Reisekosten Deutschland: MWST-Sätze, Vorsteuer und EU-Erstattung

Definition7 min LesezeitAktualisiert 20. April 2026

Deutsche MwSt (19% Normal, 7% Hotel) ist nicht als Schweizer VSt abzugsfähig – Schweizer MWST-pflichtige Firmen können sie per EU-Erstattungsverfahren bis 30. September zurückfordern. Dieser Mechanismus betrifft alle Schweizer KMU, die regelmässig Mitarbeitende nach Deutschland entsenden und dort Kosten mit ausgewiesener deutscher Umsatzsteuer bezahlen. Die korrekte Unterscheidung zwischen Schweizer Vorsteuerabzug und EU-Erstattung ist entscheidend, damit die deutsche MwSt nicht als definitiver Kostenfaktor in der Erfolgsrechnung verbleibt.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Deutschland erhebt 19 % MwSt auf die meisten Reisekosten (Bahn, Taxi, Restaurant, Mietwagen) und 7 % auf reine Hotelübernachtungen.
2.Ein Abzug dieser deutschen MwSt als Vorsteuer in der Schweizer MWST-Abrechnung ist ausgeschlossen, da die Steuer nicht im Inland erhoben wurde.
3.Schweizer MWST-pflichtige Unternehmen ohne Betriebsstätte in Deutschland können die deutsche MwSt über das EU-Erstattungsverfahren zurückfordern.
4.Der elektronische Erstattungsantrag wird über das ESTV-Portal eingereicht; Frist ist der 30. September des auf das Erstattungsjahr folgenden Jahres.
5.Der Mindesterstattungsbetrag liegt bei EUR 50 pro Kalenderjahr (bzw. EUR 400 bei Quartalsanträgen).

01.Deutsche MwSt-Sätze auf Reisekosten

Deutschland kennt zwei Umsatzsteuersätze, die bei Geschäftsreisen relevant sind: den Normalsatz von 19 % und den ermässigten Satz von 7 %. Welcher Satz gilt, hängt von der Art der Leistung ab. Für Schweizer Unternehmen ist die Zuordnung wichtig, weil sie im EU-Erstattungsantrag den korrekten Steuersatz je Belegkategorie angeben müssen.

KostenkategorieMwSt-SatzHinweis
Hotelübernachtung (reine Beherbergung)7 %Frühstück und Minibar separat mit 19 %
Restaurant / Verpflegung19 %Bewirtungsbeleg mit Angabe der bewirteten Personen
Bahnfahrt (Fernverkehr und Nahverkehr)19 %Fahrausweis gilt als Rechnung
Taxi19 %Quittung mit USt-Ausweis verlangen
Mietwagen19 %Mietvertrag oder Rechnung mit USt-IdNr.
Parkgebühren (privater Betreiber)19 %Kommunale Parkgebühren sind umsatzsteuerfrei

Deutsche MwSt-Sätze nach Reisekostenkategorie

Ein direkter Abzug der deutschen MwSt als Vorsteuer in der Schweizer MWST-Abrechnung (Formular 200) ist nicht möglich. Art. 29 MWSTG beschränkt den Vorsteuerabzug auf die schweizerische Mehrwertsteuer. Die deutsche MwSt ist eine ausländische Steuer und fällt damit nicht unter das Schweizer Vorsteuerrecht. Wird sie trotzdem als Vorsteuer deklariert, droht eine Korrektur durch die ESTV bei der nächsten Kontrolle, inklusive Verzugszins.

Wichtigste Punkte:
Der deutsche Normalsatz beträgt 19 %, der ermässigte Satz für Hotelübernachtungen 7 %.
Hotelrechnungen enthalten oft beide Sätze, weil Frühstück und Nebenleistungen mit 19 % besteuert werden.
Die deutsche MwSt darf gemäss Art. 29 MWSTG nicht als Schweizer Vorsteuer abgezogen werden.

02.EU-Erstattungsverfahren für Deutschland

Da Deutschland EU-Mitglied ist, steht Schweizer Unternehmen das sogenannte EU-Erstattungsverfahren (auch Vorsteuer-Vergütungsverfahren oder 13. Richtlinie) offen. Voraussetzung ist, dass das Schweizer Unternehmen im Inland MWST-pflichtig ist und in Deutschland weder Sitz noch Betriebsstätte hat. Das Verfahren ermöglicht die Rückforderung der deutschen Umsatzsteuer, die auf betrieblich veranlassten Ausgaben in Deutschland angefallen ist.

  • Zuständige Behörde: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Der Antrag wird elektronisch über das ESTV-Portal eingereicht, die ESTV leitet ihn an das BZSt weiter.
  • Antragsfrist: Bis spätestens 30. September des Jahres, das auf das Erstattungsjahr folgt. Für Ausgaben des Jahres 2025 läuft die Frist also am 30. September 2026 ab. Die Frist ist nicht erstreckbar.
  • Mindestbetrag Jahresantrag: EUR 50 pro Kalenderjahr. Bei einem Quartalsantrag (möglich für Zeiträume von mindestens drei Monaten) beträgt der Mindestbetrag EUR 400.
  • Erforderliche Angaben auf dem Beleg: Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, dessen deutsche USt-IdNr., Rechnungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Ohne USt-IdNr. des Ausstellers lehnt das BZSt den Antrag in der Regel ab.
  • Beilagen: Elektronische Kopien der Originalrechnungen sind dem Antrag beizufügen. Ab einem Rechnungsbetrag von EUR 1 000 (bzw. EUR 250 bei Kraftstoffrechnungen) ist die Vorlage zwingend; darunter kann das BZSt sie nachfordern.

Ein konkretes Beispiel: Ein Zürcher Beratungsunternehmen entsendet monatlich zwei Mitarbeitende nach München. Pro Reise fallen durchschnittlich EUR 150 Hotelkosten (7 % MwSt = EUR 9.81) und EUR 80 Restaurantkosten (19 % MwSt = EUR 12.77) an. Über zwölf Monate ergibt das rund EUR 542 erstattungsfähige deutsche MwSt. Der Mindestbetrag von EUR 50 ist damit deutlich überschritten, und das Verfahren lohnt sich finanziell.

Wichtigste Punkte:
Der Erstattungsantrag wird elektronisch über das ESTV-Portal eingereicht und an das deutsche BZSt weitergeleitet.
Die Frist für den Jahresantrag ist der 30. September des Folgejahres und nicht erstreckbar.
Der Mindesterstattungsbetrag liegt bei EUR 50 (Jahresantrag) bzw. EUR 400 (Quartalsantrag).
Belege müssen die deutsche USt-IdNr. des Leistungserbringers enthalten, sonst wird der Antrag abgelehnt.
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03.Welche Belege qualifizieren für die Erstattung

Nicht jeder Beleg mit deutscher MwSt ist automatisch erstattungsfähig. Das BZSt prüft sowohl die formellen Anforderungen an die Rechnung als auch die betriebliche Veranlassung der Ausgabe. Schweizer Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden deshalb instruieren, bei jeder Ausgabe in Deutschland eine ordnungsgemässe Rechnung zu verlangen.

BelegtypMwSt-SatzBesondere Anforderung
Hotelrechnung (Übernachtung)7 %Aufteilung Beherbergung / Nebenleistungen muss ersichtlich sein
Hotelrechnung (Frühstück, Minibar)19 %Separater Ausweis auf derselben Rechnung
Restaurantrechnung19 %Bewirtungsanlass und Teilnehmer dokumentieren
Bahnticket (Deutsche Bahn)19 %Fahrausweis ab EUR 250 mit Firmenname
Taxiquittung19 %Quittung mit USt-Ausweis; Kleinbetragsrechnung bis EUR 250 genügt
Mietwagenrechnung19 %Rechnung mit USt-IdNr. des Vermieters

Erstattungsfähige Belegkategorien und Anforderungen

Nicht erstattungsfähig sind Ausgaben, die mit steuerfreien Umsätzen zusammenhängen, sowie Kosten für private Zwecke. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn das Schweizer Unternehmen in Deutschland eine feste Niederlassung unterhält, über die es steuerpflichtige Umsätze erbringt. In diesem Fall muss die deutsche MwSt über die reguläre deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Wichtig bei Hotelrechnungen: Deutsche Hotels weisen die Beherbergungsleistung (7 %) und Nebenleistungen wie Frühstück, WLAN-Zuschlag oder Parkplatznutzung (19 %) getrennt aus. Beide Positionen sind erstattungsfähig, müssen im Antrag aber unter den korrekten Steuersätzen erfasst werden. Fehlt die Aufteilung auf der Rechnung, sollte das Hotel um eine korrigierte Rechnung gebeten werden.

Wichtigste Punkte:
Erstattungsfähig sind nur Belege mit ordnungsgemässem MwSt-Ausweis und betrieblicher Veranlassung.
Hotelrechnungen enthalten typischerweise zwei Steuersätze (7 % und 19 %), die separat im Antrag erfasst werden müssen.
Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland sind vom Erstattungsverfahren ausgeschlossen und nutzen stattdessen die deutsche Voranmeldung.

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Deutsche MwSt als Schweizer Vorsteuer deklariert

Wird die deutsche Umsatzsteuer in der Schweizer MWST-Abrechnung als Vorsteuer abgezogen, korrigiert die ESTV dies bei der nächsten Kontrolle. Es fallen Verzugszinsen an, und der zu Unrecht abgezogene Betrag muss nachbezahlt werden. Die deutsche MwSt gehört ausschliesslich ins EU-Erstattungsverfahren.

Fehler 2: Frist 30. September verpasst

Die Antragsfrist für das EU-Erstattungsverfahren ist eine Verwirkungsfrist und kann nicht verlängert werden. Wer den 30. September des Folgejahres verpasst, verliert den Erstattungsanspruch endgültig. Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens im zweiten Quartal des Folgejahres einzureichen.

Fehler 3: Belege ohne deutsche USt-IdNr. des Ausstellers

Das BZSt lehnt Erstattungsanträge ab, wenn auf den eingereichten Rechnungen die USt-IdNr. des leistenden Unternehmens fehlt. Besonders bei Taxiquittungen und Kleinbetragsrechnungen wird dies häufig übersehen. Mitarbeitende sollten angewiesen werden, stets eine vollständige Rechnung zu verlangen.

Fehler 4: Hotelrechnung ohne Aufteilung der Steuersätze

Manche Hotels weisen nur einen Gesamtbetrag mit einem pauschalen Steuersatz aus. Ohne korrekte Aufteilung in 7 % (Beherbergung) und 19 % (Nebenleistungen) kann das BZSt die Erstattung kürzen oder ablehnen. Eine korrigierte Rechnung sollte vor Antragstellung beim Hotel angefordert werden.

Fehler 5: Mindestbetrag von EUR 50 nicht erreicht

Bei nur wenigen Reisen pro Jahr kann die erstattungsfähige MwSt unter dem Mindestbetrag von EUR 50 liegen. In diesem Fall lohnt es sich, Belege über zwei Quartale zu sammeln und einen Jahresantrag zu stellen, statt einen Quartalsantrag mit dem höheren Mindestbetrag von EUR 400 einzureichen.

05.Häufige Fragen

Lohnt sich das EU-Erstattungsverfahren bei nur 3–4 Deutschland-Reisen pro Jahr?

Das hängt von der Höhe der Ausgaben ab. Bei durchschnittlich EUR 300 Hotelkosten und EUR 100 Restaurantkosten pro Reise ergibt sich eine erstattungsfähige MwSt von rund EUR 150–200 pro Jahr. Damit ist der Mindestbetrag von EUR 50 erreicht. Der administrative Aufwand für den elektronischen Antrag beträgt etwa ein bis zwei Stunden, was sich bei diesen Beträgen in der Regel lohnt.

Kann ich die deutsche MwSt zurückfordern, wenn mein Schweizer Unternehmen nicht MWST-pflichtig ist?

Nein. Das EU-Erstattungsverfahren setzt voraus, dass das antragstellende Unternehmen im Sitzstaat (Schweiz) mehrwertsteuerpflichtig ist. Nicht MWST-pflichtige Unternehmen oder Einzelpersonen können die deutsche MwSt weder in der Schweiz noch über das Erstattungsverfahren zurückfordern. Die deutsche MwSt wird dann zum definitiven Kostenfaktor.

Muss ich die Originalbelege nach Deutschland schicken?

Nein. Der Antrag wird elektronisch eingereicht, und die Belege werden als Scan beigefügt. Originalbelege müssen jedoch im Unternehmen aufbewahrt werden, da das BZSt diese im Rahmen einer Nachprüfung anfordern kann. Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Schweiz zehn Jahre gemäss Art. 958f OR.

Gilt das Erstattungsverfahren auch für Flugtickets mit deutscher MwSt?

Internationale Flüge sind in Deutschland umsatzsteuerfrei (steuerfreie Ausfuhrlieferung bzw. grenzüberschreitende Beförderung). Auf dem Flugticket wird daher keine deutsche MwSt ausgewiesen, und es gibt nichts zurückzufordern. Inlandsflüge innerhalb Deutschlands unterliegen hingegen 19 % und sind erstattungsfähig.

Wie lange dauert die Erstattung durch das deutsche BZSt?

Das BZSt hat ab Eingang des vollständigen Antrags vier Monate Zeit für die Bearbeitung. In der Praxis dauert es häufig drei bis sechs Monate. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen verlängert sich die Frist. Die Erstattung erfolgt in Euro auf ein vom Antragsteller angegebenes Bankkonto.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Die deutsche MwSt auf Reisekosten (19 % Normalsatz, 7 % auf Hotelübernachtungen) kann nicht als Schweizer Vorsteuer abgezogen werden.
2.Schweizer MWST-pflichtige Unternehmen ohne Betriebsstätte in Deutschland fordern die deutsche MwSt über das EU-Erstattungsverfahren zurück.
3.Der elektronische Antrag wird über das ESTV-Portal eingereicht und an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergeleitet.
4.Die Antragsfrist ist der 30. September des Folgejahres und kann nicht verlängert werden.
5.Der Mindesterstattungsbetrag beträgt EUR 50 pro Kalenderjahr bzw. EUR 400 bei Quartalsanträgen.
6.Alle Belege müssen die deutsche USt-IdNr. des Leistungserbringers enthalten, sonst wird der Antrag abgelehnt.
7.Hotelrechnungen weisen typischerweise zwei Steuersätze aus (7 % Beherbergung, 19 % Nebenleistungen), die im Antrag getrennt erfasst werden müssen.
8.Bereits bei 3–4 Geschäftsreisen pro Jahr mit üblichen Hotel- und Verpflegungskosten übersteigt die erstattungsfähige MwSt den Mindestbetrag von EUR 50 deutlich.

06.Weiterführende Artikel

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