Spesen Deutschland 2026: Tagessätze, Umrechnung und Reglement

Definition8 min LesezeitAktualisiert 29. Oktober 2026

Spesen Deutschland 2026: Schweizer Arbeitgeber vergüten Dienstreisen nach Deutschland mit den ESTV-Ansätzen (CHF 30 pro Hauptmahlzeit, CHF 20 Kleinspesen, CHF 0.75/km) oder effektiv gegen Beleg – deutsche Pauschalen von EUR 14/28 sind nur Orientierung. Deutschland ist das häufigste Auslandsreiseziel Schweizer KMU, und genau deshalb werden deutsche und Schweizer Regeln oft vermischt. Diese Seite zeigt, welche Tagessätze 2026 für Reisende aus der Schweiz gelten, wie EUR-Belege umgerechnet werden und was das Spesenreglement dazu festhalten muss.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Massgebend für Schweizer Arbeitgeber sind Rz 52 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis und das eigene Spesenreglement, nicht das deutsche Reisekostenrecht.
2.Ohne Beleg sind eine Pauschale von höchstens CHF 30 pro Hauptmahlzeit und Kleinspesen bis CHF 20 pro Tag möglich; Übernachtung und Bahn werden effektiv gegen Beleg vergütet.
3.Fahrten mit dem Privatfahrzeug werden auch auf deutschen Strassen mit CHF 0.75 pro Kilometer entschädigt.
4.Die deutschen Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG von EUR 14 (über 8 Stunden) und EUR 28 (24 Stunden) betreffen nur Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland.
5.Welcher Kurs EUR-Belege umrechnet, legt das Spesenreglement fest; deutsche Umsatzsteuer ist keine Schweizer Vorsteuer.

01.Ansätze 2026 für Reisende aus der Schweiz

Welche Spesen ein Schweizer Arbeitgeber für eine Reise nach Deutschland vergütet, richtet sich nach Art. 327a OR und dem eigenen Spesenreglement, nicht nach dem Sitzland des Kunden. Rz 52 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis 2026 legt fest, bis zu welchen Werten die Spesen nicht betragsmässig deklariert werden müssen – mit oder ohne genehmigtes Reglement. Diese Werte gelten für In- und Auslandsreisen gleich; eigene ESTV-Ansätze für Deutschland gibt es nicht. Höhere oder andere Ansätze setzen ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement voraus. Einen Überblick über weitere Länder bietet die Seite Auslandsspesen nach Land.

KostenartAnsatz 2026BelegHinweis
Mittagessen auswärtsCHF 30.–NeinPauschale für eine Hauptmahlzeit nach Rz 52
Abendessen auswärtsCHF 30.–NeinSSK-Muster: bei auswärtiger Übernachtung oder Rückkehr nach 19.30 Uhr
Kleinspesen (Getränke, Trinkgeld, Parkuhr)CHF 20.– pro TagNeinNur wenn im Reglement vorgesehen
ÜbernachtungEffektive KostenJa, HotelrechnungFrühstück im Zimmerpreis ist Teil der Übernachtung
Bahn, Flug, Taxi, MietwagenEffektive KostenJaEUR zum ESTV-Monatsmittelkurs
PrivatfahrzeugCHF 0.75 pro kmFahrtenprotokollNeu ab 1.1.2026, vorher CHF 0.70

Spesen Deutschland 2026: Ansätze für Schweizer Arbeitgeber

Ein Beispiel: Eine Projektleiterin reist am Montag von Basel nach Stuttgart, übernachtet zwei Nächte im Hotel und kehrt am Mittwochabend zurück. Sie erhält für drei Tage je CHF 30 für das Mittagessen, für Montag und Dienstag je CHF 30 für das Abendessen, dreimal CHF 20 Kleinspesen sowie die Hotelrechnung und das Bahnticket effektiv. Pauschal ergibt das CHF 210 plus die belegten Kosten. Wer statt der Pauschalen die effektiven Restaurantkosten vergütet, braucht für jede Mahlzeit einen Beleg; welche Methode gilt, legt das Spesenreglement fest.

Wichtigste Punkte:
Für Schweizer Arbeitgeber gelten in Deutschland dieselben Werte nach Rz 52 wie im Inland: Pauschale bis CHF 30 pro Hauptmahlzeit und Kleinspesen bis CHF 20 pro Tag.
Übernachtung, Bahn, Flug und Taxi werden effektiv gegen Beleg vergütet.
Die Kilometerpauschale von CHF 0.75 gilt ab 2026 auch für Fahrten auf deutschen Strassen.

02.Deutsche Verpflegungspauschalen: nur Orientierung

In Suchergebnissen zu Spesen Deutschland 2026 erscheinen meist die deutschen Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a EStG (Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026). Sie regeln, was ein deutscher Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden steuerfrei auszahlen darf. Für ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind sie nicht massgebend, taugen aber als Orientierung, ob die eigenen Ansätze marktüblich sind.

SachverhaltDeutschland (§ 9 EStG)Schweiz (Rz 52 Wegleitung)
Abwesenheit über 8 Stunden, keine ÜbernachtungEUR 14 VerpflegungspauschaleCHF 30 pro auswärtiger Hauptmahlzeit
Voller Reisetag mit Übernachtung (24 Stunden)EUR 28 VerpflegungspauschaleCHF 60 (Mittag- und Abendessen) plus CHF 20 Kleinspesen
An- und AbreisetagEUR 14CHF 30 pro tatsächlich auswärts eingenommener Hauptmahlzeit
Fahrt mit PrivatfahrzeugPauschale Kilometersätze nach deutschem RechtCHF 0.75 pro km
Gestellte Mahlzeit (z. B. Frühstück im Hotel)Kürzung um 20 % (Frühstück) bzw. 40 % (Mittag/Abend)Keine Pauschale für die gestellte Mahlzeit

Vergleich: Deutsche Pauschalen (§ 9 Abs. 4a EStG) und Schweizer Werte nach Rz 52

Die Schweizer Ansätze liegen deutlich über den deutschen Pauschalen, weil sie Mehrkosten pro Mahlzeit und nicht einen Tagessatz abgelten. Ein Schweizer Reglement, das die deutschen EUR-Sätze übernimmt, ist zulässig, benachteiligt aber die Mitarbeitenden. Umgekehrt dürfen Schweizer Arbeitgeber deutschen Grenzgängern, die bei ihnen angestellt sind, ebenfalls nur die Schweizer Ansätze steuerfrei auszahlen; der Lohnausweis richtet sich nach Schweizer Recht.

Wichtigste Punkte:
Die deutschen Pauschalen von EUR 14 und EUR 28 gelten nur für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland.
Schweizer ESTV-Ansätze gelten pro Hauptmahlzeit und liegen über den deutschen Tagessätzen.
Auch für in der Schweiz angestellte Grenzgänger gelten die Schweizer Spesenregeln.
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03.Umrechnung, deutsche Umsatzsteuer und Reglement

Belege aus Deutschland lauten auf Euro. Für die Spesenabrechnung werden sie in Schweizer Franken umgerechnet; welcher Kurs gilt, legt das Spesenreglement fest. Verbreitet ist der ESTV-Monatsmittelkurs. Bei einem Kurs von CHF 0.94 pro Euro wird eine Hotelrechnung von EUR 150 zu CHF 141.– erfasst. Bei Kartenzahlung entspricht die Erstattung in der Regel dem belasteten CHF-Betrag. Mehr dazu unter Tages- und Monatskurs der ESTV.

  • Deutsche Umsatzsteuer: Die auf deutschen Belegen ausgewiesene Umsatzsteuer von 19 % beziehungsweise 7 % auf Übernachtungen ist keine Schweizer Vorsteuer und darf nicht in der Schweizer MWST-Abrechnung abgezogen werden. Der Bruttobetrag wird als Aufwand verbucht.
  • Vergütungsverfahren: Schweizer Unternehmen ohne Umsätze in Deutschland beantragen die deutsche Umsatzsteuer im Vergütungsverfahren für Drittlandsunternehmer elektronisch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), nicht über das ESTV-Portal. Frist ist sechs Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also der 30. Juni des Folgejahres (§ 61a UStDV). Die ESTV stellt dafür eine Unternehmensbescheinigung aus.
  • Belege sichern: Hotel- und Restaurantrechnungen müssen die deutsche USt-IdNr. des Ausstellers, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag enthalten, sonst wird die Vergütung abgelehnt.
  • Spesenreglement: Das Reglement sollte für Deutschland festhalten, welche Methode gilt (Pauschale oder effektiv), welcher Umrechnungskurs verwendet wird und wann Frühstück und Abendessen vergütet werden – im SSK-Muster etwa Frühstück bei Abreise vor 07.30 Uhr, Abendessen bei auswärtiger Übernachtung oder Rückkehr nach 19.30 Uhr. Die Ansätze stehen im Reglement selbst; eine ESTV-Tabelle mit Länderansätzen, auf die man verweisen könnte, gibt es nicht.

Halten sich die Vergütungen an alle Vorgaben von Rz 52 der Wegleitung zum Lohnausweis, genügt ein Kreuz bei Ziffer 13.1.1; sind sie nicht erfüllt oder liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor, sind die effektiv vergüteten Spesen betragsmässig anzugeben (Rz 53). Pauschalspesen für Zeitabschnitte (z. B. monatlich) gehören immer betragsmässig in Ziffer 13.2, auch mit genehmigtem Reglement; Einzelfallpauschalen nach Rz 52 fallen nicht darunter. Wer höhere Ansätze vergüten will, braucht ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement; andere Kantone anerkennen es, wenn es auf den SSK-Mustervorlagen beruht (Rz 59).

Wichtigste Punkte:
EUR-Belege werden nach der im Spesenreglement festgelegten Methode umgerechnet, verbreitet ist der ESTV-Monatsmittelkurs des Reisemonats.
Deutsche Umsatzsteuer ist nicht als Schweizer Vorsteuer abziehbar, kann aber bis 30. Juni des Folgejahres beim BZSt zurückgefordert werden.
Das Spesenreglement legt Methode, Kurs und Zeitregeln für Deutschlandreisen fest; ein Aufbau nach den SSK-Mustervorlagen erleichtert die Anerkennung in anderen Kantonen.

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Deutsche Pauschalen im Schweizer Reglement übernehmen

EUR 14 oder EUR 28 pro Tag decken die Mehrkosten einer Geschäftsreise aus der Schweiz kaum. Das Reglement darf tiefere Ansätze vorsehen, Mitarbeitende haben nach Art. 327a OR aber Anspruch auf Ersatz der notwendigen Auslagen. Orientieren Sie sich an den Werten nach Rz 52 bzw. am SSK-Muster oder vergüten Sie effektiv.

Fehler 2: Kein einheitlicher Umrechnungskurs

Rechnen Mitarbeitende mit unterschiedlichen Kursen um, ist die Abrechnung bei der Revision schwer nachvollziehbar. Legen Sie im Reglement fest, ob der ESTV-Monatsmittelkurs gilt oder bei Kartenzahlung der belastete CHF-Betrag erstattet wird.

Fehler 3: Deutsche Umsatzsteuer als Vorsteuer deklarieren

Die 19 % auf der deutschen Restaurantrechnung sind keine Schweizer MWST. Wird der Betrag in der Schweizer Abrechnung abgezogen, folgt eine Nachbelastung mit Verzugszins. Nutzen Sie das Vergütungsverfahren beim BZSt.

Fehler 4: Verpflegungspauschale trotz Frühstück im Hotel

Ist das Frühstück im Zimmerpreis enthalten, wird es über die Hotelrechnung abgerechnet. Eine zusätzliche Pauschale dafür ist nicht zulässig; die Kleinspesen von CHF 20 bleiben davon unberührt.

Fehler 5: Keine Regelung für Halbtage und An- oder Abreisetag

Ohne klare Regel entstehen Diskussionen, ob am Rückreisetag das Abendessen pauschal vergütet wird. Legen Sie im Reglement fest, wann eine Hauptmahlzeit vergütet wird, im SSK-Muster zum Beispiel Rückkehr nach 19.30 Uhr.

05.Häufige Fragen

Welcher Spesensatz gilt 2026 für eine Geschäftsreise nach Deutschland?

Für Schweizer Arbeitgeber gelten die Schweizer Regeln: Nach Rz 52 der Wegleitung zum Lohnausweis eine Pauschale von höchstens CHF 30 pro Hauptmahlzeit und Kleinspesen bis CHF 20 pro Tag, ohne Deklaration des Betrags im Lohnausweis. Übernachtung und Fahrtkosten werden effektiv gegen Beleg vergütet. Höhere Ansätze braucht ein vom Sitzkanton genehmigtes Spesenreglement.

Gilt die deutsche Verpflegungspauschale von 28 Euro auch für Schweizer Firmen?

Nein. Die Pauschalen von EUR 14 und EUR 28 nach § 9 Abs. 4a EStG gelten für deutsche Arbeitgeber. Schweizer Unternehmen richten sich nach Rz 52 der ESTV-Wegleitung zum Lohnausweis und ihrem eigenen Spesenreglement.

Mit welchem Kurs rechne ich Euro-Belege um?

Das legt Ihr Spesenreglement fest. Verbreitet ist der ESTV-Monatsmittelkurs, den die ESTV monatlich publiziert. Bei Kartenzahlung entspricht die Erstattung in der Regel dem belasteten CHF-Betrag.

Kann ich die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern?

Ja, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland keine Umsätze erzielt. Der Antrag wird im Vergütungsverfahren für Drittlandsunternehmer elektronisch direkt beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt, nicht über das ESTV-Portal. Frist ist der 30. Juni des Folgejahres (§ 61a UStDV); die ESTV stellt die nötige Unternehmensbescheinigung aus.

Wie viel darf ich für Autofahrten nach Deutschland verrechnen?

Für das Privatfahrzeug gilt seit dem 1. Januar 2026 die Kilometerpauschale von CHF 0.75 pro Kilometer, unabhängig davon, ob die Strecke in der Schweiz oder in Deutschland liegt. Vignette und Parkgebühren werden zusätzlich gegen Beleg vergütet.

Müssen Spesen für Deutschlandreisen im Lohnausweis stehen?

Werden alle Vorgaben von Rz 52 eingehalten, genügt ein Kreuz bei Ziffer 13.1.1; der Betrag muss nicht angegeben werden. Sind die Vorgaben nicht erfüllt oder liegt kein genehmigtes Spesenreglement vor, sind die effektiv vergüteten Spesen betragsmässig anzugeben. Pauschalspesen für Zeitabschnitte stehen immer betragsmässig in Ziffer 13.2.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Für Geschäftsreisen nach Deutschland gelten für Schweizer Arbeitgeber die Schweizer Spesenregeln nach Art. 327a OR und ESTV-Wegleitung, nicht das deutsche Reisekostenrecht.
2.Ohne Beleg sind 2026 nach Rz 52 eine Pauschale von höchstens CHF 30 pro Hauptmahlzeit und Kleinspesen bis CHF 20 pro Tag möglich; höhere Ansätze setzen ein genehmigtes Spesenreglement voraus.
3.Übernachtung, Bahn, Flug, Taxi und Mietwagen werden effektiv gegen Beleg vergütet; das Privatfahrzeug mit CHF 0.75 pro Kilometer.
4.Die deutschen Verpflegungspauschalen von EUR 14 und EUR 28 nach § 9 Abs. 4a EStG gelten nur für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland.
5.Welcher Kurs EUR-Belege in CHF umrechnet, legt das Spesenreglement fest; verbreitet ist der ESTV-Monatsmittelkurs.
6.Deutsche Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 % auf Übernachtungen) ist keine Schweizer Vorsteuer, kann aber bis 30. Juni des Folgejahres beim Bundeszentralamt für Steuern zurückgefordert werden.
7.Werden die Vorgaben von Rz 52 eingehalten, genügt im Lohnausweis ein Kreuz bei Ziffer 13.1.1; sonst sind die Spesen betragsmässig anzugeben.
8.Das Spesenreglement sollte Methode, Umrechnungskurs und Zeitregeln für Frühstück und Abendessen festhalten und sich an den SSK-Mustervorlagen orientieren.

06.Weiterführende Artikel

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Reisekosten nach Deutschland rechnet man zum Tageskurs in CHF um – es gelten dieselben ESTV-Spesenregeln wie für inländische Dienstreisen.
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Für Auslandsdienstreisen gilt CHF 30 pro Hauptmahlzeit als Pauschale – höhere Auslagen sind gegen Beleg als Effektivspesen erstattungsfähig.
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Für Fahrten in Deutschland gilt weiterhin CHF 0.75/km für Privatfahrzeuge – DB-Tickets (19% MwSt) berechtigen nicht zum Schweizer VSt-Abzug; EU-Erstattungsverfahren für dt. MwSt möglich.