Übernachtungsspesen Österreich: MWST, Diätensätze, Rückerstattung

Definition7 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Österreichische Hotelrechnungen (10% MWST) sind betrieblich abzugsfähig – kein Schweizer VSt-Abzug; ESTV-Diätensatz ca. EUR 65/Nacht; 10% MWST per EU-Verfahren rückforderbar. Für Schweizer KMU, die regelmässig Mitarbeitende nach Österreich entsenden, lohnt sich ein genauer Blick auf die steuerliche Behandlung der Übernachtungskosten. Dieser Artikel erklärt die Regeln für Hotelrechnungen, Pauschalen, Aufbewahrung und MWST-Rückerstattung.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Österreichische Hotels berechnen 10 % MWST auf Beherbergungsleistungen, die in der Schweiz nicht als Vorsteuer abgezogen werden können.
2.Der ESTV-Diätensatz für Übernachtungen in Österreich beträgt rund EUR 65 pro Nacht und gilt als steuerfreie Pauschale, sofern kein Beleg eingereicht wird.
3.Hotelrechnungen mit effektiven Kosten sind betrieblich voll abzugsfähig und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
4.Die 10 % österreichische MWST lässt sich über das EU-Rückerstattungsverfahren beim österreichischen Finanzamt zurückfordern.
5.Für die Umrechnung von EUR in CHF ist der ESTV-Monatsmittelkurs massgebend.

01.Österreichische Hotelrechnungen

Hotels in Österreich weisen auf Beherbergungsleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 10 % aus. Dieser reduzierte Satz gilt für die reine Übernachtung; Frühstück und Minibar unterliegen dem österreichischen Normalsatz von 20 %. Für Schweizer Unternehmen ist die Unterscheidung zentral, weil die steuerliche Behandlung in der Schweiz davon abhängt, ob es sich um eine ausländische oder inländische Steuer handelt.

  • Kein Schweizer Vorsteuerabzug: Die österreichische MWST ist keine Schweizer Steuer. Ein Vorsteuerabzug nach Art. 28 MWSTG ist daher ausgeschlossen. Die 10 % verbleiben zunächst als Kostenfaktor.
  • Betrieblicher Abzug: Die gesamte Hotelrechnung inklusive österreichischer MWST ist als geschäftsmässig begründeter Aufwand gewinnsteuerlich abzugsfähig. Die Steuer wird als Teil der Übernachtungskosten verbucht.
  • Rechnung mit MWST-Ausweis verlangen: Lassen Sie sich stets eine Rechnung mit separat ausgewiesener österreichischer MWST ausstellen. Nur so kann später eine Rückerstattung beantragt werden. Kreditkartenbelege allein genügen nicht.

Gemäss Art. 327a OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Dazu gehören auch Übernachtungskosten bei Dienstreisen nach Österreich. Die Erstattung erfolgt entweder gegen Beleg (effektive Kosten) oder als Pauschale gemäss Spesenreglement.

Wichtigste Punkte:
Österreichische Hotels berechnen 10 % MWST auf Beherbergung und 20 % auf Zusatzleistungen wie Frühstück.
Ein Schweizer Vorsteuerabzug auf österreichischer MWST ist ausgeschlossen.
Die gesamte Hotelrechnung ist als Betriebsaufwand gewinnsteuerlich abzugsfähig.
Rechnungen müssen die österreichische MWST separat ausweisen.

02.ESTV-Diätensatz Österreich

Die ESTV publiziert jährlich Diätensätze für Auslanddienstreisen. Diese Pauschalen gelten als steuerfreie Spesenvergütung, sofern keine Belege eingereicht werden. Für Österreich sind die Ansätze im europäischen Vergleich moderat. Die aktuellen Werte sollten jeweils auf estv.admin.ch geprüft werden, da die ESTV Anpassungen ohne lange Vorlaufzeit vornimmt.

KategorieAnsatzHinweis
Übernachtung (ohne Frühstück)ca. EUR 65/NachtGilt als steuerfreie Pauschale ohne Beleg
Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abend)ca. EUR 36/TagKürzung bei Mahlzeiten durch Dritte
Übernachtung effektiv (mit Beleg)Effektive KostenBetrieblich abzugsfähig, kein Pauschallimit

ESTV-Diätensätze Österreich 2026 (Richtwerte)

Wählt der Arbeitgeber die Pauschalvariante, darf er maximal den ESTV-Diätensatz steuerfrei auszahlen. Höhere Beträge gelten als Lohnbestandteil und sind im Lohnausweis unter Ziffer 13.2 zu deklarieren. Bei der Belegvariante entfällt diese Obergrenze: Effektive Hotelkosten sind vollumfänglich erstattungsfähig, sofern sie geschäftsmässig begründet und angemessen sind.

Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter übernachtet drei Nächte in Salzburg. Ohne Belege erhält er pauschal 3 x EUR 65 = EUR 195 steuerfrei. Bucht er ein Hotel für EUR 110 pro Nacht und reicht die Rechnung ein, erstattet der Arbeitgeber die effektiven EUR 330 — ebenfalls steuerfrei, da belegbasiert und geschäftsmässig begründet.

Wichtigste Punkte:
Der ESTV-Diätensatz für Übernachtungen in Österreich liegt bei rund EUR 65 pro Nacht.
Pauschalen über dem ESTV-Ansatz gelten als Lohnbestandteil und sind im Lohnausweis zu deklarieren.
Bei effektiver Abrechnung mit Beleg gibt es keine betragliche Obergrenze, sofern die Kosten angemessen sind.
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03.Umrechnung und Aufbewahrung

Österreichische Hotelrechnungen lauten auf Euro. Für die Verbuchung in der Schweizer Buchhaltung muss der Betrag in CHF umgerechnet werden. Die ESTV akzeptiert den monatlichen Durchschnittskurs EUR/CHF, den sie selbst publiziert. Alternativ kann der Tageskurs am Rechnungsdatum verwendet werden, sofern das Unternehmen diese Methode konsistent anwendet.

  • ESTV-Monatsmittelkurs: Die ESTV veröffentlicht monatlich Durchschnittskurse für gängige Währungen. Dieser Kurs ist die einfachste und von der Steuerverwaltung bevorzugte Methode.
  • Tageskurs: Wer den Tageskurs am Rechnungsdatum verwendet, muss dies durchgehend tun. Ein Wechsel zwischen Tages- und Monatskurs innerhalb eines Geschäftsjahres ist nicht zulässig.
  • Kreditkartenkurs: Der Kurs der Kreditkartenabrechnung weicht oft vom ESTV-Kurs ab. Er kann intern zur Erstattung an den Mitarbeitenden dienen, für die Steuerbuchhaltung ist jedoch der ESTV-Kurs massgebend.

Die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbelege beträgt gemäss Art. 958f OR zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres. Das gilt auch für ausländische Hotelrechnungen. Ein GeBÜV-konformer Scan (unveränderbar, vollständig, lesbar) ersetzt das Papieroriginal. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen ein dokumentiertes Digitalisierungsverfahren führt und die Integrität der Daten sicherstellt.

Wichtigste Punkte:
Für die Umrechnung von EUR in CHF ist der ESTV-Monatsmittelkurs die bevorzugte Methode.
Die Umrechnungsmethode muss innerhalb eines Geschäftsjahres konsistent angewendet werden.
Hotelrechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren; ein GeBÜV-konformer Scan ersetzt das Papieroriginal.

04.MWST-Rückerstattung

Schweizer Unternehmen können die auf österreichischen Hotelrechnungen ausgewiesene MWST über das sogenannte EU-Rückerstattungsverfahren (auch Vorsteuererstattungsverfahren für Drittstaaten-Unternehmen) zurückfordern. Zuständig ist das österreichische Finanzamt Graz-Stadt, das alle Rückerstattungsanträge von Nicht-EU-Unternehmen zentral bearbeitet.

KriteriumDetails
Rückerstattungsfähiger Satz10 % auf Beherbergung, 20 % auf Verpflegung und sonstige Leistungen
Zuständige BehördeFinanzamt Graz-Stadt (für Drittstaaten-Unternehmen)
Antragsfrist30. Juni des Folgejahres
Mindestbetrag pro AntragEUR 50 (Jahresantrag) bzw. EUR 400 (Quartalsantrag)
Erforderliche UnterlagenOriginalrechnungen mit MWST-Ausweis, Unternehmerbescheinigung der ESTV
BearbeitungsdauerIn der Regel 4–6 Monate

MWST-Rückerstattung Österreich: Eckdaten

Für den Antrag benötigt das Schweizer Unternehmen eine Unternehmerbescheinigung der ESTV (Formular 1222). Diese bestätigt, dass das Unternehmen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Bescheinigung ist jeweils ein Jahr gültig und muss dem Antrag im Original beigelegt werden. Ohne dieses Dokument lehnt das Finanzamt Graz-Stadt den Antrag ab.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Effekt: Bei jährlichen Hotelkosten von EUR 5 000 netto in Österreich beträgt die rückforderbare MWST EUR 500. Abzüglich allfälliger Bearbeitungsgebühren eines Dienstleisters lohnt sich der Antrag bereits ab wenigen Dienstreisen pro Jahr. Unternehmen mit regelmässigen Österreich-Reisen sollten die Rückerstattung systematisch einplanen.

Wichtigste Punkte:
Die 10 % österreichische MWST auf Hotelrechnungen ist über das EU-Rückerstattungsverfahren rückforderbar.
Der Antrag muss bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt Graz-Stadt eingereicht werden.
Schweizer Unternehmen benötigen eine Unternehmerbescheinigung der ESTV (Formular 1222).
Der Mindestbetrag für einen Jahresantrag liegt bei EUR 50.

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05.Häufige Fehler

Fehler 1: Kreditkartenbeleg statt Originalrechnung einreichen

Ein Kreditkartenbeleg weist weder die österreichische MWST separat aus noch enthält er die für eine Rückerstattung nötigen Angaben. Ohne ordentliche Hotelrechnung mit MWST-Ausweis ist weder die Rückerstattung noch eine saubere Verbuchung möglich. Verlangen Sie beim Check-out immer eine vollständige Rechnung.

Fehler 2: Schweizer Vorsteuerabzug auf österreichischer MWST geltend machen

Die österreichische MWST ist keine Schweizer Steuer und kann nicht als Vorsteuer in der Schweizer MWST-Abrechnung abgezogen werden. Wer dies trotzdem tut, riskiert eine Nachforderung bei der nächsten MWST-Revision. Der korrekte Weg ist das EU-Rückerstattungsverfahren direkt in Österreich.

Fehler 3: Pauschale über dem ESTV-Diätensatz auszahlen ohne Deklaration

Zahlt der Arbeitgeber eine Übernachtungspauschale, die den ESTV-Diätensatz übersteigt, gilt der überschiessende Betrag als Lohnbestandteil. Wird dieser nicht im Lohnausweis unter Ziffer 13.2 deklariert, drohen Nachsteuern und Verzugszinsen. Halten Sie sich an die publizierten ESTV-Ansätze oder rechnen Sie effektiv ab.

Fehler 4: Frist für MWST-Rückerstattung verpassen

Der Antrag auf Rückerstattung der österreichischen MWST muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Diese Frist ist nicht erstreckbar. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch auf Rückerstattung endgültig. Tragen Sie die Frist fest in den Finanzkalender ein.

Fehler 5: Umrechnungsmethode innerhalb des Geschäftsjahres wechseln

Wer im Januar den ESTV-Monatsmittelkurs und im März den Tageskurs verwendet, verstösst gegen das Prinzip der Stetigkeit. Die Steuerverwaltung kann die gesamte Fremdwährungsverbuchung beanstanden. Legen Sie die Methode zu Jahresbeginn fest und wenden Sie sie durchgehend an.

06.Häufige Fragen

Muss die österreichische MWST auf der Hotelrechnung separat ausgewiesen sein?

Ja, für die MWST-Rückerstattung ist eine Rechnung mit separat ausgewiesener österreichischer MWST zwingend erforderlich. Bitten Sie das Hotel beim Check-out ausdrücklich um eine Rechnung mit MWST-Ausweis und der UID-Nummer des Hotels. Ohne diese Angaben lehnt das Finanzamt Graz-Stadt den Rückerstattungsantrag ab.

Kann ich als Arbeitnehmer die Übernachtungspauschale und die effektiven Kosten kombinieren?

Nein, pro Dienstreise gilt entweder die Pauschale oder die effektive Abrechnung mit Beleg. Eine Mischung innerhalb derselben Reise ist nicht zulässig. Das Spesenreglement des Arbeitgebers legt fest, welche Methode angewendet wird.

Wie lange dauert die MWST-Rückerstattung aus Österreich?

Die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt Graz-Stadt beträgt in der Regel vier bis sechs Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich das Verfahren erheblich verzögern. Reichen Sie den Antrag möglichst früh im Jahr ein, um Rückfragen rechtzeitig beantworten zu können.

Gilt der ESTV-Diätensatz auch für Airbnb-Übernachtungen in Österreich?

Der ESTV-Diätensatz gilt unabhängig von der Unterkunftsart, also auch für Airbnb oder Ferienwohnungen. Bei der Pauschalvariante spielt die Art der Unterkunft keine Rolle. Bei effektiver Abrechnung muss jedoch eine ordentliche Rechnung vorliegen, was bei privaten Vermietern nicht immer gewährleistet ist.

Was passiert, wenn das Hotel kein Frühstück separat ausweist?

Weist das Hotel das Frühstück nicht separat aus, wird der gesamte Betrag als Beherbergungsleistung mit 10 % MWST behandelt. Für die MWST-Rückerstattung ist das vorteilhaft, da der volle Betrag rückforderbar ist. Steuerlich korrekt ist jedoch eine Rechnung mit getrenntem Ausweis von Beherbergung (10 %) und Verpflegung (20 %).

Brauche ich für die Unternehmerbescheinigung der ESTV eine MWST-Nummer?

Ja, die Unternehmerbescheinigung (Formular 1222) wird nur an Unternehmen ausgestellt, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig registriert sind. Nicht MWST-pflichtige Unternehmen können die österreichische MWST nicht über das EU-Verfahren zurückfordern.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Österreichische Hotels berechnen 10 % MWST auf Beherbergung; ein Schweizer Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen.
2.Die gesamte Hotelrechnung inklusive österreichischer MWST ist als Betriebsaufwand gewinnsteuerlich abzugsfähig.
3.Der ESTV-Diätensatz für Übernachtungen in Österreich liegt bei rund EUR 65 pro Nacht; Beträge darüber gelten als Lohnbestandteil.
4.Für die Umrechnung von EUR in CHF ist der ESTV-Monatsmittelkurs massgebend; die Methode muss im Geschäftsjahr konsistent sein.
5.Hotelrechnungen und Belege sind gemäss Art. 958f OR zehn Jahre aufzubewahren; GeBÜV-konforme Scans ersetzen das Original.
6.Die 10 % österreichische MWST ist über das EU-Rückerstattungsverfahren beim Finanzamt Graz-Stadt rückforderbar.
7.Der Rückerstattungsantrag muss bis 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden; Schweizer Unternehmen benötigen eine ESTV-Unternehmerbescheinigung.
8.Gemäss Art. 327a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die notwendigen Übernachtungskosten bei Dienstreisen zu erstatten.

07.Weiterführende Artikel

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