Allgemein

Homeoffice Spesen Schweiz 2026 – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer abrechnen dürfen

April 24, 2026
7 Minuten Lesezeit
Grosses Bild unter der Überschrift des Blog Posts

Homeoffice ist für Tausende Schweizer Unternehmen längst kein Ausnahmezustand mehr, sondern Alltag. Doch bei der Frage, welche Kosten der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf – und was auf dem Lohnausweis erscheinen muss – herrscht in vielen KMU noch Unsicherheit. Dieser Leitfaden erklärt alle aktuellen Regeln für 2026, gibt konkrete Beträge und zeigt, wie Sie den Prozess mit der richtigen Spesenapp vollautomatisch abwickeln.

1. Was sind Homeoffice-Spesen?

Als Homeoffice-Spesen gelten alle Mehrkosten, die einem Arbeitnehmer entstehen, weil er seine Arbeit ganz oder teilweise zu Hause erbringt. Das Schweizer Steuerrecht unterscheidet dabei zwei grundlegende Konstellationen:

🏠

Homeoffice auf Anordnung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber verlangt Homeoffice – z. B. weil kein fester Arbeitsplatz im Büro vorhanden ist. Erstattungen sind grundsätzlich steuerfrei.

💼

Homeoffice aus persönlichem Komfort

Der Arbeitnehmer arbeitet freiwillig zu Hause, obwohl ein Büroarbeitsplatz verfügbar wäre. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten sind eingeschränkter.

🔄

Hybrides Modell (Mischform)

Die häufigste Variante: Teilweise Büro, teilweise Homeoffice. Hier gelten anteilige Regeln, die klar im Spesenreglement festgehalten werden sollten.

Merksatz: Die Frage, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Homeoffice «angeordnet» hat, ist steuerrechtlich entscheidend. Halten Sie dies schriftlich im Arbeitsvertrag oder Spesenreglement fest.

2. Welche Kosten darf der Arbeitgeber erstatten?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber alle Kosten erstatten, die dem Arbeitnehmer durch die Arbeit zu Hause zusätzlich entstehen. Das umfasst folgende Kategorien:

Internetkosten und Telefon

Nutzt der Arbeitnehmer seinen privaten Internetanschluss für die Arbeit, darf der Arbeitgeber einen anteiligen Kostenbeitrag leisten. Üblich und steuerlich anerkannt sind pauschale Monatsbeiträge. Wichtig: Es muss eine sachgemässe Aufteilung zwischen privater und beruflicher Nutzung erfolgen.

Arbeitsmaterial und Büromittel

Stifte, Papier, Druckertinte – alles was der Arbeitnehmer im Homeoffice für die Arbeit verbraucht, darf erstattet werden. Bei grösseren Anschaffungen (Drucker, Headset, zweiter Monitor) empfiehlt sich eine klare Regelung: Bleibt das Gerät Eigentum des Arbeitgebers oder geht es in den Privatbesitz über?

Raumkosten / Büroanteil

Das ist der komplexeste Punkt. Wenn dem Arbeitnehmer kein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung steht, kann ein Anteil der Wohnkosten (Miete, Heizung, Strom) als berufsbedingt anerkannt werden. Die ESTV erwartet hier eine Flächenberechnung: Wie viel Prozent der Wohnung dient ausschliesslich als Arbeitszimmer?

Verpflegungsmehraufwand

Im Homeoffice entfällt die Kantinenmahlzeit. Manche Arbeitgeber gewähren auch an Homeoffice-Tagen einen Verpflegungsbeitrag – dies ist jedoch kantonal unterschiedlich geregelt und sollte im kantonalen Spesenreglement geprüft werden.

3. Aktuelle Pauschalen und Beträge 2026

Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) legt im Kreisschreiben Nr. 25 die Rahmenbedingungen für Pauschalspesen fest. Für das Homeoffice gelten 2026 folgende Orientierungswerte:

KostenartPauschale / BetragBedingung
Internet-/TelefonpauschaleCHF 70–100 / MonatBei regelmässigem Homeoffice (≥ 3 Tage/Woche)
Büromaterial-PauschaleCHF 50–80 / MonatNachweislich für berufliche Zwecke
Homeoffice-AllgemeinpauschaleCHF 100–130 / MonatKein fester Büroarbeitsplatz vorhanden
Verpflegungspauschale (Homeoffice-Tag)CHF 0–15 / TagKantonal verschieden, oft nicht vorgesehen
Arbeitszimmer-Anteil (Effektiv)IndividuellNur wenn kein Büroarbeitsplatz verfügbar; Flächenberechnung nötig
Die genannten Beträge sind steuerlich anerkannte Richtwerte, keine gesetzlich fixierten Maximalbeträge. Massgebend sind stets das kantonale Steueramt und das ESTV-Kreisschreiben. Klären Sie Grenzfälle direkt mit Ihrem Treuhänder.

4. Effektivspesen vs. Pauschalspesen im Homeoffice

Wie bei anderen Spesenarten haben Arbeitgeber auch beim Homeoffice die Wahl zwischen zwei Abrechnungsmethoden:

Pauschalspesen

Monatlicher Fixbetrag – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Wenig administrativer Aufwand, einfach abzurechnen. Erfordert genehmigtes Spesenreglement beim kantonalen Steueramt.

Effektivspesen

Erstattung der tatsächlichen Kosten gegen Nachweis (Beleg, Quittung). Höherer Aufwand, aber präziser. Besonders sinnvoll bei schwankenden Kosten wie Arbeitsmaterial.

Für viele Schweizer KMU empfiehlt sich ein hybrides Modell: Pauschalspesen für regelmässige Homeoffice-Kosten (Internet, allgemeine Infrastruktur) und Effektivspesen für einmalige Anschaffungen (ergonomischer Stuhl, zweiter Bildschirm).

💡 Brauchen Sie ein genehmigtes Spesenreglement für Homeoffice-Pauschalen? Jetzt Leitfaden lesen →

5. Lohnausweis-Pflichten: Was muss wo erscheinen?

Der Lohnausweis ist das zentrale Dokument im Schweizer Spesenwesen. Für Homeoffice-Erstattungen gelten folgende Regeln nach dem aktuellen ESTV-Merkblatt:

13.1
Pauschalspesen (Spesenreglement genehmigt)Müssen unter Ziffer 13.1 deklariert werden. Bei genehmigtem Spesenreglement kein Lohncharakter – kein Eintrag als Lohn notwendig.
13.2
Effektive Spesen (gegen Beleg)Tatsächlich entstandene und erstattete Kosten; erscheinen unter Ziffer 13.2. Nicht als Lohn zu versteuern.
Überhöhte Pauschalen ohne genehmigtes ReglementWerden als geldwerter Vorteil (Lohn) behandelt und sind unter Ziffer 1 oder 2 einzutragen. AHV-pflichtig!
F
Unentgeltliche Nutzung ArbeitgebergeräteÜberlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Geräte (Laptop, Headset) zur privaten Mitnutzung, ist dies im Feld F zu vermerken.
Tragen Sie Homeoffice-Pauschalen immer im genehmigten Spesenreglement ein und lassen Sie dieses vom kantonalen Steueramt visieren – dann entfällt die Deklaration als Lohn, und Sie sparen AHV-Beiträge.

6. Das Spesenreglement für Homeoffice anpassen

Wenn Ihr Unternehmen bereits ein genehmigtes Spesenreglement hat, muss dieses für Homeoffice-Szenarien erweitert werden. Folgende Punkte gehören zwingend hinein:

  1. Definition der berechtigten Homeoffice-TageAb wie vielen Tagen Homeoffice pro Woche besteht ein Anspruch auf Pauschalen? Üblich: ab 2–3 Tagen pro Woche regelmässig.
  2. Auflistung der erstattungsfähigen KostenkategorienInternet, Telefon, Büromaterial, ggf. Arbeitszimmeranteil – alles einzeln mit Betrag aufführen.
  3. Nachweis- und AbrechnungsmodalitätenWann müssen Belege eingereicht werden? Welche Angaben sind Pflicht? Welche App oder welches Formular wird genutzt?
  4. Regelung bei gemischter Nutzung (Hybrid)Wie wird zwischen Bürotagen und Homeoffice-Tagen unterschieden? Allfällige Reduktionen der Fahrspesen-Pauschale festhalten.
  5. Visierung durch das kantonale SteueramtDas angepasste Reglement einreichen und genehmigen lassen – erst dann sind die Pauschalen steuerfrei.

7. Was Arbeitnehmer in der Steuererklärung abziehen können

Erstattet der Arbeitgeber die Homeoffice-Kosten nicht oder nur teilweise, können Arbeitnehmer berufsbedingte Mehrkosten in der Steuererklärung geltend machen. Die Voraussetzungen sind streng:

AbzugstypVoraussetzungTypischer Betrag
Arbeitszimmer-AbzugKein Büroarbeitsplatz vorhanden; Zimmer ausschliesslich beruflich genutztAnteil Wohnkosten
Mehrkosten VerpflegungNachweis, dass Arbeitgeber keine Kantine / keinen Beitrag leistetPauschal kantonal
Berufsauslagen allgemeinTatsächliche Mehrkosten durch Homeoffice, nicht erstattetEffektiv oder Pauschale
Wichtig für Arbeitnehmer: Wer von der Arbeit zu Hause profitiert, weil er sich den Arbeitsweg spart, kann in der Steuererklärung keine Fahrkosten mehr für die gesparten Arbeitstage abziehen. Homeoffice und Pendelabzug schliessen sich für dieselben Tage gegenseitig aus.

8. Homeoffice-Spesen digital und effizient abrechnen

Gerade im Homeoffice-Kontext zeigt sich, wie wichtig eine durchdachte digitale Spesenerfassung ist. Mitarbeitende sitzen nicht mehr im selben Gebäude – Papierformulare und manuelle Excel-Listen sind damit endgültig überholt.

Mit der Spesen App erfassen Mitarbeitende ihre Homeoffice-Spesen direkt per Smartphone:

  1. Beleg fotografieren oder Pauschale auswählenFür Internetrechnungen, Büromaterial-Quittungen oder einfach die monatliche Homeoffice-Pauschale – alles in einer App.
  2. Kategorie und Beschreibung hinzufügenHomeoffice-Tag, Raumanteil, Arbeitsmaterial – klar kategorisiert nach Ihrem Spesenreglement.
  3. Digital einreichen – Vorgesetzter genehmigt mit einem KlickKein Nachfassen, kein Ausdrucken. Der Genehmigungsworkflow läuft vollständig digital.
  4. Export für Buchhaltung und LohnausweisAlle Daten stehen strukturiert für die Buchhaltung bereit – korrekt kategorisiert, MWST-konform, lohnausweis-tauglich.

Homeoffice-Spesen einfach digital abrechnen

Keine Zettelwirtschaft mehr. Mitarbeitende erfassen alles per Smartphone – Buchhaltung und Lohnausweis stimmen automatisch.

Spesen App kennenlernen →

9. Checkliste für HR und Buchhaltung

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen Homeoffice-Spesen korrekt, steuerfrei und revisionssicher abwickelt:

  • Homeoffice-Regelung schriftlich im Arbeitsvertrag oder einer separaten Vereinbarung festhalten
  • Spesenreglement um Homeoffice-Kategorien erweitern (Internet, Büromaterial, Raumkosten)
  • Pauschalbeträge festlegen und durch kantonales Steueramt visieren lassen
  • Klären: Ist ein fester Büroarbeitsplatz vorhanden? (Einfluss auf steuerliche Abzugsfähigkeit)
  • Hybrid-Modell: Aufteilung Bürotage vs. Homeoffice-Tage definieren und dokumentieren
  • Lohnausweis-Ziffer 13.1 / 13.2 korrekt befüllen – Pauschalen nie als Lohn deklarieren
  • Geräte (Laptop, Headset, Monitor): Eigentumsfrage klären und Feld F im Lohnausweis prüfen
  • AHV-Pflicht prüfen: Nur bei genehmigtem Spesenreglement entfällt AHV auf Pauschalspesen
  • Digitale Spesenerfassung einführen – Mitarbeitende für neuen Prozess schulen
  • Jährliche Überprüfung: Sind die Pauschalen noch aktuell und das Reglement noch gültig?

Fazit: Klare Regeln sparen Zeit und Geld

Homeoffice-Spesen sind kein Graubereich – wenn die Grundlagen stimmen. Wer ein genehmigtes Spesenreglement hat, die richtigen Pauschalen festlegt und den Lohnausweis korrekt ausfüllt, kann seinen Mitarbeitenden steuerfreie Kostenbeiträge leisten und gleichzeitig AHV-Abgaben sparen.

Der grösste Fehler, den Schweizer KMU machen: Sie zahlen Homeoffice-Beiträge informell oder ohne genehmigtes Reglement – und riskieren damit bei einer Revision eine Nachbelastung als Lohn.

Mit der richtigen digitalen Spesenapp und einem klaren Prozess ist die Umsetzung einfacher als gedacht – und der administrative Aufwand sinkt auf ein Minimum.

Jetzt die Spesen App kennenlernen

Mit der Spesen App wird die Erfassung von Homeoffice-Spesen und Reisekosten so einfach wie nie. Belege fotografieren, automatisch erfassen lassen und direkt als Report exportieren – alles in einer App.

Kostenlos starten →
Share

Jetzt die Spesen App kennenlernen

Mit der Spesen App wird die Erfassung von Spesen und Reisekosten so einfach wie nie. Belege fotografieren, automatisch erfassen lassen und direkt als Report exportieren – alles in einer App.
Spesen App Kennenlernen
Multiple Screens der Spesen App
Author
Sabine Lüthi

Sabine macht aus trockenen Steuer- und Spesenthemen lesbaren Content – von Homeoffice-Pauschalen über Kilometerentschädigungen bis hin zu digitalen Spesentools für moderne Teams.