Spesen Deutschland 2026: Tagessätze, Umrechnung und Reglement
Spesen Deutschland 2026: Schweizer Arbeitgeber vergüten Dienstreisen nach Deutschland mit den ESTV-Ansätzen (CHF 30 pro Hauptmahlzeit, CHF 20 Kleinspesen, CHF 0.75/km) oder effektiv gegen Beleg – deutsche Pauschalen von EUR 14/28 sind nur Orientierung. Deutschland ist das häufigste Auslandsreiseziel Schweizer KMU, und genau deshalb werden deutsche und Schweizer Regeln oft vermischt. Diese Seite zeigt, welche Tagessätze 2026 für Reisende aus der Schweiz gelten, wie EUR-Belege umgerechnet werden und was das Spesenreglement dazu festhalten muss.
01.Ansätze 2026 für Reisende aus der Schweiz
Welche Spesen ein Schweizer Arbeitgeber für eine Reise nach Deutschland vergütet, richtet sich nach Art. 327a OR und dem eigenen Spesenreglement, nicht nach dem Sitzland des Kunden. Rz 52 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis 2026 legt fest, bis zu welchen Werten die Spesen nicht betragsmässig deklariert werden müssen – mit oder ohne genehmigtes Reglement. Diese Werte gelten für In- und Auslandsreisen gleich; eigene ESTV-Ansätze für Deutschland gibt es nicht. Höhere oder andere Ansätze setzen ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement voraus. Einen Überblick über weitere Länder bietet die Seite Auslandsspesen nach Land.
Spesen Deutschland 2026: Ansätze für Schweizer Arbeitgeber
Ein Beispiel: Eine Projektleiterin reist am Montag von Basel nach Stuttgart, übernachtet zwei Nächte im Hotel und kehrt am Mittwochabend zurück. Sie erhält für drei Tage je CHF 30 für das Mittagessen, für Montag und Dienstag je CHF 30 für das Abendessen, dreimal CHF 20 Kleinspesen sowie die Hotelrechnung und das Bahnticket effektiv. Pauschal ergibt das CHF 210 plus die belegten Kosten. Wer statt der Pauschalen die effektiven Restaurantkosten vergütet, braucht für jede Mahlzeit einen Beleg; welche Methode gilt, legt das Spesenreglement fest.
02.Deutsche Verpflegungspauschalen: nur Orientierung
In Suchergebnissen zu Spesen Deutschland 2026 erscheinen meist die deutschen Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026). Sie regeln, was ein deutscher Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden steuerfrei auszahlen darf. Für ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind sie nicht massgebend, taugen aber als Orientierung, ob die eigenen Ansätze marktüblich sind.
Vergleich: Deutsche Pauschalen (§ 9 Abs. 4a EStG) und Schweizer Werte nach Rz 52
Die Schweizer Ansätze liegen deutlich über den deutschen Pauschalen, weil sie Mehrkosten pro Mahlzeit und nicht einen Tagessatz abgelten. Ein Schweizer Reglement, das die deutschen EUR-Sätze übernimmt, ist zulässig, benachteiligt aber die Mitarbeitenden. Umgekehrt dürfen Schweizer Arbeitgeber deutschen Grenzgängern, die bei ihnen angestellt sind, ebenfalls nur die Schweizer Ansätze steuerfrei auszahlen; der Lohnausweis richtet sich nach Schweizer Recht.
Auslandsspesen für Deutschland in EUR erfassen und in CHF abrechnen mit der Spesen App → Spesenbelege erfassen, einreichen, prüfen und freigeben.
Mehr erfahren →03.Umrechnung, deutsche Umsatzsteuer und Reglement
Belege aus Deutschland lauten auf Euro. Für die Spesenabrechnung werden sie in Schweizer Franken umgerechnet; welcher Kurs gilt, legt das Spesenreglement fest. Verbreitet ist der ESTV-Monatsmittelkurs. Bei einem Kurs von CHF 0.94 pro Euro wird eine Hotelrechnung von EUR 150 zu CHF 141.– erfasst. Bei Kartenzahlung entspricht die Erstattung in der Regel dem belasteten CHF-Betrag. Mehr dazu unter Tages- und Monatskurs der ESTV.
- Deutsche Umsatzsteuer: Die auf deutschen Belegen ausgewiesene Umsatzsteuer von 19 % beziehungsweise 7 % auf Übernachtungen ist keine Schweizer Vorsteuer und darf nicht in der Schweizer MWST-Abrechnung abgezogen werden. Der Bruttobetrag wird als Aufwand verbucht.
- Vergütungsverfahren: Schweizer Unternehmen ohne Umsätze in Deutschland beantragen die deutsche Umsatzsteuer im Vergütungsverfahren für Drittlandsunternehmer elektronisch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nicht über das ESTV-Portal. Frist ist sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also der 30. Juni des Folgejahres (§ 61a UStDV). Die ESTV stellt dafür eine Unternehmensbescheinigung aus.
- Belege sichern: Hotel- und Restaurantrechnungen müssen die deutsche USt-IdNr. des Ausstellers, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag enthalten, sonst wird die Vergütung abgelehnt.
- Spesenreglement: Das Reglement sollte für Deutschland festhalten, welche Methode gilt (Pauschale oder effektiv), welcher Umrechnungskurs verwendet wird und wann Frühstück und Abendessen vergütet werden – im SSK-Muster etwa Frühstück bei Abreise vor 07.30 Uhr, Abendessen bei auswärtiger Übernachtung oder Rückkehr nach 19.30 Uhr. Die Ansätze stehen im Reglement selbst; eine ESTV-Tabelle mit Länderansätzen, auf die man verweisen könnte, gibt es nicht.
Halten sich die Vergütungen an alle Vorgaben von Rz 52 der Wegleitung zum Lohnausweis, genügt ein Kreuz bei Ziffer 13.1.1; sind sie nicht erfüllt oder liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor, sind die effektiv vergüteten Spesen betragsmässig anzugeben (Rz 53). Pauschalspesen für Zeitabschnitte (z. B. monatlich) gehören immer betragsmässig in Ziffer 13.2, auch mit genehmigtem Reglement; Einzelfallpauschalen nach Rz 52 fallen nicht darunter. Wer höhere Ansätze vergüten will, braucht ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement; andere Kantone anerkennen es, wenn es auf den SSK-Mustervorlagen beruht (Rz 59).
04.Häufige Fehler
Fehler 1: Deutsche Pauschalen im Schweizer Reglement übernehmen
EUR 14 oder EUR 28 pro Tag decken die Mehrkosten einer Geschäftsreise aus der Schweiz kaum. Das Reglement darf tiefere Ansätze vorsehen, Mitarbeitende haben nach Art. 327a OR aber Anspruch auf Ersatz der notwendigen Auslagen. Orientieren Sie sich an den Werten nach Rz 52 bzw. am SSK-Muster oder vergüten Sie effektiv.
Fehler 2: Kein einheitlicher Umrechnungskurs
Rechnen Mitarbeitende mit unterschiedlichen Kursen um, ist die Abrechnung bei der Revision schwer nachvollziehbar. Legen Sie im Reglement fest, ob der ESTV-Monatsmittelkurs gilt oder bei Kartenzahlung der belastete CHF-Betrag erstattet wird.
Fehler 3: Deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer deklarieren
Die 19 % auf der deutschen Restaurantrechnung sind keine Schweizer MWST. Wird der Betrag in der Schweizer Abrechnung abgezogen, folgt eine Nachbelastung mit Verzugszins. Nutzen Sie das Vergütungsverfahren beim BZSt.
Fehler 4: Verpflegungspauschale trotz Frühstück im Hotel
Ist das Frühstück im Zimmerpreis enthalten, wird es über die Hotelrechnung abgerechnet. Eine zusätzliche Pauschale dafür ist nicht zulässig; die Kleinspesen von CHF 20 bleiben davon unberührt.
Fehler 5: Keine Regelung für Halbtage und An- oder Abreisetag
Ohne klare Regel entstehen Diskussionen, ob am Rückreisetag das Abendessen pauschal vergütet wird. Legen Sie im Reglement fest, wann eine Hauptmahlzeit vergütet wird, im SSK-Muster zum Beispiel Rückkehr nach 19.30 Uhr.
05.Häufige Fragen
Welcher Spesensatz gilt 2026 für eine Geschäftsreise nach Deutschland?
Für Schweizer Arbeitgeber gelten die Schweizer Regeln: Nach Rz 52 der Wegleitung zum Lohnausweis eine Pauschale von höchstens CHF 30 pro Hauptmahlzeit und Kleinspesen bis CHF 20 pro Tag, ohne Deklaration des Betrags im Lohnausweis. Übernachtung und Fahrtkosten werden effektiv gegen Beleg vergütet. Höhere Ansätze braucht ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement.
Gilt die deutsche Verpflegungspauschale von 28 Euro auch für Schweizer Firmen?
Nein. Die Pauschalen von EUR 14 und EUR 28 nach § 9 Abs. 4a EStG gelten für deutsche Arbeitgeber. Schweizer Unternehmen richten sich nach Rz 52 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis und ihrem eigenen Spesenreglement.
Mit welchem Kurs rechne ich Euro-Belege um?
Das legt Ihr Spesenreglement fest. Verbreitet ist der ESTV-Monatsmittelkurs, den die ESTV monatlich publiziert. Bei Kartenzahlung entspricht die Erstattung in der Regel dem belasteten CHF-Betrag.
Kann ich die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern?
Ja, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland keine Umsätze erzielt. Der Antrag wird im Vergütungsverfahren für Drittlandsunternehmer elektronisch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt, nicht über das ESTV-Portal. Frist ist der 30. Juni des Folgejahres (§ 61a UStDV); die ESTV stellt die nötige Unternehmensbescheinigung aus.
Wie viel darf ich für Autofahrten nach Deutschland verrechnen?
Für das Privatfahrzeug gilt seit dem 1. Januar 2026 die Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer, unabhängig davon, ob die Strecke in der Schweiz oder in Deutschland liegt. Vignette und Parkgebühren werden zusätzlich gegen Beleg vergütet.
Müssen Spesen für Deutschlandreisen im Lohnausweis stehen?
Werden alle Vorgaben von Rz 52 eingehalten, genügt ein Kreuz bei Ziffer 13.1.1; der Betrag muss nicht angegeben werden. Sind die Vorgaben nicht erfüllt oder liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor, sind die effektiv vergüteten Spesen betragsmässig anzugeben. Pauschalspesen für Zeitabschnitte stehen immer betragsmässig in Ziffer 13.2.