Homeoffice ist für Tausende Schweizer Unternehmen längst kein Ausnahmezustand mehr, sondern Alltag. Doch bei der Frage, welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf – und was auf dem Lohnausweis erscheinen muss – herrscht in vielen KMU noch Unsicherheit. Dieser Leitfaden erklärt alle aktuellen Regeln für 2026, gibt konkrete Beträge und zeigt, wie Sie den Prozess mit der richtigen Spesenapp vollautomatisch abwickeln.
Als Homeoffice-Spesen gelten alle Mehrkosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, weil er seine Arbeit ganz oder teilweise zu Hause erbringt. Das Schweizer Steuerrecht unterscheidet dabei zwei grundlegende Konstellationen:
Der Arbeitgeber verlangt Homeoffice – z. B. weil kein fester Arbeitsplatz im Büro vorhanden ist. Erstattungen sind grundsätzlich steuerfrei.
Der Arbeitnehmer arbeitet freiwillig zu Hause, obwohl ein Büroarbeitsplatz verfügbar wäre. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten sind eingeschränkter.
Die häufigste Variante: Teilweise Büro, teilweise Homeoffice. Hier gelten anteilige Regeln, die klar im Spesenreglement festgehalten werden sollten.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber alle Kosten erstatten, die dem Arbeitnehmer durch die Arbeit zu Hause zusätzlich entstehen. Das umfasst folgende Kategorien:
Nutzt der Arbeitnehmer seinen privaten Internetanschluss für die Arbeit, darf der Arbeitgeber einen anteiligen Kostenbeitrag leisten. Üblich und steuerlich anerkannt sind pauschale Monatsbeiträge. Wichtig: Es muss eine sachgemässe Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung erfolgen.
Stifte, Papier, Druckertinte – alles was der Arbeitnehmer im Homeoffice für die Arbeit verbraucht, darf erstattet werden. Bei grösseren Anschaffungen (Drucker, Headset, zweiter Monitor) empfiehlt sich eine klare Regelung: Bleibt das Gerät Eigentum des Arbeitgebers oder geht es in den Privatbesitz über?
Das ist der komplexeste Punkt. Wenn dem Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung steht, kann ein Anteil der Wohnkosten (Miete, Heizung, Strom) als berufsbedingt anerkannt werden. Die ESTV erwartet hier eine Flächenberechnung: Wie viel Prozent der Wohnung dient ausschliesslich als Arbeitszimmer?
Im Homeoffice entfällt die Kantinenmahlzeit. Manche Arbeitgeber gewähren auch an Homeoffice-Tagen einen Verpflegungsbeitrag – dies ist jedoch kantonal unterschiedlich geregelt und sollte im kantonalen Spesenreglement geprüft werden.
Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) legt im Kreisschreiben Nr. 25 die Rahmenbedingungen für Pauschalspesen fest. Für das Homeoffice gelten 2026 folgende Orientierungswerte:
| Kostenart | Pauschale / Betrag | Bedingung |
|---|---|---|
| Internet-/Telefonpauschale | CHF 70–100 / Monat | Bei regelmässigem Homeoffice (≥ 3 Tage/Woche) |
| Büromaterial-Pauschale | CHF 50–80 / Monat | Nachweislich für berufliche Zwecke |
| Homeoffice-Allgemeinpauschale | CHF 100–130 / Monat | Kein fester Büroarbeitsplatz vorhanden |
| Verpflegungspauschale (Homeoffice-Tag) | CHF 0–15 / Tag | Kantonal verschieden, oft nicht vorgesehen |
| Arbeitszimmer-Anteil (Effektiv) | Individuell | Nur wenn kein Büroarbeitsplatz verfügbar; Flächenberechnung nötig |
Wie bei anderen Spesenarten haben Arbeitgeber auch beim Homeoffice die Wahl zwischen zwei Abrechnungsmethoden:
Monatlicher Fixbetrag – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Wenig administrativer Aufwand, einfach abzurechnen. Erfordert genehmigtes Spesenreglement beim kantonalen Steueramt.
Erstattung der tatsächlichen Kosten gegen Nachweis (Beleg, Quittung). Höherer Aufwand, aber präziser. Besonders sinnvoll bei schwankenden Kosten wie Arbeitsmaterial.
Für viele Schweizer KMU empfiehlt sich ein hybrides Modell: Pauschalspesen für regelmässige Homeoffice-Kosten (Internet, allgemeine Infrastruktur) und Effektivspesen für einmalige Anschaffungen (ergonomischer Stuhl, zweiter Bildschirm).
Der Lohnausweis ist das zentrale Dokument im Schweizer Spesenwesen. Für Homeoffice-Erstattungen gelten folgende Regeln nach dem aktuellen ESTV-Merkblatt:
Wenn Ihr Unternehmen bereits ein genehmigtes Spesenreglement hat, muss dieses für Homeoffice-Szenarien erweitert werden. Folgende Punkte gehören zwingend hinein:
Erstattet der Arbeitgeber die Homeoffice-Kosten nicht oder nur teilweise, können Arbeitnehmer berufsbedingte Mehrkosten in der Steuererklärung geltend machen. Die Voraussetzungen sind streng:
| Abzugstyp | Voraussetzung | Typischer Betrag |
|---|---|---|
| Arbeitszimmer-Abzug | Kein Büroarbeitsplatz vorhanden; Zimmer ausschliesslich beruflich genutzt | Anteil Wohnkosten |
| Mehrkosten Verpflegung | Nachweis, dass Arbeitgeber keine Kantine / keinen Beitrag leistet | Pauschal kantonal |
| Berufsauslagen allgemein | Tatsächliche Mehrkosten durch Homeoffice, nicht erstattet | Effektiv oder Pauschale |
Gerade im Homeoffice-Kontext zeigt sich, wie wichtig eine durchdachte digitale Spesenerfassung ist. Mitarbeitende sitzen nicht mehr im selben Gebäude – Papierformulare und manuelle Excel-Listen sind damit endgültig überholt.
Mit der Spesen App erfassen Mitarbeitende ihre Homeoffice-Spesen direkt per Smartphone:
Keine Zettelwirtschaft mehr. Mitarbeitende erfassen alles per Smartphone – Buchhaltung und Lohnausweis stimmen automatisch.
Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Homeoffice-Spesen korrekt, steuerfrei und revisionssicher abwickelt:
Homeoffice-Spesen sind kein Graubereich – wenn die Grundlagen stimmen. Wer ein genehmigtes Spesenreglement hat, die richtigen Pauschalen festlegt und den Lohnausweis korrekt ausfüllt, kann seinen Mitarbeitenden steuerfreie Kostenbeiträge leisten und gleichzeitig AHV-Abgaben sparen.
Der grösste Fehler, den Schweizer KMU machen: Sie zahlen Homeoffice-Beiträge informell oder ohne genehmigtes Reglement – und riskieren damit bei einer Revision eine Nachbelastung als Lohn.
Mit der richtigen digitalen Spesenapp und einem klaren Prozess ist die Umsetzung einfacher als gedacht – und der administrative Aufwand sinkt auf ein Minimum.
Mit der Spesen App wird die Erfassung von Homeoffice-Spesen und Reisekosten so einfach wie nie. Belege fotografieren, automatisch erfassen lassen und direkt als Report exportieren – alles in einer App.


Sabine macht aus trockenen Steuer- und Spesenthemen lesbaren Content – von Homeoffice-Pauschalen über Kilometerentschädigungen bis hin zu digitalen Spesentools für moderne Teams.


