist Ziffer 13.1 ab dem Genehmigungsdatum anzukreuzen; bei unterjähriger Einführung anteilig.
7.Informieren und schulen Sie alle Mitarbeitenden aktiv über das neue Reglement und den Einreichungsprozess.
8.Prüfen Sie das Reglement jährlich auf Aktualität und passen Sie es bei geänderten SSK-Ansätzen an.

05.Weiterführende Artikel

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